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Bericht aus der Sitzung am 30.01.2017

1. Um-Anbau der Lonetalschule – weiteres Vorgehen

Ortsbaumeister Herr Werner fasst nochmals die Historie zusammen, wie es schlussendlich zur aktuellen Version der Planungen des Schulum-/anbaus gekommen ist. BM Grothe ergänzt, dass sich die Gemeinde Amstetten mit dieser Maßnahme deutlich verschulden wird. Dennoch habe sich die Schule inzwischen einen sehr guten Ruf erarbeitet und er sehe es als sehr wichtig für die Amstetter Familien, dass der Schulstandort Amstetten erhalten bleibt. Die Schulden sehe er als Investition in die Zukunft der Amstetter Kinder.

Daraufhin erläutert der Architekt Herr Gaus die aktuelle Planung. Der Bauausschuss hat mehrheitlich in seiner vorangegangenen Sitzung beschlossen, diese Planung dem Gremium zu empfehlen. Nach der Stellungnahme der Schulleiterin Frau Boß betonen einige Gemeinderäte in der Diskussion, dass Ihnen die Gemeinschaftsschule in Amstetten sehr wichtig sei und sie mit dieser Planung einen guten Kompromiss gefunden haben.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die vorliegende Planung sowie Sanierung des Bestandsgebäudes hinsichtlich Brandschutz und Schadstoffen als Mindestmaßnahme zu den veranschlagten Gesamtbaukosten von 5,3 Mio. Euro umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel für 2017 (Baubeginn) bzw. Folgejahre im Haushaltsplan einzustellen. Die Verwaltung wurde zudem damit beauftragt, die dafür möglichen Zuschüsse aus Schulbauförderung sowie aus Mitteln des Ausgleichsstock zu beantragen. Ferner soll die Verwaltung dazu ermächtigt werden, die Beauftragung für den Einbau weiterer Fensterflügel nach vorheriger Angebotseinholung an die Bieterin mit dem wirtschaftlichsten Angebot (lt. VOB) zu erteilen.

2. Vorbereitung des Gemeindeverwaltungsverband – Satzungsbeschluss 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Benzwang

Ortsbaumeister Herr Werner erklärt, dass es bei dem heutigen Beschluss um den Flächennutzungsplan gehe. Normalerweise wird zuerst der Flächennutzungsplan angepasst und daraus wird dann der Bebauungsplan entwickelt. Bei der Fläche im Benzwang ist es anders gelaufen. Dort wurde aufgrund eines zeitlichen Engpasses zunächst ein Bebauungsplan aufgestellt und als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan muss jedoch nun im Nachhinein noch nachgezogen und geändert werden. Im Rahmen der 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, diese wurden kurz erläutert und mitgeteilt in wie weit sie berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen wurden. Die Bahnlinie ist ebenfalls ein Punkt, der in den Stellungnahmen verschiedenster Bürger angesprochen wird. Sie liegt jedoch nicht im Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie verläuft dort schon seit einigen Jahren und die Gemeinde kann keinen Einfluss auf die Nutzung dieser Bahnlinie nehmen.

Daraufhin teilte Herr Engler, der Geschäftsführer der SKV mit, dass in Amstetten zukünftig weniger Züge fahren werden. Er verspricht zudem, dass er sich immer wieder dafür einsetzen werde, dass die Lärmbelästigung gering gehalten werde.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig seine Vertreter in der nächsten Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Lonsee - Amstetten, folgenden Beschlussanträgen 2017 zuzustimmen:

Beschlussantrag

1. Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen im Rahmen der förmlichen Beteiligung wird gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll, erstellt in Gemeinschaft zwischen der VTG Straub Ingenieurgesellschaft mbH Donzdorf und dem IB Zeeb & Partner, Ulm, beschlossen und die Änderungen an den Unterlagen in diesem Sinne vorgenommen.

2. Die Flächennutzungsplanunterlagen „Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Lonsee-Amstetten 14. Änderung Teilbereich Benzwang“ - im Sinne der Vorschläge des Abwägungsprotokolls geändert - bestehend aus dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 5000, der Begründung, sowie dem zugehörigen Umweltbericht, Bestandsplan, Bestandsplan Waldumwandlung und dem Ausgleichsflächenplan Waldumwandlung des IB Zeeb & Partner werden festgestellt.

3. Die Verbandsverwaltung wird mit Einreichung der festgestellten Unterlagen zur Genehmigung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung nach Erteilung beauftragt.

3. Jahresrechnung 2015

Kämmerer Herr Beutel teilt mit, dass kein negatives Ergebnis, sondern rund 15.000 Euro Überschuss erzielt wurde. Das ordentliche Ergebnis war mit rund -258.000 Euro geplant, erzielt wurden jedoch -237.000 Euro. Der Endbestand der Zahlungsmittel liege bei rund 827.000 Euro. Das Vermögen der Gemeinde Amstetten sei etwas gestiegen. Beim Vergleich der Einzelpositionen stelle er fest, dass das immaterielle Vermögen gesunken und das Sach- und Finanzvermögen gestiegen sei. Das Sachvermögen stelle mehr als zwei Drittel des Vermögens der Gemeinde dar. Die Ermächtigungsreste, die gebildet wurden, liegen bei rund 1,16 Mio. Euro. Bei den Beteiligungen gab es keine großen Veränderungen, der Beteiligungsbericht werde in den nächsten Wochen erstellt. Zudem teilt er mit, dass ein negatives Ergebnis nur durch ein Sonderergebnis ausgeglichen werden könne, wenn bspw. Bauplätze verkauft werden. Wenn dieses Sonderergebnis nicht mehr ausreiche, werde ein negatives Ergebnis erzielt. Die Steuerumlage pro Einwohner sei gestiegen. Der Betriebszuschuss sei um rund 250 Euro pro Einwohner gestiegen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beschlussfassung der Jahresrechnung in der vorgelegten Form.

4. Haushaltsplan 2017 – Beratung und Beschlussfassung

Kämmerer Herr Beutel informiert, dass der bisher ausgeteilte Haushaltsplan nicht mehr aktuell sei. Nachdem der Schulbauausschuss nun dem Gemeinderat 5,3 Mio. Euro vorgeschlagen und der Gemeinderat dies in der heutigen Sitzung beschlossen habe, ändern sich die Zahlen nochmals. Beim Ertragshaushalt seien die Beträge jedoch unverändert, es seien nach wie vor rund 11,2 Mio. Euro im Haushaltsplan drin. Bei den Aufwendungen gebe es eine kleinere Änderung, da im Bauzeitenplan mehr Ausgaben für 2017 vorgesehen seien und somit seien auch mehr Kredite, insgesamt 4,752 Mio. Euro, im Jahr 2017 notwendig. Alles in allem seien die Gebühren der Gemeinde Amstetten sehr gering, besonders im Bereich der Friedhofsverwaltung sowie bei sonstigen Leistungen. Insgesamt sind in den Einrichtungen, die durch Gebühren finanziert werden können, rund 1,8 Mio. Euro Defizit vorhanden. Die Schuldenstandentwicklung werde bis 2019 auf rund 8,8 Mio. Euro ansteigen. Dies bedeutet eine pro Kopfverschuldung von 2.242 Euro. Die Reinvestitionsquote ist damit aus eigenen Mittel nicht mehr zu schaffen, da sie bei über 400 % liege. Er ergänzt zudem, dass wenn der Haushaltsplan heute beschlossen werde, wird er dem LRA zur Genehmigung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliege, werde dies im Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht. Daraufhin folgen die Haushaltsreden der beiden Fraktionsvorsitzenden GR Meyer und GR Sigloch.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die geänderte Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan.

Hinweis:

Einen Auszug aus dem Haushaltsplan finden sie auf der Seite Aktuell - Haushalt 2017

5. Gemeindliche Ausschüsse und Vertretung in anderen Gremien - Neubesetzung

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass aufgrund des Ausscheidens von Herrn Klusik aus dem Gemeinderat einige Ausschüsse neu besetzt werden müssen. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass ein Ausschuss lediglich komplett eingesetzt und umbesetzt werden kann. Ein Tausch von einzelnen Mitgliedern ist demnach nicht möglich. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt in der Regel durch Einigung. Hierbei sollen die Verhältnisse im Gemeinderat auch in den Ausschüssen Berücksichtigung finden. Die Fraktionen teilten jeweils ihre Kandidaten mit.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig folgende Ausschüsse wie folgt zu besetzen:

Abwasserzweckverband:

Mitglieder GR Reyer, GR Hezler, GR Schmohl, GR Maurer

Stellvertreter: GR Frank, GR’in Schrag, GR Kaluza, GR Aydin

Tourismusausschuss:

GR Münkle, GR Kasper, GR Schmohl, GR Meyer, GR Angerbauer, GR Lendl

Schulstadelausschuss:

GR Huber, GR Meyer, GR Heim, GR Schmohl, GR Maurer, GR Angerbauer

Gemeindeverwaltungsverband:

Mitglieder: GR Kasper, GR Hezler, GR Schmohl, GR Lendl

Stellvertreter: GR Frank, GR Huber, GR Kaluza, GR Aydin

DSL-Ausschuss:

Mitglieder: GR Wachter, GR Münkle, GR Aydin

Stellvertreter: GR Heim, GR Kustermann, GR Kilian

6. Gründung einer Helfer vor Ort-Gruppe in Amstetten

BM Grothe erklärt, dass der DRK-Ortsverein Geislingen seit vielen Jahren zusammen mit dem DRK-Kreisverband Göppingen ein Helfer-vor-Ort-System in vielen Gemeinden des Landkreises Göppingen und in der Gemeinde Amstetten betreibt. Die Helfer-vor-Ort (HvO) überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes und können so den Betroffenen frühzeitig professionelle Hilfe leisten. Basis sind DRK-Helfer, die an ihrem Wohnort bei Notfällen von der Leitstelle parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden. Das HvO-System in Amstetten ruht inzwischen auf ca. fünf ehrenamtlichen DRK-Helfern, die im letzten Jahr 244 Einsätze ableisten. Die Tendenz der Alarmierungszahlen weist nach oben. Dieser Trend ist unter anderem auf die stärkere Sensibilität der Betroffenen und auf den demografischen Wandel zurückzuführen. Inzwischen konnte mit dem DRK-Kreisverbänden Göppingen und Ulm eine Lösung für eine dringend notwendige Organisationsform gefunden werden. Die Amstetter HvO-Gruppe wird damit selbständig und autonom arbeitendes Mitglied beim DRK-Kreisverband Ulm. Für die Ausbildung bleibt aber weiterhin der DRK-Kreisverband Göppingen zuständig. Mit dem Abschluß der Kooperationsvereinbarung könne nun endlich die Arbeit der Gruppe auf ein festes Fundament gestellt werden und die Arbeit der einzelnen HvO-Mitglieder entlastet werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

7. Vereinsförderung – Änderung der Richtlinien

BM Grothe teilte zu Beginn der Sitzung mit, dass dieser Tagesordnungspunkt gestrichen wird.

8. Verlängerung der Kernzeitbetreuung

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle informiert, dass GR Meyer im September 2016 der Verwaltung eine Liste mit Unterschriften von Eltern übergab, die eine Verlängerung der Kernzeitbetreuung wünschten. Daraufhin kam die Bitte aus dem Gemeinderat, diesen Bedarf zu überprüfen. Daraufhin wurden insgesamt 58 Familien angeschrieben, 12 Familien meldeten sich, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für die verlängerten Betreuungszeiten haben. Somit sind es in der Grundschule Amstetten zwischen 6 und 11 Kindern und in der Grundschule Schalkstetten zwischen 1 und 5 Kindern pro Schuljahr.

Nach einer kurzen Diskussion wird festgehalten, dass die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung der verlängerten Kernzeitbetreuung ausarbeiten solle.

9. Komm.Pakt.Net – Aufnahme neuer Mitglieder

BM Grothe informiert, dass die Komm.Pakt.Net Anstalt des öffentlichen Rechts in Ulm die Aufgabe hat, den Ausbau des Breitbandnetzes im Bereich ihrer Mitgliedsgemeinden voran zu treiben. Die Gemeinde Amstetten ist Mitglied dieser Anstalt. Die Stadt Laupheim und die Gemeinde Sipplingen haben die Mitgliedschaft beantragt. Der Verwaltungsrat der Komm.Pakt.Net hat am 18.07.2016 den Aufnahmeanträgen zugestimmt. Damit die Anträge wirksam werden können, müssen alle Mitgliedsgemeinden nach § 24b GKZ (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) der Aufnahme zustimmen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig die Zustimmung zur Aufnahme der Stadt Laupheim und der Gemeinde Sipplingen in die Komm.Pakt.Net Anstalt des öffentlichen Rechts.

