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Bericht aus der Sitzung am 22.02.2016

1. Abwasserzweckverband – Neufassung der Verbandssatzung

Herr Dr. Maier von Institut IAT informierte, dass für die Eliminierung der organischen Spurenstoffe und mikrobiologischen Belastung des Grundwassers eine 4. Reinigungsstufe an die bisherige Kläranlage angebaut werden müsse. Bei diesem Verfahren werden die Spurenstoffe an Pulveraktivkohle gebunden, und zurück in die Kläranlage geführt, wo sie dann zusammen mit dem Klärschlamm abgeführt werden. Eine Ausleitung der Abwässer sei aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar.

BM Grothe führt fort, dass zur Finanzierung des Umbaues eine Änderung der Verbandssatzung notwendig sei. Mit den bisherigen Regelungen sei nur eine direkte Finanzierung bei den Gemeinden möglich, so dass dort größere Kreditaufnahmen notwendig wären. Dies würde den Haushalt auf Jahre hinaus belasten. Deswegen schlägt die Verbandsverwaltung vor, den Kredit beim Verband aufzunehmen, um über eine Zins- und Tilgungsumlage bei den Gemeinden die Finanzierung zu verbessern. Da sich die Belastung der Gebührenzahler mit Einführung dieser Umlage nicht ändere, schlage er die Änderung der Verbandsatzung vor. Daneben sollen die eingehende Zuschüsse direkt an den Verband weitergeleitet werden. Die Gemeinderäte der beiden Verbandsmitglieder Lonsee und Nellingen werden ebenfalls in Ihren Sitzungen diese Woche über das Thema beraten und beschließen.

Aus der Mitte des Gemeinderates erging dann noch der Vorschlag, die weiterhin gültige Verteilung nach Einwohnergleichwerten überprüfen zu lassen. Diese wurden seit einigen Jahren nicht mehr angepasst.

Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorgelegte Satzung und gleichzeitig den Antrag, die Einwohnergleichwerte bis zum 01.07.2016 fortschreiben zu lassen.

2. Beschluss Lärmaktionsplan – Stufe 2

In der Sitzung vom 18.05.2015 wurden der Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Daraufhin erfolgten die öffentliche Auslegung, eine Bürgerfragestunde sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Herr Dr. Frost von der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft stellt das Abwägungspapier mit den vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.

Nach einer kurzen Diskussion über einzelne Punkte der Stellungnahmen beschließt der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, dass nur eine runde Säule für beide Fahrbahnen im Bereich Netto/Am Steeg aufgestellt wird. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, dass im Evaluationsverfahren nicht mehr über die Tempo-30-Zone diskutiert werden soll.

Zum Schluss dieses Punkten beschließt der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen den Lärmaktionsplan auszufertigen und ihn der LUBW zu melden.

3. Haushaltsplan 2016 – Einbringung

Kämmerer Herr Beutel stellt den Haushaltsplan kurz vor, dieser sieht im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 10,3 Mio. € sowie ordentliche Aufwendungen in Höhe von 11,4 Mio. € vor. Daraus ergibt sich ein vorläufiges Gesamtergebnis von minus 1 Mio. €.

Unter anderem sind dort 45.000 € für die Feuerwehr, 100.000 € für Straßensanierungsmaßnahmen und 70.000 € für die Feldwegesanierung vorgesehen. Im Investivbereich sind unter anderem ein Pritschenwagen für den Bauhof und die Sanierung des Kinderhauses Sandrain enthalten.

Der Haushaltsplan kann auf der Homepage der Gemeinde Amstetten (www.amstetten.de) eingesehen werden. Voraussichtlich werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung im März beschlossen.

4. Gemeinschaftsschule – Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass die Schulträgerschaft der Gemeinschaftsschule auf den Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten übertragen werden sollte. Es gab auch eine mündliche Zusage des RP Tübingens, dass dies möglich sei. Nach dem schriftlichen Antrag jedoch wurde mitgeteilt, dass eine Schule nur einen Träger haben kann. Aus diesem Grund wurde nun eine neue Vereinbarung ausgearbeitet. Die Regelungen wurden aus der vorherigen Vereinbarung übernommen, die einzige Änderung ist, dass der Schulträger allein die Gemeinde Amstetten ist.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

5. Wohnhausneubau Alte-Gärtnerei 5 – Abweichungen vom Bebauungsplan

BM Grothe führt aus, dass das geplante Bauvorhaben Alte Gärtnerei 5 im Südwesten und im Nordosten die Baugrenzen überschreitet. Im Südosten ist die geplante Überschreitung der Baugrenze so weit, dass lediglich rund 35 cm bis zur Straße bleiben, im Nordosten stünde der Baukörper in den Leitungsbereich des Abwasserkanals hinein. Des Weiteren sieht das Bauvorhaben ein Walmdach vor, laut Bebauungsplan sind aber nur Sattel-, Flach- und Pultdächer erlaubt.

Nach einer kurzen Diskussion erteilt der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen sein Einvernehmen zum Bau des Walmdaches. Die beiden Überschreitungen der Baugrenzen erhalten einstimmig kein Einvernehmen.

6. Genehmigung der Annahme von weiteren Zuwendungen für das Jahr 2015

Kämmerer Herr Beutel informiert, dass seit der Beschlussfassung im Gemeinderat am 21.12.2015 noch folgende Zuwendungen eingegangen sind:

Zuwender

Bestimmungszweck

Betrag

Tag des Eingangs

Art der Zuwendung

Jens Thomas

Jugendarbeit

350,00 €

22.12.2015

Geldspende

Simon GbR

Defibrillator Reutti

100,00 €

23.12.2015

Geldspende

Alb-Elektrizitätswerk Geislingen

Feuerwehr Ersthelfergruppe

200,00 €

23.12.2015

Geldspende

Schlump

Defibrillator Reutti

50,00 €

29.12.2015

Geldspende

Gesangverein Reutti

Defibrillator Reutti

450,00 €

30.12.2015

Geldspende

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme aller Spenden zu.

Bericht aus der Sitzung am 21.03.2016

1. Rechnungsabschluss 2015 – Bildung von Ermächtigungsresten

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass das Ergebnis der Ergebnisrechnung von 2015 voraussichtlich bei 180.200 € liegt. Geplante Ermächtigungen bestehen in Höhe von 231.230,69 €, damit ergibt sich ein Gesamtergebnis von – 51.030,69 €. Im Finanzhaushalt gibt es eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von – 323.900 €. Dadurch entsteht ein Saldo von 63.200 €.

Des Weiteren erklärt er, dass die Ermächtigungsreste dazu dienen, Ausgabenermächtigungen auf das folgende Jahr zu übertragen. Auswirkungen auf das Rechnungsergebnis haben sie nicht. Die Reste werden gebildet, weil die aufgeführten Projekte noch nicht abgeschlossen und abgerechnet seien oder weil den bewirtschaftenden Stellen zugesagt wurde, dass aufgesparte Mittel am Jahresende nicht verfallen.

Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig die aufgeführten Ermächtigungsreste zu bilden.

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 – Beratung und Verabschiedung

Kämmerer Herr Beutel erklärt, dass der Haushaltsplan bereits in der letzten Sitzung eingebracht wurde. Es bestehe weiterhin ein Gesamtergebnis von minus 1 Mio. €, davon seien jedoch rund 1,5 Mio. € Abschreibungen enthalten. Im Finanzhaushalt könne die Gemeinde Amstetten auf Rücklagen fast 1 Mio. € realisieren, es werde keine Kreditaufnahme geben, die pro Kopf-Verschuldung liege bei 445 € pro Einwohner. Die Steuersätze bleiben unverändert, bei den Abwasser-, Wasser- und Müllgebühren seien die Sätze kostendeckend.

Nach den Haushaltsreden der beiden Fraktionsvorsitzenden GR Eberhardt und GR Sigloch, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016.

3. Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenordnung - Änderung

Kämmerer Herr Beutel teilt mit, dass die Eckpunkte der neuen Friedhofssatzung bereits beschlossen wurden. Ziel war es, die Ruhezeiten und Nutzungszeiten zu entflechten, dass trotz geringer Ruhezeiten die Nutzungszeit auf 25 Jahre verlängert werden könne. Des Weiteren wurde in der Klausurtagung beschlossen in Schalkstetten und Bräunisheim weitere Stehlenanlagen zu bauen. Für die neuen Gebühren habe er einen Vergleich mit den Nachbargemeinden aufgestellt, da das LRA immer wieder anmerkt, dass die Gebühren der Gemeinde Amstetten zu gering seien. Die neuen Gebühren seien so festgelegt, dass die Nutzung der Mindestruhezeit von 15 Jahren kostengünstiger werde, die Verlängerung auf 25 Jahre werde jedoch teurer.

Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig die neue Friedhofsordnung sowie die neuen Friedhofsgebühren.

