Bauleitpläne

Auf dieser Seite werden im Verfahren befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen) bekannt gegeben.

Rechtskräftige Pläne können Sie im BürgerGIS der Gemeinde Amstetten anschauen.


Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan die während dem 14.07.2023 bis 14.08.2023 zur Einsicht veröffentlicht wird.

PV-Anlage Oppinger Weg, Entwurf

Naturschutzfachliche Angaben

Begründung

Umweltrelevante Stellungnahme

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Anlage Lehrhau“ und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) 

Aufstellungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „PV-Anlage Lehrhau“, aufzustellen. 

Das Plangebiet befindet südlich von Amstetten, ca. 500 m nordöstlich des Ortsteils Reutti.   

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planvorentwurf vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG vom 19.04.2023 und umfasst das Flurstück 298 (Heidäcker), Gemarkung Reutti.  

Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die geplante Errichtung eines Solarparks. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebiets, wie es für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage notwendig ist, geschaffen werden. 

 Ausschnitt Vorentwurf Bebauungsplan „PV-Anlage Lehrhau“ vom 19.04.2023, unmaßstäblich, genordet 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Planvorentwurf wurde am 24.04.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planvorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Anlage Lehrhau“ mit Planzeichnung, Textteil und örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung mit Umweltbericht vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG vom 19.04.2023 liegt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 30.06.2023 bis einschließlich 31.07.2023 

im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Darüber hinaus kann der Planvorentwurf vom 19.04.2023 online auf der Homepage der Gemeinde Amstetten (https://www.amstetten.de/bauleitplaene.html) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. 

Amstetten, 22.06.2023

Johannes Raab, Bürgermeister

 

Planzeichnung

Textteil

Begründung mit Umweltbericht


Öffentliche Bekanntmachung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Lonsee-Amstetten im Bereich des Bebauungsplans „PV-Anlage Lehrhau“ und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) 

Aufstellungsbeschluss:

Der Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2023 die 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „PV-Anlage Lehrhau“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet südlich von Amstetten, ca. 500 m nordöstlich des Ortsteils Reutti.  

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planvorentwurf vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG vom 19.04.2023 und umfasst das Flurstück 298 (Heidäcker), Gemarkung Reutti. 

Grund für die Änderung des Flächennutzungsplans ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde Amstetten, Ortsteil Reutti. Da der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren geändert.

Ausschnitt Vorentwurf 23. Änderung des Flächennutzungsplans vom 19.04.2023, unmaßstäblich, genordet

Der Änderungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Planvorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 15.06.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planvorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans vom 19.04.2023 liegt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

in der Zeit vom 30.06.2023 bis einschließlich 31.07.2023

im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten und im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Darüber hinaus kann der Planvorentwurf vom 19.04.2023 online auf der Homepage der Gemeinde Amstetten (https://www.amstetten.de/bauleitplaene.html) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. 

Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Amstetten, 22.06.2023

Johannes Raab, Verbandsvorsitzender

 

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan

Flächennutzungsplanänderung

Begründung Flächennutzungsplanänderung


Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „PV-Anlage Oppinger Weg“, Amstetten

Der Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2022 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes im Bereich „PV-Anlage Oppinger Weg“, Amstetten“ gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich ca. 1,7 km westlich von Reutti und 1,0 km südlich von Amstetten-Dorf, westlich angrenzend an den Oppinger Weg und südlich der dort vorhandenen Windräder.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich über die Flurstücke 235, 236, 237 und 238, Gmkg. Amstetten. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch das Flst. Nr. 197 im Norden, das Flst. Nr. 292 (Oppinger Weg) im Osten, das Flst. Nr. 277 im Süden sowie das Flst. Nr. 234 im Westen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros NEIDL+NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner vom 12.10.2022. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans vom 02.02.2023 einschließlich der Begründung werden 

von Freitag, 17.02.2023 bis einschließlich Montag, 20.03.2023 

im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten und im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee öffentlich ausgelegt.


Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 02.02.2023

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Schutzgut

Art der Information

Tiere und Pflanzen

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

Boden

Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt

Wasser

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt

Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

Klima/Luft

Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima

Fläche

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche

Landschaft/ Erholung

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,

Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen

Natura 2000

Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten

Mensch 

Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter sind nicht betroffen

B. Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung vom 02.12.2022 mit den Themen:

  • Lage innerhalb der Vorrangflur II
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Immissionsschutz

Regierungspräsidium Tübingen Ref. 21 vom 18.11.2022 mit den Themen:

  • Belange der Landwirtschaft: Lage innerhalb der Vorrangflur I
  • Belange des Klimaschutzes: Ausbauziele, Beitrag der Planung

Landesamt für Geologie im RP Freiburg vom 16.11.2022 mit den Themen:

  • Rohstoffvorkommen
  • Lage im Wasserschutzgebiet

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der üblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet über die Homepage der Gemeinde Amstetten (www.amstetten.de) und der Gemeinde Lonsee (www.lonsee.de) während der Auslegung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen beim Wirksamkeitsbeschluss des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Download 22. Änderung FNP gesammelte Unterlagen Stand 02.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet Grünhaberäcker I“ in Amstetten-Reutti

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Lonsee - Amstetten hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.02.2023 beschlossen den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich sind gemäß Änderungsbeschluss der unten angefügte Lageplan des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 26.04.2022/02.02.2023 maßgebend.

Ausschnitt 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Grünhaberäcker I“
in Amstetten-Reutti, unmaßstäblich, genordet

Im Einzelnen gelten für den Entwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung die Planzeichnungen und die Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 26.04.2022/02.02.2023.

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung i. d. F. vom 26.04.2022/02.02.2023

einschließlich der Begründung wird

von Montag, 20.02.2023 bis einschließlich Freitag, 24.03.2023 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten 

öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Amstetten (www.amstetten.de) während der Auslegung eingesehen werden.

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

Übersicht der umweltrelevanten Belange mit kurzer Beschreibung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 21. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des
§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.


Amstetten, 09.02.2023

 

Johannes Raab

Verbandsvorsitzender


Download: 21. Änderung FNP gesammelte Unterlagen Stand 02.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Grünhaberäcker I“ in Amstetten, OT Reutti

Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Grünhaberäcker l“ in Amstetten, OT Reutti nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 17.05.2021 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 24.10.2022 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich südwestlich des Ortsteiles Reutti, nördlich der Landesstraße L 1232.

Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 17.05.2021 / 24.10.2022.

Ausschnitt Bebauungsplan „Grünhaberäcker I“ vom 24.10.2022, unmaßstäblich, genordet

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 17.05.2021 / 24.10.2022 einschließlich der Begründung, Umweltbericht und des Artenschutzgutachtens werden

von Montag, 07.11.2022 bis einschließlich Donnerstag, 08.12.2022
im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten

öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der üblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Amstetten:

Montag bis Freitag:                                     vormittags         von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag: nachmittags von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:                                                 nachmittags      von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Die Unterlagen können zudem hier heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Bürgermeisteramt Amstetten, 27.10.2022

Johannes Raab, Bürgermeister



Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „BRÜHL II“ in Amstetten-Dorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Brühl II" in Amstetten-Dorf gem. § 2 i. V. m. § 13b BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der LBO i. V. m. § 2 BauGB aufzustellen.

Verfahren:

Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach
 § 13 b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b BauGB sind gegeben. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Bruttobauland von rd. 1,5 ha, die Flächen werden einer Wohnnutzung zugeführt und schließen im Zusammenhang an bebaute Ortsteile an.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht erforderlich.

Ein Umweltbericht bzw. eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 2a BauGB wird nicht erstellt und auf die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, kann ebenfalls verzichtet werden.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Gemeinde Amstetten beabsichtigt die Erweiterung des Wohngebietes „Brühl“ durch das nördlich unmittelbar angrenzende Flurstück-Nr. 55/1, um der anhaltend hohen Nachfrage an Baugrundstücken nachzukommen. Das zuletzt im Ortsteil Amstetten-Dorf erschlossene Neubaugebiet „Brühl“ konnte innerhalb kurzer Zeit vermarktet werden. Die Anzahl der Bauplatzinteressenten bzw. -bewerber übertraf dabei die 21 angebotenen Bauplätze.

