Kindertageseinrichtungen
In der Gemeinde Amstetten gibt es ein Kinderhaus (Kindergarten & Kinderkrippe) und zwei Kindergärten in kommunaler Trägerschaft, sowie einen Kindergarten in der Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde.
Übersicht
Kindergärten
Gebühren
besondere Angebote
Die Einrichtungen
Kindergarten | Anschrift | Telefon | Angebotsformen |
---|---|---|---|
Kindergarten Sandrain | Am Sandrain 1, 73340 Amstetten | 07331/710201 | RG 30, RG 35, VÖ 35, GT 43, GT 47,5 |
Kinderkrippe Sandrain | Am Sandrain 1, 73340 Amstetten | 07331/710201 | VÖ 35, GT 43, GT 47,5 |
Kindergarten Zentrum | Lonetalstraße 13, 73340 Amstetten | 07331/3006-46 | RG 30, RG 35, VÖ 35, GT 43, GT 47,5 |
Kindergarten Zwergenhaus | Katzensteige 11, 73340 Stubersheim | 07331/44827 | RG 30, RG 35, VÖ 35 |
Evangelischer Kindergarten | Kirchgasse 14, 73340 Amstetten | 07331/7684 | RG 30 |
Erläuterung der Betreuungszeiten
Zonen | Öffnungszeiten | |
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RG 30 (Regelbetreuung 30 Std./ Woche) | Montag-Freitag | 08.00-12.00 Uhr |
Montag- Donnerstag | 13.30-16.00 Uhr | |
RG 35 (Regelbetreuung 35 Std./ Woche) | Montag-Freitag | 07.30-12.30 Uhr |
Montag-Donnerstag | 13.30-16.00 Uhr | |
VÖ 35 (Verl. Öffnungszeiten 35 Std./ Woche | Montag-Freitag | 07.00-14.00 Uhr |
GT 43 (Ganztagesbetreuung 43 Std./ Woche) | Montag-Freitag | 07.00-16.00 Uhr |
Montag-Donnerstag | 07.00-14.00 Uhr | |
GT 47,5 (Ganztagesbetreuung 47,5 Std./ Woche) | Montag-Freitag | 07.00-16.30 Uhr |
Anmeldung
Wie läuft die Anmeldung ab?
Die Kindergartenverwaltung vergibt die Kindergarten- bzw. Krippenplätze der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amstetten (außer für den Ev. Kindergarten Amstetten-Dorf) zentral. Das heißt: Sie können Ihr Kind nicht in einem Kindergarten direkt anmelden, sondern nur bei der Rathausverwaltung!
Formulare zur Interessenbekundung an einem Kindergarten- bzw. Krippenplatz erhalten Sie im Rathaus (Bürgerbüro Zimmer 101), in den Kindergärten bzw. der Kinderkrippe sowie auf unserer Homepage als Download.Eine Interessenbekundung ist jederzeit möglich. Sie sollte jedoch mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei der Kindergartenverwaltung eingegangen sein. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Interessenbekundung keine verbindliche Zusage an einem Betreuungsplatz darstellt. Nach Eingang der Interessenbekundung wird geprüft, ob der ausgewählte Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt angeboten werden kann.
Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin werden wir Sie informieren, inwiefern Ihre Wünsche berücksichtigt werden konnten. Manchmal klappt es leider nicht immer mit dem ausgewählten Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen dafür ein geeignetes Alternativangebot anzubieten.
Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail:
Ansprechpartnerin:
Frau Ruß