Bericht aus der Sitzung am 20.02.2017

1. Bürgerfragestunde

Es wird vorgetragen, dass BM Grothe beim Gespräch mit den Anwohnern der Post- und Uhlandstraße im September 2016 einiges versprochen habe, dass er vor dem Gemeinderatsbeschluss klären wolle. Leider wurden diese Versprechen nicht eingehalten. Zudem wurde bemängelt, dass noch sehr viele Unklarheiten bestehen und es herrscht großes Unverständnis darüber, wieso dieser Tagesordnungspunkt auf der heutigen Sitzung ist. GR Herr Schmohl teilt mit, dass er dazu nichts sagen könne, er wird das Anliegen an BM Grothe weitergeben, dieser wird die Fragen zeitnah beantworten.

Von einer weiteren Bürgerin wird vorgetragen, dass die Unterführungen nach dem Starkregen tagelang aufgrund von Wasser und Dreck nicht betretbar waren. Sie bittet darum diese häufiger zu reinigen. Ortsbaumeister Herr Werner erklärt, dass der Bauhof regelmäßig die Unterführungen reinige, allerdings seien diese meist nach nur kurzer Zeit wieder verunreinigt.

2. Bebauungsplan Alte Gärtnerei II - Satzungsbeschluss

Herr Schmuck vom IB Wassermüller trägt vor, dass um auch künftig in Amstetten-Bahnhof Bauplätze anbieten zu können, das bestehende Mischgebiet „Alte Gärtnerei I – 1. Änderung“ erweitert werden soll. Die Erweiterungsfläche von ca. 1,4 ha wird räumlich begrenzt durch das bestehende Baugebiet „Alte Gärtnerei“ im Nordosten, die K 7314 im Nordwesten, die Flst.-Nr. 723/4 im Westen und die Flst.-Nr. 778 und 847/6 im Süden. Bauliche Einschränkungen bringt der lt. Straßengesetz freizuhaltende Abstandsstreifen von 20 m zur K 7314. Nachdem sich das Anbauverbot jedoch außerhalb der für die Bebauung vorgesehenen Flächen befindet, ist dies bei der Bebaubarkeit der Grundstücke kein Nachteil. Die Erweiterung des Baugebietes „Alte Gärtnerei I – 1. Änderung“ wurde bereits im Flächennutzungsplan berücksichtigt. In diesem zweiten Bauabschnitt sollen 14 weitere Bauplätze realisiert werden. Der Grunderwerb für den Erweiterungsabschnitt wurde bereits getätigt. Zur Optimierung des Gebietes wurden einige Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommen und am 26.09.2016 im Zuge des Auslegungsbeschlusses durch den Gemeinderat festgelegt.

Nach einer längeren Diskussion über die zugelassene Gebäudehöhe lehnt der Gemeinderat den Antrag von GR Sigloch, dass die Gebäudehöhe auf maximal 6,90m festgelegt werden soll, mit 16 Gegenstimmen ab. Daraufhin beschließt der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den Bebauungsplan „Alte Gärtnerei II“ als Satzung.

3. Bericht über die Gemeindebücherei

Frau Schneider von der Gemeindebücherei berichtet, dass diese gemeinsam mit anderen Bildungseinrichtungen, den öffentlichen Auftrag zur Medien- und Persönlichkeitsbildung, Gewährleistung des freien Zugangs zu Informationen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit erfüllen. Die Gemeindebücherei wurde 1992 eröffnet. Inzwischen ist sie als kultureller Anziehungspunkt in Amstetten etabliert und ist somit ein wichtiger Baustein für die Erfüllung dieses öffentlichen Auftrags, auf den wir auch stolz sein können. Die Bücherei hat insgesamt rund 15.600 Medieneinheiten, die von den 1.125 potentiellen Nutzern ausgeliehen werden können. Allein im Jahr 2016 konnten 65 neue Leser hinzugewonnen werden. Daneben gibt es jährlich zahlreiche Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene sowie eine gelungene Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindergärten vor Ort. Durch die Teilnahme an der Onleihe „Neckar-Alb“ können seit diesem Monat über eLearning zertifizierte Abschlüsse erreicht werden. Dies ist ein tolles neues Tool, das Sprachkurse und berufsbegleitende Inhalte für alle Leserausweis-Inhaber erreichbar macht. Ein qualifizierter Abschluss in unterschiedlichen Fächern ist hier möglich.

4. Bericht über das Jugendforum

Frau Hagmeier berichtet, dass im Rahmen der Änderung der Gemeindeordnung der § 41a ebenfalls geändert wurde. Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche aufgrund der Änderung in angemessener Weise beteiligen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, bei den sie betreffenden Fragen in ihrer Gemeinde zumindest informiert und angehört zu werden. Aus diesem Grund wurde im Herbst 2016 in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ein Jugendforum durchgeführt. Schwerpunktthemen waren die Angebote für Jugendliche in Amstetten und den Teilorten, Vorschläge für Aktionen und Veranstaltungen sowie Aktionen bei denen sich die Jugendlichen einbringen können.

Insgesamt seien rund 30 Jugendliche dort gewesen und haben sich aktiv im Rahmen des Jugendforums eingebracht. Frau Hagmeier präsentierte daraufhin die Ergebnisse, die zum Teil bereits umgesetzt wurden, bspw. andere Öffnungszeiten des Steighofes.

Zudem informiert sie, dass wieder ein neuer Steighofrat gewählt wurde. Da sich bisher nur sehr wenige Mädchen im Rahmen der Jugendarbeit einbringen, plant Frau Hagmeier in naher Zukunft ein Angebot speziell nur für Mädchen.

5. Ausbau der Post- und Uhlandstraße

Im Investitionsprogramm 2016 war der Ausbau der Post- und Uhlandstraße vorgesehen. Es sollte ein Vollausbau erfolgen, gleichzeitig war auch die Leerrohrverlegung für Glasfaserkabel in den beiden Straßen vorgesehen. Da beide Straßen noch nicht endgültig hergestellt sind, ist der Ausbau erschließungsbeitragspflichtig. Am 25.04.2016 wurde im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung der Tiefbauarbeiten in Amstetten dieser Straßenbau an die Firma Heim aus Ulm vergeben. Die Verwaltung hat in der Sitzung zugesichert, Ortschaftsrat und Anwohner vor dem Baubeginn anzuhören. In Kenntnis des Anhörungsergebnisses sollte der Gemeinderat endgültig über den Ausbau entscheiden und den Ausbauplan beschließen. In der Anhörung wurde in verschiedenen Punkten Kritik geübt. Neben Verfahrensrügen wurde vor allem das Argument vorgetragen, die Straße sei historisch, dies hätte zur Folge, dass keine Anliegerbeiträge mehr zu bezahlen sind. Diese Auffassung wurde durch ein von den Anliegern in Auftrag gegebenes anwaltliches Gutachten bekräftigt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2016 nach ausführlicher Beratung beschlossen, den Tagesordnungspunkt Ausbauplan Poststraße- Uhlandstraße auf die nächste Sitzung am 25.09.2016 zu verschieben und die Verwaltung beauftragt, bis dahin die Einwände anwaltlich prüfen zu lassen und mit den Bürgern weitere Gespräche zu führen. Die von der Gemeinde angeforderte Stellungnahme der Anwaltskanzlei IUSCOM, die sich auf kommunalrechtliche Fragen spezialisiert hat, hat eindeutig ergeben, dass der Ausbau beitragspflichtig ist und von weiteren Verbesserungen abgesehen werden sollte, um einen künftigen Erschließungsbeitrag nicht zu gefährden.

In einem weiteren Gespräch mit den Anliegern wurde das Gutachten der Kanzlei IUSCOM vorgestellt. Man einigte sich darauf, dass einem Anwohner die Gelegenheit gegeben wird, im Gemeindearchiv nochmals nach Belegen für die Qualifikation der Poststraße als historische Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts zu suchen. Dieser Bürger war mehrere Male im Gemeindearchiv. Er hat bis zum Ende der vereinbarten Nachforschungsfrist keine Unterlagen vorgelegt, die Anhaltspunkte für die Einstufung der Poststraße als historische Straße bieten. Neben den Anliegern der Poststraße, die dem Ausbau und der Zahlungspflicht reserviert gegenüber stehen, gibt es auch Anlieger in der Uhlandstraße, die in der Vergangenheit Beiträge bezahlt haben und deshalb auf den Ausbau drängen. Eine Trennung der beiden Straßenzüge in verschiedene Bauabschnitte ist wegen des Kreuzungsbereichs der beiden Straßen aber nicht möglich. Die Firma Heim hat, nachdem die Gemeinde signalisiert hat, dass mit dem Ausbau der Post- und Uhlandstraße nicht nach den Sommerferien 2016 begonnen werden kann, noch verschiedene Restarbeiten an Feldwegen ausgeführt und dann ihre Baukolonne aus Amstetten abgezogen. In Gesprächen mit der Firma konnte bisher erreicht werden, dass sie die weitere Entwicklung abwartet. Sie möchte aber jetzt eine Entscheidung, ob sie die Baumaßnahme noch durchführen kann.

Nach einer langen Diskussion lehnt der Gemeinderat mit 17 Gegenstimmen ab, dass die Post- und Uhlandstraße gemäß dem Ausbauplan mit entsprechenden Erschließungsbeiträgen zum jetzigen Zeitpunkt ausgebaut wird. Zudem beschließt er, dass die Verwaltung ermächtigt wird mit der Firma Heim zu verhandeln, ob eine andere gemeindliche Baumaßnahme aus dem Haushaltsjahr 2017 als Ersatz ausgeführt werden kann. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass die Verwaltung prüfen solle, ob die Uhlandstraße auch ohne die Poststraße ausgebaut werden kann.

Außerdem wird BM Grothe beauftragt, dass er Herrn Lischke erneut 8 Wochen einen Zugang zum Archiv beschafft. Die Frist beginnt mit dem ersten Termin von Herrn Lischke. BM Grothe wird zusätzlich beauftragt, die Zusagen, die er am 09.09.2016 beim Gespräch mit den betroffenen Bürgern gemacht habe, zu erfüllen.

6. Änderung der Friedhofsgebührenordnung

Kämmerer Herr Beutel trägt vor, dass das Friedhofsgebührenverzeichnis zum 01.07.2016 geändert wurde. Hintergrund der Änderung und der damit verbundenen Änderung der Friedhofssatzung war auch, bisher gehandhabte Belegungspraktiken satzungsrechtlich abzusichern. Bei der Umsetzung in das EDV Verfahren musste er feststellen, dass der Programmhersteller die Möglichkeit, auf einer vorhandenen Grabstelle ein weiteres Nutzungsrecht zu verleihen, nicht vorgesehen hat. Er argumentiert damit, dass eine Zweitvergabe während eines bestehenden Nutzungsrechts nicht möglich sei. Es ist nicht zielführend darüber zu streiten, ob diese Aussage richtig ist, man, um sich eine komplette Programmumstellung mit dem damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, den Rahmenbedingungen des EDV-Programms stellen. Davon abgesehen ist es nicht sicher, ob ein anderes Programm unsere bürgerfreundliche, aber ungewöhnliche Fallkonstellation abbilden kann. Die Alternative ist, anstelle der Verleihung eines weiteren Nutzungsrechts die Verlängerung des bestehenden Rechts für die Zeit, die bis zum Ablauf der Ruhezeit für die Zweitbestattung erforderlich ist. In der Gebührenordnung sind deshalb die Tatbestände weitere Verleihung des Nutzungsrechts zu streichen, in diesen Fällen tritt der Gebührentatbestand Verlängerung des Nutzungsrechts für die jeweilige Grabart anstelle dieser Gebühr. Auf den Friedhöfen Schalkstetten und Bräunisheim wurde für die Stelenanlage eine etwas teurere Verschlussart gewählt. Nachdem in Amstetten und Reutti diese Kosten zu 100 % weiter gegeben wurden, sollte das auch auf den anderen Friedhöfen erfolgen. Die Gebühr für die Abdeckplatten beträgt 158,00 € je Abdeckplatte. Die Gebühren für die Bestattung und die Benutzung der Leichenhalle bleiben unverändert.

Der Gemeinderat beschließt nach einer kurzen Diskussion mit 16 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die neue Friedhofssatzung (Friedhofsgebührenordnung).

7. Reparatur MTW Feuerwehr Löschzug Amstetten

Am 25.07.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, den MTW in Amstetten zu reparieren und mit einer neuen Funkanlage und einem Blaulichtbalken auszustatten. Die damals genannten Kosten beliefen sich auf 17.000 €. Die Reparaturkosten des Fahrzeugs waren mit 8.927,81 € veranschlagt, tatsächlich wurden 5.601,37 € ausgegeben. Zur Installation von Funk und Blaulichtbalken wurden mehrere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, abgegeben hat nur die Fa. Barth aus Fellbach. Da sie eine komplette Neuverkabelung des Fahrzeugs vornimmt, entstehen entgegen der im Juli genannte Kosten in Höhe von rund 8.000 € nun voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 16.059,05 €. Der Versuch, das Fahrzeug von einer Autoelektrik Firma prüfen zu lassen, scheiterte, da die Firma dies als Fachinstallation nicht dazu in der Lage fühlte.