Durch die Weiterentwicklung des vorhandenen Wohngebietes „Brühl“ und durch das geplante Baugebiet „Brühl II“ im Norden wird der Siedlungsrand von Amstetten-Dorf und der Übergang in die freie Landschaft definiert.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Brühl II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung der geplanten Siedlungsarrondierung gegeben, eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Amstetten Rechnung getragen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 24.10.2022 maßgebend. Er ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:

 

Lageplan „Neubaugebiet Brühl II“ vom 24.10.2022, unmaßstäblich, genordet

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Bürgermeisteramt Amstetten

Amstetten, den 27.10.2022

 

Johannes Raab
Bürgermeister

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „PV-Anlage Oppinger Weg“, Amstetten 

Der Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2022 die 22. Änderung ges Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der selben sitzung wurde die frühzeitige Auslegung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,7 km westlich von Reutti und 1,0 km südlich von Amstetten-Dorf, westlich angrenzend an den Oppinger Weg und südlich der dort vorhandenen Windräder.

Der Änderungsbeschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes wird hiermit nach § 2 Abs.1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht. 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich über die Flurstücke 235, 236, 237 und 238, Gmkg. Amstetten. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch das Flst. Nr. 197 im Norden, das Flst. Nr. 292 (Oppinger Weg) im Osten, das Flst. Nr. 277 im Süden sowie das Flst. Nr. 234 im Westen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros NEIDL+NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner vom 12.10.2022. Er ergibt sich aus folgendem Kartenauschnitt:

Zwei privater Investoren möchten auf direkt aneinander angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten. Die Gemeinde Amstetten möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für beide Vorhaben sowie der hierfür erforderlichen, vorliegenden Flächennutzungsplanänderung einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten. 

Die zu überbauende Fläche beträgt insgesamt ca. 17,6 ha. Mit der zu erwartenden Jahresstromproduktion von ca. 21 GWh können ca. 5.250 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Umsetzung des Vorhabens ist die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans vom 12.10.2022 einschließlich der Begründung werden von Freitag, 21.10.2022 bis einschließlich Montag, 21.11.2022 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten und im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee öffentlich ausgelegt.

 Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der üblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Aktuelle Unterlagen zum Download

FNP-Änderung PV Amstetten Begründung mit UB Vorentwurf 

FNP-Änderung PV Amstetten Vorentwurf

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Kreuzstein III“ in Amstetten-Bahnhof

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzstein III“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 LBO in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Architekturbüros Leopold Mohr aus Kempten vom 08.07.2022 maßgebend. Es ergibt sich folgender Kartenausschnitt:

Ziel und Zweck der Planung:

Der Grundstückseigentümer und Bauherr möchte auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche der Gemarkung Amstetten ein Holzpelletlager mit Pelletaufbereitung errichten. Die Lager- und Aufbereitungstechnik soll in 2-3 Ausbaustufen erfolgen. Das Plangebiet umfasst zwei Flurstücke (839/4 und 839/12) mit einer Fläche von ca. 1,5 ha. 

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen Flächennutzungsplan und befindet sich im Südosten der Gemeinde. Im Norden grenzt es direkt an die L1232 an. Im Osten und Süden schließt es an das bestehende Gewerbegebiet „Kreuzstein II“ an. Im Westen an das Gewerbegebiet „Kreuzstein I“. Die Gemeinde Amstetten möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben eine Arrondierung zu den bereits vorhandenen Gewerbegebieten „Kreuzstein“ und „Kreuzstein II“ schaffen.

Weiterhin erbringt das Vorhaben einen hohen Beitrag zum Klimaschutz durch die Herstellung und Belieferung von Kunden in der Region mit regenerativen Holzpellets für Öfen und Heizanlagen.

