Bericht aus der Sitzung am 28.11.2016
1. Polizei – Info zur Kriminalitätslage in Amstetten
Herr Scheffold vom Polizeiposten Amstetten berichtet, dass es im Jahr 2015 insgesamt 98 Delikte und 51 Tatverdächtige in Amstetten zu verzeichnen gab. Dies seien die niedrigsten Fallzahlen der letzten fünf Jahre. Jugendliche und Heranwachsende seien immer seltener Tatverdächtige. Zur Zahl der Einbrüche teilt Herr Scheffold mit, dass die Fallzahlen in 2015 und 2016 ähnlich seien. In der Wintersaison 2016/2017 waren es bisher 2 Einbrüche, im vergangenen Jahr waren es insgesamt ca. 7 Einbrüche. Hierbei handle es sich sowohl um Gelegenheitseinbrüche als auch um Einbrüche von organisierten Banden. Herr Scheffold teilte außerdem mit, dass in diesem Jahr drei Fahrraddiebstähle gemeldet wurden. Zum Thema Drogen teilte er mit, dass es keine direkte Drogenszene in Amstetten gebe. Zudem erklärte er, dass es durch die vielen Asylbewerber nicht zu vermehrten Straftaten gekommen sei, die Fallzahlen seien gleich geblieben. Seit einiger Zeit gebe es jetzt auch eine neue Regelungen in Bezug auf die Zuständigkeit, wenn der Polizeiposten Amstetten bspw. nachts nicht besetzt ist, komme nun die nächstgelegene Streife. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese aus dem Landkreis Göppingen oder dem Alb-Donau-Kreis komme.
2. Forstbetriebsplan 2017 – Beratung und Beschlussfassung
Herr Tluczykont vom Fachdienst Forst und Naturschutz beim LRA Alb-Donau-Kreis berichtet zunächst über das Jahr 2016. Die Einnahmen im Jahr 2016 werden in etwa so hoch erwartet sein, die Ausgaben hingegen blieben wie geplant. Die geplanten Festmeter konnten nicht eingehalten werden, es wurden jedoch einige Bäume aufgrund von Käfer- und Pilzbefall unplanmäßig geerntet. Im Jahr 2017 seien wiederum 1.145 fm geplant. Dabei sind 62% Nadelholz und 35% Laubholz geplant. Die Ausgaben für kommendes Jahr liegen bei rund 50.810 € die Einnahmen bei 69.500 €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Jahresplanung des Gemeindewalds Amstetten für das Jahr 2017.
3. Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016
BM Grothe teilt mit, dass bei Änderungen, die zu wesentlichen Abweichungen zum Haushalt führen, eine Nachtragssatzung zu erlassen ist. Die Verwaltung habe diese Änderungen in die beiliegende Nachtragssatzung eingearbeitet, die Änderungen seien im Vorbericht erläutert. Daraufhin geht er auf die einzelnen Positionen ein, die im Nachtragshaushalt aufgeführt sind. Das Defizit im Ergebnishaushalt verringert sich um 188.200 €. Trotzdem bleibt noch ein Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 952.800 € stehen. Auch im Gesamtfinanzplan verringert sich das Defizit um 323.200 €.
Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig den Nachtragshaushalt sowie die Nachtragssatzung.
4. Ausscheiden des Gemeinderates Jürgen Klusik
BM Grothe teilt mit, dass gemäß § 16 GemO ein Bürger sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen könne, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Ein wichtiger Grund liege unter anderem dann vor, wenn der ehrenamtlich Tätige durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.GR Jürgen Klusik bittet darum, aus seinem Amt im Gemeinderat aus den oben genannten Gründen ausscheiden zu dürfen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den wichtigen Grund von Herrn Klusik anzuerkennen und ihn zum 28.11.2016 aus dem Gemeinderat ausscheiden zu lassen.
Da GR Klusik an der Gemeinderatssitzung leider nicht teilnehmen konnte, wird BM Grothe ihm zu einem späteren Zeitpunkt noch für seine geleistete Arbeit für die Gemeinde Amstetten bedanken und ihm eine Urkunde sowie ein kleines Abschiedsgeschenk überreichen.
5. Breitbandausbau – Beschluss zum Beitritt zu Netzbetrieb – Baumaßnahmen 2017
- Grundsatzbeschluss über die Herstellung von Leitungen und Hausanschlüssen
- Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art Breitbandversorgung Amstetten
Herr Hommel von der Firma Geodata erklärt zu Beginn nochmals den Unterschied zwischen von Vectoring, also FTTC zu FTTB. Des Weiteren erklärt er den geplanten Ablauf des Breitbandnetzausbaus in der Gemeinde Amstetten.