4. Aufbau eines Breitbandnetzes in der Gemeinde Amstetten

Kämmerer Herr Beutel erläutert, dass die Gemeinde Amstetten eine der 250 Beteiligten im interkommunalen Verbund Komm.Pakt.Net sei. Der Verbund gründete sich um zusammen ein kommunales Breitbandnetz aufzubauen und dieses an interessierte Netzbetreiber zu vermieten. Die strategische Ausbauplanung wurde europaweit ausgeschrieben und an das Ingenieurbüro Geodata vergeben. Die Backboneplanung (Planung der Verbindungen zwischen Anschlussmöglichkeiten und Hauptverteilung) sei in Auftrag, sie werde bis zum Sommer 2016 fertig gestellt. Die grundstücksbezogene Detailplanung solle ebenfalls bis zum Sommer 2016 abgeschlossen werden. Zielsetzung dieser Planungen sei, bis in jedes Haus eine Glasfaserstrecke (FTTP) aufzubauen. Dies wird jedoch aus finanziellen Gründen nicht sofort möglich sein. In der Übergangszeit müsse, um dieses Ziel zu erreichen, die vorhandene Kupfertechnik (FTTC) mit benutzt werden. Dies sei jedoch nur möglich, wenn Komm.Pakt.Net die vorhandenen Kabelverzweiger mitbenutzen kann. Würden die Kabelverzweiger mit Vectoring-Technik aufgerüstet, könnte der bisherige Anbieter zwar schnellere Verbindungen anbieten, gleichzeitig wäre aber die Mitbenutzung durch andere Netzbetreiber technisch ausgeschlossen.

Bei der Markterkundung des LRA im vergangenen Jahr sei herausgekommen, dass kein Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren das Netz in Amstetten ausbauen möchte. Dadurch sei es möglich, bei der Bundesnetzagentur die Sperrung der vorhandenen Kabelverzweiger für den Ausbau zur Vectoring-Technik zu beantragen. Über die Dauer der Sperre entscheidet die Bundesnetzagentur nach eigenem Ermessen.

Der weitere Ausbauplan sehe vor, dass 2017 das Backbonenetz aufgebaut werden solle, das heißt der Anschluss aller Gewerbegebiete, Schulen und öffentlichen Einrichtungen, 2018 die restlichen Gebiete in Amstetten-Bahnhof und 2019 Wohngebiete der Ortsteile.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zustimmung zu diesem Ausbaukonzept.

5. Tempowarner – Bericht über den Einsatz

Ortsbaumeister Werner informiert, dass im letzten Jahr der Tempowarner wieder in allen Ortsteilen aufgestellt wurde. Meist wurden die Geschwindigkeiten durchschnittlich um 10 km/h überschritten. An der Ortsausfahrt Bräunisheim Richtung Schalkstetten lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bereits bei 75 km/h statt 50 km/h.

Das herausstechende Ergebnis wurde diesmal von Sontbergen kommend an der Ortseinfahrt Bräunisheim erreicht. Dort betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit rund 95 km/h statt der erlaubten 50 km/h. Die Ergebnisse der Tempomessung werden an das LRA weitergeleitet.

6. Gemeinschaftsschulausschuss – Benennung der Mitglieder

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die neue Vereinbarung über die Gemeinschaftsschule beschlossen. Dort ist geregelt, dass ein Gemeinschaftsschulausschuss als beratender Ausschuss gebildet wird. Dieser besteht aus je drei Vertretern des Gemeinderats Lonsee, des Gemeinderats Amstetten und der Schule sowie den beiden Bürgermeistern. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt die Amstetter Vertreter auch in den Entscheidungsprozess über den Schulumbau einzubeziehen. Seitens der Fraktionen wurden für den Ausschuss folgende Gemeinderäte benannt: GR Hansjörg Frank (FUG); GR Werner Meyer (FUG); GR Walter Sigloch (BNL)

Der Gemeinderat wählt die vorgeschlagenen Gemeinderäte einstimmig als Mitglieder in den Gemeinschaftsschulausschuss.

7. Ausscheiden Herr Hermann Eberhardt aus dem Gemeinderat und Entlassung als Ortsvorsteher

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle erklärt, dass gemäß § 16 GemO ein Bürger sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liege unter anderem dann vor, wenn der ehrenamtlich Tätige seit zehn Jahren dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt (Ortsvorsteher) verwaltet hat. GR Hermann Eberhardt hat bereits vor knapp zwei Wochen bekanntgegeben, dass er sein Ausscheiden verlangen werde. Der Ortschaftsrat hat in der vorangehenden Sitzung bereits den wichtigen Grund für sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat anerkannt. Nun müsse der Gemeinderat noch über den wichtigen Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und die Entlassung als Ortsvorsteher entscheiden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den wichtigen Grund von Herrn Eberhardt anzuerkennen und ihn zum 21.03.2016 aus dem Gemeinderat ausscheiden zu lassen sowie ihn gleichzeitig aus seinem Amt als Ortsvorsteher zu entlassen.

Daraufhin bedankt sich Bürgermeister Grothe für all die Projekte der Gemeinde Amstetten, bei denen Herr Eberhardt tatkräftig mitgearbeitet habe. Zum Abschluss überreichte er ihm feierlich eine Urkunde für seine langjährige Tätigkeit im Gemeinderat sowie ein kleines Abschiedsgeschenk.

8. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

BM Grothe gibt bekannt, dass die Tempo-30-Zone am Bahnhof und Postacker genehmigt wurde und bald umgesetzt werde.

Des Weiteren könne der Besuch bei unserer Partnerschaftsstadt in Frankreich nicht wie geplant vom 30.09. – 03.10.16 stattfinden, da der Termin in Celles sur Belle nicht möglich sei. Der nächstmögliche Termin Ende Oktober müsse mit der Partnerschaftsstadt noch abgeklärt werden.

B10 Umfahrung

OV‘in Hannuschka berichtet in einem ausführlichen Vortrag über den aktuellen Stand der geplanten B10-Umfahrung. In der vergangenen Woche wurde der Bundesverkehrswegeplan veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass die Ortsumfahrung Urspring im vordringlichen Bedarf ist, das bedeutet von einer Umsetzung vor 2030 ist auszugehen. Die Ortsumfahrung Amstetten ist im weiteren Bedarf mit Planungsrate aufgenommen worden. Aktuell werde von der Gemeindeverwaltung versucht, die Ortsumfahrung Amstetten einerseits in den vordringlichen Bedarf zu bekommen, jedoch nicht mit der Variante des RPs (zwei einzelne Umfahrungen von Amstetten und Urspring) sondern mit der sogenannten Westtrasse, welche per GR-Beschluss vor 10 Jahren im FNP aufgenommen wurde. Dieser Streckenverlauf liegt auf Reuttier Gemarkung. Die Bürger und Bürgerinnen von Reutti fordern den GR nun auf, diese Planungen nochmals zu überdenken, den Reutti werden damit belastet. Die Gemeinde habe im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan nun sechs Wochen Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Der Gemeinderat sollte sich im Klaren darüber sein, welche Variante er unterstütze. Auf Antrag von GR Hezler wird einstimmig beschlossen, eine zeitnahe Sondersitzung zu diesem Thema einzuberufen.

Bericht aus der Sitzung am 11.04.2016

1. Amtseinführung und Verpflichtung von Frau Ingrid Bantel als Nachrückerin im Gemeinderat und Feststellung von Hinderungsgründen

Um nach dem Ausscheiden von Herrn Eberhardt die Mitgliederzahl des Gemeinderats zu sichern, rückt der, der als nächster Ersatzmann innerhalb des jeweiligen Wahlvorschlags festgestellt wurde, nach. Das Nachrücken erfolgt dabei für den Rest der Amtszeit. Herr Hermann Eberhardt kandidierte für die Freie Wählergemeinschaft. Die erste gewählte Ersatzperson auf dieser Liste ist Frau Ingrid Bantel, Schillerstr. 20, 73340 Amstetten-Schalkstetten. Hinderungsgründe, die ein Eintreten von Frau Bantel in den Gemeinderat ausschließen könnten, sind der Verwaltung nicht bekannt.

Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen und Frau Bantel als Ersatzperson festgestellt und von der Verwaltung verpflichtet werden soll.

BM Grothe verpflichtet daraufhin Frau Bantel, belehrt sie über verschiedene Bestimmungen und heißt sie im Gemeinderat herzlich willkommen.

2. Beteiligungsverfahren des Bundesverkehrswegeplanes 2030

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes beschließt der Gemeinderat einstimmig, auf Antrag von GR Sigloch, dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit bekommen ihre Meinungen und Stellungnahmen zum Thema mitzuteilen.

BM Grothe informiert, dass im alten Bundesverkehrswegeplan die Ortsumfahrungen Amstetten und Urspring aufgrund der Trassenvorschläge des Regierungspräsidiums im weiteren Bedarf enthalten waren. In gemeinsamen Anstrengungen sei es Amstetten und Lonsee 2006 gelungen, dafür eine gemeinsame Trasse auszuarbeiten und in den Gremien zu beschließen. Trotz vielfacher Gespräche mit den Sachbearbeitern hielt das Regierungspräsidium immer wieder an den Einzellösungen fest. Das RP führte direkt nach dem damaligen Gespräch nochmals eine Kostenschätzung durch, die Kosten für die sogenannte „Westtrasse“ mit 70,5 Mio € erbracht hatte. Im Vergleich zu den Einzelumfahrungen bedeutet die eine Verschlechterung um ca. 7,5 Mio. € Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan wurde nun bekannt gegeben, dass die Ortsumfahrung Urspring in den vordringlichen Bedarf eingestuft wird und Amstetten im weiteren Bedarf verbleibt, allerdings mit Planungsrecht versehen.

Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan bestehe nun die Möglichkeit, zu den Eingruppierungen Stellung zu nehmen. Wegen der bisherigen Beschlusslage muss sich die Gemeinde zugunsten der Westtrasse äußern. Auf Grund der Ausführungen von OVin Hannuschka und dem Antrag des GR Dietmar Hezler in der letzten Gemeinderatssitzung solle im Gremium diskutiert und beschlossen werden, mit welchen Aussagen sich die Gemeinde Amstetten im Beteiligungsverfahren äußern soll.

Nach einigen sehr interessanten Ausführungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie den Standpunkten der Gemeinderäte wurde gemeinsam der Beschluss ausformuliert und beschlossen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

1. In Anbetracht der Aufnahme der Ortsumfahrung unserer unmittelbaren Nachbargemeinde Lonsee-Urspring in den vordringlichen Bedarf hält es Amstetten für dringend erforderlich, die Ortsumfahrung Amstetten ebenfalls in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen. Neben der gemeinsamen Planung lassen sich beim gemeinsamen Bau Kosten sparen.

2. Unter Hinweis auf die für die Entwicklung Amstettens notwendigen baulichen Erweiterungsflächen und der Zerschneidungswirkung der RP-Trasse fordert Amstetten die Planungen für eine Tunnellösung nochmals aufzugreifen. Durch die kürzere Distanz der Tunnellösung ergeben sich Energie- und Betriebskosteneinsparungen und damit eine günstigere Umwelt- und Naturbilanz. Im Gegensatz zur Tunnellösung stößt die Trasse des RP's bei der Bevölkerung auf großen Widerstand.

3. Die Beschlüsse vom 19.04.1999 und vom 20.03.2006 über die sogenannte Westtrasse werden aufgehoben.

Bericht aus der Sitzung am 25.04.2016

1. Gemeinschaftsschule Lonetal, Standort Amstetten - Sanierung

Kämmerer Herr Beutel erklärt, dass es in den letzten Monaten unterschiedliche Ansichten zur benötigten Größe der Schule gab, die Schulleitung war der Meinung, sie benötige weitere Räume, das RP hingegen teilte in seinem Raumprogramm mit, dass die Schule mehr Fläche habe, als sie benötige. In einem ausführlichen Bericht erläuterte Herr Beutel, dass beide Partien Recht hatten, jedoch beide von einer unterschiedlichen Ausgangslage ausgingen. So ging das RP lediglich von einem Standort der Schule als auch einer kompletten Einzügigkeit aus. Des Weiteren wurden in diesem Raumprogramm die freiwilligen Leistungen der Gemeinde wie bspw. Schulsozialarbeiter und Kernzeitbetreuung nicht mit in die Flächenberechnung mitaufgenommen. In Amstetten wurden solche freiwilligen Leistungen jedoch eingerichtet und benötigen eigene Räume. Letztendlich habe nun die Schulleitung gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept erarbeitet, das realisierbar und auf unsere teilweise einzügige aber voraussichtlich bald zweizügige Gemeinschaftsschule mit zwei Standorten zugeschnitten ist.

Nach einer längeren Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig die Festlegung des konkreten Raumbedarfs für die weitere Planungen sowie die Beauftragung des Architekten Gauss und Knödler aus Göppingen. Diese sollen ihren Entwurf des Architektenwettbewerbs unter der Vorgabe optimieren, dass möglichst viele der benötigten Flächen im vorhandenen Baukörper untergebracht und Möglichkeiten einer kostengünstigen Realisierung dargestellt werden.

2. Bebauungsplan „Alte Gärtnerei II“, Amstetten-Bahnhof - Aufstellungebschluss

Ortsbaumeister Herr Werner teilt mit, dass um künftig im Teilort Amstetten-Bahnhof Bauplätze anbieten zu können, das bestehende Mischgebiet „Alte Gärtnerei – 1. Änderung“ erweitert werden soll. Die Erweiterungsfläche von ca. 1,4 ha werde räumlich begrenzt durch das bestehende Baugebiet „Alte Gärtnerei“ im Nordosten, die K 7314 im Nordwesten, die Flst.-Nr. 723/4 im Westen und die Flst.-Nr. 778 und 847/6 im Süden. Im Flächennutzungsplan sei diese Erweiterung bereits vorgesehen, der Grunderwerb wurde ebenfalls inzwischen getätigt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Alter Gärtnerei II“.

3. Gemeindliche Ausschüsse und Vertretung in anderen Gremien – Besetzung

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass aufgrund des Ausscheidens von Herrn Eberhardt aus dem Gemeinderat einige Ausschüsse neu besetzt werden müssen. Die Gemeindeordnung sehe vor, dass ein Ausschuss lediglich komplett eingesetzt und umbesetzt werden kann. Ein Tausch von einzelnen Mitgliedern sei demnach nicht möglich. Die Besetzung der Ausschüsse erfolge in der Regel durch Einigung. Hierbei sollen die Verhältnisse im Gemeinderat auch in den Ausschüssen Berücksichtigung finden. Die Fraktionen teilten jeweils ihre Kandidaten mit.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig folgende Ausschüsse wie folgt zu besetzen:

Beirat Amstetter Wohnbau: Werner Meyer, Michael Kasper, Peter Kaluza, Michael Heim, Walter Sigloch

Zweckverband Wasserversorgung Ostalb Verbandsversammlung: Jürgen Huber, Hansjörg Frank, Walter Reyer, Werner Meyer, Hansjörg Maurer, Walter Sigloch

Zweckverband Wasserversorgung Ostalb Verwaltungsrat: Vertreter: BM Grothe; Stellvertreter: Hansjörg Maurer

DSL-Ausschuss: Bernd Wachter, Michael Heim, Ulrich Münkle, Karl Kustermann, Josef Lendl, Jörg Kilian

Müllausschuss: Petra Schrag, Peter Kaluza, Michael Heim, Jürgen Huber, Frieder Angerbauer, Jörg Kilian

Gemeindeverwaltungsverband: Michael Kasper, Hansjörg Frank, Dietmar Hezler, Jürgen Huber, Heinrich Schmohl, Peter Kaluza, Josef Lendl, Jürgen Klusik

Der Hallensanierungsausschuss sowie der Freundeskreis Pflegeheim wurden aufgelöst.

4. Wahl des Ortsvorstehers und der Stellvertreter des Ortsteils Schalkstetten

BM Grothe trägt vor, dass aufgrund der Entlassung des Ortsvorstehers Hermann Eberhardt am 21.03.2016 aus seiner Tätigkeit nun ein/e neue/r Ortsvorsteher/in sowie neue Stellvertreter des Ortsvorstehers auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt werden müssen. Die Ortschaftsratsitzung fand am vergangenen Montag statt, dort wurden folgende Vorschläge für die Wahl zum Ortsvorsteher und seiner Stellvertreter gewählt:

Ortsvorsteher: Ulrich Münkle

1. stv. Ortsvorsteherin: Ingrid Bantel

2. stv. Ortsvorsteher: Markus Ziegler

Der Gemeinderat wählt die oben genannten Personen mit 16 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen. Daraufhin wird Herr Münkle von Herrn Grothe zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt und offiziell als Ortsvorsteher von Schalkstetten eingesetzt.

5. Erstellung einer Terrassenverglasung, Holunderweg 20 – Befreiungsantrag

Ortsbaumeister Werner teilt mit, dass die Bauherrschaft beabsichtigt am Wohnhaus die vorhandene Terrasse zu überdachen, sowie die Seitenwände zu verglasen. Bei diesem genehmigungsfreien Vorhaben sind die Vorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplans „Langenlauh“ einzuhalten. Hierin ist für jeden Bauplatz ein Baufenster vorgesehen, welches durch das Bauvorhaben aber überschritten wird. Bereits beim Wohnhausneubau wurde die Baugrenze durch die Doppelgarage um ca. 2m und den Bau der Terrasse geringfügig überschritten. Diesen Abweichungen vom Bebauungsplan hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2005 zugestimmt. Nachdem die Terrasse von Anfang an somit bereits ca. 1 m über die Baugrenze hinausragt, sollen auf dieser nun die Glaselemente installiert werden und befinden sich somit erneut wieder außerhalb des Baufensters. Daher ist es erforderlich, dass der Gemeinderat sein Einvernehmen für eine weitere Befreiung durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis erteilt.

Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen, sofern im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung keine Einwendungen vorgebracht werden.

6. Tiefbauarbeiten – Vergabe

Ortsbaumeister Werner teilt mit, dass entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates zur Erzielung günstiger Ausschreibungsergebnisse die im Haushaltsplan vorgesehenen Straßen- und Feldwegesanierungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben wurden. Die günstigste Anbieterin war die Fa. Heim aus Ulm mit 407.148,05 €. Die Gesamtkosten liegen knapp unter den Haushaltsplanansätzen. Nach einer kurzen Diskussion, welche Vorhaben alle mit enthalten sind, beschließt der Gemeinderat einstimmig der Firma Heim den Auftrag zu erteilen.

7. Feuerwehr – Jahresbeschaffung für 2016

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass die Feuerwehr für das Jahr 2016 beantragt habe, verschiedene Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen. Insbesondere sollen in den Vorjahren begonnene Beschaffungen ergänzt werden. Die Gesamtkosten der Beschaffungen betragen 43.379,86 €. Das dazu erforderliche Budget wurde im Haushaltsplan 2016 am 21.02.2016 beschlossen, außerdem steht noch ein Ermächtigungsrest aus dem Budget 2015 zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Beschaffung an die betreffenden Firmen.

