Kindertageseinrichtungen

In der Gemeinde Amstetten gibt es ein Kinderhaus (Kindergarten & Kinderkrippe) und zwei Kindergärten in kommunaler Trägerschaft, sowie einen Kindergarten in der Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde.

Übersicht
Kindergärten
Gebühren 
besondere Angebote

Die Einrichtungen

Kindergarten Anschrift Telefon Angebotsformen
Kindergarten Sandrain Am Sandrain 1, 73340 Amstetten 07331/710201 RG 30, RG 35, VÖ 35, GT 43, GT 47,5
Kinderkrippe Sandrain Am Sandrain 1, 73340 Amstetten 07331/710201 VÖ 35, GT 43, GT 47,5
Kindergarten Zentrum Lonetalstraße 13, 73340 Amstetten 07331/3006-46 RG 30, RG 35, VÖ 35, GT 43, GT 47,5
Kindergarten Zwergenhaus Katzensteige 11, 73340 Stubersheim 07331/44827 RG 30, RG 35, VÖ 35
Evangelischer Kindergarten Kirchgasse 14, 73340 Amstetten 07331/7684 RG 30

Erläuterung der Betreuungszeiten

Zonen Öffnungszeiten
RG 30 (Regelbetreuung 30 Std./ Woche) Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr
Montag- Donnerstag 13.30-16.00 Uhr
RG 35 (Regelbetreuung 35 Std./ Woche) Montag-Freitag 07.30-12.30 Uhr
Montag-Donnerstag 13.30-16.00 Uhr
VÖ 35 (Verl. Öffnungszeiten 35 Std./ Woche Montag-Freitag 07.00-14.00 Uhr
GT 43 (Ganztagesbetreuung 43 Std./ Woche) Montag-Freitag 07.00-16.00 Uhr
Montag-Donnerstag 07.00-14.00 Uhr
GT 47,5 (Ganztagesbetreuung 47,5 Std./ Woche) Montag-Freitag 07.00-16.30 Uhr

Anmeldung

Wie läuft die Anmeldung ab?

Die Kindergartenverwaltung vergibt die Kindergarten- bzw. Krippenplätze der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amstetten (außer für den Ev. Kindergarten Amstetten-Dorf) zentral. Das heißt: Sie können Ihr Kind nicht in einem Kindergarten direkt anmelden, sondern nur bei der Rathausverwaltung!
Formulare zur Interessenbekundung an einem Kindergarten- bzw. Krippenplatz erhalten Sie im Rathaus (Bürgerbüro Zimmer 101), in den Kindergärten bzw. der Kinderkrippe sowie auf unserer Homepage als Download.Eine Interessenbekundung ist jederzeit möglich. Sie sollte jedoch mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei der Kindergartenverwaltung eingegangen sein. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Interessenbekundung keine verbindliche Zusage an einem Betreuungsplatz darstellt. Nach Eingang der Interessenbekundung wird geprüft, ob der ausgewählte Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt angeboten werden kann.
Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin werden wir Sie informieren, inwiefern Ihre Wünsche berücksichtigt werden konnten. Manchmal klappt es leider nicht immer mit dem ausgewählten Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen dafür ein geeignetes Alternativangebot anzubieten.

Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail:

Ansprechpartnerin:
Frau Ruß