In der Diskussion stellt GR Kasper den Antrag in den jetzigen MTW kein Geld mehr zu investieren und der Feuerwehr ein Budget bereitzustellen, damit diese ein gutes Fahrzeug für 45.000 Euro (Brutto) kaufen können. Nach einigen Wortmeldungen wird festgehalten, dass die Feuerwehr den Blaulichtbalken sowie weitere notwendige Reparaturen aus dem laufenden Budget für 2017 bezahlen müsse. Die Vergabe des Reparaturauftrags an die Fa. Barth wurde mit 17 Stimmen abgelehnt. Zudem solle sich die Verwaltung mit der Feuerwehr in Verbindung setzen, um sich nach einem neuen Fahrzeug umzusehen.

Bericht aus der Sitzung am 24.04.2017

1. Bebauungsplan Kreuzstein II - Auslegungsbeschluss

Ortsbaumeister Herr Werner und Herr Mezger vom Büro mquadrat tragen vor, dass um auch künftig in Amstetten-Bahnhof Bauplätze für Gewerbebetriebe anbieten zu können, das bestehende Gewerbegebiet „Kreuzstein I“ erweitert werden soll. Bereits im Jahr 2013 hat hier der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst. In den vergangenen Jahren wurden insbesondere mit örtlichen Betrieben über die Erschließung bzw. Bebauung verhandelt. In diesem Zusammenhang erfolgte außerdem ein zeitaufwendiger Kontakt mit der Deutschen Bahn AG, um so die mögliche Bebauung unterhalb der Bahnstromleitung in Abhängigkeit von der Topographie ermitteln zu können. Die Erweiterungsfläche von ca. 5,1 ha befindet sich im Südosten des Gemeindegebietes. Im Norden grenzt das Plangebiet an die L1232. Im Osten wird das Gebiet durch Waldflächen begrenzt. Im Westen schließt es an das bestehende Gewerbegebiet Kreuzstein an. Daraufhin stellt Herr Mezger den aktuellen Plan vor und erläutert die textlichen Festsetzungen.

Nach einer kurzen Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig

1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Kreuzstein II“ und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 24.04.2017 werden gebilligt.

2. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

3. Die Beschlüsse des Gemeinderates sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

2. Bebauungsplan Burrach II - Auslegungsbeschluss

Ortsbaumeister Herr Werner und Herr Schmuck vom IB Wassermüller tragen vor, dass damit im Teilort Hofstett-Emerbuch auch künftig Bauplätze angeboten werden können, das bestehende Wohngebiet „Burrach I“ gemäß dem Rahmenplan in weiteren Bauabschnitten erweitert werden soll, so dass nun und der 2. Bauabschnitt realisiert werden soll. Die Erweiterungsfläche von ca. 0,85 ha wird räumlich begrenzt durch das bestehende Baugebiet „Burrach I“ im Süden, die L 1229 Westen, das Flst.-Nr. 79 im Norden und das
Flst.-Nr. 68 im Osten. Bauliche Einschränkungen bringt der lt. Straßengesetz freizuhaltende Abstandsstreifen von 20 m zur L 1229. Nachdem sich das Anbauverbot teilweise außerhalb der für die Bebauung vorgesehenen Flächen befindet bzw. auf der der Erschließungsstraße abgewandten Seite der betroffenen Grundstücke liegt, ist dies bei der Bebaubarkeit der Grundstücke jedoch kein Nachteil. Am 20.10.2014 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im Gemeinderat gefasst, so dass im Anschluss daran die Träger öffentlicher Belange um Ihre Stellungnahme gebeten wurden. Am 15.06.2016 fand zudem im Rathaus Amstetten eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt, bei welcher drei interessierte Bürger anwesend waren. Die dabei vorgebrachten Anregungen wurden im neuen Planentwurf dementsprechend berücksichtigt, dass durch sowohl die direkte Zufahrt vom Baugebiet „Burrach I“ zum Geh-/Rad- und Wirtschaftsweg westlich der Landesstraße und für Fußgänger und Radfahrer eine gesicherte Querung der Landesstraße ermöglicht wird. Ferner wurde entsprechend der Forderung des Landratsamtes eine Möglichkeit zur Versickerung von Dachflächenwasser vorgesehen. Daraufhin stellt Herr Schmuck den aktuellen Plan vor und erläutert die textlichen Festsetzungen.

Nach Beantwortung einiger Rückfragen beschließt der Gemeinderat einstimmig

1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Burrach II“ und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 24.04.2017 werden gebilligt.

2. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

3. Die Beschlüsse des Gemeinderates sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

3. Lonetalschule – Sanierung und Anbau – Festlegung Containerstandort

Ortsbaumeister Herr Werner erklärt zur Vorgeschichte, dass die Lonetalschule erweitert werden soll. Diese Erweiterung und der Umbau im Gebäude erfordern, dass die Schule an einen Containerstandort ausquartiert werden muss. Der Standort müsse noch festgelegt werden, es kommen zwei Grundstücke in Frage, zum einen der Parkplatz neben dem Bauhofgelände sowie das Grundstück der Firma Lederer auf der anderen Seite der Bahngleise. Der Schulbauausschuss habe bereits über den Standort diskutiert. Er favorisiere den Standort am Parkplatz neben dem Bauhof. Die Verwaltung hat daraufhin die Prüfung der Vor- und Nachteile beider Grundstücke aufgenommen und insbesondere einen Blick auf die Kosten geworfen. Die Entscheidung liege nun beim Gemeinderat. Einer der größten Kostenunterschiede liege laut dem Architekten Herrn Werner bei der Energieversorgung, da sich eine Gasheizung finanziell nicht rechne, müsse die Beheizung komplett mit Strom erfolgen. Die genauen Kosten der Stromanschlüsse konnten jedoch bis zur heutigen Sitzung vom Energieversorger nicht vorgelegt werden.

Nach einer längeren Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass er dem Schulbauausschuss die Entscheidungsbefugnis für den Containerstandort übertrage. Dieser solle in der kommenden Sitzung auf Grundlage aller Kosten die Entscheidung treffen.

4. Kindergarten Zentrum – Anbau – Vergabe Rohbauarbeiten

Herr Dietrich trägt vor, dass der Gemeinderat nach seiner örtlichen Besichtigung im vergangenen Jahr beschlossen habe, den Kindergarten Zentrum mit einem Anbau zu versehen und die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan eingestellt. Daraufhin erläutert er nochmals die aktuelle Planung. Die Rohbauarbeiten wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben, so dass die Arbeiten nun in Auftrag gegeben werden können. Insgesamt wurden zwölf Firmen angeschrieben, nur fünf Interessenten wollten sich an der Ausschreibung beteiligen, letztendlich haben jedoch nur drei Firmen ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, den Auftrag an die günstigste Bieterin, Fa. Granat aus Lonsee mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von 51.465,64 € lt. VOB zu erteilen.

5. Feuerwehr – Beschaffung von Einsatzkleidung

Kämmerer Herr Beutel informiert, dass für die Feuerwehr im Rahmen des Jahresbudgets Einsatzkleidung beschafft werden soll. Vorgesehen sind die Beschaffung von 12 Einheiten der Brandschutzbekleidung, 16 Funktions- und Warnwesten sowie 13 Paar Handschuhe für die technische Hilfeleistung. Ausgeschrieben wurde wieder die bisher in Amstetten verwendete Einsatzkleidung, der Anbieter hierfür ist die Firma Consultiv SB GmbH in Weinstadt. Der Angebotspreis beträgt insgesamt 15.210,58 €. Finanzielle Mittel seien im Rahmen des Gesamtbudgets der Feuerwehr vorhanden, zuständig für die Vergabe ist der Gemeinderat.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Einsatzkleidung wie vorgeschlagen bei der Firma Consultiv SB GmbH zum Angebotspreis von 15.210,58 € zu beschaffen.

6. Bildung von Ermächtigungsresten

Kämmerer Herr Beutel erklärt, dass Ermächtigungsrest nicht mehr bedeutet, dass es das Ergebnis ändert. Es ist die Möglichkeit, dass Dinge verwirklicht werden können, die so nicht realisiert werden könnten. Die Ansätze sind oft aus den Budgets heraus entstanden, damit soll verhindert werden, dass bspw. im November einige Anschaffungen nur getätigt werden, weil noch Geld vorhanden ist. Beim Rechnungsabschluss 2016 habe sich zudem gezeigt, dass verschiedene Projekte noch nicht umgesetzt werden konnten. Damit diese im Jahre 2017 fortgeführt und abgeschlossen werden können, ist beabsichtigt Ermächtigungsreste zu bilden. Kleinere Beträge kommen auch zustande, weil keine Schlussrechnungen da sind.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagenen Ermächtigungsreste zu bilden.

7. Abschreibedauer von Gebäuden der Gemeinde

Kämmerer Herr Beutel erklärt, dass anlässlich des Jahresabschlusses 2016 die Abschreibungsdauern der Vermögensgegenstände der Gemeinde Amstetten überprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass die Abschreibungsdauer für Gebäude mit 50 Jahren sehr kurz ist. Hintergrund war, dass bei der erstmaligen vollständigen Bewertung des Gemeindevermögens auf 1.1.2011 (Umstellung auf NHKR) keine Abschreibungssätze für die Kommunalverwaltung veröffentlicht waren und deshalb die Abschreibungsdauer analog zu anderen Bewertungstabellen festgelegt wurden. Inzwischen gibt es kommunale Abschreibungstabellen, diese sind im Bilanzierungsleitfaden für die Kommunalverwaltung veröffentlicht. In diesen Tabellen ist die Nutzungsdauer für Gebäude auf 80 Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass die Abschreibungen auf einen um 30 Jahre verlängerten Zeitraum verteilt werden und deshalb der Ergebnishaushalt geringer belastet wird. Die Verwaltung schlägt vor, die Abschreibungsdauer für Gebäude zum 1.1.2017 von 50 auf 80 Jahre zu verlängern. Bei teilweise abgeschriebenen Gebäuden wird die Restlaufzeit um den Faktor 80/50 verlängert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgeschlagene Verlängerung der Abschreibungsdauer für Gebäude ab 01.01.2017.

8. Sonstiges, Verschiedenes, Bekanntgaben

a) Haushaltserlass

BM Grothe liest den Haushaltserlass des Landratsamtes vor und ergänzt hierzu, dass die Gemeinde nicht umhinkommen werde, sich Sparvorschläge zu überlegen, die spätestens zum Nachtrag vorgelegt werden müssen.

b) Tempobeschränkung der Ziegelwaldstraße

Auf Nachfrage informiert Herr Werner, dass die Tempobeschränkung der Ziegelwaldstraße vom Landratsamt ausgegangen sei. Das Landratsamt habe diese Straße zusammen mit dem Polizeipräsidium Ulm aufgrund des auf und ab als eine gefährliche Straße bewertet und die Tempobeschränkung festgelegt.

c) Post-/Uhlandstraße

Auf Nachfrage erklärt Herr Werner, dass die Firma aufgrund der guten Auftragslage auf eine Ersatzmaßnahme verzichtet habe. BM Grothe ergänzt, dass eine Lösung dieser Aufgabe zur Jahresmitte vorgesehen sei. Zudem werde er sich darum kümmern, dass die Einsicht in die gewünschten Unterlagen zeitnah erfolgen kann.

Bericht aus der Sitzung am 22.05.2017

1. Bürgerfragestunde

Herr Wonschik trägt vor, dass der Gemeinderat vor einigen Wochen den Beschluss gefasst habe, die Tunnellösung als B10 Umfahrung zu favorisieren. Dieser Beschluss hatte zur Folge, dass die Gemeinde Lonsee aus dem gemeinsamen Projekt ausgestiegen sei. Lonsee treibe seine Umfahrung für Urspring nun mit starker politischer Unterstützung voran, sie seien bereits bei Ministerium gewesen und ihre Chancen für eine Umfahrung stünden wohl sehr gut. Er erkundigt sich, was Amstetten bisher getan habe, da er der Meinung sei, das die Tunnellösung nicht umsetzbar sei und er hoffe, dass der Gemeinderat oder die Verwaltung noch eine andere Lösung finde.

BM Grothe antwortet daraufhin, dass er ebenfalls bereits Kontakt zum Landtagsabgeordneten Herrn Hagel aufgenommen habe und ein Termin im Regierungspräsidium Tübingen bereits feststehe. Er bestätigt, dass die Unterstützung nach diesem Beschluss deutlich zurückgegangen sei.

Herr Junger ergänzt, dass er im Landratsamt bei der Verkehrsbehörde arbeite und daher wisse, dass wenn sich die Gemeinden nicht einig werden, dass dann meist nichts umgesetzt werde. Seiner Meinung nach war die Westtrasse gemeinsam mit Lonsee eine gute Lösung gewesen. Bezüglich des befürchteten Verkehrslärm für Reutti und das Wohngebiet auf dem Aurain teilte er mit, dass die Bundesstraßen nur noch mit einem hohen Lärmschutzstandard gebaut werden.

Auf eine weitere Nachfrage erklärt BM Grothe, dass das neue geplante Baugebiet auf dem Aurain „Wasserfall“ heißen werde und dieses bereits im Flächennutzungsplan und der Planung der Westtrasse mit einbezogen war.

