Mieterwechsel
Gebührenschuldner für Wasser und auch für Abwasser ist der Grundstückseigentümer. Daraus folgend gelten folgende Regelungen:
Mieterwechsel
Bei einem Wechsel des Mieters lesen Sie bitte selbst den Zählerstand ab. Machen Sie mit Ihrem bisherigen Mieter eine Nebenkostenabrechnung, in der auch Wasser und Abwasser enthalten ist. In der Jahresschlussrechnung können auf ausdrücklichen Wunsch zwei Abrechnungszeilen ausgedruckt werden. Getrennte Rechnungen sind jedoch nicht möglich.
Vordruck
Zählerstandsmitteilung bei Wohnungswechsel
Verkauf
Lesen Sie bitte möglichst gemeinsam den Zählerstand ab und teilen Sie diesen der Gemeinde mit. Die Gemeinde erstellt auf dieser Grundlage eine Zwischenabrechnung. Der Ausdruck der Abrechnung erfolgt im Laufe des Folgemonats.
Vordruck
Eigentümerwechsel.
Ihr Ansprechpartner
Frau Weidinger
Kontakt
Zimmer 104, Erdgeschoss
Telefon 07331 3006 91
Telefax 07331 3006 63
E-Mail diana.weidinger@amstetten.de