Bauleitpläne
Auf dieser Seite werden im Verfahren befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen) bekannt gegeben.
Rechtskräftige Pläne können Sie im BürgerGIS der Gemeinde Amstetten anschauen.
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung Bebauungsplan "PV-Anlage Lehrhau" in Amstetten-Reutti
Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung 23. Flächennutzungsplanänderung im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten
Flächennutzungsplanänderung zeichnerischer Teil
Begründung Flächennutzungsplanänderung
Abwägungstabelle Bebauungsplan sowie Flächennutzungsplanänderung
Öffentliche Bekanntmachung
22. Flächennutzungsplanänderung im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten
22. FNP-Änderung PV- Anlage Oppinger Weg Begründung mit UB Endfassung
Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss Bebauungsplan "PV-Anlage Oppinger Weg" in Amstetten-Reutti
1033 BBP PV-Anlage Oppinger Weg Endfassung 23.10.2023
1033 vBBP Solarpark Amstetten Begründung mit UB Endfassung 23.11.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Kreuzstein III" in Amstetten-Bahnhof
Sitzungsvorlage Bebauungsplan Kreuzstein III Amst-Bhf - Satzungsbeschluss
01_Anlage_Kreuzstein_III_Relevanzprüfung_Gesamtdokument
02_Anlage_Kreuzstein_III_Umweltbericht_Gesamtdokument
03_Abwägungstabelle_Anhörung_TröB_Auslegung
04_Bebauungsplan_Kreuzstein3_zeichnTeil
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung Bebauungsplan "Brühl II" in Amstetten-Dorf
Öffentliche Bekanntmachung
24. Änderung der Flächennutzungsplanes im Bereich Fernwärme Mengsel
Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ in Amstetten-Stubersheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2021 den Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg" in Amstetten, Ortsteil Stubersheim nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 festgelegt.
Ausschnitt Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021, unmaßstäblich, genordet.
Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 einschließlich Begründung sowie der Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 26.03.2021.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Unter dem Mühlweg“ i. d. F. vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 22.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen.
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Bürgermeisteramt Amstetten, den 04.11.2021
Johannes Raab, Bürgermeister
Alle dazugehörigen Unterlagen stehen hier zum Download bereit.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Brühl“ in Amstetten-Dorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2021 den Bebauungsplan „Brühl" in Amstetten-Dorf nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 festgelegt.
Ausschnitt Bebauungsplan „Brühl“ vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021, unmaßstäblich, genordet
Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 einschließlich Begründung sowie Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 22.07.2020. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Brühl“ i. d. F. vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 19.07.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen.
Unbeachtlich werden
-eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
-eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
-nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn
-die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
-der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
-vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Bürgermeisteramt Amstetten, den 08.07.2021
Johannes Raab, Bürgermeister
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können unter folgendem Link heruntergeladen werden: media/files/unterlagen-bebauungsplan-bruehl.zip
Die Unterlagen zur Informationsveranstaltung am 15.11.2021 finden Sie hier