Frau Heinrich bittet, die zukünftigen Betriebsausflüge so zu legen, dass der Kindergarten möglichst nicht geschlossen werden müsse. BM Grothe teilte daraufhin mit, dass der Termin für den diesjährigen Betriebsausflug leider bereits feststehe. Ob der Wochentag ab dem kommenden Jahr geändert oder eine Notgruppe eingerichtet werde, müsse er noch mit dem Personalrat besprechen.

Frau Zimmermann fragt zum Tagesordnungspunkt 4 nach ob Herr Merkle nicht mit seinem kleineren Bus fahren könne, dann könnte er direkt am Kindergarten halten und es wäre keine Begleitung von und zur Bushaltestelle nötig. Frau Fähnle teilt daraufhin mit, dass ihr nicht bekannt war, dass die Firma Merkle auch einen Kleinbus besitze. Sie werde dies jedoch abklären.

Frau Fetzer erkundigt sich, ob der Dienstplan der Mitarbeiterinnen des Kindergartens Stubersheim nicht so geändert werden könne, dass die Begleitung zur Bushaltestelle noch möglich sei oder die Mitarbeiterinnen wenn sie um 13.30 Uhr Feierabend haben noch kurz zur Bushaltestelle laufen könnten. Frau Fähnle teilte daraufhin mit, dass dies arbeitsrechtlich nicht in Ordnung sei, die Mitarbeiter nach Feierabend zur Begleitung der Kindergartenkinder an die Bushaltestelle zu verpflichten. Zudem sei eine Änderung des Dienstplanes dahingehend nicht möglich. Dies wurde bereits mehrfach geprüft.

BM Grothe informiert nach der Nachfrage einer Bürgerin, dass es für die Mensa der Schule während des Umbaus bislang noch keine endgültige Lösung gebe. Es habe sich in den vergangenen zwei Wochen jedoch eine sehr gute Lösungsmöglichkeit gefunden, die noch geprüft werden müsse.

Auf die Frage von Herrn Wittmann, warum sich er Gemeinderat gegen die Westtrasse entschieden habe, verwies BM Grothe auf die Protokolle, die bei Frau Fähnle eingesehen werden können. Bezüglich einer weiteren Anfrage einer Gewerbeschau, bat er ihn nochmals auf die Verwaltung zuzugehen.

2. Rückbau Rathausbrunnen, Amstetten-Bahnhof

Ortsbaumeister Herr Werner informierte, dass schon im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 wurde aus der Mitte des Gremiums vorgeschlagen wurde, den im Jahr 1994 errichteten Rathausbrunnen zurückzubauen. Nachdem durch den Anbau der Lonetalschule und des Kindergartens die dortige Situation erheblich eingeschränkt wird, wurden für das Haushaltsjahr 2017 schließlich die dafür erforderlichen Kosten durch den Gemeinderat eingestellt. Sofern sich der Gemeinderat für den Rückbau entscheidet, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen diesen zeitnah umzusetzen, so dass dadurch auch schon die unmittelbar anstehenden Bauarbeiten erleichtert werden können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Vertrag aus dem Jahr 1992 mit dem Künstler vereinbart wurde, dass sich urheberrechtliche Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen richten. Klar geregelt ist im Urheberrechtsgesetzt demnach, dass beispielsweise eine Abänderung am Kunstwerk nicht ohne die Zustimmung des Künstlers erfolgen darf. Er habe inzwischen mit dem Künstler Herrn Setzer telefoniert, dieser teilte ihm mit, dass er nichts dagegen habe, dass der Brunnen vollständig abgebaut und ggf. an einer anderen Stelle als Skulptur wieder aufgebaut werde. Zum Vorwurf von GR Sigloch, dass das Ortsbauamt den Brunnen unbedingt abbauen möchte, entgegnete Ortsbaumeister Herr Werner sowie weitere Gemeinderäte, dass dies nicht stimme, der Vorschlag kam von Seiten des Gemeinderats und wurde bereits in der Klausurtagung besprochen.

Nach einer längeren Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen, den Brunnen im Rahmen der Baumaßnahmen abzubauen, einzulagern und zu einem späteren Zeitpunkt über seine Verwendung neu zu beraten.

3. Kernzeitbetreuung – Konzept für die Umsetzung der Verlängerungszeiten und Festsetzung von Entgelten

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt das neue Konzept für die Verlängerung der Öffnungszeiten und die Festsetzung der Entgelte der Kernzeitbetreuung in Amstetten vor. Die Vormittagsbetreuung von 7.00 – 14.00 Uhr soll weiterhin bestehen bleiben. Hinzu kommt eine Nachmittagsbetreuung von 14.00 – 16.30 Uhr (Montag bis Donnerstag), die zusätzlich gebucht werden kann. Die zusätzlichen Betreuungsstunden werden die bisherigen Betreuungskräfte übernehmen. Da die Kernzeitbetreuung nun dauerhaft in den Räumen des Gemeindezentrums stattfinden wird, müssen diese Räume noch für rund 24.500 € renoviert werden. Unter anderem sind Akustikdecken sowie in einem Raum ein neuer Teppichboden vorgesehen.

In der Kernzeitbetreuung in Schalkstetten sei die Nachfrage in den vergangenen Jahren wieder angestiegen, jedoch musste die Kernzeitbetreuung aufgrund der überraschenden Kündigung der Betreuungskraft im Mai eingestellt werden. Da ab dem kommenden Jahr nur 4 Kinder angemeldet sind und somit der Grundsatz, dass mindestens 6 Kinder angemeldet sein müssen nicht erfüllt ist, kann die Betreuung aus finanziellen Gründen nicht aufrecht erhalten bleiben.

Nach einer kurzen Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig

1. Die Kernzeitbetreuung in Schalkstetten wird für das kommende Schuljahr nicht eingerichtet, kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt bei einem höheren Bedarf wieder eingerichtet werden.

2. Die Öffnungszeiten für eine Gruppe (20 Plätze) der Kernzeitbetreuung in Amstetten werden ab dem kommenden Schuljahr 2017/2018 von Montag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr verlängert.

3. Die Mittel für die baulichen Maßnahmen in Höhe von 24.500 € und die Einrichtung werden bereitgestellt.

4. Die Entgelte für die Kernzeitbetreuung und die Ferienbetreuung werden ab dem kommenden Schuljahr 2017/2018 wie folgt festgesetzt:

Kernzeitbetreuung 1-Kind-Familie 2-Kind-Familie 3-Kind-Familie 4 und Mehrkind-Familie
Nur Vormittagsbetreuung 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 €
Vor- und Nachmittagsbetreuung 90,00 € 80,00 € 70,00 € 60,00 €
1-Kind-Familie 2-Kind-Familie 3-Kind-Familie 4 und Mehrkind-Familie
Ferienbetreuung 40,00 € 35,00 € 30,00 € 25,00 €

4. Kindergarten Stubersheim – Begleitung von und zur Bushaltestelle Stubersheim

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle informiert, dass sie in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2016 über die Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Stubersheim informiert habe. Ebenfalls in dieser Sitzung wurde angesprochen, dass die Begleitung von und zum Bus an den Nachmittagen noch geklärt werden müsse. Aufgrund der neuen Öffnungszeiten habe sich der Dienstplan der Mitarbeiter verändert, es müssen nun 7 Stunden/Woche mehr Öffnungszeit abgedeckt werden. Nach dem neuen Dienstplan sind nachmittags von 13.30 bis 16.15 Uhr nur zwei Mitarbeiterinnen anwesend. Sobald eine Mitarbeiterin die Kinder vom Bus abholt, ist die andere Mitarbeiterin allein. Aus Sicht des KVJS und der Unfallversicherungskasse Baden-Württemberg darf eine Erzieherin nicht planmäßig und regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg alleine mit Kindern in einer Einrichtung sein. Sollte dies doch der Fall sein, besteht kein Versicherungsschutz. Die Verwaltung hat bereits bei der Firma Merkle nachgefragt, ob es möglich sei, dass der Bus näher am Kindergarten hält, dies ist aufgrund der engen Straßen jedoch leider nicht möglich. Dieser Tagesordnungspunkt war bereits in der Gemeinderatssitzung im September, dort habe der Gemeinderat einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung versuchen solle eine weitere Person für die Begleitung von und zur Bushaltestelle in Stubersheim einzustellen. Auf die Ausschreibung hin habe sich eine Person beworben und die Stelle angetreten. Leider hat sie ihren Vertrag jedoch zum 31.05.2017 gekündigt. Daraufhin wurde Stelle nach dem Osterwochenende erneut ausgeschrieben, allerdings hat sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist keiner auf die Stelle beworben.

Nach einer längeren Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig

1. Es wird geprüft, ob die Firma Merkle mit einem kleineren Bus den Kindergarten so nah anfahren kann, dass keine Wegbegleitung notwendig wird.

2. In einer erneuten Stellenanzeige soll auch darauf hingewiesen werden, dass die Nichtbesetzung der Stelle zur Einstellung der Begleitung führt.

3. Die Stelle wird bis Ende September ausgeschrieben.

5. Resolution: Bessere Verbindung auf der Filstalbahntrasse

BM Grothe informiert, dass die bisherigen Maßnahmen auf diesem Gebiet nur in geringem Maße zum Erfolg geführt haben, aus diesem Grund möchte die Stadt Geislingen mit den betroffenen Gemeinden eine gemeinsame Resolution fassen. Anlass dazu geben nicht nur der dauerhafte Wegfall der RE-Verbindungen sondern auch die schlechte Verbindungsqualität und der schlechte Service. Gemeinsam wollen wir damit die großen Nachteile nochmals der Öffentlichkeit sowie der Landesregierung ins Bewusstsein rufen. Daraufhin wird folgende Resolution einstimmig vom Gemeinderat beschlossen:

Resolution: Bessere Verbindungen auf der Filstalbahntrasse

Die Neukonzeption des Landes, welche dem ganzen SPNV im Land ein System übergestülpt hat, führte insbesondere im Filstal zu einschneidenden Verschlechterungen im Angebot. "Besseres regionales Bahnangebot für die meisten Fahrgäste auf der Filstalbahn" unter diesem Titel hat das Land Baden-Württemberg für den seit Dezember 2016 geltenden Fahrplan geworben. In der Realität sind die Verbindungen trotz punktueller Nachbesserungen seitens des Landes jedoch schlechter geworden. Die Pendler, Berufstätigen und Schüler in den Hauptverkehrszeiten sind intensiv betroffen. Viele Zughalte und verlässliche Verbindungen wurden gestrichen. Bisherige Ersatzlösungen bei Zugausfällen existieren an kleineren Bahnhöfen bzw. Haltestellen nicht mehr. Erkennbare Fehlplanungen wie die kurze Wende im Hauptbahnhof von Stuttgart führen seit Oktober bis heute zu regelmäßiger Unpünktlichkeit, langen Wartezeiten bis hin zu Ausfällen des kommunizierten Fahrplans. Darüber hinaus war bekannt, dass das heute verwendete Zugmaterial nicht auf die Bedürfnisse (Beschleunigung der Fahrzeuge) des ehrgeizigen Fahrplans ausgelegt ist. In einer der letzten öffentlichen Veranstaltungen in Süßen wurde von der DB eingeräumt, dass die Vorgaben des Landes so nicht zu erfüllen sind.

Durch die ersatzlose Streichung des heutigen RE-Abschnitts Geislingen-Ulm und dessen Integration in ein durchgängiges RB-Angebot zwischen Stuttgart und Ulm ergeben sich deutliche Verschlechterungen für die Verkehrsbeziehungen aus dem Filstal nach Amstetten, zu den Halten auf der Albhochfläche und in das Oberzentrum Ulm.

Auf diese Verbindungen sind insbesondere Schüler, Studierende und Pendler angewiesen. Damit die Schüler überhaupt (beispielsweise) aus Amstetten oder Lonsee und Urspring nach Geislingen zu ihrer Schule kommen, fahren nun als Notbehelf Busse entlang der Zugstrecke, um die Zugstreichungen zu kompensieren. Dies kann, nicht nur aus Umwelt Gesichtspunkten, keine Dauerlösung darstellen. Zudem waren die Schulen gezwungen, Ihre Unterrichtszeiten kurzfristig zu ändern. Ab 2019 soll der Metropolexpress bis Geislingen zu einer deutlichen Entspannung führen, doch auch bis dahin bleibt das Land in der Pflicht, für die Attraktivität des Schienenverkehrs zu sorgen, zumal die Bahn das beste Mittel zur nachhaltigen Reduktion von Feinstaub bleibt. Feinstaubtickets sind dabei sicher in akuten Phasen ein bewährtes Mittel, viel wichtiger sind jedoch gute Verbindungen und Anschlüsse im ganzen Jahr. Die aktuellen Verbesserungen für die Mittelzentren, wie zum Beispiel stündliche IRE-Verbindungen, sind dabei ein wichtiger Schritt, doch ohne entsprechende Anpassungen bei der Anbindung der Zwischenhalte verschlechtert sich das Angebot für sehr viele Reisende. Dies wird besonders deutlich in Zeiten, in denen die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit auf der Filstalbahn, wie seit Oktober 2016 zu beobachten, nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Ärger darüber fällt gerade in den Orten größer aus, in denen man keine Chancen hat, auf alternative Verbindungen auszuweichen. Deutlich wird dies insbesondere auch an den Halten Gingen, Kuchen, Amstetten, Lonsee und Geislingen-West. Bei Zugausfällen sind Wartezeiten von teilweise über 45 Minuten nicht hinnehmbar. Auch die Wartezeiten durch organisatorische Vorgaben von Überholvorgängen in Süßen Richtung Ulm führen zu unerträglich langen, aber vermeidbaren, Wartezeiten. Dort betrifft es nicht nur die Pendlerinnen und Pendler selbst, sondern die Firmen, Schulen und Hochschulen, die von diesen täglich aufgesucht werden. Gerade letzteres gefährdet die Attraktivität der Region als Wirtschafts-, Hochschul- und Schulstandort.