8. Abwasserzweckverband Oberes Lonetal – Anteile der Gemeinden an den Investitionskosten

Kämmerer Herr Beutel erklärt, die Kläranlage des Abwasserzweckverbands in Lonsee-Halzhausen solle ausgebaut und saniert werden. Damit diese Investition durch den Verband finanziert wird, wurde die Verbandssatzung in der Sitzung des Gemeinderats vom 22.02.2016 beschlossen. Die Zustimmung wurde jedoch nur mit der Einschränkung erteilt, dass die Einwohnergleichwerte bis zum 01.07.2016 fortgeschrieben werden. Hierzu erklärt herr Beutel, dass die Berechnung von Einwohnergleichwerten und das Austarieren der Anteile ein komplizierter Prozess sei. Zwar seien die Einwohnerzahlen der beteiligten Orte vergleichbar. Sehr viel komplexer sei jedoch die Berechnung der Schmutzfracht, die von Gewerbebetrieben eingebracht werden oder auch beispielsweise der unterschiedliche Ausbaustand des Kanalsystems, der dann Auswirkungen auf die eingeleitete Abwassermenge habe. Da die Kläranlage ausreichend Kapazitäten hatte, einigten sich die Gemeinden damals, auf komplizierte Berechnungen zu verzichten und grundsätzlich die Einwohnerzahlen zu Grunde zu legen. Lediglich die Fima Heidelberger Druckmaschinen AG und bei der Rastanlage Aichen sollten in die Berechnung einfließen, alles andere könne vernachlässigt werden, da sonst keine atypischen Verhältnisse vorliegen. Die aktuellen Einwohnerzahlen und Beschäftigtenzahlen seien eine Momentaufnahme, die sich jährlich wieder ändern können. Aus diesen Gründen wurde von den anderen Partnern überzeugend vorgetragen, dass das Verhältnis der Einwohnergleichwerte und damit der Schlüssel zur Verteilung der Investitionskosten belassen werden soll. Jede Gemeinde habe bei den ihr zustehenden Einwohnergleichwerten sehr viel Luft nach oben. Erst wenn bei einer Gemeinde die Einwohnergleichwerte in § 13 Absatz 3 der Satzung erreicht seien, sei eine Neuberechnung der Einwohnergleichwerte angeraten.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, dass der Prüfauftrag damit erledigt sei und die bisherigen Einwohnergleichwerte in der Satzung bestehen bleiben sollen.

9. Erweiterte Jahresabschlussprüfung der Amstetter Wohnbau GmbH – Ausnahme vom Erfordernis

BM Grothe teilt mit, dass bisher durch die gesellschaftsvertragliche Prüfungsbefreiung auf eine Jahresabschlussprüfung der Amstetter Wohnbau GmbH verzichtet wurde. Auf Grund einer Gesetzesänderung sei dies nicht mehr möglich. Die Vorbereitung für die Prüfung großer Kapitalgesellschaften sei sehr aufwändig und die Kosten hierfür stehen bei kleinen Gesellschaften wie der Amstetter Wohnbau GmbH zu den geringen Geschäftsvorfällen in keinem Verhältnis. Deshalb ist nach § 103 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung in bestimmten Fällen eine Ausnahme vom Prüfungserfordernis vorgesehen, wenn andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind (Ersatzprüfung).

Der Gemeinderat Amstetten beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Befreiung von der erweiterten Jahresabschlussprüfung der AWB zu stellen.

10. Verein Regio-S-Bahn Donau-Iller – Mitgliedschaft

BM Grothe berichtet, dass am 22.12.2015 der gemeinsame Verein Regio-S-Bahn Donau-Iller gegründet wurde. Dessen Aufgabe wird es sein, die Planungen einer Regio-S-Bahn Donau-Iller voranzutreiben, zu koordinieren und teilweise auch zu finanzieren. Der neue Verein wird mit einer eigenen Geschäftsstelle und eigenem Haushalt ausgestattet. Ziel des Vereins seien eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Heidenheim, Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu sowie den Städten Memmingen, Neu-Ulm und Ulm. Nach dem Wegfall des RE-Haltes in Amstetten ist außerdem davon auszugehen, dass wir unsere Vorstellungen über die Verbesserung der Attraktivität unseres Bahnhaltes dort besser anbringen können. Der Mitgliedsbeitrag betrage 100 € pro Jahr.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im o.g. Verein Mitglied zu werden.

Bericht aus der Sitzung am 25.07.2016

1. Ausbauplan Poststraße Uhlandstraße Schalkstetten

Der Ortschaftsrat Schalkstetten hatte zum Haushaltsplan 2016 den Ausbau der Uhlandstraße angemeldet. Außerdem soll die Wasserproblematik in der Poststraße beseitigt werden. Dazu solle ein Randstein entlang der betroffenen Grundstücke gebaut werden. Nachdem die Verwaltung darauf hingewiesen hatte, dass weitere Baumaßnahmen an der Poststraße zu einer Erschließungsbeitragspflicht führen, hatte der Gemeinderat in der Klausurtagung beschlossen, die Straße voll auszubauen. Wegen der dann entstehenden Erschließungsbeiträge sollen die betroffenen Anwohner beteiligt werden.

Nachdem seitens des Ingenieurbüros die Planung vorgestellt wurde, trägt Herr Schmohl, der den erkrankten Bürgermeister Grothe vertritt, vor, dass sich die Bürger überfahren fühlen. Sie hätten erst vor wenigen Tagen erfahren, dass Sie Beiträge zu bezahlen haben und hätten deshalb eine Anwaltskanzlei eingeschaltet.

Seitens des Ortsvorstehers wurde nochmals vorgetragen, dass ein Vollausbau der Poststraße seitens des Ortschaftsrates nicht gewünscht sei, lediglich die Wasserführung im oberen Bereich der Straße müsse verbessert werden.

In der weiteren Diskussion wird sehr eingehend die Frage erörtert, ob ein Erschließungsbeitrag bei einem kompletten Ausbau der Straße noch erhoben werden kann. Außerdem wird vom Ingenieur dargestellt, dass die Wasserproblematik nur bei einem Ausbau gelöst werden kann. Allgemein wird bemängelt, dass die Anlieger zu spät beteiligt wurden und deshalb keine sachgerechte Beteiligung erfolgen konnte. Es sei auch erforderlich, die von den Anwohnern vorgetragenen Argumente durch eine Anwaltskanzlei prüfen zu lassen. Deshalb beschloss der Gemeinderat, die Ausbauplanung auf die nächste Sitzung des Gemeinderats zu vertagen.

2. Ersatzbeschaffung oder Reparatur MTW Feuerwehr Löschzug Amstetten

Nachdem am MTW eine größere Reparatur ansteht, war auf Grund des Alters des Fahrzeugs zu entscheiden, ob nicht eine Ersatzbeschaffung sinnvoll wäre. Ein vom Gemeinderat eingesetzter Ausschuss hat die Reparatur und die Beschaffung eines neuen Funkgeräts und Blaulichtbalkens empfohlen. Blaulichtbalken und Funkgerät können später wieder verwendet werden. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Vorschlag zu.

3. Entgelte der Kinderbetreuung und Außerschulische Betreuung in Einrichtungen der Gemeinde Amstetten

Seitens der Verwaltung wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen die Gebühren für Kindergarten und Kinderkrippe um 5% zu erhöhen. Begründet wird dies mit den allgemeinen Kostensteigerungen sowie den überproportional gestiegenen Personalkosten. Die Elternbeiräte der Einrichtungen wurden zu dem Vorschlag gehört. Die Elternbeiträge am Sandrain und in Stubersheim haben eine vierprozentige Erhöhung, die dann auf drei Jahre eingefroren wird, vorgeschlagen.

In der Aussprache wurden die Belastungen der Familien durch die Gebühren und der Aufwand, der der Gemeinde in den Betreuungseinrichtungen entsteht sehr eingehend abgewogen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Gebührenerhöhungen in diesem Bereich immer sensibel sind, andererseits aber die Gemeinde auch darauf zu achten habe, dass die Gebühren den Kosten laufend angepasst werden. Der Gemeinderat stimmte dem aus dem Gemeinderat gestellten Antrag, die Gebühren um 4 Prozent zu erhöhen (ohne Festschreibung auf 3 Jahre) mit 13 Ja Stimmen bei 3 Gegenstimmen zu.