BM Grothe teilt mit, dass das im Bereich von KomPaktNet entstehende Netz an einen Betreiber verpachtet werden soll. Hierzu hat KomPaktNet das Ausschreibungsverfahren begonnen, so dass nach Abschluss der ersten Baumaßnahmen auch ein Netzbetreiber zur Verfügung steht. Das Ausschreibungsverfahren ist so weit gediehen, dass bis zum 30.11.2016 Klarheit darüber bestehen muss, wer sein Leitungsnetz mittels der gemeinsamen Ausschreibung durch KomPaktNet verpachten möchte. Ein Beschluss des Gemeinderats ist notwendig, da das Leitungsnetz der Gemeinde gehört und sie es deshalb zur Verpachtung durch KommPaktNet freigeben muss.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beitritt zur Ausschreibung des Netzbetriebs.
BM Grothe teilt mit, angesichts der hohen Kosten nochmals zu prüfen, welche Maßnahmen 2017 tatsächlich in Angriff genommen werden sollen. Die Verwaltung schlage vor, dann als nächsten Schritt KommPaktNet mit der Stellung der Förderanträge für die Maßnahmen 2017 zu beauftragen. Um die Maßnahmen dann umsetzen zu können, ist eine Detailplanung erforderlich. Diese kostet beim Büro Geodata entsprechend des Rahmenvertrags 50 Euro je Anschluss.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umsetzung des Anschlusses in Amstetten-Bahnhof sowie des Gewerbegebiets Kreuzstein II im Jahr 2017.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung der Geodata zur Stellung des Zuschussantrages und zur Detailplanung wie auch Ausführung.
Erklärtes Ziel beim Breitbandausbau sei es, bis zum Jahr 2030 Glasfaser in jedes Haus zu bringen. Für dieses Jahr wird heute von Bandbreiten bis zu 1 GB ausgegangen. Um dieses Ziel einigermaßen wirtschaftlich zu erreichen, sei folgende Vorgehensweise erforderlich:
1. Straßen und Wege
Oberflächen von Straßen und Wegen haben normalerweise eine Haltbarkeitsdauer von 20 bis 30 Jahren. Ausgehend von heute sei damit zu rechnen, dass bis 2036 jede Straße in Amstetten einen neuen Belag erhält. Wenn der Straßenbelag erneuert werde, so sei es zwingend erforderlich, auch die Breitbandinfrastruktur einzulegen. Hierzu sei abschnittsweise vorausschauend die Mitverlegungsplanung in Auftrag zu geben. Damit die Infrastruktur dann auch genutzt werden könne, seien die Verbindungen zu den Kabelverzweigern in einer absehbaren Zeit ebenfalls herzustellen. In Neubaugebieten ist auf jeden Fall Breitband zu verlegen. Hier müssen in jedem Baugebiet Leerrohre und Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden.
2. Hausanschlüsse
Wichtig sowohl für Gemeinde wie auch für Betreiber ist eine hohe Anschlussquote an das Breitbandnetz. Deshalb sind nicht nur die Leitungen im öffentlichen Bereich, die förderfähig sind, zu bauen. Die Gemeinde muss vielmehr darauf hinwirken, dass möglichst alle Grundstückseigentümer auch die Hausanschlüsse auf ihrem Grundstück erstellen. Wichtig beim weiteren Ausbau ist eine längerfristige Planung, damit die Mitverlegungsplanung erstellt wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend der dargelegten Grundsätze zu verfahren.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, für die Breitbandversorgung einen Betrieb gewerblicher Art zu erklären.
6. Abfallgebühren – nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen und Gebührenkalkulation 2017
BM Grothe informiert, dass sich aus den Vorjahren ein Gebührenüberschuss in Höhe von 37.688,42 € ergibt, der innerhalb der nächsten 5 Jahre nach Entstehen auszugleichen sei. Der in 2016 erwartete Ausbau der Grüngutentsorgung habe sich verzögert. Es sei aber in jedem Falle zu erwarten, dass 2017 höhere Kosten entstehen. Auch die Frage, ob die Biomülltonne eingeführt wird, sei noch ungeklärt. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass ab 2018 eine gesonderte Biomüllabfuhr mit erhöhten Kosten eingerichtet werden müsse.
Die Gebührenkalkulation 2017 weise keine Besonderheiten auf. Die Gebühren für die Entsorgung des Haus- und Sperrmülls seitens des Landkreises bleiben für die Gemeinde gleich, bei den Abfuhrkosten sind die zu erwartenden Preissteigerungen eingerechnet. Sollten sich bei der Grüngutentsorgung unerwartete Änderungen ergeben, können diese mittels der Überschüsse aus den Vorjahren ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gebühren nicht erhöht sondern auf dem aktuellen Stand belassen werden sollen.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, einstimmig den Gebührenüberschuss stehen zu lassen und damit künftige Kostenerhöhungen abzufedern.