Vor dem Hintergrund der hier geschilderten Verhältnisse fordern wir daher,

· dass die Unzuverlässigkeit im Regionalverkehr auf der Filstalbahn sofort beendet wird.

· dass die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit im Regionalverkehr gerade in den Hauptverkehrszeiten signifikant verbessert wird in Richtung 95%. Eine Quote von 85% über alle Tageszeiten ist absolut inakzeptabel – insbesondere in Verbindung mit der Aussage, dass in den Nebenzeiten (zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr) der Verkehr sehr gut funktioniert. Das bedeutet für die Hauptverkehrszeiten eine Quote von weit unter 85%! Gerade in den Zeiten, in denen die meisten Fahrgäste unterwegs sind, die auf Pünktlichkeit angewiesen sind (Umstiege auf andere Züge/Busse; Arbeitszeitbeginn oder berufliche Termine; Schulanfang; Vorlesungsbeginn; Prüfungen etc.).

· dass die Anbindungen in Gingen, Kuchen und Geislingen-West in den Hauptverkehrszeiten morgens und abends nachgebessert werden und mindestens das Niveau vor dem Fahrplanwechsel erreichen.

· dass schnelle Zugverbindungen in der Hauptverkehrszeit in Richtung Stuttgart und Ulm eingerichtet werden.

· dass die Wartezeiten der Fahrgäste aus Gingen, Kuchen und Geislingen- West und der Bahnfahrer, die in Geislingen aus dem RB in den IRE nach Ulm steigen wollen, verringert werden, indem der IRE die RB im Bahnhof Süßen nicht mehr überholen darf.

· dass bei Zugausfällen flexibel reagiert wird und nachfolgende Züge dann ausnahmsweise halten.

· einen stündlichen IRE-Halt auch in Süßen und Amstetten.

· dass die Verbindungen Geislingen – Ulm - Geislingen gerade für den Pendler- und Schülerverkehr nachgebessert werden.

· dass neben Fahrgastzahlen auch die restliche verkehrliche Situation in die Ausgestaltung von Fahrplänen einfließt (bisher schlechte Anbindungen konnten bzw. können keine Fahrgastzuwächse erreichen).

· dass bei Fahrplanänderungen schon frühzeitig auch die Träger des örtlichen ÖPNV mit einbezogen werden, um eine bessere Verzahnung der bestehenden Angebote zu erreichen und frühzeitig zu erkennen, wo Lücken durch etwaige Fahrplanänderungen zu entstehen drohen.

· dass die Bahnfahrer zuverlässig über die Bahnhofsanzeigen, Lautsprecherdurchsagen, Apps und ggf. durch Bahnbedienstete über Verspätungen und Zugausfälle informiert werden.

· zu erkennen, dass die Nachfrage durch Bahnfahrer vom Angebot abhängt und nicht umgekehrt.

· dass die Millionen, die von der DB für Verspätungen auf der Filstalbahn als Strafzahlungen an das Land Baden-Württemberg bezahlt werden, nicht, wie in einer Veranstaltung am 27.03.2017 in Süßen vom Vertreter des Verkehrsministeriums verkündet, irgendwo im Netz in Baden-Württemberg zur Verbesserung der Bahn-Infrastruktur investiert werden, sondern hier auf der Filstalbahn den betroffenen Bahnreisenden zu Gute kommen.

Insgesamt sehen wir sowohl das Verkehrsministerium bzw. die NVBW als auch die Deutsche Bahn AG in der Pflicht: Das Zusammenspiel von schlechter Fahrplanbestellung und -umsetzung führt zu erheblichem Ärger bei den Bahnfahrern. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, ansonsten verlieren wir noch mehr Bahnfahrer, die mit ihrer Entscheidung für die Bahn eigentlich einen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollen und zur Entlastung der Verkehrssituation rund um Stuttgart beitragen. Dies sollte man unterstützen und nicht mit Füßen treten.

Bericht aus der Sitzung am 26.06.2017

1. Zukunftsplanung für die gemeindlichen Kindergärten

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle berichtet, dass die hohen Kinderzahlen in den Vorjahren derzeit zu einer sehr guten Auslastung unserer Kindergärten führen. Im Kindergartenjahr 2016/2017 gab es jedoch rückläufige Kinderzahlen, da allein im Kinderhaus Sandrain 7 Plätze frei wurden. In den darauffolgenden Jahren steigen die Kinderzahlen wieder an. Hinzu kommt, dass durch die geplanten Neubaugebiete die Kinderzahlen ebenfalls ansteigen werden. Da zum Kindergartenjahr 2018/2019 die Kindergartenplätze knapp werden, hat der Gemeinderat in den Haushaltsplan 2017 Mittel für einen Anbau des Kindergartens Zentrum eingestellt. Durch diesen kann die Kleingruppe jederzeit in eine weitere große Gruppe umgewandelt werden und bis zu 12 neue Betreuungsplätze entstehen.

2. Anbau Kindergarten Zentrum – Vergabe der Zimmererarbeiten

Ortsbaumeister Herr Werner informiert, dass der Gemeinderat nach örtlicher Besichtigung im vergangenen Jahr beschlossen habe, den Kindergarten Zentrum mit einem Anbau zu versehen und die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan eingestellt. Nach Vergabe der Rohbauarbeiten am 24. April hat die Fa. Granat aus Lonsee als günstigste Bieterin im Mai mit den Bauarbeiten begonnen. Damit die Bauarbeiten zügig fortgesetzt werden können, wurden zwischenzeitlich die Zimmererarbeiten ausgeschrieben, so dass diese nun in Auftrag gegeben werden können. Erfreulicherweise handelt es sich hierbei um die Amstetter Firma Rösch. Sie gab ein Angebot in Höhe von 25.126,55 € ab.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Auftrags an die günstigste Bieterin mit dem wirtschaftlichsten Angebot laut VOB.

3. Tiefbauarbeiten - Vergabe

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Grothe Herrn Scherraus, den Geschäftsführer des IB Wassermüller.

Ortsbaumeister Herr Werner informiert, dass im Haushaltsplan 2017 Mittel für folgende Tiefbaumaßnahmen eingestellt wurden:

Erschließung Neubaugebiet „Alte Gärtnerei II“, Amstetten-Bahnhof,

Erschließung Gewerbegebiet „Kreustein II“, Amstetten-Bahnhof

Erschließung Neubaugebiet „Burrach II“, Hofstett-Emerbuch

Regenwasserkanal „Binsenstraße II“, Schalkstetten

Aufgrund der im Haushaltsplan vorgesehenen Kreditaufnahme durfte nicht wie bisher bereits schon über die Wintermonate ausgeschrieben werden, so dass dadurch oftmals günstige Ausschreibungsergebnisse erzielt werden konnten. Nachdem das Landratsamt Alb-Donau-Kreis erst im März seine Zustimmung erteilte, verzögerte sich die öffentliche Ausschreibung der o.g. Maßnahmen.

Daraufhin erklärte Herr Scherraus, dass sich aufgrund der späten Ausschreibung auch die Preise erhöht haben. Er stellte danach die einzelnen Projekte sowie die Angebotspreise vor. Im Gewerbegebiet Kreuzstein II beträgt die Kostenabweichung rund 98.000 €, im Baugebiet Alte Gärtnerei II rund 217.000 €, im Baugebiet Burrach II 100.000 € und in der Binsenstraße II rund 10.000 €. Zudem wurde im Bereich der Binsenstraße die gleichzeitige Verlegung des Breitbandnetzes sowie der fertige Ausbau der Straße in die Ausschreibung mit aufgenommen, die zusätzlichen Kosten hierfür liegen bei rund 110.000 €.

Nach einer längeren Diskussion über die Mehrkosten und die Möglichkeiten der Verschiebung der Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt beschließt der Gemeinderat folgendes:

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Erschließung Neubaugebiet „Burrach II“ an die günstigste Bieterin Fa. Weiss aus Günzburg für 534.060,72 €.

2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Regenwasserkanals „Binsenstraße II“ an die günstigste Bieterin Fa. Weiss aus Günzburg für 150.317,24 €.

3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Verlegung Breitband in der Binsenstraße an die günstigste Bieterin Fa. Weiss aus Günzburg für 13.027,56 €.

4. Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen die Vergabe des Ausbaus der Binsenstraße an die günstigste Bieterin Fa. Weiss für 87.265,41 €.

5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Erschließung Gewerbegebiet „Kreuzstein II“ nur mit der Humusabgrabung aber ohne die weitere Abgrabung an die günstigste Bieterin Fa. Weiss aus Günzburg für 763.585,34 € abzüglich der Kosten für die Abgrabung.

6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Erschließung Neubaugebiet „Alte Gärtnerei II“ an die günstigste Bieterin Fa. Weiss aus Günzburg für 643.818,30 €.

4. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Schulcontainer – Sperrung des Straßenbereichs

BM Grothe informiert darüber, dass im Rahmen der Verkehrsschau besprochen wurde, dass die Straße Am Postacker während des Schulumbaus gesperrt werden könne. Dies ist mittels umklappbaren Pfosten denkbar, sodass Rettungskräfte weiterhin zufahren können. Auf Vorschlag von GR Lendl wird BM Grothe noch prüfen, ob es möglich sei die Pfosten abends ab 17.00 Uhr sowie am Wochenende zu entfernen, dass nur eine Sperrung während der Schulzeiten erfolgt.

b) B10 Umfahrung – Gespräch mit dem Regierungspräsidium

BM Grothe berichtet, er war in der vergangenen Woche mit Vertretern aus Reutti und dem Gemeinderat im Regierungspräsidium. Dort habe man sich nochmals über die geplante B10 Umfahrung unterhalten. Derzeit werden nochmals alle Umfahrungsmöglichkeiten geprüft. Die Gemeinde Amstetten wird gemeinsam mit dem IB Wassermüller einen Studenten beauftragen, der die Tunnellösung nochmals genauer untersuchen solle. Die darauf gewonnenen Erkenntnisse werden dem Regierungspräsidium zur Verfügung gestellt. GR Meyer ergänzt, dass derzeit 33 Maßnahmen auf der Projektliste stehen, die Ende des Jahres in eine nach Prioritäten sortierte Reihenfolge gebracht werden. Die ersten sieben Maßnahmen sind in der genaueren Planung, die anderen 25 Maßnahmen nicht.

c) Post-/Uhlandstraße

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass nachdem das Thema Wasserführung in der Uhlandstraße, das Auslöser für den beabsichtigten Ausbau der Post- und Uhlandstraße war, anscheinend doch nicht die Rolle spielt und die artikulierte Mehrheit sich gegen den Ausbau der Poststraße ausspricht, wurde als Alternative geprüft, ob ein Ausbau der Uhlandstraße alleine möglich sei. Das Anwaltsbüro IUSCOM stellt in seiner Begutachtung vom 22.05.2017 fest, dass es nach neuester Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg der Gemeinde frei steht, für die Uhlandstraße eine getrennte Abrechnungseinheit zu bilden und getrennt zu veranlagen. Eine Abrechnungseinheit zusammen mit der Poststraße ist nicht mehr erforderlich. Ein separater Ausbau ist nach Aussage von Herrn Müller vom Büro Wassermüller möglich. Die bei einem Vollausbau vorgesehene Verbesserung der Abwasserableitung im Kreuzungsbereich kann nicht gemacht werden, da dann die Höhen in der Poststraße angeglichen werden müssten. Das darf aber aus beitragsrechtlichen Gründen nicht erfolgen. BM Grothe fasst zusammen, dass die endgültige Entscheidung über den Ausbau vom Gemeinderat getroffen werden muss. Er werde sich jedoch vorab mit den Anwohnern und deren Vertretern in Verbindung setzen.

d) Anmeldezahlen für die Nachmittagsbetreuung

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle führt aus, dass im vergangenen Sommer 42 Familien auf einer Unterschriftenliste unterschrieben haben, dass sie eine Verlängerung der Kernzeitbetreuung bis 16.30 Uhr benötigen. Daraufhin habe die Verwaltung ein ausführliches Konzept vorbereitet und in der vergangenen Sitzung sei die Verlängerung ab dem kommenden Schuljahr beschlossen worden. Die Eltern wurden danach weitreichend informiert, dennoch sei bislang noch kein Kind für die Nachmittagsbetreuung angemeldet worden. Darüber zeigte sich nicht nur die Verwaltung sondern auch der Gemeinderat enttäuscht.

