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Bericht aus der Sitzung am 16. Dezember 2019

1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020 - Einbringung

Der Haushaltsplan wird in der Fassung wie in der Klausurtagung am 30.11.2019 beschlossen eingebracht.
Auf Grund der Verschiebungen im Finanzhaushalt wird zum 1.1.2020 ein Kassensturz notwendig sein. Zu diesem Stichtag werden die noch notwendigen Aufwendungen und Ausgaben aus den zurückliegenden Jahren berechnet, gleichzeitig wird ermittelt, in welcher Höhe die noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Jahre 2017 und 2018 und die dazu gehörenden Ausgaben neu veranschlagt werden müssen. Die Kreditermächtigung der Vergangenheit ist nämlich abgelaufen. An den Salden der Ergebnis- und Finanzrechnung wird sich dadurch nichts verändern.

Bürgermeister Raab trägt vor:

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, sehr geehrte Ortsvorsteher,

wieder einmal ist das Jahr fast vorbei, und ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber ich bin noch nicht wirklich in Weihnachtsstimmung. Zu sehr ist man noch im Jahr gefangen und möchte das ein oder andere Projekt noch gerne abgeschlossen wissen. Es ist immer schwierig die Balance zwischen Perfektionismus und Pragmatismus zu erreichen. Im Großen und Ganzen können wir durchaus zufrieden mit dem Erreichten im bald vergangen Jahr 2019 blicken und unseren Fokus bereits auf das nächste Jahr richten.

Der Haushalt 2020 ist finanziell gesehen sicherlich noch nicht der große Wurf. Wir haben weiterhin ein strukturelles Defizit im Ergebnishaushalt. Diesen Fehlbetrag, von rund einer 1 Mio. Euro, können wir rechnerisch durch Entnahmen aus der Rücklage ausgleichen. Der im Oktober 2018 eingebrachte Haushaltskonsolidierungsbericht sollte für die kommenden Jahre zu Herzen genommen werden. Zwar haben wir rechnerisch 2018, im Gegensatz zur Planung, ein gutes Plus erwirtschaften können, doch dürfen wir uns aufgrund von Sondergegebenheiten nicht in das falsche Fahrwasser ziehen lassen und denken, es wird schon wieder werden.

Die Konjunktur und die Weltwirtschaft, werden aufgrund der Globalisierung immer schwieriger, voraussehbar. Auch stehen uns unruhige Zeiten in der Politik an. Ob die Berliner Koalition noch am Ende des Haushaltsjahres 2020 Bestand hat, werden wir erst im Laufe des kommenden Jahres sehen. Auch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ein Plan, mag er auch noch so detailliert ausgearbeitet sein, schnell obsolet wird. Als ehemaliger Kämmerer ist mir die Schwierigkeit der Aufstellung eines solchen Planwerkes durchaus bewusst, deshalb möchte ich mich bei unserem Kämmerer Herrn Karlheinz Beutel für seine hervorragende Arbeit heuer bedanken!

Wir als Gemeinde müssen uns aber strukturelle Gedanken machen. Uns stehen in den nächsten Jahren schwierige Entscheidungen an. Diese werden von der Bevölkerung sicherlich nicht mit Jubelarien empfangen werden. Unsere Gebühren in jedem Bereich müssen kritisch hinterfragt werden. Etwaige Steuererhöhungen bzw. -anpassungen sind nach heutigem Stand nicht auszuschließen.

Die einzige Möglichkeit eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen ist die Einbindung unserer Einwohner. Jeder Amstetter erkennt doch am besten, wo wir eventuell das Geld falsch ausgeben, bzw. welche Synergieeffekte man schaffen könnte. Man muss nur versuchen, diese Intentionen aufzunehmen und ein lebenswertes Amstetten damit zu schaffen. Das hört sich einfach an, ist es aber leider nicht.

Wir müssen vielmehr alles versuchen um die Bevölkerung abzuholen. Welches Instrument wir hierfür einsetzen, werden wir dann im Laufe des Jahres sehen. Meines Erachtens nach, haben wir bereits dieses Jahr mit der Einwohnerversammlung und der Gründung des Kinder- und Jugendrates erste und richtige Entscheidungen getroffen.

Auch bin ich dem Gemeinderat ausdrücklich dankbar, dass erste Raten für die Ausarbeitung eines Gemeindeentwicklungsprogrammes genehmigt wurden. Wir müssen uns die Frage stellen, für was steht Amstetten bzw. seine Teilorte, bzw. für was könnten wir stehen. Hierfür ist es unabdingbar, dass wir möglichst viele Menschen miteinbinden. Unsere Bevölkerung ist aufgrund unserer geografischen Lage und geschichtlichen Entwicklungen immer wieder zerrissen. Die Schaffung einer gemeinsamen Identität ist somit schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich.

Das große Defizit im Ergebnishaushalt hat viele Ursachen. Auf der einen Seite müssen wir gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Dies verursacht gerade beim Unterhalt große Positionen, so wird alleine der Bereich Abwasser mit einem Sanierungsbedarf in Höhe von 407.500 Euro gerechnet. Ebenfalls müssen wir aufgrund von gesetzlichen Änderungen, wie die Reform der Grundsteuer und der Umsatzsteuer, monetäre Mittel aufbringen.

Unser Rechnungswesen muss ebenfalls abgelöst werden, da das Programm künftig nicht mehr unterstützt wird. Die Einführung von neuen Medien, wie die Bereitstellung für Mittel für die „Kindergarten-App“ oder auch die Digitalisierung der Schulen und des Rathauses sind bereits planerisch mitberücksichtigt. Dies führt auch zu einem besseren Komfort für die Bevölkerung bzw. unseren Nutzern.

Das Thema Bildung wird in den nächsten Jahren immer wichtiger. Mit der Sanierung und Anbau der Lonetalschule haben wir bereits in den letzten Jahren große Geldmittel in die Hand genommen, aber wir brauchen haushalterisch noch weitere Mittel, um einen tatsächlichen Standortvorteil zu haben. Mit der Bereitstellung von Mittel in der außerschulischen Betreuung in den Standorten Schalkstetten und in Amstetten, mit der Einplanung, einer verlängerten Öffnungszeit, versuchen wir die Attraktivität der Gemeinde noch zu stärken.

Im zweiten Halbjahr 2019 haben wir uns mit dem Feuerwehrbedarfsplan stark beschäftigt. Dieser Plan führt jetzt in den Folgejahren dazu, dass wir im Finanzhaushalt entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen müssen. Die Verwaltung möchte auch nächstes Jahr das schwierige Thema Erschließungsbeiträge angehen. Wir haben uns hierbei ein Aufgabenprogramm gesetzt, dass uns nach heutigem Stand realistisch erscheint. Bei diesem Thema sieht man aber, dass die Umsetzung nach Jahren sicherlich nicht einfacher wurde.

Wir haben in den nächsten Jahren noch vor unsere vorhandene Baugebiete nach Bedarf zu erweitern und den Bürgern somit einen Mehrwert anzubieten.

Wir stehen im kommenden Jahr vor großen Herausforderungen und Risiken. Die Haushaltslage wird dazu führen, dass wir zu einem Mentalitätswandel kommen müssen. Wir müssen kreativer werden. Hierfür ist es wichtig, dass der Gemeinderat und auch die Verwaltung mit einer Stimme sprechen, sonst wird es uns nicht gelingen, die Bevölkerung abzuholen und in eine bessere Zukunft zu führen.