7. Wasserzins – nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen und Gebührenkalkulation 2017
BM Grothe führt aus, dass der Zweckverband Wasserversorgung Ostalb die Versorgung von direkt an seinen Leitungen angeschlossenen Kunden ab 2017 an die Gemeinden übergeben werde. Für die Gemeinde Amstetten bedeutet das, dass die Wasserabnahmemengen sich etwas erhöhen werden. Gleichzeitig steige aber der Abgabepreis des Zweckverbands, da diese Einnahmen bei ihm wegfallen. Auf Grund der besseren Auslastung beim Hauptabnehmer werde auch die gesamte Abgabemenge steigen. Dadurch werde die Preiserhöhung des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb mit voraussichtlich 5 Cent je verkauften Kubik Wasser nahezu ausgeglichen. Es wird wieder mit einem Überschuss in Höhe von 30.600 € gerechnet, der der Abdeckung von Fehlbeträgen der Vorjahre dienen soll. Eine Reduzierung des Wasserabgabepreises sei im Augenblick noch nicht geboten. Sollte die Kalkulation für 2018 weiterhin gleichbleibend günstige Prognosen ermöglichen, wäre dann ab 2018/19 zur Kompensation des Abwasserpreises eine Ermäßigung denkbar.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gebühren nicht erhöht sondern auf dem aktuellen Stand belassen werden sollen.
Des Weiteren nimmt der Gemeinderat von der Kalkulation 2017 Kenntnis und stimmt einstimmig der Verrechnung des kalkulierten Überschusses 2017 entsprechend der Aufstellung nachträgliche Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen zu.
8. Schulbauausschuss – Bildung und Einsetzung
Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass in der Sitzung des Gemeinderats am 17.10.2016 von der Fraktion FUG der Antrag gestellt wurde, einen beratenden Ausschuss für den Schulbau zu gründen. Der Ausschuss solle aus insgesamt sechs Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen. Die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats erfolgt in der Regel durch Einigung. Hierbei sollen die Verhältnisse im Gemeinderat auch in den Ausschüssen berücksichtigt werden. Die vorgeschlagenen Vertreter sind:
Mitglieder: GR Heim, GR Hiller, GR Meyer, GR Schmohl, GR Lendl, GR Sigloch
Stv. Mitglieder: GR Kaluza, GR Münkle, GR Maurer
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgeschlagenen Gemeinderäte als Mitglieder in den Schulbauausschuss zu wählen.
9. Bürgerstiftung – Jahresabschluss 2015
BM Grothe informiert, dass am 06. Oktober 2016 die Sitzungen der Kuratoriums- und der Stiftungsversammlung der Bürgerstiftung Amstetten aus Anlass des Jahresabschlusses 2015 stattfanden. Zum 31.12.2015 war ein Zustiftungskapital in Höhe von 48.734 € vorhanden. Durch die Rücknahme einer schriftlichen Zusage wurde damit das vorgesehene Grundkapital von 50.000 € unterschritten, jedoch gelingt es, dies mit den jährlichen Zustiftungen der Gemeinde im nächsten Jahr wieder zu erreichen. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit hat dies aber laut Finanzamt nicht. Zusammen mit einer Spende in Höhe von 2.000 € stehen damit 2.395,39 € für die Arbeit der Stiftung zur Verfügung. In der Kuratoriumssitzung der Stiftungsversammlung wurde beschlossen, mit dem Geld einen Flyer erstellen zu lassen. Durch die geringen Geldmarktzinsen und einer vorsichtigen Strategie bei der Anlage der Gelder in Aktienfonds sei für 2016 ohne weitere Spenden mit geringeren Erträgen zu rechnen. Mit dem Flyer sollen aber weitere Spenden und Zustiftungen generiert werden.
Daraufhin berichtet GR Schmohl über die Arbeit des Soziales Fördervereins und dessen erfolgreiche Projekte seit der Gründung im letzten Jahr. Der Soziale Förderverein setzt sich vor allem für die Förderung des AJA-Netzwerks, der Helfer vor Ort, der Eingliederung der AWO in die Gemeinde und der Unterstützung des Hospizvereins ein.
10. Zweite Resolution zur Streichung des RE-Haltes in Amstetten
BM Grothe liest folgende zweite Resolution vor:
Nachdem die Ausschreibung der Stuttgarter Netze, zu denen die Verbindung Stuttgart-Ulm mit Halt in Amstetten gehört, bereits stattgefunden hat und nun auch vergeben wurden, sollen mit der nächsten Fahrplanänderung alle RE-Halt in Amstetten entfallen.