Bericht aus der Sitzung am 17.07.2017

1. Lonetalschule

a. Vergabe von Bauarbeiten – Abbruch und Entsorgung im Altbau

GR Schmohl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Werner, Herrn Gaus und Frau Koc vom Architekturbüro Gaus und Knödler. Architekt Herr Werner informiert, dass die Abbruchs- und Entsorgungsarbeiten im Altbau öffentlich ausgeschrieben wurden, um den vorgegebenen Bauzeitenplan einhalten zu können. Diese können nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Architekturbüro nun lt. VOB an die Bieterin mit dem günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Angebot vergeben werden. Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten lt. VOB an die günstigste Bieterin, Firma S-Abbruch Sindelfingen, zum Preis von 81.231,34€.

b. Ermächtigung des Ausschusses für Vergaben während der Ferienzeit

Architekt Herr Werner teilt mit, um den weiteren Bauablauf nicht zu beeinträchtigen bzw. zu verzögern, solle der Bauausschuss dazu ermächtigt werden, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung bei Ausschreibungen die Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen. Vergaben stehen in den kommenden Wochen für die Containeranlage, die Rohbauarbeiten, die Aufzugsanlage sowie die Flachdachabdichtung und die Fenster an. Wenn der Ausschuss hierzu bevollmächtigt wird, können die Ausschreibungen zeitnah erfolgen. Nach einer kurzen Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung dem Schulbauausschuss die Vergabe für o.g. Projekte zu übertragen.

c. Festlegung der Außenfassade

Zur Fassadengestaltung informiert Architekt Werner, dass es bislang zwei verschiedene Varianten gibt. Sie haben empfohlen die Fassade modern und offen zu gestalten. Hierfür gibt es die Planungen eines grünen Klassenzimmers, sodass die Schüler nicht nur nach draußen gehen können, sondern auch die Natur ins Klassenzimmer geholt werden könne. Die Abtrennung erfolge durch in etwa schulterhohe Hecken. Die Lehrer haben sich in der Gesamtlehrerkonferenz einstimmig für diese Variante entschieden und bitten den Gemeinderat darum diese Variante zu beschließen. Auch bei der Elterninformation vergangene Woche fand der Vorschlag dieser Fassade große Zustimmung. Die moderne Fassade koste jedoch im Vergleich mit der konservativen Fassade rund 22.500 € mehr. Anschließend stellt Architekt Herr Werner nochmals beide Varianten bildlich dar. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen die moderne Version als Fassade zu gestalten.

d. Festlegung des Containerstandorts – Bericht –

GR Schmohl informiert, dass BM Grothe bis zur vergangenen Gemeinderatssitzung keinen Pachtvertrag mit der Firma Lederer abgeschlossen habe. Daraufhin sollte er nochmals mit der Firma Lederer verhandeln. Zu diesem Gespräch kam es jedoch aufgrund der Erkrankung von BM Grothe nicht. Aus diesem Grund habe GR Schmohl nochmals mit allen Beteiligten gesprochen und kam zu der Erkenntnis, dass der Vertrag nicht abgeschlossen werden könne, die Schuld hierfür liege jedoch nicht bei der Fa. Lederer. Nach einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden habe er daraufhin beschlossen, dass der Containerstandort am Sportplatz erfolgen solle. Die Fraktionen haben dies vorab diskutiert und ihm signalisiert, dass sie die Entscheidung mittragen werden.

2. Beteiligungsberichte 2014 und 2015

Kämmerer Herr Beutel trägt die Inhalte der beiden Beteiligungsberichte nacheinander vor, die daraufhin vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.

3. Gebühren für die Kinderbetreuung: Erhöhung und Satzungsänderung

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass die Kindergartengebühren auf Landesebene regelmäßig von einer Kommission, bestehend aus Vertretern des Gemeindetags, des Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg überprüft werden. Auf Grund der letzten Empfehlung hat der Gemeinderat zum 01.09.2016 die Gebühren angepasst. Allerdings folgte der Gemeinderat in der damaligen Sitzung nicht der Empfehlung die Gebühren um wie vorgeschlagen um 5 % zu erhöhen, sondern beschloss eine Erhöhung um 4 %. Die Empfehlung der Kommission für die Jahre 2017/18 und 2018/19 gehen von einer Steigerung von 8 % für das nächste Kindergartenjahr und von 3 % für das darauf folgende Jahr aus. Begründet wird die hohe Steigerungsrate damit, dass die strukturellen Verbesserungen im Personalbereich infolge des Tarifabschlusses 2015 zu erheblichen Mehrkosten geführt haben. Die Verwaltung schlägt vor, die von der Kommission vorgeschlagenen Gebühren für die Regelgruppen in Kindergarten und Kinderkrippe zu übernehmen und durch Interpolation auf die anderen Betreuungsformen zu übertragen. Während die Gebührensteigerung im Kindergartenbereich bei 8 % liegt, beträgt sie bei der Krippe aufgrund der niedrigeren letzten Anpassung bei 10 %. Die Verwaltung sieht keinen Spielraum, die vorgeschlagenen Erhöhungen abzufedern. Auch die Gebühr für das Mittagessen soll erhöht werden, sie wurde zum 01.09.2016 letztmalig angepasst. Die vorliegende Kalkulation habe gezeigt, dass diese Gebühr nicht auskömmlich ist. Die Kostensteigerungen sind auch darauf zurück zu führen, dass die Kostenerhöhung durch den Anbieterwechsel im Kinderhaus Sandrain in die letzte Kalkulation noch nicht eingeflossen sind. Die Gebühr soll um je 30 Cent auf 2,50 € und ab 01.09.2018 auf 2.80 € angehoben werden. Die Bestimmungen über die Beendigung der Benutzung waren in der Satzung bisher noch nicht enthalten, sie wurden lediglich analog den Anmeldeunterlagen des Evangelischen Landesverbands für Kindertagesstätten praktiziert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden diese Regelungen jetzt in der Satzung aufgeführt. Die Elternbeiräte der Kindergärten wurden alle ordnungsgemäß angehört, dabei ging eine Stellungnahme der Elternbeiräte von Stubersheim und dem Kinderhaus Sandrain ein.

Nach einer längeren Diskussion ob die Beiträge in den kommenden Jahren stetig mit dem gleichen Betrag oder mit den vorgeschlagenen Beträgen der o.g. Empfehlung erhöht werden sollen, beschließt der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die beantragte Gebührenerhöhung zunächst um 8% und im kommenden Kindergartenjahr um 3% sowie die vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Amstetten über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen.

4. Beratung und Beschlussfassung über die 3 Monatsstrafe, die über den Steighof ausgesprochen wurde

Frau Hagmeier berichtet zunächst über die Arbeit im Steighof. In Bezug auf die Vorfälle, die zur 3-Monatsstrafe geführt haben, möchte sie sich von Seiten der Jugendlichen und sich selbst nochmals entschuldigen. Insgesamt gebe es derzeit sechs Steighofräte, die gemeinsam mit ihr zu Beginn eines Jahres eine Liste aufstellen, welche Ziele sie erreichen möchten. Die generelle Jugendbeteiligung sei in den vergangenen Monaten angestiegen und es kommen immer mehr verschiedene Gruppen von Jugendlichen in den Steighof, dies sei sehr erfreulich. Bereits bei der letzten Steighofsitzung wurde über die Problematik der Reinigung gesprochen. Dort wurde festgelegt, dass ab sofort immer mitgeteilt werden müsse, wer mit wem in den Steighof gehe und wann die Gruppe den Steighof wieder verlässt. In diesem Zeitraum wurde nicht nur ein Teil der Außenfassade, sondern auch die Toiletten, der Flur sowie ein Raum im OG von den Jugendlichen selbständig gestrichen. Aufgrund der in der letzten Sitzung angesprochenen Vorfälle, sollten die Jugendlichen selbst einen Sanktionenplan erarbeiten. Dieser wurde vor der Sitzung mit den Gemeinderäten Schmohl, Heim und Kaluza besprochen. GR Schmohl ergänzt hierzu, dass die Jugendlichen bei dem Gespräch sehr große Einsicht zeigten. Er schlage aus diesem Grund folgende Vorgehensweise vor: die 3-Monatsstrafe wird wieder aufgehoben und die Jugendlichen dürfen den Steighof bis zum Kinderzirkus auf Bewährung benutzen und die geplanten Reparaturarbeiten durchführen. Es sei bereits ein guter Ansatz erfolgt, dieser müsse noch detaillierter ausgearbeitet werden, damit es nicht mehr zu einem solchen Vorfall kommt. Der Gemeinderat beschließt dieses weitere Vorgehen daraufhin einstimmig.

Bericht aus der Sitzung am 25.09.2017

1. Zur Situation von Bürgermeister Grothe

GR Schmohl berichtet, dass Herr Grothe bereits seit Juni erkrankt ist. Er hat sich zunächst von Mittwoch, den 28.06.17 bis Donnerstag, den 06.07.17 krank gemeldet und ist danach am Freitag für einen Tag zur Arbeit erschienen. Seine Mitarbeiter hat er dahingehend informiert, dass alle offenen Fragen am darauffolgenden Montag mit ihm besprochen werden könnten. An diesem Montag hat er sich allerdings dann bis zum 30.07.17 krank gemeldet. Ab dem 31.07.17 trat er einen dreiwöchigen Urlaub an. Seit Ende dieses Urlaubs ist er wieder krank - bis heute. Heute Nachmittag kam eine erneute Krankmeldung für weitere zwei Wochen.

Versuche, ihn telefonisch zu erreichen oder per Mail waren erfolglos. Aufgrund seiner „derzeitigen Erkrankung und ihrem uneinheitlichen Verlauf“ haben wir alle auf dem Rathaus also eine schwierige Situation. Herr Meyer und er haben seine Vertretung übernommen. Sie beide sind untereinander in ständigem Gespräch und stimmen sich gegenseitig eng ab, so dass sie sich die Arbeit aufteilen können. Trotzdem bleiben die Herausforderungen groß, da sie in ihrer Freizeit einen hauptamtlichen Bürgermeister vertreten müssen. GR Schmohl habe Herrn Grothe in einem Schreiben gebeten, über seine Situation Auskunft zu geben und eine Prognose zu wagen, wann er wieder kommt. Antwort habe er bis jetzt keine bekommen. Er möchte hier allerdings anmerken, dass er natürlich in keinster Weise verpflichtet ist, Auskunft zu geben.

Besonders verschärft wird die Situation dadurch, dass Herr Grothe einige Dinge zur Chefsache erklärt hat und es so schwierig ist, an die entsprechenden Informationen oder Unterlagen zu kommen. Inzwischen hat Herr Grothe auch seine Stelle als Geschäftsführer der Amstetter Wohnbau GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt. Dies ist in besonderem Maße ein Problem, da er einziger Geschäftsführer ist und keinen Vertreter hat. Sämtliche unerledigten Aufgaben, auch äußerst dringliche, müssen ruhen, bis ein neuer Geschäftsführer eingestellt ist. Hier möchte er sich bei seinen Ratskollegen, die im Beirat der Amstetter Wohnbau engagiert sind, für ihre konstruktive Mitarbeit bedanken, diese Krise in den Griff zu bekommen.

Er möchte sich an keinen Spekulationen über den Krankheitszustand von Herrn Grothe beteiligen, sondern sich an die Fakten halten. Nach der für uns alle überraschenden Erkrankung galt es schnelle und weitreichende Entscheidungen zu treffen. Als gravierendstes Beispiel möchte er nur die Umverlegung der Containerschule in letzter Sekunde auf den Sportplatz nennen. Durch den enormen Zeitdruck gelang es nur unter Aufbietung aller Kräfte, den Unterrichtsbeginn am 11. September sicherzustellen, was letztendlich auch gelang, auch wenn es für die Grundschüler keine Container mehr auf dem Markt gab und diese in einer vom Hauptgebäude künstlich abgetrennten Grundschule unterrichtet werden müssen. Eltern und Lehrer bitte er um etwas Geduld, wenn noch nicht alles rund läuft. Für das Krisenmanagement möchte er sich ganz herzlich bei seinem Kollegen Werner Meyer und unserem Mitarbeiter, Herrn Dietrich sowie den Architekten Gaus und Knödler bedanken. Der Umbau und die Erweiterung der Schule und die damit verbundenen Kosten bedürfen höchster Aufmerksamkeit.

Auch wichtige Personalentscheidungen wie Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen standen und stehen an. Manch anderes Problem, wie zum Beispiel die Situation in der Post- und Uhlandstraße in Schalkstetten konnte nicht gelöst werden, obwohl die Betroffenen seit langem auf ein klärendes Gespräch mit Herrn Grothe warten. Die Erschließungsarbeiten der beschlossenen Baugebiete stehen an. Auch hier ist ein Bürgermeister gefordert. Die Erweiterung der mit Lonsee und Nellingen betriebenen Kläranlage bedarf einer Führungskraft. Ein Thema, das den Bürgermeister in besonderem Maße fordert, ist die Feuerwehr. Hier müssen dringendst Sachverhalte aus der Vergangenheit aufgearbeitet werden und anstehende Probleme in Angriff genommen werden. - Eine Herkulesarbeit!