Für Ihre Aufmerksamkeit möchte ich mich recht herzlich bedanken!

2. Genehmigung der Annahme von Zuwendungen

Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob Zuwendungen an die Gemeinde angenommen werden. Er hat dabei zu prüfen, ob es Anzeichen dafür gibt, dass diese Zuwendungen einen Zusammenhang zu Leistungen der Gemeinde haben und somit den Vorwurf der Bestechlichkeit der Gemeindeverwaltung nahelegen könnten.

Folgende Zuwendungen sind eingegangen beziehungsweise angekündigt deren Annahme

der Gemeinderat einstimmig beschließt:

Zuwender Höhe/ € Zweck
Kindergarten Nellingen 100,00 Jugendhilfe
Sozialer Förderverein 512,85 Lernbaukästen Gemeinschaftsschule
 Alb-Werk Geislingen  3.000 für soziale Zwecke ohne nähere Bestimmung

Auf Nachfrage eines Gemeinderates erklärt Herr Raab, dass über die Verwendung nicht zweckbestimmter Spenden bisher der Bürgermeister entschieden habe, man könne aber auch den Gemeinderat bei der Festlegung des Verwendungszwecks einbeziehen.

3. Abbruch Scheune Neubau Schuppen mit Doppelgarage Spitalstraße 2

Herr Werner trägt vor: Der Bauherrschaft betreibt ein landwirtschaftliches Anwesen in Amstetten-Dorf und beabsichtigt die vorhandene Scheune abzubrechen, so dass dort ein neuer Schuppen mit Doppelgarage errichtet werden kann. Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen nicht vor, so dass sich das Bauvorhaben gem. § 11 LBO in die örtliche Umgebung einfügen soll.

Im Zuge der Baumaßnahme wird nach Abbruch der Scheune das neue Gebäude parallel zum Gehweg entlang Langen Straße ausgerichtet.

Das Bauvorhaben füge sich nach Auffassung der Verwaltung gut in die Umgebung ein.

Auf Nachfrage von zwei Gemeinderäten erklärt Herr Werner, dass es planerisch möglich sei, eine Fläche zur Fortführung des Gehwegs zu erwerben, er schlage vor, dass die Bauherrschaft zunächst das neue Gebäude erstellen sollte.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen zu dem vorgestellten Bauvorhaben.

4. Bekanntgaben und Verschiedenes

Herr Werner gibt dem Gremium die in der Vergangenheit eingegangenen Baugesuche bekannt. Darunter sind auch schon mehrere Bauanträge für das Neubaugebiet Wasserfall.

Herr Raab gibt folgendes bekannt:

Es sei jetzt doch zeitlich nicht mehr möglich, die Gesellschafterversammlung der Amstetter Wohnbau zum Thema Jahresabschluss 2017 in diesem Jahr noch einzuberufen, da zuvor noch eine Beiratssitzung stattfinden müsse. Er werde aber zeitnah im neuen Jahr diese einberufen und auch den Abschluss 2018 vorlegen.

Im Standesamt hat Frau Maier am 1.12. begonnen. Sie ist vormittags und Donnerstagnachmittag erreichbar.

Der Radweg nach Geislingen entlang der B 10 ist, soweit er auf Amstetter Markung liegt fertig gestellt und wurde letzten Montag abgenommen.

Die Bürgerstiftung hat beschlossen, im Jahre 2019 600 € auszuschütten und davon 300 € an die Nachbarschaftshilfe und je 300 € an die gemeindlichen Kindergärten zu geben.

Der Feuerwehrbedarfsausschuss konnte sich in seiner Sitzung nicht auf einen Ausschreibungstext für den MTW einigen. Es wurde vielmehr beschlossen, ein Infoangebot einzuholen, auf Grund dessen soll dann der Gemeinderat im Januar über den Ausschreibungstext entscheiden.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

Der Fraktionsvorsitzende geht in seiner Wortmeldung nochmals auf den Jahresrückblick von Herr Raab ein. Er merkt an, dass sich im letzten Jahr doch neue Ansatzpunkte ergeben haben. Dies stelle er insbesondere beim Umgang mit Bürgern und auch der Beteiligung der Jugend in der Gemeindepolitik fest. Nicht zuletzt habe auch die Kommunalwahl im Gemeinderat selbst große Veränderungen gebracht, nachdem doch einige Gemeinderäte ausgeschieden sind und jetzt wesentlich mehr Frauen aus früher dem Gremium angehören.

Ein Gemeinderat bedankt sich bei der Verwaltung und bei Bürgermeister und Amtsleitern für die Arbeit im vergangenen Jahr und wünscht allen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit.

6. Bürgerfrageviertelstunde

Ein Mitbürger erinnert daran, dass bei der Gebührenfestlegung für das Kultur- und Begegnungshaus beschlossen wurde, die Festlegungen nochmals zu überprüfen.

Herr Raab antwortet darauf, diese Prüfung sei in Arbeit. Die Angelegenheit sei allerdings sehr komplex, da in diesem Zusammenhang alle Nutzungsentgelte für Gemeindeeinrichtungen betrachtet werden müssen. Er hofft, bis Sommer 2020 ein Ergebnis präsentieren zu können, das dann auch konsensfähig ist.

Bürgermeister Johannes Raab bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 19:00 Uhr.

Bericht aus der Sitzung am 18. November 2019

1. Wasserzins 2020 – Kalkulation und ggf. Satzungsänderung

Unser Gemeindekämmerer Herr Beutel erläutert folgende Vorlage:

Die Wasserversorgung der Gemeinde ist ein wirtschaftliches Unternehmen. Dem hat der Gemeinderat auch insofern Rechnung getragen, indem er am 17.12.2018 beschlossen hat, dass die Wasserversorgung Gewinne erzielen darf und dass für die Wegebenutzung eine Konzessionsabgabe, ähnlich wie bei Strom- und Gastrassen, erhoben werden darf.

Davon ausgehend hat die Verwaltung den Wasserzins kalkuliert. Basis war, dass die Konzessionsabgabe in Höhe von 10 % des erwarteten Umsatzes erhoben wird kalkulatorisch keine Gewinne, sondern eine lediglich eine hundertprozentige Kostendeckung erzielt werden soll und Vorjahresergebnisse kalkulatorisch nicht in die Kalkulation einbezogen werden.

Die abgegebene Wassermenge, und das ist die einzige nicht relativ fest stehende Größe, hängt sehr stark vom Wasserverbrauch bei den Industrieunternehmen ab und geht mit der Auslastung dieser Betriebe einher. Der Wasserverkauf wurde daher anhand der Erfahrungen der Vorjahre geschätzt. Im Ergebnis ergibt sich bei einer Kostendeckung von 100 % eine Gebührensteigerung um 10 Cent von 1,95 € auf 2.05 € netto. Dies ist auch angesichts der Tatsache, dass der Wasserzins zum letzten Male am 1.1.2015 erhöht wurde, vertretbar. Dem Gemeinderat liegt hierzu die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 vor.