Da mit dieser Streichung nicht nur Amstetten, sondern auch der gesamte Bereich der Nachbarschaftsgemeinden betroffen sind, droht mit der Verschlechterung der Bahnanbindung ein wertvoller Standortfaktor mehrerer Gemeinden verloren zu gehen. Denn mit dem Wegfall der RE-Verbindungen stehen zukünftig nur noch 18 statt 32 Zughalte zur Verfügung. Hinzu kommt, dass sich die Reisezeiten in Richtung Ulm von 18 auf 23 min, nach Stuttgart sogar – ohne Umstieg (!) – von 60 auf 84 Minuten verlängern. Im Falle eines Umstieges ergeben sich Wartezeiten von 20 – 23 Minuten. Diese Änderung wirken sich auf fast alle der ca. 2.000 Fahrgäste pro Tag aus.
Durch den Wegfall der Verbindungen sind nicht nur die berufstätigen Pendler betroffen, sondern auch eine große Zahl von Schülern. Der Busbahnhof Amstetten, der vor wenigen Jahren extra auf die Belange der Umsteiger ausgerichtet wurde, war bisher ein Knotenpunkt für die Schülerverkehr aller unserer Gemeinden inklusiv der Teilorte. Unsere Gemeinschaftsschule mit ihren zwei Standorten in Lonsee und Amstetten wurde unter anderem auch deshalb so eingerichtet, weil die damaligen Zugverbindungen ein pünktliches Erreichen der Unterrichtsstunden gewährleisteten.
Die bisher als Alternative vorgeschlagene Einrichtung von Busverbindungen ist nicht durchdacht: Gegen eine Busverbindung spricht auf jeden Fall der viel größere Schadstoffausstoß im Vergleich zur Bahn und die Zunahme der Verkehrsbelastung eines Straßenabschnittes, der mit ca. 14.000 Kfz pro Tag jetzt schon eine hohe Belastung aufweist. Daneben muss die Verbindung nach Geislingen für eine Vielzahl von Schülern eine große Transportkapazität aufweisen, wie sie ein Bus nicht hat. Die Angebote des Landes, die IRE-Verbindungen nur in den Tagesrandlagen in Amstetten halten zu lassen, bringt für die meisten Berufspendler und alle Schüler nichts, da zu den Zeiten kein Verbindungsbedarf besteht.
Daneben werden mit dem Wegfall des halbstündigen Taktes auch unsere Museumsbahnen geschwächt. Die bisher gute Erreichbarkeit sorgte dafür, dass die Bahnen wirtschaftlich betrieben werden konnten. Es wird nun befürchtet, dass Fahrgäste wegen der schlechteren Erreichbarkeit ausbleiben. Dies schadet unseren Bemühungen, den Tourismus als weiteres Standbein dauerhaft aufzubauen.
Obwohl sich die Gemeinde Amstetten (mit einer Resolution am 20.10.2014), die Gemeinde Lonsee, die Kreistage des Alb-Donau-Kreises und des Kreises Göppingen teilweise bereits mehrfach gegen die Streichung ausgesprochen und Argumente für die Belassung genannt, sich viele Bürger an zahlreiche Landtagsabgeordnete gewendet haben und sogar der Ministerpräsident persönlich darauf angesprochen wurde, muss nach derzeitigem Sachstand davon ausgegangen werden, dass die ersatzlose Streichung weiterhin vom Verkehrsministerium vorangetrieben wird.
Die zweite Resolution dient deshalb dem Zweck, nochmals darauf hinzuweisen, welche enorme Auswirkung die Streichung des RE-Haltes für den Raum Amstetten hat. Mit dieser Streichung sind Berufspendler, Schüler und unsere Region als Wohnstätte überdurchschnittlich benachteiligt. Keine andere Stadt oder Gemeinde muß mit der Neuvergabe im Öffentlichen Personennahverkehr solche Einschnitte hinnehmen, wie der Raum Amstetten. Mit viel Geld und Tatkraft wird an der Neubaustrecke ein neuer Bahnhalt geschaffen, damit ländlicher Raum mit dem Ziel erschlossen wird, Pendler zum Umstieg auf die Bahn zu bewegen. In Amstetten wäre es einfacher möglich, mit der Wiedereinführung einiger Verbindungen die Pendler zu überzeugen, nicht wieder auf das Auto umzusteigen.
Die Gemeinde Amstetten fordert deshalb schnell und dringend, die Zahl der Verbindungen so zu erhöhen, dass das Angebot in der Hauptverkehrszeit annehmbar verbessert wird.