Offene Enden, die im Moment noch nicht für die Ohren der Öffentlichkeit bestimmt sind und die er natürlich hier nicht nennen werde, warten auf Herrn Grothe. Diese Aufzählung könnte er noch eine Zeit lang fortführen. Ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht brachte die ernüchternde Erkenntnis, dass es noch zu früh ist, hier regulierend tätig zu werden.

An dieser Stelle möchte er aber auch auf die Mitarbeiter im Rathaus eingehen. Die Amtsleiter, Frau Fähnle, Herr Beutel und Herr Werner, sind Herrn Meyer und ihm eine immense Hilfe. Sie unterstützen sie, wo sie nur können. Vielen Dank dafür! Aber auch jede einzelne Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter geben ihr Bestes, um den Rathausbetrieb am Laufen zu halten. Er habe es bereits erwähnt, durch Kündigung, Ausfälle durch z.T. längere Krankheit oder Wiedereingliederung, verbunden mit der Sondersituation durch die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, arbeitet jeder Mitarbeiter auf dem Rathaus am Limit oder darüber hinaus. Deshalb bitte er seine Gemeinderatskollegen und Ortsvorsteher um Verständnis dafür, dass nicht jede Angelegenheit bzw. jeder Wunsch oder jede Anfrage, sofort bearbeitet werden kann. Er weiß, dass jeder seine Belange voranbringen will, aber bittet darum, dass sie den Betroffenen auch noch Luft zum Durchatmen lassen. Auch die Amstetter Bevölkerung bitte er um Verständnis für die momentane Situation.

Vielen Dank!

GR Sigloch ergänzt, dass es eine sehr schwierige Situation sei und als Außenstehender möchte er mitteilen, dass Herr Schmohl und Herr Meyer diese Herausforderung bislang sehr gut meistern. Er wisse aus eigener Erfahrung, dass dies eine immense Aufgabe sei, die die beiden Stellvertreter derzeit in ihrer Freizeit wahrnehmen. Er dankt allen für den Einsatz, der momentan geleistet wird und er hofft, dass bald wieder eine normale Situation eintreten wird.

2. Bebauungsplan „Kreuzstein II“, Amstetten-Bahnhof - Satzungsbeschluss

Ortsbaumeister Herr Werner trägt vor, dass der Gemeinderat bereits 2013 den Aufstellungsbeschluss und am 24.04.2017 den Auslegungsbeschluss gefasst habe. Zwischenzeitlich wurde der Plan öffentlich ausgelegt und nochmals die Träger der öffentlichen Belange angehört. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen wurden den Sitzungsunterlagen beigefügt und mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig

1. die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.

2. den Bebauungsplan „Kreuzstein II“ in der Fassung vom 25.09.2017 nach § 10 BauGB als Satzung.

3. die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kreuzstein II“ in der Fassung vom 25.09.2017 werden als Satzung.

4. dass die Satzungsbeschlüsse öffentlich bekanntgemacht werden.

3. Finanzzwischenbericht

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass im Finanzzwischenbericht Abweichungen zum Haushaltsplan 2017 und zur Finanzplanung 2018 – 2020 dargestellt sind, soweit sie sich aus der Umsetzung des Haushalts 2017 abzeichnen. Dabei wurde absichtlich nicht nur das laufende Jahr, sondern der Planungszeitraum insgesamt betrachtet, denn es sei teilweise zwar möglich, den Haushalt 2017 durch Verschiebungen auszugleichen, die Zahlungen werden dann aber auf jeden Fall in den künftigen Jahren anfallen. Daraufhin teilt er die wesentlichen Änderungen mit. Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.

4. Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Rechenschaftsbericht

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass dieser Tagesordnungspunkt mit dem Tagesordnungspunkt 5 zusammengehöre. Daraufhin stellt er die Bilanz zum 31.12.2016 vor.

Hierzu teilt er mit, dass die Gemeinde sehr viel Sachvermögen in Straßen und Gebäuden besitze. Veränderungen haben sich vor allem bei den Bauplätzen ergeben. Die Abschreibungen bei allen Gebäuden seien um rund 400.000 Euro höher. Im Finanzvermögen habe es keine Verschiebungen gegeben. Die Geldanlagen liegen höher als im Vorjahr, dies sei jedoch lediglich eine Momentaufnahme.

5. Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass das Gesamtergebnis 2016 bei -473.459,56 € liege. Das Sonderergebnis in Höhe von 277.969,98 € sei durch Grundstücksverkäufe zustande gekommen. Bei den Steuern sei der Betrag fast identisch geblieben. Eine große Ertragssteigerung liege bei den Gebühren. Die sonstigen Erträge seien auch um rund 100.000 € gestiegen. Aufgrund der Verlängerung der Abschreibungen seien die Abschreibungen geringer und somit seien es rund 71.000 € weniger bei den ordentlichen Aufwendungen. Bei den Finanzen habe es bei den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit rund 290.000 € mehr ergeben. Bei den Ausgaben seien es rund 100.000 € weniger, somit ergebe sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 390.000 €. Bei den Investitionen seien der Plan- und der Ist-Wert bei den Einzahlungen nahezu identisch. Bei den Auszahlungen seien rund 550.000 € weniger ausgegeben worden als geplant. Somit ergebe sich ein Überschuss in Höhe von 286.000 €. Zusammenfassens stehen wir in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten besser da.

Der Gemeinderat stellt daraufhin mit 18 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Jahresabschluss für das Jahr 2016 fest.

6. Feuerwehr Zustandsbewertung

Ortsbaumeister Herr Werner informiert, dass im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen der Beschluss gefasst wurde, die Feuerwehrgebäude von einem Sachverständigen besichtigen zu lassen und diese hinsichtlich den gesetzlichen Anforderungen auf den Prüfstand zu stellen, so dass ein Soll-/Ist-Vergleich und ggf. mögliche Kompromissvorschläge mit Kostenschätzungen erstellt werden können, um letztlich daraus eine Zukunftskonzeption für die gemeindliche Feuerwehr zu entwickeln.

In Absprache mit dem FW-Kommandanten wurde Herr Dipl. Ing. Martin Wypior aus Stuttgart beauftragt, welcher als sachverständiger Architekt zahlreiche Städte und auch vergleichbare Gemeinden wie z.B. Lauterach, Untermarchtal und Oberstadion berät.

Herrn Wypior wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem FW-Kommandanten die Struktur der Amstetter Feuerwehr erläutert, anschließend wurden sämtliche Gebäude zusammen besichtigt. Ergänzend wurden ihm auch Planunterlagen, sowie der Feuerwehrbedarfsplan ausgehändigt.

Im Rahmen der durchgeführten Begehung wurde vom Sachverständigen die Bausubstanz, sowie auch Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück bewertet, ferner durch einen Soll-/Ist-Vergleich die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von evtl. Baumaßnahmen.

Maßgebend für die Bewertung der Gebäude sind die in der DIN 14092 aufgeführten Anforderungen, welche unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten in einer Kostenschätzung berücksichtigt werden sollen. Die heutige Vorstellung diene zunächst nur als Information, es solle noch kein Beschluss gefasst werden.

GR Schmohl begrüßt Herrn Wypior zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Wypior stellt daraufhin das vorliegende Ergebnis seiner Ausarbeitung vor, dass diese als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte herangezogen werden kann.

Kommandant Herr Rinklin teilt daraufhin mit, dass er von den Mängeln schon lange gewusst habe, dass es so gravierend sei, habe er jedoch nicht gedacht. Der Feuerwehrausschuss werde diese Aufstellung auch bekommen und dem Gemeinderat eine Empfehlung vorlegen, welche Maßnahmen aus deren Sicht sinnvoll und sofort notwendig seien. Ihm sei bewusst, dass nicht alle Maßnahmen auf einmal finanziell gestemmt werden können.

7. Sonstiges, Verschiedenes, Bekanntgaben

a) Kultur- und Begegnungshaus in Amstetten-Dorf

Herr Beutel teilt mit, dass inzwischen der Bewilligungsbescheid für das Kultur- und Begegnungshaus in Amstetten-Dorf erfolgt sei. Das weitere Vorgehen werde nun Architekt Herr Stolz mit Herrn Dietrich besprechen.

b) Erschließungsarbeiten in den Gewerbe- und Baugebieten

Herr Werner teilt mit, dass voraussichtlich am 04.10.17 mit dem Regenwasserkanal in der Binsenstraße in Schalkstetten begonnen werde. Mitte/Ende Oktober werden dann die Brechanlage im Gewerbegebiet Kreuzstein II aufgestellt und parallel die Erschließung des Baugebiets Alte Gärtnerei II begonnen. Das Baugebiet Burrach II werde erst im kommenden Jahr erschlossen.

Baubeginn Regenwasserkanal Binsenstraße

Die Fa. L. Weiss wird voraussichtlich am 04. Oktober 2017 in Schalkstetten in der Binsenstraße mit den Bauarbeiten für einen Regenwasserkanal beginnen. Es handelt sich hierbei um einen vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis geforderten Kanal mit 30 cm Durchmesser, welcher auf Höhe des noch unbebauten Geländes nördlich der Binsenstraße verlegt werden soll. Dieser Kanal ist einerseits Voraussetzung für das künftige Neubaugebiet, sowie andererseits auch notwendig für Neubauten unmittelbar südlich der Binsenstraße. Über den Regenwasserkanal soll Dach- und Hofflächenwasser zur Versickerung in einen Graben abgeleitet werden. Das häusliche Abwasser dagegen wird den Schmutzwasserkanal nach Amstetten-Bahnhof zur Sammelkläranlage nach Lonsee-Halzhausen abgeleitet. Im Zuge der Maßnahme werden auch Leerrohre für ein künftiges Glasfasernetz mitverlegt. Der Gemeinderat erteilte nach einer öffentlichen Ausschreibung der Fa. L. Weiss als günstige Bieterin den Auftrag zur Ausführung der Tiefbauarbeiten. Nach Abschluss der Maßnahme sollen das Gewerbegebiet „Kreuzstein II“, sowie das Wohngebiet „Alte Gärtnerei II“ in Amstetten-Bahnhof erschlossen werden.

Bericht aus der Sitzung am 23.10.2017

1. - 3. Aufstellungsbeschlüsse Bebauungspläne Wasserfall 1 und 2 sowie Beschluss über ein Umlegungsverfahren für dieses Gebiet

Die ersten drei Tagesordnungspunkte befassten sich mit dem Neubaugebiet Wasserfall. Es ist geplant, in Fortsetzung des Baugebiets Aurain ein Wohnbaugebiet mit insgesamt ca. 37 Bauplätzen auszuweisen. Dazu wurden di e erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse gefasst.

Die Erschließung des Gebiets erfolgt zum einen über den Wacholderweg. Zum anderen ist geplant, über den Wasserfallweg eine weitere Zufahrt zur Kreisstraße zu erstellen. Nachdem sich die Umsetzung dieser Planung aber schwierig gestaltet, wurde das Baugebiet in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Somit können im ersten Abschnitt zeitnah Bauplätze zur Verfügung gestellt werden.

Um die Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplanes zu schaffen, wurde eine Umlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss gebildet. Diesem gehören neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden die Gemeinderäte Heinrich Schmohl, Werner Meyer, Hansjörg Frank und Ayhan Aydin an, als deren Stellvertreter wurden Peter Kaluza, Jürgen Huber, Michael Heim und Hansjörg Maurer gewählt.

4. Forstbetriebsplan 2018

Dem Gemeinderat wurde über das Zwischenergebnis der Waldbewirtschaftung 2017 berichtet und der vorgesehene Plan 2018 vorgestellt. Nach Beantwortung einiger Fragen stimmte der Gemeinderat dem Plan 2018 zu.

5. Aufforstungsgenehmigung

Auf Markung Reutti soll eine kleine Fäche von 14,6 a aufgeforstet werden. Da diese Fläche an Wald angrenzt wird der Landschaftscharakter nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.

6. Nachtragssatzung 2017

Dem Gemeinderat wurden die Änderungen, die sich gegenüber dem Haushaltsplan 2017 ergeben haben vorgestellt. Im Ergebnishaushalt ergab sich eine Verbesserung von rund 200.000 € gegenüber dem ursprünglichen Plan. Im Finanzhaushalt wurden Mehrausgaben und Mehreinnahmen in der Summe ausgeglichen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass die Kostensteigerungen insbesondere bei den Baugebieten im nächsten Jahr noch zu finanzieren sind.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erlass der Nachtragssatzung 2017.