Ein Gemeinderat spricht den Einkaufspreis und den sich davon unterscheidenden Verkaufspreis für das bezogene Wasser an. Herr Beutel antwortet darauf, dass das zum einen an der unterschiedlichen Struktur der Ein- und Verkaufspreise liegen könne, darüber hinaus müsse man bei der verkauften Menge den Wasserverlust abziehen. Nach einigen Nachfragen erläutert der Vorsitzende das Wesen der Konzessionsabgabe. Diese sei das Entgelt für die Benutzung der öffentlichen Straßen, sie dürfe steuerunschädlich bei maximal 10% des Umsatzes liegen. Ein Gemeinderat hält diese Erhöhung, da sie die erste seit 5 Jahren sei, für vertretbar.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss den Wasserzins ab dem 1. Januar 2019 auf 2,05 Euro je cbm festzulegen.

2. Abfallgebühren 2020 - Kalkulation und ggf. Satzungsänderung

Die Kalkulation der Abfallgebühr für das Jahr 2020 liegen den Beratungen zugrunde:

Die Gemeinde ist auf Grund der aktuellen Beschlusslage noch für das Einsammeln und Befördern von Abfällen bis zum 31.12.2022 zuständig. Deshalb hat sie für diesen Zeitraum noch die Abfallgebühren zu kalkulieren und zu erheben.

Verwendung von Gebührenüberschüssen

Weichen kalkulierte Gebühren und tatsächliche Gebühren voneinander ab, so sind erzielte Überschüsse innerhalb der nächsten 5 Jahre auszugleichen. Entstehen Fehlbeträge, können diese innerhalb dieses Zeitraums in die Kalkulation zum Ausgleich eingestellt werden. Bewusst in Kauf genommene Fehlbeträge, also kalkulierte Kostendeckungen mit weniger als 100 %, dürfen aber nicht mehr ausgeglichen werden.

Änderung der Gebühren

Die bisherigen Gebühren waren auskömmlich und teilweise wurden auch Überschüsse erwirtschaftet. Deshalb war die letzte Gebührenerhöhung zum 1.1.2015.

Leider wird das Gebührenaufkommen mit den bisherigen Gebührensätzen in den kommenden drei Jahren aber nicht mehr auskömmlich sein. Hauptgrund dafür ist, dass der Alb-Donau-Kreis seine Beseitigungsgebühren erhöht hat, eine Unsicherheit ergibt sich auch aus der Umstellung der Grüngutentsorgung. Die Rückstellungen reichen nicht aus um diese Kostenerhöhungen innerhalb der nächsten 3 Jahre abzufangen.

Die Verwaltung schlägt deshalb eine Gebührenerhöhung vor. Darin sind zum einen die veränderten Kosten bei Grüngutentsorgung und Abfallbeseitigung enthalten. Zum anderen wurde die Entnahme aus der Rückstellung so gewählt, dass in den Jahren 2021 und 2022 voraussichtlich keine Änderung des Gebührensatzes erfolgen muss.

Sollte zum auf den 31.12. 2022 festgestellten Abschluss ein Überschuss entstehen, ist dieser an die Gebührenschuldner zurückzubezahlen. Ein Fehlbetrag könnte, da es keine Rechtsgrundlage für eine Veranlagung gibt nicht mehr ausgeglichen werden.

Ein Gemeinderat weist auf die Gebührenerhöhung des Landkreises hin und stellt die Frage, ob das als Vorausschau für die Jahre ab 2023 gewertet werden kann. Herr Raab erklärt zunächst, dass eine Projektion in die Zukunft nicht möglich sei, er gehe aber davon aus, dass die Müllabfuhr in der größeren Einheit Landkreis wirtschaftlicher durchgeführt werden könne.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.      Der Verwendung der Gebührenüberschüsse wird wie dargestellt zugestimmt
2.      Die Kalkulation und die darin enthaltene Gebührenerhöhung wird anerkannt

3. Nachtragsplan und Nachtragssatzung 2019 Beratung und Verabschiedung

Herr Beutel erläutert die dem Gemeinderat vorliegende Nachtragssatzung und den Nachtragsplan 2019. Er geht darauf ein, dass der Plan dazu dient, die bisher nicht erwarteten Grundstückserlöse planerisch zu erfassen, damit dargestellt werden kann in welcher Höhe voraussichtlich auf die genehmigten Kreditaufnahmen verzichtet werden kann. Darüber hinaus wurden noch einige wenige Änderungen nachvollzogen, die auf den Seiten 8 – 12 des Vorberichts dargestellt sind.

Nach einigen kurzen Klärungen von Nachfragen beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Nachtragssatzung (die Satzung ist in diesem Amtsblatt abgedruckt).

4.  Bebauungsplan „Beim Steeg“ – 1. Änderung Aufstellungsbeschluss
Ortsbaumeister Werner erläutert folgende, an die Gemeinderäte versandte Vorlage:

Am. 05.06.1978 wurde der Bebauungsplan „Beim Steeg“ zur rechtskräftigen Satzung geführt. Gegenstand der aktuellen Änderung ist die Festsetzung eines zusätzlichen Baufensters südlich des bestehenden Gebäudes (Haus-Nr. 6) im Sinne einer Nachverdichtung im Bestand. Die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans werden größtenteils übernommen. Um für ein weiteres Baufenster verbindliches Planrecht zu schaffen soll in Absprache mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis ein Bebauungsplan mit den angepassten Festsetzungen aufgestellt und zur Rechtskraft geführt werden.

Dies soll im Verfahren nach § 13a geschehen. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13a BauGB sind gegeben. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,13 ha. Es besteht kein Verdacht auf Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatSchG. Des Weiteren kann auf eine überschlägige Prüfung nach § 13a Abs.1 Nr. 2 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, auf einen Umweltbericht und eine Umweltüberwachung sowie auf die zusammenfassende Erklärung verzichtet werden. Derzeit ist die Fläche dem Innenbereich zugehörig.

Ziel und Zweck der Planung:

Grundsätzlich kommt die Gemeinde Amstetten mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der planungsrechtlichen Verpflichtung des § 1 Abs. 3 und 5 BauGB nach, wonach u.a. die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten haben bzw. letztlich eine menschenwürdige Umwelt zu sichern.

Maßgebliches Ziel der Gemeinde Amstetten ist, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung einer neuen Wohnfläche im Sinne einer Nachverdichtung mit Hilfe des vorliegenden Bebauungsplans zu schaffen. Die Nachfrage nach entsprechenden Wohnbauplätzen im Gemeindegebiet ist präsent und stetig zunehmend. Durch den Bebauungsplan soll eine Anpassung an den Bestand sowie die angrenzende Landschaft erfolgen.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortskerns von Amstetten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück 866/1 und wird begrenzt durch die Flurstücke Nr. 866. 867, 863, 864/2,864/3,862/1 und 864/1. Er umfasst eine Fläche von 0,13 ha und entwickelt sich aus dem gültigen Flächennutzungsplan. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wird keine Änderung des geltenden Flächennutzungsplans notwendig.

Ganz im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB erfolgt durch diese Planung die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Amstetten durch Maßnahmen der Innenentwicklung. Die bestehende städtebauliche Struktur – sowie durch die bereits getroffenen Festsetzungen angedachte Struktur – wird durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr ergänzt. Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt der Grundstückseigentümer.

