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Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Seit 01.11.2007 kann auf Wunsch der Eltern auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden.

Der vorläufige Personalausweis dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.

Erforderliche Unterlagen?
1 biometrisches Passbild, alter Kinderausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde. 

Gültigkeit des Dokuments?
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.
Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden

Achtung: Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Der Personalausweis reicht in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) aus.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dauer circa 2 - 4 Wochen, den vorläufige Personalausweis erhalten Sie direkt von uns.

Wichtig:
Wegen der Unterschrift müssen Sie den Antrag persönlich stellen.

Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst:

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.


Polizeiliches Führungszeugnis

Falls Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dies beim Bürgermeisteramt beantragen. Geben Sie bitte bei der Antragstellung die Belegart an.

Gebühr
13,00 €

Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer

Antragsvordruck (Bitte die Gebühr als Scheck beifügen)