Sollten Sie einmal wegen eines Todesfalls in Ihrer Familie ein Grab benötigen, bitten wir zu beachten:
Sie können die Erledigung der Formalitäten einem regionalen Bestattungsinstitut überlassen, dies ist mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut.
Wissenswertes:
- Für jeden Ortsteil Amstettens gibt es einen Friedhof auf dem Erd- und Urnenbestattungen möglich sind.
- Zusätzlich bieten wir auf den Friedhöfen Waldeck in Amstetten-Bahnhof, Bräunisheim, Reutti und Schalkstetten ein Kolumbarium an.
- Die Nutzungszeit für Wahlgräber (Doppelgräber) für Erwachsene beträgt 30 Jahre, für Einzelgräber 15 Jahre. Sie kann bis auf maximal 25 Jahre verlängert werden.
- Damit Sie jederzeit zur Leichenhalle gehen können, erhalten Sie im Rathaus bei Frau Weidinger oder Frau Egin einen Schlüssel.
- Die Sargträger werden von der Gemeinde vermittelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Trägern.
Rechtsvorschriften und Merkblätter:
Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenverzeichnis
Merkblatt über die Gestaltung des Grabsteins