Die Frage von einem Gemeinderat, ob das Grundstück zerlegt wird, verneint Herr Werner. Der Stichweg, so Herr Werner werde vom Müllfahrzeug nicht befahren. Für die Unterbringung von Fahrzeugen sei eine Fläche eingeplant, erklärt Herr Werner auf Nachfrage einer Gemeinderätin.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

a) den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Beim Steeg - 1. Änderung“, Amstetten
b) dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zuzustimmen
c) die Verwaltung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

Beschlussgrundlage ist der Bebauungsplan vom 04.11.2019.

5. Bebauungsplan „Brühl“ – Aufstellungsbeschluss

Folgende Vorlage wird von Ortsbaumeister Werner anhand einer Präsentation erläutert:

Nachdem im Teilort Amstetten - Dorf keine gemeindlichen Bauplätze mehr angeboten werden können, soll das unmittelbar zum nördlichen Ortsrand angrenzende Flst.-Nr. 64 zum Innenbereich einbezogen und so zur künftigen Bebauung vorgesehen werden. Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b BauGB sind gegeben. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Bruttobauland von rd. 1,34 ha, die Flächen werden einer Wohnnutzung zugeführt und schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht erforderlich.

Ein Umweltbericht bzw. eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 2a BauGB wird nicht erstellt und auf die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, kann ebenfalls verzichtet werden.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Gemeinde Amstetten beabsichtigt die Erweiterung des Wohngebietes „Mühlweg II+III“ durch das nördlich unmittelbar angrenzende Flurstück-Nr. 64 „Brühl“ um der anhaltend hohen Nachfrage an Baugrundstücken nachzukommen. Gemeindliche Bauplätze stehen in Amstetten - Dorf schon seit mehreren Jahren nicht mehr zur Verfügung, zudem sind die vorhandenen Wohnbauflächen im Kernort nahezu ausgeschöpft. Durch die Weiterentwicklung des vorhandenen Wohngebietes „Mühlweg II und III“ durch das geplante Baugebiet „Brühl“ im Norden wird der Siedlungsrand von Amstetten - Dorf und der Übergang in die freie Landschaft definiert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Brühl“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung der geplanten Siedlungsarrondierung gegeben, eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Amstetten Rechnung getragen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Amstetten - Dorf. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Flst.-Nr. 64 mit einem Bruttobauland von ca. 1,34 ha und entwickelt sich mit einer anteiligen Fläche von rd. 65% aus dem gültigen Flächennutzungsplan. Nachdem das Bauleitplanverfahren nach § 13ab BauGB durchgeführt werden soll, ist eine FNP-Änderung nicht notwendig, da eine Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.

Aus dem Gemeinderat werden verschieden Fragen hinsichtlich Verkehrserschließung und Abwasserbeseitigung gestellt. Diese Themen werden, so Herr Werner, im Zuge der weiteren Planung geklärt. Die weitere Nachfrage nach der zeitlichen Umsetzung beantwortet Herr Werner dahin, dass nächstes Jahr für die Planung benötigt werden, Mittel seien im Haushalt 2020 noch nicht erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a.) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brühl“, Amstetten-Dorf
b.) dem beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB zuzustimmen

Beschlussgrundlage ist der in der Anlage beigefügte Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019, gefertigt durch die Gemeinde Amstetten.

6. Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ – Aufstellungsbeschluss

Die dem Gemeinderat zur Beratung vorliegende Vorlage lautet wie folgt und wir dem Gremium von Ortsbaumeister Werner anhand einer Präsentation erläutert:

Nachdem im Teilort Amstetten-Stubersheim zwischenzeitlich keine gemeindlichen Bauplätze mehr angeboten werden können, soll ein Teil vom unmittelbar zum westlichen Ortsrand angrenzenden Flst. - Nr. 556 zum Innenbereich einbezogen und so zur künftigen Bebauung vorgesehen werden. Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b BauGB sind gegeben. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Bruttobauland von rd. 1,11 ha, die Flächen werden einer Wohnnutzung zugeführt und schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB nicht erforderlich. Ein Umweltbericht bzw. eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 2a BauGB wird nicht erstellt und auf die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, kann ebenfalls verzichtet werden.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Gemeinde Amstetten beabsichtigt die Erweiterung des Wohngebietes „Katzensteige I+ II“ durch das westlich unmittelbar angrenzende Flurstück-Nr. 556 „Unter dem Mühlweg“ um dadurch der anhaltend hohen Nachfrage an Baugrundstücken nachzukommen. Gemeindliche Bauplätze stehen in Amstetten - Stubersheim nicht mehr zur Verfügung, zudem sind auch die vorhandenen Wohnbauflächen im Kernort nahezu ausgeschöpft.

Durch die Weiterentwicklung des vorhandenen Wohngebietes „Katzensteige I+II“ durch das geplante Baugebiet „Unter dem Mühlweg“ im Westen wird der Siedlungsrand von Amstetten - Stubersheim und der Übergang in die freie Landschaft definiert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Unter dem Mühlweg“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung der geplanten Siedlungsarrondierung gegeben, eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Amstetten Rechnung getragen.

Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand von Amstetten - Stubersheim. Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teil von Flst.-Nr. 556 mit einem Bruttobauland von ca. 1,11 ha und entwickelt sich aus dem gültigen Flächennutzungsplan, in welchem diese Fläche bereits als zukünftige Entwicklungsperspektive vorgesehen wurde. Nachdem das Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden soll, ist eine FNP-Änderung nicht notwendig, da eine Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.

Herr Ortsvorsteher Wachter teilt mit, der Ortschaftrat der Ortschaft Stubersheim habe der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

a.) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“, Amstetten-Stubersheim
b.) dem beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB zuzustimmen

Beschlussgrundlage ist der in der Anlage beigefügte Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019, gefertigt durch die Gemeinde Amstetten.

7. Ergänzungssatzung „Bolusberg“,  Teil von Flurstück 107/1, Stubersheim

Die nachfolgende Unterlage wurde den Gemeinderäten als Vorlage übersandt, sie wird von Herrn Werner zusammen mit den beigefügten Unterlagen erläutert.

Anlass zur Aufstellung der Ergänzungssatzung:

Die Firma Günter Laib möchte ihr bestehendes Betriebsareal auf Flurstück 107/1 im Ortsteil Stubersheim mit einem Hallenbau an die bestehende Lagerhalle im Norden erweitern. Für die Fläche besteht allerdings kein Baurecht. Durch den unmittelbaren Anschluss an die bestehende Bebauung ist die Erschließung über die Ziegelwaldstraße gesichert und eine harmonische Einbindung des Vorhabens in die Umgebung gegeben. Eine Vorberatung durch den Ortschaftsrat hat bereits stattgefunden, welcher dem Bauleitplanverfahren seine Zustimmung erteilt hat.

Ziele und Zwecke zur Aufstellung der Ergänzungssatzung:

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung sollen die planrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung geschaffen und somit eine geordnete Entwicklung erreicht werden. Die städtebauliche Einbindung wird gemäß § 34 BauGB im Zuge des Bauantrags geprüft.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bolusberg“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst ein Teil des Grundstücks mit der Flurstücknummer 107/1 im Ortsteil Stubersheim (s. Anlage). 

Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs
Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Kolb erarbeiteten Entwurf der Ergänzungssatzung „Bolusberg“ in der Fassung vom 06.05.2019.

Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Planunterlagen in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung werden mit der Begründung für die Dauer von einem Monat im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für Jedermann.

8. Wohnhausneubau mit Garagen, Bahnhofstr. 7, Amstetten-Dorf

Herr Werner trägt vor: Am Ortseingang von Amstetten-Dorf soll an der Bahnhofstraße ein Wohnhaus mit Garagen errichtet werden. Vorgesehen ist ein eingeschossiges Wohnhaus ohne Unterkellerung mit Walmdach (DN 28°) sowie eine Doppelgarage und eine Einzelgarage jeweils mit Flachdach. Nachdem im dortigen Gebiet kein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, ist das Baugesuch entsprechend § 11 LBO zu beurteilen. Demnach hat sich das Bauvorhaben in die örtliche Umgebung einzufügen.

Der Bauherr habe im Vorfeld das Thema Immissionen mit dem Landratsamt abgeklärt und von dort die Mitteilung bekommen, dass eine Bebauung immissionsschutzrechtlich möglich sei. Das Amt habe zwar Bedenken hinsichtlich der Belastungen stelle diese aber zurück und weist den Bauherrn darauf hin, dass er Belastungen, die aus der Landwirtschaft kommen tragen müsse.

Auf die Nachfrage eines Gemeinderates, warum im Gegensatz zu früher beantragten Genehmigungen an anderen Standorten jetzt das Bauvorhaben genehmigungsfähig sei, beantwortet Herr Werner dahin, dass die Berechnungsmethoden hinsichtlich landwirtschaftlicher Immissionen durch den Fachdienst Landwirtschaft beim Landratsamt für ihn schwer nachvollziehbar sei, jedoch von deren Seite nun zugestimmt werden könne.

Ein Gemeinderat ist der Meinung, dass durch dieses Gebäude der Ortseingang des Dorfes optisch aufgewertet wird. Er gibt aber auch zu bedenken, dass dieses Gebäude von der klassischen Dachform eines Satteldaches abweiche und dass wenn man jetzt diese Dachform zulasse, dies auch für andere Bauvorhaben gelten müsse.

Ein Gemeinderat erklärt, dass er dem Walmdach positiv gegenüberstehe, diese Meinung wird von mehreren Gemeinderäten geteilt.

Im Laufe der weiteren Diskussion um die Dachform wird die getrennte Abstimmung über die beantragte Dachform beantragt.

Der Gemeinderat stimmt dem Walmdach mehrheitlich mit 15 Ja Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

9. Gutachterausschuss

Folgende Vorlage wird von Herrn Raab erläutert: Der Gutachterausschuss in Amstetten ist formalrechtlich nicht mehr im Amt, da dessen Amtszeit abgelaufen ist. Der zuletzt bestellte Gutachterausschuss hat aus diversen Gründen die Bodenrichtwerte für die Jahre 2016 und 2018 noch nicht festgestellt. Gemäß § 12 GuAVO (Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch) sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende eines jeden geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln und zu veröffentlichen. Das Thema wird insofern auch dringender, da die Novellierung der Grundsteuer ein Feststellen der Bodenrichtwerte erforderlich macht.

In Baden-Württemberg gibt es im Vergleich zum Bundesgebiet die meisten Gutachterausschüsse. Um eine Rechtsicherheit zu gewährleisten, wird empfohlen Gutachterausschüsse mit mindestens 1.000 Fälle im Jahr zu gewährleisten. Diese Anzahl wird im Alb-Donau-Kreis nur erreicht, wenn alle 55 Gemeinden einen gemeinsamen Gutachterausschuss bestellen.

Im Bürgermeisterkollegenkreis sind wir zurzeit dran eine Lösung zu erarbeiten. Im Arbeitskreis haben wir uns verständigt, dass unsere Raumschaft federführend durch die Gemeinde Dornstadt vertreten wird. Organisatorisch wird der Gutachterausschuss durch eine Mitarbeiterin im Ortsbauamt betreut.

Der jetzt zu bestellende Gutachterausschuss sollte mindestens noch die Bodenrichtwerte formalrechtlich feststellen und ortsüblich bekannt machen. Falls wir keinen Gutachterauschuss bestellen würden, müssten wir mit erheblichen Kosten rechnen.

Als Gutachter werden folgende Personen vorgeschlagen:
Frau Anita Zimmermann-Noller
Herr Heinrich Schmohl
Herr Dieter Laib
Herr Dietmar Hezler
Herr Florian Bäumler

Als Vertreter der Finanzverwaltung wird Frau Stefanie Hohenleitner und als Ihre Stellvertreter Frau Melanie Locher und Herr Manfred Schöchlin vorgeschlagen. Der Gemeinderat sollte vorschlagen, wer Vorsitzender dieses Gremiums werden könnte.

Herr Schmohl trägt vor, er sei bisher Vorsitzender des Gutachterausschusses gewesen. Diese Aufgabe möchte er nicht mehr wahrnehmen und schlägt Frau Zimmermann-Noller als Vorsitzende vor.

Der Gemeinderat folgt den Vorschlägen mehrheitlich bei einer Enthaltung und beschließt:

1. Als Gutachter werden folgende Personen bestellt:

         Frau Anita Zimmermann Noller
         Herr Heinrich Schmohl
         Herr Dieter Laib
         Herr Dietmar Hezler
         Herr Florian Bäumler

Frau Stefanie Hohenleitner und als Ihre Stellvertreter Frau Melanie Locher und Herr Manfred Schöchlin als Vorsitzende wird dem Gutachterausschuss Frau Zimmermann-Noller vorgeschlagen.

10. Ausschreibung eines Mannschaftstransportwagens

Herr Raab erläutert folgende Beschlussvorlage:

Der Mannschaftstransportwagen (MTW) wurde zum Januar 2002 zum ersten Mal zugelassen. Bereits seit geraumer Zeit macht uns dieser Transportwagen Sorgen. Die letzte große Reparatur, wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2016 beraten und beschlossen. Für die Reperatur hat man damals Mittel in Höhe von 16.059,05 Euro bereitgestellt. Dies wurde vom Budget der Feuerwehr 2017 finanziert. Im Rahmen der „Alteisensammlung“ der Freiwilligen Feuerwehr am 13. April 2019 versagte der MTW erneut den Dienst und musste abgeschleppt werden. Der Kostenvoranschlag für eine Reperatur beläuft sich auf 3.542,87 Euro (Authoaus Kerner, Nellingen).