Die Gebühren betragen ab 1.9.2016:

1-Kindfamilie

2-Kindfamilie

3-Kindfamilie

4-und mehr-Kindfamilie

1. Regelbetreuung 30 (§ 2 Nr. 1):

112,32 €

86,32 €

56,16 €

17,68 €

2. Regelbetreuung 36 (§ 2 Nr. 2):

134,16 €

102,36 €

66,56 €

20,80 €

3. Betreuung mit verl. Öffnungszeiten 32 (§ 2 Nr. 3)

119,81 €

92,07 €

59,90 €

18,86 €

4. Betreuung mit verl. Öffnungszeiten 34 (§ 2 Nr. 4)

126,88 €

97,76 €

63,44 €

19,76 €

5. Ganztagesbetreuung 42 (§ 2 Nr. 5)

157,04 €

120,64 €

78,00 €

23,92 €

6. Ganztagesbetreuung 44 (§ 2 Nr. 6)

164,32 €

120,64 €

82,16 €

24,96 €

7. Regelkinderkrippe 30 (§ 2 Nr. 7)

321,36 €

239,20 €

162,24 €

65,52 €

8. Kinderkrippe mit verl. Öffnungszeiten 34 (§ 2 Nr. 8)

364,00 €

270,40 €

183,04 €

73,84 €

9.Ganztageskinderkrippe 44 (§ 2 Nr. 9)

471,12 €

350,48 €

237,12 €

95,68 €

Auch die Benutzungsentgelte für andere Leistungen wurden angepasst. Die neuen Preise ab 1.9.2016 betragen für

Mittagessen in den Kindergärten 2,20 € je Mahlzeit

Kernzeitbetreuung:

Amstetten

1 Kind in der Fam.

40,00 €

2 Kinder in der Fam.

30,59 €

3 Kinder in der Fam.

20,35 €

4 und mehr Kinder

7,06 €

Schalkstetten

1 Kind in der Fam.

33,43 €

2 Kinder in der Fam.

25,56 €

3 Kinder in der Fam.

17,01 €

4 und mehr Kinder

5,90 €

Ferienbetreuung:

Wöchentliches Entgelt

1 Kind in der Fam.

25,00 €

2 Kinder in der Fam.

18,88 €

3 Kinder in der Fam.

12,76 €

4 und mehr Kinder

3,91 €

4. Einbau von Trennvorhängen in der Aurainhalle

Nach Inbetriebnahme der Aurainhalle stellte sich heraus, dass die Halle mit weiteren Trennvorhängen ausgerüstet werden muss. Der Auftrag dafür wurde einstimmig an die Firma Bühnenbau Schnakenberg zum Preis von 26.111,11 € vergeben.

5. Feuerwehreinsatzkosten anlässlich Hochwasser am 29.05.2016, 30.05.2016 und 08.06.2016

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, für das Abpumpen von Wasser aus Kellerräumen, in denen elektrische Leitungen verlegt sind, kein Kostenersatz zu verlangen. Des Weiteren soll auch dann auf einen Kostenersatz verzichtet werden, wenn keine Versicherungsleistung gewährt wird. Der Gemeinderat plädierte für eine Gleichbehandlung und beschloss, für alle Einsätze auf einen Kostenersatz zu verzichten.

6. Backboneausbau 2017 bis 2019, Varianten für den Hausanschluss

Das Backbone, also die Hauptleitungen der von der Gemeinde geplanten DSL-Versorgung soll ausgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wie bei diesen Trassen gleichzeitig Hausanschlüsse erstellt werden. Nach Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde den Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, der Eigentümer auf seinem Grundstück bauen soll. Er soll dabei die Möglichkeit haben, den Unternehmer der Gemeinde zu beauftragen.

7. Ausstattung Gemeinschaftsschule Standort Amstetten mit Lernbüromöbeln

Nachdem nach den Sommerferien die Klasse 8 der Gemeinschaftsschule in Amstetten unterrichtet wird, ist auch in Amstetten ein Lernbüro einzurichten. Die Möbel wurden ausgeschrieben, der Gemeinderat stimmte dem Beschaffungsvorschlag der Schule, diese an die Firma Projekt, Lutherstadt Eisleben zum Preis von 17.170,49 € zu vergeben, zu.

8. Wohnhausneubau Schwalbenweg 35, Befreiungsantrag

Der Bauherr beantragt zum einen eine Befreiung, da er mit dem Carport die Baugrenze überschreiten möchte. Zum anderen möchte er ein versetztes Pultdach erstellen, das so nicht im Bebauungsplan vorgesehen ist. Beide Punkte sind nach Ansicht der Verwaltung unkritisch. Aus dem Gemeinderat wird angemerkt, dass man bereits bei der Abfassung der Bebauungspläne auf die Bestimmungen achten solle. Oft würden im Laufe der Zeit die Bestimmungen durch Befreiungen abgeschwächt. Der Befreiung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

9. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Grüngutkonzept

Das Grüngutkonzept für die Gemeinde werde zurzeit vom Maschinenring erstellt. Es ist vorgesehen, im nördlichen Alb-Donau-Kreis eine Entsorgungsanlage zu bauen. Grüngut könne weiterhin beim landwirtschaftlichen Betrieb im Dorf gesammelt werden, die dazu erforderliche Baugenehmigung soll in absehbarer Zeit beantragt werden.

b) Deckenarbeiten Kindergarten Sandrain

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Deckenarbeiten in einer Eilentscheidung vergeben werden mussten, da die Arbeiten nur in den Kindergartenferien ausgeführt werden können.

c) Verkehrsberuhigung vor dem Bahnhof

Aus dem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass die Verkehrszeichen zwar angebracht sind, dass aber die ergänzende Bemalung der Straße, wie sie im Gemeinderat vorgestellt wurde, noch fehlt.

Bericht aus der Sitzung am 26.09.2016

1. Bebauungsplan „Alte Gärtnerei II“ - Auslegungsbeschluss

Herr Schmuck vom IB Wassermüller trägt vor, dass im Jahr 2010 der erste Bauabschnitt „Alte Gärtnerei I“ auf den Weg gebracht wurde und dieses Jahr im April der Aufstellungsbeschluss für den zweiten Bauabschnitt „Alte Gärtnerei II“ gefasst wurde. Nach diesem Beschluss wurden die Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie eine Bürgeranhörung durchgeführt. Daraufhin wurden die Anregungen abgewogen und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Unter anderem wurde die Stichstraße nach Norden hin verlängert und dort ein weiterer Bauplatz eingerichtet. Des Weiteren kamen Parkplätze am Waldrand sowie ein Spielplatz und noch ein weiterer Bauplatz im Osten des Gebiets hinzu. Insgesamt handelt es sich nun um 14 Bauplätze mit durchschnittlich 640m². Nach einer kurzen Diskussion darüber, ob in diesem Gebiet nur eingeschossig gebaut werden solle, lehnte dies der Gemeinderat mit 2 Ja-Stimmen und 16 Gegenstimmen ab.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den Bebauungsplan „Alte Gärtnerei II“ in der vorliegenden Form zu billigen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung werde entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

2. Kultur- und Begegnungshaus - Entwurfsvorstellung

Ortsbaumeister Herr Werner trägt vor, dass in der Gemeinderatssitzung im Mai nach Vorstellung der verschiedenen Varianten beschlossen wurde, dass Gebäude Kirchgasse 10 abzubrechen und durch einen zweckmäßigen Neubau zu ersetzen. Nachdem das zu errichtende Gebäude neben einer denkmalgeschützten Kirche steht, musste auch das Denkmalpflegeamt beteiligt werden. Die überarbeitete Planung wurde vorab im Ausschuss beraten und soll in der jetzt vorliegenden Form weiter vorangetrieben werden. Daraufhin stellte Architekt Herr Stolz die überarbeitete Planung dem Gremium vor. Abschließend ergänzte Kämmerer Herr Beutel zur Finanzierung, dass bereits ein Zuschussantrag bei der Leader Aktionsgruppe Brenzregion gestellt wurde. Die Antragstellung war aus zeitlichen Gründen notwendig, da sonst eine Umsetzung des Projekts bei positivem Bescheid im Jahre 2017 nicht mehr möglich gewesen wäre. Sofern vom Leader-Vergabeausschuss das Projekt als Begegnungsstätte anerkannt werden sollte, wird das Projekt zu 50 % der Nettokosten (ohne Abbruch) gefördert. Eine Teilförderung ist nicht möglich. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgestellte Planung umzusetzen, sofern die beantragten Leader-Mittel zugesagt werden. Erfolgt die Zusage, so sind die dafür erforderlichen Mittel entsprechend des Bauzeitenplans in die Haushalte 2017 und 2018 einzustellen.

3. 14. Änderung des Flächennutzungsplans – Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss

Herr Straub von der Fa. VTG Straub erläutert, dass mit Beschluss vom 02.03.2016 die Verwaltung beauftragt wurde, die 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Teilbereich Benzwang durchzuführen. Nach diesem Beschluss wurden die Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie eine Bürgeranhörung durchgeführt. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dementsprechender Überarbeitung der Planunterlagen sollen diese nun als Entwurf mit anschließender Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen werden.

Nachdem noch offene Rückfragen geklärt wurden, beschloss der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Amstetter Mitgliedern des GVV zu beauftragen folgendes zu beschließen:

Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sollen beschlossen und die Änderungen an den Unterlagen in diesem Sinne vorgenommen werden. Die Flächennutzungsplanunterlagen sollen ebenfalls entsprechend abgeändert werden. Des Weiteren soll der Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am FNP-Entwurf gemäß §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB vom GVV gefasst werden. Die Verwaltung soll daraufhin mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplan-Entwurfs unter Punkt 2. Beauftragt werden.

4. Hauptsatzung und Geschäftsordnung, Anpassung an die Gemeindeordnung

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass am 14.Oktober 2015 der Landtag BW beschlossen hat, die Gemeindeordnung zu ändern. Da die Änderungen sehr weitreichend sind, muss eine Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung der Gemeinde Amstetten erfolgen. Nach Erläuterung der Änderungen beschloss der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung.