Bericht aus der Sitzung am 27.11.2017

1. Grüngutkonzeption – Beteiligung am Grüngutkonzept des Maschinenrings

Herr Fetzer vom Maschinenring führt aus, dass der Alb-Donau-Kreis das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf die Kreisgemeinden delegiert hat. Hierunter fallen auch stofflich verwertbare Abfälle wie z.B. Gartenabraum. Zusätzlich wurde in einer weiteren Vereinbarung über die Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle vereinbart, dass den Gemeinden die Grüngutverwertung ebenfalls als eigene Aufgaben übertragen wird. Das auf dem Grüngutplatz der Gemeinde Amstetten wird bisher gehäckselt und auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Federführend hierfür war der Maschinenring Ulm-Heidenheim. Nach der Neufassung der Bioabfallverordnung ist das seit dem 01.06.2012 nicht mehr möglich, wird aber übergangsweise noch vom Landratsamt geduldet. Das Landratsamt hat alle Gemeinden dazu aufgefordert, bis Ende des Jahres eine örtliche Konzeption vorzulegen. Gemeinsam mit einigen Gemeinden hat der Maschinenring Ulm-Heidenheim einen ersten Entwurf einer regionalen Grüngutkonzeption entwickelt. Diese sieht vor, dass der Maschinenring auf dem bisherigen Grüngutplatz in Halzhausen einen zentralen Kompostplatz errichtet und den Lagerplatz erweitert, um auch das Grüngut der Nachbargemeinden, u.a. Amstetten, verarbeiten zu können. Der Amstetter Sammelplatz beim landwirtschaftlichen Betrieb Dannenmann in Amstetten-Dorf kann beibehalten werden. Dazu sind geringe bauliche Änderungen (Toranlage) erforderlich. Der Platz ist zu überwachen, er wird auch nachts geschlossen sein. Damit der Maschinenring seine Planungen vorantreiben kann, braucht er von den Gemeinden die verbindliche Zusage, ob sie bei seinem Entsorgungskonzept mitmachen oder eine eigene Entsorgung einrichten wollen. Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin mit dem Maschinenring zusammen zu arbeiten und die Grünabfälle aus Amstetten an der Anlage in Halzhausen anzuliefern. Nach einer vorläufigen Berechnung von Kämmerer Herrn Beutel erhöhen sich die jährlichen Verwertungskosten für Grüngut von bisher 30.000 € auf 60.000 €. Für das Jahr 2018 kann diese Kostenerhöhung noch durch Rücklagen bei den Müllabfuhrgebühren aufgefangen werden, in den kommenden Jahren wird es allerdings zu einer Erhöhung der Müllgebühren kommen.

Auf Rückfragen der Gemeinderäte ergänzte Herr Fetzer, dass die Amstetter Bürger ihr Grüngut entweder in Amstetten-Dorf bei Herrn Dannenmann oder direkt in Halzhausen abgeben können. Die Öffnungszeiten (Montag – Samstag) des Sammelplatzes in Amstetten-Dorf werden gemeinsam mit der Gemeinde Amstetten vereinbart.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass sich die Gemeinde Amstetten am Konzept des Maschinenrings zur Verwertung der Grünabfälle beteiligt und liefert die bei ihrer Sammelstelle anfallenden Grünabfälle auf der Anlage in Lonsee-Halzhausen an.

2. Vorbereitungen zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle informiert, dass bei Bürgermeisterwahlen die rechtlichen Bestimmungen für den Gemeinderat bestimmte Aufgaben vorsehen, wie bspw. die Bestimmung des Wahltags, Wahl des Gemeindewahlausschusses, wichtige Angaben in der Stellenausschreibung sowie die Entscheidung über die Veranstaltung einer öffentlichen Bewerbervorstellung.

1. Festsetzung des Wahltags

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wahltag der Bürgermeisterwahl auf Sonntag 04. März 2018 zu legen.

1a. Festlegung Neuwahl

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wahltag für eventuell notwendige Neuwahlen der Bürgermeisterwahl auf Sonntag 18. März 2018 zu legen.

2. Wahl des Gemeindewahlausschusses

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss:

GR Schmohl, 1. stv. Bürgermeister als Vorsitzender

GR Meyer, 2. stv. Bürgermeister als stv. Vorsitzender

GR Wachter, als Beisitzer

GR Sigloch, als Beisitzer

GR Münkle, als stv. Beisitzer

GR Aydin, als stv. Beisitzer

3. Ausschreibungszeitpunkt

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausschreibung der Stelle zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ab der Kalenderwoche 49 (04.12.2017 – 10.12.2017).

4. Ausschreibung in der Südwestpresse und im Amtsblatt

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Stellenausschreibung der Stelle zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister am Freitag 08.12.2017 im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg sowie auf der Homepage der Gemeinde Amstetten, am Samstag 09.12.2017 in der Südwestpresse (Ausgabe D) und am Donnerstag, 14.12.2017 im Amtsblatt der Gemeinde Amstetten zu veröffentlichen.

5. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge auf den frühstmöglichen Termin, den 27. Tag vor der Wahl, also Montag 05. Februar 2018 18.00 Uhr festzulegen. Bei einer eventuell notwendigen Neuwahl wird die Einreichungsfrist auf den 3. Tag nach der Wahl und damit auf Mittwoch 07. März 2018 18.00 Uhr festgelegt.

6. Bewerbervorstellung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig eine Kandidatenvorstellung am Samstag 24.02.2017 um 19.00 Uhr in der Aurainhalle durchzuführen.

Über den genauen Ablauf der Bewerbervorstellung wird in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen beraten und beschlossen.

3. Sanierung der Gemeinschaftsschule – Vergabe von Bauarbeiten

Für das oben genannte Bauvorhaben wurden vom Architekturbüro Gaus & Knödler die Rohbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Leider kam trotz Interesse einiger Firmen kein Angebot zurück. Aufgrund dessen wurde in Absprache mit dem Kommunalamt nun lt. VOB beschränkt ausgeschrieben und fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von welchen im Vorfeld Interesse am Auftrag bekundet wurde. Von den fünf aufgeforderten Firmen kamen letztlich aber nur drei Angebote zurück. Das Architekturbüro Gaus und Knödler hat in seiner Kostenberechnung für das Gewerk Rohbau 307.764 € angesetzt. Zum Ausgleich wird beim Gewerk Außenanlagen ein Betrag von rd. 35.000 € für Vorhaben die nicht zur Ausführung kommen, gekürzt. Dieser Betrag stände dann dem Gewerk Rohbauarbeiten zur Verfügung, wobei trotzdem Mehrkosten in Höhe von 38.861 € zu tragen sind. Günstigste Bieterin: Fa. Granat, Lonsee 381.625,11 € (incl.Mwst.).

Der Gemeinderat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Firma Granat als günstigste Bieterin mit dem wirtschaftlichsten Angebot lt. VOB in Höhe von 381.625,11 € (incl. MwSt.) den Auftrag zu erteilen.

4. Wasserzins – Nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen und Gebührenkalkulation 2018

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass in der Anlage zur Sitzungsvorlage die Berechnung der Gebührenüberschüsse und die Kostenkalkulation für 2018 beigefügt seien. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die verkaufte Wassermenge sich auf dem Niveau von 2016/17 bewegen wird und deshalb der Wasserpreis nochmals gleich bleiben könne.

Der Gemeinderat nimmt von der Kalkulation 2017 Kenntnis und stimmt der Verrechnung des kalkulierten Überschusses 2017 entsprechend der Aufstellung nachträgliche Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen einstimmig zu.

5. Abfallbeseitigung – Nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen und Gebührenkalkulation 2018

Kämmerer Herr Beutel informiert, dass die Gebührenkalkulation vorsieht, die Abfallgebühren auf dem Stand des Jahres 2017 zu belassen. Die höheren Kosten, die durch die Grüngutentsorgung voraussichtlich anfallen werden, sollen zunächst durch Gebührenüberschüsse der vergangenen Jahre aufgefangen werden. Nach ersten Schätzungen wurden Mehrkosten in Höhe von 13.000 € in die Kalkulation eingestellt, wie hoch die Steigerung tatsächlich sein wird, muss der laufende Betrieb ergeben. Aus den Vorjahren ergibt sich ein Gebührenüberschuss in Höhe von 55.551,26 €. Davon wurden 11.500 € zum Ausgleich der Kostenerhöhungen für Grüngut in die Kalkulation 2018 eingestellt. Weitere 3.849,87 € sind 2018 in der Kalkulation zu berücksichtigen, der Rest dann später. Er ergänzt, dass die genauen Kosten des neuen Grüngutkonzepts noch nicht festgelegt werden können, er rechne aber mit einer Kostenerhöhung der Müllgebühren um rund 10-15% in den kommenden Jahren.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Verwendung der Gebührenüberschüsse zu.

6. Nachwahl in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle führt aus, dass am 29.11.2017 eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes stattfindet. Die Vertreter der Gemeinde Amstetten in der Verbandsversammlung sind BM Grothe sowie die Gemeinderäte Huber, Reyer und Maurer. In dieser Sitzung am 29.11.2017 werden die neuen Vorsitzenden des Zweckverbandes gewählt, da deren offizielle Amtszeit endet. Der bisherige Vorsitzende ist BM Polaschek aus Gerstetten und sein Stellvertreter BM Grothe. Die Vorsitzenden sind automatisch Mitglied im Verwaltungsrat des Zweckverbandes. Da BM Grothe voraussichtlich nicht wieder zum stv. Vorsitzenden gewählt wird, da er aus seinem Amt als Bürgermeister ausscheidet, wäre kein Amstetter Vertreter mehr im Verwaltungsrat des Zweckverbandes. Aus diesem Grund wird der Gemeinde Amstetten angeboten, dass sie für die restliche Amtszeit des Verwaltungsrates (bis Nov. 2018) noch ein Mitglied und einen Stellvertreter vorschlagen darf, damit die Gemeinde Amstetten dort weiterhin vertreten ist.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Herrn Hansjörg Maurer als Vertreter und Herrn Heinrich Schmohl als sein Stellvertreter für den Verwaltungsrat des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb vorzuschlagen.

7. Energiebericht 2016 - Information

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass das AEW wie in den Jahren zuvor für die wichtigsten Verbraucher einen Energiebericht erstellt hat. Dieser basiert auf den von der Gemeinde ermittelten Verbrauchswerten und Flächenangaben. Die Daten sind klimabereinigt und können deshalb sowohl mit typischen Verbrauchern wie auch mit den Vorjahren verglichen werden. Im Einzelnen möchte er auf zwei Gegebenheiten hinweisen:

1. Straßenbeleuchtung: Bereits im Jahre 1999 hat die Gemeinde Amstetten die Straßenbeleuchtung modernisiert und dadurch den Energieverbrauch auf 1/5 reduziert. Ein flächendeckender Umstieg auf LED-Technik würde sich deshalb auch beim Erhalt von Fördermitteln nicht amortisieren. Selbstverständlich werden bei Neubauten energieeffiziente Beleuchtungstechniken eingesetzt.

2. Aurainhalle: Trotz größerer Nutzflächen ist der Energieverbrauch im Gemeindezentrum, dem die Aurainhalle zugerechnet wird, konstant geblieben. Dies ist der verbesserten Wärmedämmung geschuldet.

Der Energiebericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

8. Genehmigung der Annahme einer Zuwendung

Kämmerer Herr Beutel informiert, dass das AlbWerk GmbH & Co.KG eine Spende in Höhe von 3.000,00 € angekündigt habe, welche erst nach Bekanntgabe und Annahme im Gemeinderat ausbezahlt wird. Die Zuwendung darf für mildtätige oder gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme dieser Zuwendung zu genehmigen.

9. Sonstiges, Verschiedenes, Bekanntgaben

a) Anbindung Amstetten – Wegfall RE-Halt

Stv. BM Schmohl berichtet, dass am 23.11.2017 ein Gesprächstermin im Verkehrsministerium in Stuttgart stattgefunden habe, zu der ca. 50 weitere Personen, Landtagsabgeordnete, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Direktoren Verkehrsexperten etc. eingeladen wurden. Hintergrund war die anhaltende massive Kritik, dass im Zuge der neuen Angebotsstruktur der Bahn in Amstetten der RE-Halt ersatzlos gestrichen wurde. Fazit der Besprechung sei, dass entweder die DB Fernverkehr die entsprechenden Fernzüge anpasst oder ein anderer IRE-Halt entfallen müsse. Dies wäre entweder Esslingen, Plochingen, Göppingen oder Geislingen. Jedoch wurde nach einigem Hin und Her die Möglichkeit in Aussicht gestellt, den Metropolexpress nicht in Geislingen enden, sondern bis Amstetten fahren zu lassen. Allerdings betonte das Verkehrsministerium sofort, dass das eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Alb-Donau-Kreises bedeuten würde. Immerhin würde dies eine bessere Anbindung nach Stuttgart bedeuten.

b) Nachtragssatzung und Nachtragsplan 2017

Stv. BM Schmohl liest die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 23.10.2017 beschlossenen Nachtragssatzung mit dem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2017 vor und gibt diese dem Gemeinderat somit bekannt.

c) Tag der offenen Tür im Kindergarten Stubersheim

GR Frank informiert, dass am vergangenen Sonntag im Kindergarten Stubersheim ein Tag der offenen Tür stattfand. Es war ein rundum gelungener Nachmittag und er habe sich sehr gefreut, dass viele Bürgerinnen und Bürger, Ortsvorsteher, Gemeinderäte und Mitarbeiter des Rathauses daran teilgenommen haben.