Nach Einschätzung der Feuerwehr und auch der Verwaltung ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich. Da wir momentan den Feuerwehrbedarfsplan überarbeiten, haben wir mit dem Gutachter bereits Rücksprache gehalten und uns über die Notwendigkeit eines MTW im neuem Plan beraten lassen. Folgende Stellungnahme hat uns Herr Hohloch zur Verfügung gestellt: „(…)Das Einsatzfahrzeug Mannschaftstransportwagen / Mehrzweckfahrzeug wird aus folgenden Gründen für die Freiwillige Feuerwehr Amstetten benötigt:

„… Zur Sicherstellung von Personalkapazität an der Einsatzstelle sowie zur Beförderung von Jugendlichen innerhalb der Jugendarbeit verfügt die Freiwillige Feuerwehr Amstetten derzeit über zwei Mannschaftstransportwagen. Ein Mannschaftstransportwagen ist im Feuerwehrhaus Amstetten und im Feuerwehrhaus Schalkstetten stationiert. In den Hinweisen zur „Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ wird beschrieben, dass die erste Einheit mit neun Funktionen die Einsatzstelle in der geforderten Frist von zehn Minuten erreichen muss. Tagsüber rücken die in den Abteilungen eingesetzten Löschfahrzeuge mit mindestens sechs Feuerwehrangehörigen aus. In diesem Feuerwehrbedarfsplan wird toleriert, dass die fehlenden drei oder mehr Funktionen mit einem Mannschaftstransportwagen (MTW) an die Einsatzstelle kommen. Dies wird sich spätestens nach der Umsetzung in zwei [mögliche] Ausrückebereiche positiv bemerkbar machen. Des Weiteren sind die Mannschaftstransportwagen eine wichtige Größe für die Jugendarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Freiwillige Feuerwehr Amstetten verfügt nicht über einen Einsatzleitwagen. Der Einsatzleitwagen dient zur Führung von Einsätzen gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 100 für die Führungsstufe A und B. Die Kompensation dieser Aufgaben kann in der Zukunft durch eine entsprechende, technische Ausstattung durch den Mannschaftstransportwagen/ Mehrzweck- fahrzeug und dem Ersatz zu beschaffenden Kommandowagen erfolgen. …“

Auszug aus dem Feuerwehrbedarfsplan Freiwillige Feuerwehr Amstetten 2019: Des Weiteren kann der Mannschaftstransport / Mehrzweckfahrzeug zum regelmäßigen Transport von Gerätschaften eingesetzt werden. Arbeiten die zwingend notwendig sind zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten aufrecht zu erhalten.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Der vom Gemeinderat bestellte Feuerwehrbedarfsausschuss wird beauftragt mit der Feuerwehr das Leistungsverzeichnis durchzuarbeiten und bei einer Einigung die Ausschreibung durchzuführen.

11. Anfragen aus dem Gemeinderat

Zunächst gibt Herr Werner bekannt, welche Baugesuche seit der letzten Gemeinderatssitzung eingegangen sind. Des Weiteren berichtet er, dass die Verkehrsbehörde auf der B 10 im Bereich Steighof bis Einmündung Wittingen eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 70 km/h angeordnet habe.

Herr Raab gibt bekannt, dass zum 2.2.2020 wieder ein Zensus zur Bevölkerungsfortschreibung stattfinden wird. Außerdem berichtet er von der Klausur des Kinder- und Jugendrates, der vom 29.10. bis 31.10.2019 stattgefunden hat.

Eine Gemeinderätin weist auf die schlechte Busverbindung von Reutti und Amstetten-Dorf im Schülerverkehr hin, da der Unternehmer in letzter Zeit einen Kleinbus einsetze, dessen Kapazität nicht ausreiche. Herr Raab erklärt, er werde sich der Sache annehmen.

Der Beiratsvorsitzende möchte wissen, wann die Beiratssitzung und Gesellschafterversammlung der Amstetter Wohnbau GmbH zum Jahresabschluss 2017 stattfinden werde. Er habe Zweifel, dass dies noch im Jahre 2019 möglich sein werde. Herr Raab antwortet, er werde versuchen, die Gesellschafterversammlung noch am 16.12.2019 abzuhalten.

Internetauftritt der Gemeinde

Des Weiteren weist ein Gemeinderat auf verschiedene Mängel des neuen Internetauftritts hin. Nach seiner Auffassung sei dieser nicht gerade professionell gestaltet und er bittet, die Fehler schleunigst zu beheben.
Herr Raab weist den Vorwurf der Unprofessionalität zurück. Hauptaufgabe bei der Neugestaltung sei die Überführung in ein Responsitive Design gewesen, dies sei jetzt erfolgt. Verschiedene von dem Gemeinderat angesprochene Mängel seien behoben, an einer Verbesserung werde laufend gearbeitet. Man müsse auch beachten, dass die Hauptamtsleitung, deren Aufgabe das Redesign gewesen wäre, ausgeschieden sei und deshalb auch Kapazitätsprobleme vorhanden sind. Zwei Gemeinderäte sind der Auffassung dass bei dem zur Verfügung stehenden Budget ein professioneller Dienstleister hätte eingeschaltet werden können. Ein Gemeinderat bemerkt, dass vor allem die Funktionalität wichtig sie. Die Dienstleistung, die mit dem Internetauftritt verbunden ist, müsse funktionieren und das sei nicht immer der Fall. Deshalb möchte er wissen, bis wann der Auftritt vollumfänglich wieder geht. Herr Raab räumt ein, dass der Internetauftritt ausbaufähig sei. Deshalb hab er auch keine große Werbung gemacht, sondern die Gemeinderäte gebeten, Verbesserungsvorschläge zu machen, falls Ihnen etwas auffällt. Herr Beutel bemerkt, dass auch bei Einschaltung einer Agentur die Texte und Bilder von der Verwaltung geliefert werden müssen. Es sei gerade der Vorteil eines Content-Management-Systems, dass diese selbst und ohne HTML-Kenntnisse eingepflegt werden können. Aus der eigenen beruflichen Praxis berichtet ein Gemeinderat, dass im EDV-Bereich eine Umstellung nicht reibungsfrei verlaufen werde. Man müsse eben jetzt noch nachbessern. Die Frage von einer Gemeinderätin, wie Termine zum Veranstaltungskalender zu melden sind, beantwortet Herr Raab, hier sei eine Mail an die Adresse info@amstetten.de am besten. Ein Gemeinderat sieht dies kontrovers anders und findet es positiv, dass die Seiten vom Rathaus erstellt werden. Er sei an der Erstellung des Internetauftritts der Schule beteiligt gewesen und wisse, welche Arbeit trotz der Betreuung durch einen Anbieter geleistet werden müsse. Dass nachgearbeitet werden müsse räume er ein, aber man könne auch jetzt schon feststellen, dass der Seitenaufbau schneller gehe.

Ein Gemeinderat möchte wissen, wie es nächstes Jahr mit der im Moment angebotenen kostenlosen AmtsblattApp weitergeht. Herr Raab erklärt dazu, dass er keine konkreten Angaben machen könne.