5. Kindergarten Stubersheim – Begleitung von und zur Bushaltestelle Stubersheim

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle teilt mit, dass die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2016 über die Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Stubersheim informiert habe. Die Betriebserlaubnis wurde in der Zwischenzeit erteilt und die Eltern darüber informiert. Ebenfalls in der o.g. Sitzung wurde angesprochen, dass die Begleitung von und zum Bus an den Nachmittagen noch geklärt werden müsse. Nach dem neuen Dienstplan sind nachmittags von 13.30 bis 16.15 Uhr nur zwei Mitarbeiterinnen anwesend. Sobald eine Mitarbeiterin die Kinder vom Bus abholt, ist die andere Mitarbeiterin allein. Aus Sicht des KVJS und der Unfallversicherungskasse Baden-Württemberg darf eine Erzieherin nicht planmäßig und regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg alleine mit Kindern in einer Einrichtung sein. Sollte dies doch der Fall sein, besteht kein Versicherungsschutz. Aufgrund der engen Straßen sei es auch nicht möglich, dass der Bus näher am Kindergarten halte.

Nach einer kurzen Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass eine neue Stelle für die Begleitung der Kinder von und zur Bushaltestelle in Stubersheim an Nachmittagen geschaffen wird.

6. Kindergarten Zentrum - Anbau

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass seit September 2014 eine zweite Gruppe im Kindergarten Zentrum untergebracht sei. Seit dem werden dort auch Ganztagesplätze angeboten. Gemäß den Richtlinien für den Bau von Tageseinrichtungen für Kinder des KVJS ist bei Ganztagesbetreuung eine ungestörte Schlafmöglichkeit ohne Nutzungseinschränkung des Gruppenbereichs vorzusehen. In unserem Kindergarten Zentrum gibt es eine solche Schlafmöglichkeit jedoch nicht. Des Weiteren sind in den letzten Jahren die Angebote in Kindertagesstätten stetig angestiegen. Neben dem normalen Spielen und Basteln in den beiden großen Gruppen gibt es einige Sonderangebote, die in Kleingruppen organisiert sind. Diese Kleingruppen benötigen ebenfalls einen Raum, in dem sie ungestört arbeiten können. Für das kommende Haushaltsjahr ist im Kindergarten Zentrum ein Anbau dringend notwendig, da ein Schlafraum und ein Hauswirtschaftsraum bislang fehlen. Im Rahmen dieses Anbaus kam die Überlegung auf, ob es nicht sinnvoll wäre so anzubauen, dass bei späterem Bedarf die bisherige kleinere Gruppe in eine große Gruppe umgewandelt werden kann und so bis zu 12 neue Regeltag/VÖ-Plätze entstehen. Hierfür wurden nun vom Ortsbauamt zwei Varianten ausgearbeitet.

Nach Vorstellung der beiden Varianten wurde die Verwaltung damit beauftragt die zweite, größere Variante fortzuführen und für die Klausurtagung vorzubereiten.

7. Breitbandausbau – Informationen und Beschluss Beuzeitenplan

Kämmerer Herr Beutel erklärt, dass sich der Gemeinderat bereits mit dem Thema Breitbandausbau und Vectoring befasst habe. Der Gemeinderat kam zum Ergebnis, das kommunale Netz aufzubauen und gegebenenfalls bei der Bundesnetzagentur die Kabelverzweiger für die Vectoring Technik sperren zu lassen. Eine Sperrung würde voraussichtlich bis Ende 2018 gelten, da die Telekom bei der Markterkundung bis dahin keinen Ausbau angekündigt hat. Das bedeutet aber auch, dass das kommunale Netz bis dahin stehen muss, damit bis dahin der Zugang zu den Kabelverzweigern auch tatsächlich erfolgt ist. Zum Bauzeitenplan und Förderantrag teilt Herr Beutel mit, dass das Projekt Breitbandausbau im Alb-Donau-Kreis auf Grund des Umfangs in verschiedene Bauabschnitte zu unterteilen ist. Kriterien für den Zeitplan waren die Zahl der betroffenen Haushalte sowie die bisher angebotenen Anschlüsse. In einem Gespräch beim Landratsamt wurde für Amstetten folgender Zeitplan erarbeitet:

2017: Pop Standort Amstetten-Bahnhof, Leitung zum Pop-Standort und zurück ins Kreuzstein sowie Richtung Weber und Broutin; Glasfasern einblasen zwischen Bräunisheim und Schalkstetten; Erstellen von Hausanschlüssen im Bereich der projektierten Leitungen in Amstetten

2019: Leitung Amstetten-Bahnhof Richtung Dorf: Die Leitung ins Dorf ist unabhängig vom PopStandort zu betrachten.

Förderfähig seien zum einen Gewerbegebiete. Zum andern sind auch förderfähig Strecken zu Gewerbebetrieben, Freiberuflern, Landwirten und Heimarbeitsplätzen, sofern diese einen begründeten Bedarf darlegen. Die Baukosten ergeben sich aus der Grobplanung (Los 2 Phase 1), die in den nächsten Tagen vorgelegt werde.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vorgelegten Bauzeitenplan.

8. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

Kernzeitbetreuung

GR Meyer teilt mit, dass er von einigen Eltern angesprochen wurde, dass sie darum bitten die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Amstetten bis 16.30 Uhr zu verlängern. Es wurden bereits rund 40 Unterschriften gesammelt, die inzwischen der Verwaltung vorliegen. Er bittet darum bis zur Klausurtagung ein Konzept zu entwickeln, wie die Kernzeitbetreuung ausgebaut werden könne und welche Mehrkosten damit verbunden seien, damit der Gemeinderat darüber entscheiden kann.

Bericht aus der Sitzung am 17.10.2016

1. Lonetalschule – An-/Umbau – Planungsbeschluss

Ortsbaumeister Herr Werner informiert, dass am 22.10.2012 im Gemeinderat der Beschluss gefasst worden sei, dass die Schule in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden soll. Nach Stattgeben des Antrages wurde die Gemeinschaftsschule im Schuljahr 2013/2014 in Betrieb genommen. Im April 2014 wurde dann der Amstetter Gemeinderat in öffentlicher Sitzung von der Schulleitung darüber informiert, dass angesichts der neuen Anforderungen ein Um- und Anbau für die neu installierte Gemeinschaftsschule erforderlich ist. Nach dem darauffolgenden Architektenwettbewerb und einigen Diskussionen über die Klärung des Raumbedarfs der Schule, beschloss der Gemeinderat im April dieses Jahres, das Architekturbüro Gaus & Knödler mit der Planung zu beauftragen. Seitdem fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche, Besichtigungen sowie Voruntersuchungen zur Bausubstanz statt.

In der Gemeinderatssitzung stellten die Architekten Gaus & Knödler dann die Ergebnisse der Voruntersuchung sowie die bisherige Planung des Umbaus vor. Ein großer Fokus wurde dabei auf die Barrierefreiheit der Schule sowie auf die Richtlinien des Brandschutzes gelegt. Zu den Kosten teilten sie mit, dass der Neubau auf rund 2,78 Mio. Euro und der Umbau der bestehenden Schule zusätzlich 3,64 Mio. Euro kosten würden.

Nach einer längeren Diskussion fasst BM Grothe die Anregungen der Gemeinderäte zusammen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Planung noch nicht beschlossen werden könne. Die Entwürfe werden zur Kenntnis genommen und es wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmals darüber beraten.

2. Bebauungsplan Wiwa – Satzungsbeschluss

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass der Gemeinderat am 29.06.2015 den Aufstellungsbeschluss und am 23.05.2016 den Auslegungsbeschluss gefasst habe. Zwischenzeitlich wurde der Plan öffentlich ausgelegt und nochmals die Träger der öffentlichen Belange angehört. Seitens der Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen des Landratsamtes, des Regierungspräsidiums und des Landesamtes für Denkmalpflege ein. Diese Stellungnahmen sowie die eingegangenen Stellungnahmen von zwei Bürgern wurden daraufhin von Herrn Eisele vorgetragen und wie diese gemäß dem vorliegenden Abwägungsprotokoll berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen wurden.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Wiwa.

3. Einrichtung eines Jugendforums und 4. Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 mussten auf eine der kommenden Gemeinderatssitzungen verschoben werden.

5. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

Beauftragung eines Unternehmens für Friedhofsangelegenheiten

Kämmerer Herr Beutel teilt mit, dass der ehemalige Totengräber im Frühjahr 2016 ausgeschieden sei. Auf die daraufhin folgende Stellenausschreibung habe sich nur ein Bewerber beworben. Da dieser nun mitgeteilt habe, dass er aus beruflichen Gründen nicht weiter für die Gemeinde Amstetten tätig sein könne, habe sich die Verwaltung entschieden die Leistungen als Totengräber für Erdgräber oder Trauerfeiern und für Urnengräber an den Bestatter Scheible zu vergeben.

Eilzughalt, RE-Halt an der Filstalstrecke

GR Sigloch berichtet, dass sich bisher in Bezug auf den RE-Halt nichts getan habe, es sehe weiterhin so aus, dass der Eilzughalt wegfällt. Er teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss des Kreistages heute getagt habe. Dabei wurde vom Dornstadter Bürgermeister ein Antrag gestellt, dass der alte Zustand wieder hergestellt werden solle. Eine Streichung des Eilzughalts könne nicht einfach so hingenommen werden. Daraufhin habe der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, dass das seitherige Angebot erhalten bleiben müsse und weitere Gespräche notwendig seien. Der Punkt solle auch nochmals im Kreistag behandelt werden. GR Sigloch bittet die Gemeinderäte und Bürger darum weiterhin Druck zu machen und ihre Bedenken kund zu tun.