Im Laufe des Verfahrens wird ein Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan entsprechend eingearbeitet.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 08.07.2022 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung werden

von Montag, 22.08.2022 bis einschließlich Montag, 19.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstr. 19, 73340 Amstetten

frühzeitig ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der üblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Amstetten (www.amstetten.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bürgermeisteramt, den 04.08.2022

Johannes Raab

Bürgermeister


Die Unterlagen können Sie hier herunterladen:

2022-07-25 Entwurf Bebauungsplan Kreuzstein III mit dargestellter Bebauung 08.07.22

2022-07-25 Entwurf Satzung Kreuzstein III mit Textteil und Begründung 08.07.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „PV-Anlage Oppinger Weg“, Amstetten vom 27.06.2022 

Sachverhalt und Begründung:

In der Sitzung am 27.06.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Anlage Oppinger Weg“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die baurechtliche Grundlag für den Bau von Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Erzeugung von Strom aus natürlicher Sonnenstrahlungsenergie schaffen. Die Gemeinde Amstetten möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Vorhaben einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten.

Für den südlichen Teilbereich hat bereits in der Sitzung vom 25.10.2021 eine Vorberatung im Gemeinderat stattgefunden, bei der der Gemeinderat für die Realisierung des PV-Projektes ausgesprochen und damit die Zustimmung für einen Aufstellungsbeschluss in Aussicht gestellt hat. In der Gemeinderatsitzung am 30. Mai 2022 hat sich der Gemeinderat in gleicher Weise für den nördlichen Teil der Fläche ausgesprochen. Beide Flächen werden nun in einem gemeinsamen Bauleitplanverfahren abgewickelt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes erstreckt sich über die Flurstücke 235, 236, 237 und 238, Gmkg. Amstetten. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch das Flst. Nr. 197 im Norden, das Flst. Nr. 292 (Oppinger Weg) im Osten, das Flst. Nr. 277 im Süden sowie das Flst. Nr. 234 im Westen. Maßgebend für die Räumliche Abgrenzung ist die dem Gemeinderat vorgelegte Lageplanskizze:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten tragen die Investoren

Beschlüsse des Gemeinderats:

  1. Für den im beiliegenden Lageplan vom 27.06.2022 dargestellten Bereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
  2. Der von NEIDL +NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB gefertigte Vorentwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Oppinger Weg“ mit Planzeichnung, Textliche Festsetzungen sowie örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht– jeweils in der Fassung vom 27.06.2022 wird vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen. 
  3. Das für die Investoren tätige Planungsbüro NEIDL+NEIDL wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in Abstimmung mit der Verwaltung durchzuführen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. 
  4. Die Beschlüsse des Gemeinderates sind öffentlich bekannt zu machen. 
  5. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird beim Gemeindeverwaltungsverband Amstetten-Lonsee beantragt

Aktuelle Unterlagen zum Download:

PV-Anlage Oppinger Weg Begründung mit UB Vorentwurf

BBP PV-Anlage Oppinger Weg Vorentwurf

Öffentliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Unter dem Mühlweg“ in Amstetten, Ortsteil Stubersheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2021 den Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg" in Amstetten, Ortsteil Stubersheim nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 

Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 festgelegt.

Ausschnitt Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021, unmaßstäblich, genordet.

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 einschließlich Begründung sowie der Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 26.03.2021.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Unter dem Mühlweg“ i. d. F. vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 22.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen.

Unbeachtlich werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

 

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. 

Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Bürgermeisteramt Amstetten, den 04.11.2021

Johannes Raab, Bürgermeister


Alle dazugehörigen Unterlagen stehen hier zum Download bereit.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Binsenstraße III“, Amstetten, Ortsteil Schalkstetten vom 27.09.2021


Sachverhalt und Begründung:

In der Sitzung am 29.04.2019 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Binsenstraße II – nördlicher Teil“ beschlossen. Dieses Gebiet soll nun in nördlicher Richtung als Baugebiet "Binsenstraße III" erweitert werden, um auch zukünftig den Wohnraumbedarf in Schalkstetten abdecken zu können.