Sachstand B10 – Initiative Urspring

Ein Gemeinderat geht auf die Diskussionsrunde, die aktuell von der Bürgerinitiative B 10 in Urspring durchgeführt wurde ein. Er möchte wissen, ob seine Informationen, dass Herr Raab daran teilgenommen habe, richtig seien. Eine Klarstellung was damit beabsichtigt gewesen sei würde er gut finden, es könnte sonst bei den Bürgern sehr leicht als falsches Signal verstanden werden. Herr Raab führt aus, dass er von der Vorsitzenden der Bürgerinitiative Frau Prinzing eingeladen wurde. Und wenn er zu einer Veranstaltung eingeladen werde, gehe er auch hin wenn diese Veranstaltung zu einer Lösung beitragen könne. Er weist aber darauf hin, dass er ganz bewusst Frau Hannuschka als Ortsvorsteherin von Reutti gebeten habe mitzukommen. Frau Hannuschka gibt zu überlegen, ob Amstetter Vertreter an dem geplanten Workshop teilnehmen sollten.
Herr Raab ergänzt, dieser Workshop solle Ziele festlegen, was der Moderatorin des Interkommunalen Gewerbegebietes „Schwäbische Alb“ im Laichinger Umfeld sehr gut gelungen sei. Letztlich entscheiden aber die Gemeinderäte Lonsee und Amstetten. Für ihn sei selbstverständlich, dass er die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse umsetzen werde.
Eine Gemeinderätin weist darauf hin, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, Amstetten unternehme nichts. Es gehe hier auch um die Informationshoheit; die Bürgerinitiative sei sehr aktiv und gebe auch Personen aus Amstetten, die meinen gegen Gemeinderatsbeschlüsse agieren zu müssen, ein Sprachrohr. Dies mache das Einzelgespräch mit Amstetter Bürgern manchmal schwierig. Ein Gemeinderat empfindet es als zweifelhaft, dass die Bürgerinitiative sehr selektiv Veranstaltungen durchführt und auch sehr selektiv dazu einlädt. Deshalb sei es sehr wohl zu überlegen wie man die dem Thema Teilnahme am Workshop umgeht.Eine Ortsvorsteherin plädiert dafür, dass wenn eine Teilnahme erfolgt, diese von beiden Gemeinden und dann auch von den gewählten Vertretern erfolgen solle. Eine Gemeinderätin hat den Eindruck, die Bürgerinitiative wolle Herrn Raab beeinflussen und auf ihre Seite ziehen, damit er sich dann für die Westtangente einsetze. Für einen Gemeinderat ist eine Teilnahme beim Workshop der Bürgerinitiative weder durch den Bürgermeister noch durch einzelne Gemeinderäte angebracht. Herr Raab bekräftigt nochmals seine Auffassung, dass er alle Informationen prüfen sammeln und auch alle Meinungen kennen lernen wolle, bevor er sich selbst eine Meinung bilde.

Sachstand Kosten Schule

Ein Gemeinderat trägt vor, die Verwaltung habe zugesagt, heute über den Kostenstand des Schulbaus zu berichten. Herr Raab erklärt, dass durch den Urlaub der Architektin Frau Huber eine Auskunft erst morgen zu erwarten sei. Er werde die Unterlage dem Gemeinderat zur Verfügung stellen.

12. Bürgerfrageviertelstunde

Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Der Vorsitzende beendete die Sitzung gegen 21.25 Uhr.

Bericht aus der Sitzung am 21. Oktober 2019

1. Gemeindewald

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Raab Herrn Hermann vom Fachdienst Forst des Landratsamts sowie den für Amstetten zuständigen Revierförster, Herr Angerbauer.

Herr Hermann stellt anhand einer PowerPoint Präsentation den Plan für 2020 vor und berichtet über die Umsetzung des letzten, auf 10 Jahre angelegten Betriebsplanes. Im den abgelaufenen 10 Jahren betrug die Holzernte 11.700 Festmeter, das sind 94 Prozent des ursprünglich geplanten Einschlags. Das Jahr 2019 liege unter der Planung. Auf Grund des schwierigen Holzmarktes wurde der Einschlag von Fichtenholz zurück gestellt.

Die Prognose für 2020 gehe trotz der schwierigen Rahmenbedingungen von einem Überschuss von 32.000 € aus. Dieser Überschuss ist aber vor allem den Resten aus Erlösen aus dem Vorjahr geschuldet, diese betragen alleine 30.000 €.

Auf die Frage eines Gemeinderates nach dem Zustand des Gemeindewaldes im Hinblick auf die geänderten klimatischen Bedingungen antwortet Herr Angerbauer, dass die Situation zwar nicht gut sei aber noch halten sich die Schäden in Grenzen. Es habe immer wieder Regenfälle gegeben, die dem Wald die Möglichkeit zur Erholung gab.

Im weiteren Verlauf der Sitzung gibt Herr Hermann einen Ausblick auf die Planung der nächsten 10 Jahre, die demnächst vorgestellt werde. Der Gemeindewald Amstetten habe bei einer Fläche von ca. 200 Hektar zurzeit einen Anteil von ca. 37 % Nadelwald und 53 % Laubwald. Die Jungbestandspflege werde in den nächsten Jahren zunehmen, auch werde durch Neuplanzungen der Waldumbau vorangetrieben. Waren in der letzten Dekade noch 5 ha Pflanzungen vorgesehen, sind das in der nächsten Periode 14 ha. Darunter sind 6 ha zur  Anpflanzung klimastabiler Bäume überplant. Der jährliche Einschlag werde, wenn das am Markt durchsetzbar sei, 1.450 Festmeter betragen und damit etwas über dem letzten langjährigen Mittel liegen.

Das Thema Neuorganisation der Forstverwaltung hat die Verwaltungen schon seit vielen Jahren beschäftigt. Dies sei jetzt zum Abschluss gelangt, ab 1.1.2020 wird es eine Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald geben, der Kommunalwald und der Privatwald werden weiterhin in einer Hand durch das Landratsamt betreut. Dabei bleiben die bisherigen Reviere in ihrer Abgrenzung unverändert bestehen. Neu sei, dass der Holzverkauf rechtlich ausgegliedert werden müsse. Auch müssten Leistungen des Landratsamts künftig zu Gestehungskosten abgerechnet werden. Im Gegenzug gebe es für die erhöhten Anforderungen an den Kommunalwald staatliche Zuschüsse, die direkt mit dem neuen Forstverwaltungskostenbeitrag verrechnet werden. In der Summe werden sich dadurch die Kosten um 27 % erhöhen.

In seinem Vortrag geht Herr Hermann dann auch noch auf die künftige Betreuung des Privatwaldes ein.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Dem Betriebsplan 2020 wird zugestimmt.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einen neuen Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald mit der unteren Forstbehörde des Alb-Donau-Kreises zu Gestehungskosten zum 1.1.2020 abzuschließen.

2. Feuerwehrbedarfsplan 2020-2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Raab die Herren Hohloch und Rinklin. Er geht auf die Vorgeschichte und die bisherigen Beratungen ein und erläutert folgende Vorlage:

Der letzte gültige Feuerwehrbedarfsplan, Fassung vom Juni 2007, wurde vom Gemeinderat beraten und beschlossen. Die Fortschreibung mit Datum September 2014 wurde lediglich zur Kenntnis genommen und nicht beschlossen. Somit haben wir Stand heute keinen gültigen Feuerwehrbedarfsplan.

Um diesen „Gordischen Knoten“ aufzubrechen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26. November 2018 beraten und beschlossen einen neuen Anlauf zu starten. Der Gemeinderat hat sich, mithilfe eines kleinen Beratungsgremiums, auf den Feuerwehrplaner Ralf-Jörg Hohloch, Stadtkommandant in der Stadt Freiburg (Breigau), verständigt. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf bereits vorgestellt. Herr Hohloch wird in der Sitzung seine Ausarbeitungen vorstellen.

Aufgrund unserer Hauptsatzung handelt es sich beim Feuerwehrwesen jeweils um eine wichtige Angelegenheit für die Ortschaften. Deshalb wurden bis zum Sitzungstag die Ortschaften gehört. Die jeweilige Punkte, aus Sicht der Ortschaften, werden im Laufe der Sitzung von den Ortsvorsteher vorgestellt.