GR Schmohl bestärkt dies und ist ebenfalls der Auffassung, dass gemeinsam mehr erreicht werden könne. Bereits im Sommer habe eine Ortsbegehung stattgefunden. Diese habe ergeben, dass der Landtagsabgeordnete Herr Hagel einen Brief an den Minister geschrieben habe. Die Antwort auf diesen Brief sei jedoch äußerst unbefriedigend.

GR Heim schlägt vor, dass alle gemeinsam, die Gemeinderäte, BM Grothe und Bürger nach Stuttgart fahren sollten um zu demonstrieren.

Bericht aus der Sitzung am 28.11.2016

1. Polizei – Info zur Kriminalitätslage in Amstetten

Herr Scheffold vom Polizeiposten Amstetten berichtet, dass es im Jahr 2015 insgesamt 98 Delikte und 51 Tatverdächtige in Amstetten zu verzeichnen gab. Dies seien die niedrigsten Fallzahlen der letzten fünf Jahre. Jugendliche und Heranwachsende seien immer seltener Tatverdächtige. Zur Zahl der Einbrüche teilt Herr Scheffold mit, dass die Fallzahlen in 2015 und 2016 ähnlich seien. In der Wintersaison 2016/2017 waren es bisher 2 Einbrüche, im vergangenen Jahr waren es insgesamt ca. 7 Einbrüche. Hierbei handle es sich sowohl um Gelegenheitseinbrüche als auch um Einbrüche von organisierten Banden. Herr Scheffold teilte außerdem mit, dass in diesem Jahr drei Fahrraddiebstähle gemeldet wurden. Zum Thema Drogen teilte er mit, dass es keine direkte Drogenszene in Amstetten gebe. Zudem erklärte er, dass es durch die vielen Asylbewerber nicht zu vermehrten Straftaten gekommen sei, die Fallzahlen seien gleich geblieben. Seit einiger Zeit gebe es jetzt auch eine neue Regelungen in Bezug auf die Zuständigkeit, wenn der Polizeiposten Amstetten bspw. nachts nicht besetzt ist, komme nun die nächstgelegene Streife. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese aus dem Landkreis Göppingen oder dem Alb-Donau-Kreis komme.

2. Forstbetriebsplan 2017 – Beratung und Beschlussfassung

Herr Tluczykont vom Fachdienst Forst und Naturschutz beim LRA Alb-Donau-Kreis berichtet zunächst über das Jahr 2016. Die Einnahmen im Jahr 2016 werden in etwa so hoch erwartet sein, die Ausgaben hingegen blieben wie geplant. Die geplanten Festmeter konnten nicht eingehalten werden, es wurden jedoch einige Bäume aufgrund von Käfer- und Pilzbefall unplanmäßig geerntet. Im Jahr 2017 seien wiederum 1.145 fm geplant. Dabei sind 62% Nadelholz und 35% Laubholz geplant. Die Ausgaben für kommendes Jahr liegen bei rund 50.810 € die Einnahmen bei 69.500 €.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Jahresplanung des Gemeindewalds Amstetten für das Jahr 2017.

3. Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016

BM Grothe teilt mit, dass bei Änderungen, die zu wesentlichen Abweichungen zum Haushalt führen, eine Nachtragssatzung zu erlassen ist. Die Verwaltung habe diese Änderungen in die beiliegende Nachtragssatzung eingearbeitet, die Änderungen seien im Vorbericht erläutert. Daraufhin geht er auf die einzelnen Positionen ein, die im Nachtragshaushalt aufgeführt sind. Das Defizit im Ergebnishaushalt verringert sich um 188.200 €. Trotzdem bleibt noch ein Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 952.800 € stehen. Auch im Gesamtfinanzplan verringert sich das Defizit um 323.200 €.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig den Nachtragshaushalt sowie die Nachtragssatzung.

4. Ausscheiden des Gemeinderates Jürgen Klusik

BM Grothe teilt mit, dass gemäß § 16 GemO ein Bürger sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen könne, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Ein wichtiger Grund liege unter anderem dann vor, wenn der ehrenamtlich Tätige durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.GR Jürgen Klusik bittet darum, aus seinem Amt im Gemeinderat aus den oben genannten Gründen ausscheiden zu dürfen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den wichtigen Grund von Herrn Klusik anzuerkennen und ihn zum 28.11.2016 aus dem Gemeinderat ausscheiden zu lassen.

Da GR Klusik an der Gemeinderatssitzung leider nicht teilnehmen konnte, wird BM Grothe ihm zu einem späteren Zeitpunkt noch für seine geleistete Arbeit für die Gemeinde Amstetten bedanken und ihm eine Urkunde sowie ein kleines Abschiedsgeschenk überreichen.

5. Breitbandausbau – Beschluss zum Beitritt zu Netzbetrieb – Baumaßnahmen 2017

- Grundsatzbeschluss über die Herstellung von Leitungen und Hausanschlüssen

- Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art Breitbandversorgung Amstetten

Herr Hommel von der Firma Geodata erklärt zu Beginn nochmals den Unterschied zwischen von Vectoring, also FTTC zu FTTB. Des Weiteren erklärt er den geplanten Ablauf des Breitbandnetzausbaus in der Gemeinde Amstetten.

BM Grothe teilt mit, dass das im Bereich von KomPaktNet entstehende Netz an einen Betreiber verpachtet werden soll. Hierzu hat KomPaktNet das Ausschreibungsverfahren begonnen, so dass nach Abschluss der ersten Baumaßnahmen auch ein Netzbetreiber zur Verfügung steht. Das Ausschreibungsverfahren ist so weit gediehen, dass bis zum 30.11.2016 Klarheit darüber bestehen muss, wer sein Leitungsnetz mittels der gemeinsamen Ausschreibung durch KomPaktNet verpachten möchte. Ein Beschluss des Gemeinderats ist notwendig, da das Leitungsnetz der Gemeinde gehört und sie es deshalb zur Verpachtung durch KommPaktNet freigeben muss.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beitritt zur Ausschreibung des Netzbetriebs.

BM Grothe teilt mit, angesichts der hohen Kosten nochmals zu prüfen, welche Maßnahmen 2017 tatsächlich in Angriff genommen werden sollen. Die Verwaltung schlage vor, dann als nächsten Schritt KommPaktNet mit der Stellung der Förderanträge für die Maßnahmen 2017 zu beauftragen. Um die Maßnahmen dann umsetzen zu können, ist eine Detailplanung erforderlich. Diese kostet beim Büro Geodata entsprechend des Rahmenvertrags 50 Euro je Anschluss.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umsetzung des Anschlusses in Amstetten-Bahnhof sowie des Gewerbegebiets Kreuzstein II im Jahr 2017.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung der Geodata zur Stellung des Zuschussantrages und zur Detailplanung wie auch Ausführung.

Erklärtes Ziel beim Breitbandausbau sei es, bis zum Jahr 2030 Glasfaser in jedes Haus zu bringen. Für dieses Jahr wird heute von Bandbreiten bis zu 1 GB ausgegangen. Um dieses Ziel einigermaßen wirtschaftlich zu erreichen, sei folgende Vorgehensweise erforderlich:

1. Straßen und Wege

Oberflächen von Straßen und Wegen haben normalerweise eine Haltbarkeitsdauer von 20 bis 30 Jahren. Ausgehend von heute sei damit zu rechnen, dass bis 2036 jede Straße in Amstetten einen neuen Belag erhält. Wenn der Straßenbelag erneuert werde, so sei es zwingend erforderlich, auch die Breitbandinfrastruktur einzulegen. Hierzu sei abschnittsweise vorausschauend die Mitverlegungsplanung in Auftrag zu geben. Damit die Infrastruktur dann auch genutzt werden könne, seien die Verbindungen zu den Kabelverzweigern in einer absehbaren Zeit ebenfalls herzustellen. In Neubaugebieten ist auf jeden Fall Breitband zu verlegen. Hier müssen in jedem Baugebiet Leerrohre und Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden.

2. Hausanschlüsse

Wichtig sowohl für Gemeinde wie auch für Betreiber ist eine hohe Anschlussquote an das Breitbandnetz. Deshalb sind nicht nur die Leitungen im öffentlichen Bereich, die förderfähig sind, zu bauen. Die Gemeinde muss vielmehr darauf hinwirken, dass möglichst alle Grundstückseigentümer auch die Hausanschlüsse auf ihrem Grundstück erstellen. Wichtig beim weiteren Ausbau ist eine längerfristige Planung, damit die Mitverlegungsplanung erstellt wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend der dargelegten Grundsätze zu verfahren.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, für die Breitbandversorgung einen Betrieb gewerblicher Art zu erklären.

6. Abfallgebühren – nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen und Gebührenkalkulation 2017

BM Grothe informiert, dass sich aus den Vorjahren ein Gebührenüberschuss in Höhe von 37.688,42 € ergibt, der innerhalb der nächsten 5 Jahre nach Entstehen auszugleichen sei. Der in 2016 erwartete Ausbau der Grüngutentsorgung habe sich verzögert. Es sei aber in jedem Falle zu erwarten, dass 2017 höhere Kosten entstehen. Auch die Frage, ob die Biomülltonne eingeführt wird, sei noch ungeklärt. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass ab 2018 eine gesonderte Biomüllabfuhr mit erhöhten Kosten eingerichtet werden müsse.