Der Vorentwurf wurde durch den Ortschaftsrat Schalkstetten am 25.05.2021 vorberaten. Die vom Ortschaftsrat vorgebrachten Änderungswünsche wurden in die vorliegenden Unterlagen eingearbeitet, sodass nun das Bauleitplanverfahren in die Wege geleitet werden kann. Der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat Amstetten ist am 27.09.2021 erfolgt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 248 sowie Teile des Wegs 246. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch das Flst. Nr. 249 im Norden, das Flst. Nr. 248/1 im Osten, die Flst. Nr. 248/4, 248/5, 248/6 im Süden sowie das Bahngelände im Westen. Maßgebend für die Räumliche Abgrenzung ist die dem Gemeinderat vorgelegte Lageplanskizze:


Finanzielle Auswirkungen:

Das Grundstück befindet sich bereits in Gemeindeeigentum, sodass zunächst lediglich Kosten für das Bauleitplanverfahren entstehen und später die dafür erforderlichen Erschließungskosten anfallen.


Beschlüsse des Gemeinderats:

  1. Für den im beiliegenden Vorentwurf vom 07.06.2021 dargestellten Bereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 BauGB beschlossen.
  2. Für den im beiliegenden Vorentwurf vom 07.06.2021 dargestellten Bereich wird die Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO i. V. m. § 2 BauGB beschlossen.
  3. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB ein Erörterungstermin im Rathaus Amstetten stattfinden. Dabei wird der Bevölkerung die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sämtliche Unterlagen einzusehen sowie etwaige Bedenken, Anregungen oder Einwendungen zur Niederschrift vorzubringen.
  4. Für die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird aufgrund § 4 Abs. 1 BauGB das Einholen von deren Stellungnahmen beschlossen.
  5. Die Aufstellungsbeschlüsse des Gemeinderats werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.


Alle Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Brühl“ in Amstetten, Ortsteil Dorf


Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2021 den Bebauungsplan „Brühl" in Amstetten-Dorf nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des  Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 festgelegt.

Ausschnitt Bebauungsplan „Brühl“ vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021, unmaßstäblich, genordet

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 einschließlich Begründung sowie Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 22.07.2020. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Brühl“ i. d. F. vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 19.07.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen.

 

Unbeachtlich werden

-eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

-eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

-nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. 


Dies gilt nicht, wenn

-die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

-der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

-vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

 

Bürgermeisteramt Amstetten, den 08.07.2021

 

Johannes Raab, Bürgermeister


Die Unterlagen zum Bebauungsplan können unter folgendem Link heruntergeladen werden: media/files/unterlagen-bebauungsplan-bruehl.zip

Die Unterlagen zur Informationsveranstaltung am 15.11.2021 finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Sondergebiet Grünhaberäcker I“ in Amstetten-Reutti und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Grünhaberäcker I“ in Amstetten-Reutti nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich des Ortsteils Reutti, nördlich der Landesstraße L 1232.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 17.05.2021 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Lageplan „Sondergebiet Grünhaberäcker I“ vom 17.05.2021, unmaßstäblich, genordet

Ziel und Zweck der Planung:

Ein privater Investor möchte auf seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten. Die zu überbauende Fläche beträgt ca. 3,4 ha. Mit dem erzeugten Strom kann der Bedarf von etwa 1.100 Haushalten gedeckt werden. Die Gemeinde Amstetten möchte mit der Aufstellung des Bebauungsplans für dieses Vorhaben einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten.

Das Plangebiet entwickelt sich nicht aus dem aktuellen Flächennutzungsplan. Dieser wird im Parallelverfahren geändert. Im Laufe des Verfahrens wird ein Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 17.05.2021 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung werden

von Montag, 31. Mai 2021 bis einschließlich Mittwoch, 30. Juni 2021

im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten

frühzeitig öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der üblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Amstetten (www.amstetten.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Bürgermeisteramt Amstetten, 27.05.2021

 

Raab, Bürgermeister