Gasversorgung
Grundversorger innerhalb der Gemeinde ist die Energieversorgung Filstal (EVF) mit Sitz in Göppingen.
Geburt
Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem das Kind geboren ist. Das Standesamt Amstetten ist deshalb nur bei Hausgeburten zuständig.
Zuständig ist Frau Mast
Vordruck
Bestellung einer Geburtsurkunde
Gebühr
Für Rentenzwecke und Krankenkasse erhalten Sie jeweils eine Urkunde gebührenfrei. Jede weitere Urkunde kostet 12,00 €.
Gemeinderäume
Die Nutzungs- und Vergabebedingungen der Räume, die die Gemeinde allgemein zur Verfügung stellt, sind auf den Seiten Hallen und Räume erläutert.
Zuständig ist Frau Ebru Egin
bitte E-Mail an info@amstetten.de
Gewerbean- und abmeldungen
Jeder, der ein Gewerbe ausübt, hat dies anzumelden. Die Anmeldung muss persönlich beim Bürgermeisteramt erfolgen. Sie können jedoch die Vordrucke zu Hause vorher ausfüllen. Bitte verschicken Sie die Vordrucke nicht selbst, da es einer vorherigen Bestätigung durch die Gemeinde bedarf.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Antragsvordruck
- die weiteren Unterlagen erfragen Sie bitte vorher bei den zuständigen Mitarbeitern
Gebühr
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührensatzung der Gemeinde Amstetten erhoben.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer
Gewerberegisterauskunft
Auskunft aus dem Gewerberegister (Name und Anschrift des Betriebs) erhalten Sie beim Bürgermeisteramt.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 16,50 €.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer
Gewerbesteuer
Die Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer nach den gesetzlichen Vorschriften. Grundlage für die Festsetzung ist der Steuermeßbescheid, der vom Finanzamt festgesetzt wird. Der vom Finanzamt ermittelte Meßbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz mulipliziert.
weitere Behörden
Finanzamt Ulm, Wagnerstraße 2, 89070 Ulm
Zuständig ist Frau Essig.
Grünanlagen
Zuständig für die Pflege und Unterhaltung ist Herr Werner.
Grundbuch
Bei der Gemeinde Amstetten gibt es eine Einsichtsstelle. Die Einsicht ist kostenlos, für die Erstellung von Abschriften werden Gebühren erhoben.
Erforderliche Unterlagen- ggf. Ausweis
- Nachweis des berechtigten Interesses
weitere Behörden
Amtsgericht Ulm
Zuständig ist Frau Mast
Grundsteuer
Für jedes Grundstück ist Grundsteuer zu bezahlen. Es wird unterschieden in Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für die anderen Grundstücke. Grundlage der Steuerfestsetzung ist der vom Finanzamt ermittelte Steuermeßbetrag. Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Änderungen in den Festsetzungen gelten grundsätzlich ab dem 1.1. des folgenden Jahres.
Weitere Behörden
Finanzamt Ulm, Wagnerstraße 2, 89070 Ulm
Zuständig ist Frau Weidinger.
Vordruck
Antrag auf Jahreszahlung