Reisepässe

Was ist ein ePass?
Der ePass hat den Reisepass abgelöst. ePass ist dabei die Abkürzung für "elektronischer Reisepass", also für einen Reisepass mit Chip. Auf diesem Chip sind die sog. biometrischen Daten (Passfoto und zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Pass beantragt werden. 

Wie lange dauert die Ausstellung eines ePasses?
Der Reisepass wird beim Bürgermeisteramt beantragt. Der Antrag wird dann zur Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet. Bis der Ausweis fertig ist, dauert es ungefähr 4 bis 6 Wochen (aktuell dauert dieser bis zu 10 Wochen). Benötigen Sie einen Reisepass, müssen Sie wegen der Unterschrift auf dem EDV-Vordruck persönlich im Rathaus erscheinen.

Was mache ich, wenn die Zeit für die Ausstellung des ePasses nicht mehr ausreicht?
Es gibt die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei bevorzugt erstellt. Die Kosten hierfür sind jedoch etwas höher. Der Expresspass kostet für Personen unter 24 Jahren 69,50 €, ab 24 Jahren 102,- €. Wer noch am gleichen Tag einen Passdokument benötigt, für den kann ein vorläufiger Pass ausgestellt werden. 

Was kostet ein ePass?
bis 24 Jahre 37,50 €, ab 24 Jahre 70,00 €
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen.

Was passiert, wenn ich meinen ePass verloren habe?
Bei Verlust eines ePasses sollten Sie umgehend das Bürgermeisteramt darüber informieren.

Weitere Auskünfte über die verschiedenen Reisepässe erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.

Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer

Vordruck
Verlustanzeige

Reisegewerbe

Zur Durchführung eines Reisegewerbes wird eine Reisegewerbekarte benötigt. Diese ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen, das den geprüften Antrag dann an das Landratsamt weiterleitet. Zuständig für die Ausstellung ist das Landratsamt.

Gebühr
Die Gebühr wird vom Landratsamt festgesetzt, es ergeht ein Gebührenbescheid

Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer

Vordruck
Antrag Reisegewerbekarte

Rentenangelegenheiten

Rentenanträge können bei uns gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist hierfür notwendig. Eine Aufstellung der mitzubringenden Unterlagen erhalten Sie von uns. Bei Altersrenten ist es sinnvoll, die Unterlagen (Versicherungsverlauf) rechtzeitig zu überprüfen, damit Bescheinigungen über Ersatz- und Ausfallzeiten bei der Antragstellung vorliegen.

Terminvereinbarung ist per E-Mail oder telefonisch möglich.


Zuständig ist Ebru Egin

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Sozial Schwache oder Personen mit geringem Einkommen und Personen mit Schwerbehindertenausweis," Eintrag RF", können Rundfunkgebührenbefreiung beantragen.

Erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck
- Kopie des Behindertenausweises oder Einkommensnachweis

Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer

Vordrucke
Antragsvordruck

Anlage zum Befreiungsantrag
Merkblatt zur Rundfunkgebührenbefreiung