Die Gebührenkalkulation 2017 weise keine Besonderheiten auf. Die Gebühren für die Entsorgung des Haus- und Sperrmülls seitens des Landkreises bleiben für die Gemeinde gleich, bei den Abfuhrkosten sind die zu erwartenden Preissteigerungen eingerechnet. Sollten sich bei der Grüngutentsorgung unerwartete Änderungen ergeben, können diese mittels der Überschüsse aus den Vorjahren ausgeglichen werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gebühren nicht erhöht sondern auf dem aktuellen Stand belassen werden sollen.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, einstimmig den Gebührenüberschuss stehen zu lassen und damit künftige Kostenerhöhungen abzufedern.

7. Wasserzins – nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen und Gebührenkalkulation 2017

BM Grothe führt aus, dass der Zweckverband Wasserversorgung Ostalb die Versorgung von direkt an seinen Leitungen angeschlossenen Kunden ab 2017 an die Gemeinden übergeben werde. Für die Gemeinde Amstetten bedeutet das, dass die Wasserabnahmemengen sich etwas erhöhen werden. Gleichzeitig steige aber der Abgabepreis des Zweckverbands, da diese Einnahmen bei ihm wegfallen. Auf Grund der besseren Auslastung beim Hauptabnehmer werde auch die gesamte Abgabemenge steigen. Dadurch werde die Preiserhöhung des Zweckverbands Wasserversorgung Ostalb mit voraussichtlich 5 Cent je verkauften Kubik Wasser nahezu ausgeglichen. Es wird wieder mit einem Überschuss in Höhe von 30.600 € gerechnet, der der Abdeckung von Fehlbeträgen der Vorjahre dienen soll. Eine Reduzierung des Wasserabgabepreises sei im Augenblick noch nicht geboten. Sollte die Kalkulation für 2018 weiterhin gleichbleibend günstige Prognosen ermöglichen, wäre dann ab 2018/19 zur Kompensation des Abwasserpreises eine Ermäßigung denkbar.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gebühren nicht erhöht sondern auf dem aktuellen Stand belassen werden sollen.

Des Weiteren nimmt der Gemeinderat von der Kalkulation 2017 Kenntnis und stimmt einstimmig der Verrechnung des kalkulierten Überschusses 2017 entsprechend der Aufstellung nachträgliche Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen zu.

8. Schulbauausschuss – Bildung und Einsetzung

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass in der Sitzung des Gemeinderats am 17.10.2016 von der Fraktion FUG der Antrag gestellt wurde, einen beratenden Ausschuss für den Schulbau zu gründen. Der Ausschuss solle aus insgesamt sechs Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen. Die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats erfolgt in der Regel durch Einigung. Hierbei sollen die Verhältnisse im Gemeinderat auch in den Ausschüssen berücksichtigt werden. Die vorgeschlagenen Vertreter sind:

Mitglieder: GR Heim, GR Hiller, GR Meyer, GR Schmohl, GR Lendl, GR Sigloch

Stv. Mitglieder: GR Kaluza, GR Münkle, GR Maurer

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgeschlagenen Gemeinderäte als Mitglieder in den Schulbauausschuss zu wählen.

9. Bürgerstiftung – Jahresabschluss 2015

BM Grothe informiert, dass am 06. Oktober 2016 die Sitzungen der Kuratoriums- und der Stiftungsversammlung der Bürgerstiftung Amstetten aus Anlass des Jahresabschlusses 2015 stattfanden. Zum 31.12.2015 war ein Zustiftungskapital in Höhe von 48.734 € vorhanden. Durch die Rücknahme einer schriftlichen Zusage wurde damit das vorgesehene Grundkapital von 50.000 € unterschritten, jedoch gelingt es, dies mit den jährlichen Zustiftungen der Gemeinde im nächsten Jahr wieder zu erreichen. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit hat dies aber laut Finanzamt nicht. Zusammen mit einer Spende in Höhe von 2.000 € stehen damit 2.395,39 € für die Arbeit der Stiftung zur Verfügung. In der Kuratoriumssitzung der Stiftungsversammlung wurde beschlossen, mit dem Geld einen Flyer erstellen zu lassen. Durch die geringen Geldmarktzinsen und einer vorsichtigen Strategie bei der Anlage der Gelder in Aktienfonds sei für 2016 ohne weitere Spenden mit geringeren Erträgen zu rechnen. Mit dem Flyer sollen aber weitere Spenden und Zustiftungen generiert werden.

Daraufhin berichtet GR Schmohl über die Arbeit des Soziales Fördervereins und dessen erfolgreiche Projekte seit der Gründung im letzten Jahr. Der Soziale Förderverein setzt sich vor allem für die Förderung des AJA-Netzwerks, der Helfer vor Ort, der Eingliederung der AWO in die Gemeinde und der Unterstützung des Hospizvereins ein.

10. Zweite Resolution zur Streichung des RE-Haltes in Amstetten

BM Grothe liest folgende zweite Resolution vor:

Nachdem die Ausschreibung der Stuttgarter Netze, zu denen die Verbindung Stuttgart-Ulm mit Halt in Amstetten gehört, bereits stattgefunden hat und nun auch vergeben wurden, sollen mit der nächsten Fahrplanänderung alle RE-Halt in Amstetten entfallen.

Da mit dieser Streichung nicht nur Amstetten, sondern auch der gesamte Bereich der Nachbarschaftsgemeinden betroffen sind, droht mit der Verschlechterung der Bahnanbindung ein wertvoller Standortfaktor mehrerer Gemeinden verloren zu gehen. Denn mit dem Wegfall der RE-Verbindungen stehen zukünftig nur noch 18 statt 32 Zughalte zur Verfügung. Hinzu kommt, dass sich die Reisezeiten in Richtung Ulm von 18 auf 23 min, nach Stuttgart sogar – ohne Umstieg (!) – von 60 auf 84 Minuten verlängern. Im Falle eines Umstieges ergeben sich Wartezeiten von 20 – 23 Minuten. Diese Änderung wirken sich auf fast alle der ca. 2.000 Fahrgäste pro Tag aus.

Durch den Wegfall der Verbindungen sind nicht nur die berufstätigen Pendler betroffen, sondern auch eine große Zahl von Schülern. Der Busbahnhof Amstetten, der vor wenigen Jahren extra auf die Belange der Umsteiger ausgerichtet wurde, war bisher ein Knotenpunkt für die Schülerverkehr aller unserer Gemeinden inklusiv der Teilorte. Unsere Gemeinschaftsschule mit ihren zwei Standorten in Lonsee und Amstetten wurde unter anderem auch deshalb so eingerichtet, weil die damaligen Zugverbindungen ein pünktliches Erreichen der Unterrichtsstunden gewährleisteten.

Die bisher als Alternative vorgeschlagene Einrichtung von Busverbindungen ist nicht durchdacht: Gegen eine Busverbindung spricht auf jeden Fall der viel größere Schadstoffausstoß im Vergleich zur Bahn und die Zunahme der Verkehrsbelastung eines Straßenabschnittes, der mit ca. 14.000 Kfz pro Tag jetzt schon eine hohe Belastung aufweist. Daneben muss die Verbindung nach Geislingen für eine Vielzahl von Schülern eine große Transportkapazität aufweisen, wie sie ein Bus nicht hat. Die Angebote des Landes, die IRE-Verbindungen nur in den Tagesrandlagen in Amstetten halten zu lassen, bringt für die meisten Berufspendler und alle Schüler nichts, da zu den Zeiten kein Verbindungsbedarf besteht.

Daneben werden mit dem Wegfall des halbstündigen Taktes auch unsere Museumsbahnen geschwächt. Die bisher gute Erreichbarkeit sorgte dafür, dass die Bahnen wirtschaftlich betrieben werden konnten. Es wird nun befürchtet, dass Fahrgäste wegen der schlechteren Erreichbarkeit ausbleiben. Dies schadet unseren Bemühungen, den Tourismus als weiteres Standbein dauerhaft aufzubauen.

Obwohl sich die Gemeinde Amstetten (mit einer Resolution am 20.10.2014), die Gemeinde Lonsee, die Kreistage des Alb-Donau-Kreises und des Kreises Göppingen teilweise bereits mehrfach gegen die Streichung ausgesprochen und Argumente für die Belassung genannt, sich viele Bürger an zahlreiche Landtagsabgeordnete gewendet haben und sogar der Ministerpräsident persönlich darauf angesprochen wurde, muss nach derzeitigem Sachstand davon ausgegangen werden, dass die ersatzlose Streichung weiterhin vom Verkehrsministerium vorangetrieben wird.

Die zweite Resolution dient deshalb dem Zweck, nochmals darauf hinzuweisen, welche enorme Auswirkung die Streichung des RE-Haltes für den Raum Amstetten hat. Mit dieser Streichung sind Berufspendler, Schüler und unsere Region als Wohnstätte überdurchschnittlich benachteiligt. Keine andere Stadt oder Gemeinde muß mit der Neuvergabe im Öffentlichen Personennahverkehr solche Einschnitte hinnehmen, wie der Raum Amstetten. Mit viel Geld und Tatkraft wird an der Neubaustrecke ein neuer Bahnhalt geschaffen, damit ländlicher Raum mit dem Ziel erschlossen wird, Pendler zum Umstieg auf die Bahn zu bewegen. In Amstetten wäre es einfacher möglich, mit der Wiedereinführung einiger Verbindungen die Pendler zu überzeugen, nicht wieder auf das Auto umzusteigen.

Die Gemeinde Amstetten fordert deshalb schnell und dringend, die Zahl der Verbindungen so zu erhöhen, dass das Angebot in der Hauptverkehrszeit annehmbar verbessert wird.