Herr Hohloch erläutert den Feuerwehrbedarfsplan, der den Gremiumsmitgliedern in schriftlicher Form vorliegt anhand einer Bildschirmpräsentation und geht auf die im Vorfeld diskutierten Punkte besonders ein.

Zur Frage des Standorts Reutti erklärt Herr Hohloch, dass er die Wege nochmals abgefahren habe und die Hilfeleistungsfrist auf jeden Fall über 10 Minuten liege. Er wisse aber auch, dass die Firma Wiss aus Kenzingen für Haigerloch-Weildorf ein TSF mit einer Höhe von 2.42 m gebaut habe, das in die bisherige Garage passen würde. Nachdem der Kreisbrandmeister keine Einwände habe, das Gerätehaus zunächst zurück zu stellen, laute seine Empfehlung zuerst das Fahrzeug zu kaufen.

Die andere viel diskutierte Frage sei die Aufgabe des Standorts Bräunisheim zugunsten eines Neubaus in Stubersheim. Hier sprechen, und nur dafür sei er verantwortlich, fachliche Gründe dafür. Stubersheim sei in der Mitte der Stubersheimer Alb und sei auch bei der Tagesverfügbarkeit mit 6 Feuerwehrangehörigen am Besten aufgestellt.

Nachdem Herr Schittek verhindert ist, trägt Frau Schmid die Stellungnahme des Bräunisheimer Ortschaftsrates vor: Der Feuerwehrbedarfsplan wurde am 30.09.2019 im Bräunisheimer OR erstmals und nichtöffentlich beraten. Das Gutachten ist nachvollziehbar. Durch den Umstand dass die Bräunisheimer Feuerwehr derzeit keine Tagbereitschaft stellen kann und auch der Tatsache, dass Nachwuchs fehlt, macht eine Zusammenlegung der einzelnen Ortsteilwehren sicher Sinn. Ein großes Fragezeichen haben wir hier jedoch zum Thema Auflösung und Verkauf des Bräunisheimer Feuerwehrhauses, welches im Gutachten ja doch eine größere Gewichtung hat. Es stellt sich schon in Zeiten klammer Kassen die Frage, ob ein neues Feuerwehrhaus in Stubersheim im Haldenweg wirklich hier tatsächlich so dringend benötigt wird. Sind 1500 Meter Entfernung wirklich ein KO-Kriterium um ein gerade mal 15 Jahre altes Feuerwehrhaus in Bräunisheim außer Betrieb zu nehmen und zu verkaufen? Es gibt sicher auch in Bräunisheim Ausbaumöglichkeiten. Des Weiteren hätte der OR auch gerne ein Meinungsbild von den Bräunisheimer Bürgern eingeholt. Es wird ja immerhin ein öffentliches Gebäude im Ortsteil in Frage gestellt. Dies war jedoch aufgrund des bislang Nichtöffentlichen Status nicht möglich. D.h. also die Bürger erfahren jetzt erst nach der heutigen Sitzung über die Zeitung etwas. Daher bittet hier der OR explizit darum, dass dieser auch zum gegebenen Zeitpunkt die Möglichkeit hat eine öffentliche Diskussion mit den Bräunisheimer Bürgern durchführen zu können, bevor hier im Gemeinderat endgültige Fakten geschaffen werden.

Für Schalkstetten führt Herr Ortsvorsteher Münkle aus, dass das Konzept Sinn mache. Eine selbstständig handelnde Löschgruppe sei aus personellen Gründen nicht machbar. Auch haben die Teilorte bisher schon zusammen gearbeitet und das Zusammenwachsen sollte unter Beibehaltung des örtlichen Bezugs gepflegt werden.

Durch den zentralen Standort, so Herr Ortsvorsteher Wachter, gewinne die Feuerwehr in Stubersheim eine andere Bedeutung. Auch für ihn mache die Zentralisierung Sinn. Für ihn sei wichtig, dass die Feuerwehr, wie von Herrn Hohloch ausgeführt, ihren örtlichen Bezug beibehalte und dass die verschiedenen Löschgruppen im Ausrückebereich trotzdem zusammenwachsen und gemeinsam arbeiten.

Auch Reutti hat den Plan nach den Ausführungen von Frau Hannuschka sehr gründlich beraten. Die Ortschaft hält die Planung für gut und sinnvoll. Reutti braucht zur Sicherstellung des Brandschutzes ein geeignetes Feuerwehrfahrzeug. Der Schutz der Bevölkerung ist eine Pflichtaufgabe und es kommt dabei auf jede Minute an. Dass das Gerätehaus als zweites geplant sei, sehe sie auch als Hausaufgabe für den Ortsteil, nämlich auch in Zukunft genügend Feuerwehrangehörige zu aktivieren, damit die Tagesverfügbarkeit gewährleistet sei. Das sehe sie optimistisch, da ein Drittel der Jugendfeuerwehrangehörigen aus Reutti stamme.

Eine Gemeinderätin dankt Herrn Hohloch für das sorgfältig aufgestellte und gut ausgearbeitete Gutachten. Sie stellt auch fest, dass dieses Gutachten eine Planungskonzeption sei, jedoch jeder einzelne Punkt eines Sachbeschlusses durch den Gemeinderat bedürfte. Auf Grund der finanziellen Vorgaben der Gemeinde meine sie, dass die Umsetzung mehr als 5 Jahre in Anspruch nehme. Darauf antwortet Herr Hohloch, dass sein Planungszeitraum 5 Jahre betragen habe und er innerhalb dieses Zeitraums aus fachlicher Sicht Vorschläge gemacht habe. Dies müssten aber jetzt mit der Verwaltung auch in Abhängigkeit von sonstigen Notwendigkeiten umgesetzt werden.

Eine Gemeinderätin ist beeindruckt von der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und findet es sehr beachtlich, dass dieser Plan angesichts der vorgeschlagenen Neuorganisation auch von der Feuerwehr mit getragen wird. Sie findet die im Bedarfsplan gemachten Vorschläge gut und richtig.

Eine weitere Gemeinderätin dankt den Ortsvorstehern und Vertretern der Ortschaften für ihre sehr sachlichen Statements. Die Befindlichkeiten der von der Umorganisation Betroffenen werde und wolle der Gemeinderat hören, wenn entsprechende Beschlüsse anstehen.

Auf Nachfrage eines Gemeinderates erklärt Herr Rinklin, dass der Feuerwehrausschuss den Bedarfsplan ebenfalls diskutiert habe. Zusammenfassend könne er sagen, dass die Konzentration an einem Standort der richtige und zukunftsweisende Weg sein. Die Planung weise den Weg, wie auch in der nächsten Generation die Feuerwehr aufgestellt sein sollte. Der Feuerwehrausschuss hat dem Plan geschlossen zugestimmt. Für ihn sei jetzt wichtig, dass der Plan, wenn er beschlossen ist, auch mit Leben gefüllt werde und die einzelnen Bausteine umgesetzt werden.

Herr Raab bedankt sich bei allen, die am Zustandekommen des Feuerwehrbedarfsplanes beteiligt waren. Ihm sei auch die Problematik die mit der Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses in Bräunisheim entsteht, sehr wohl bewusst. In diesem Zusammenhang sie es auch Aufgabe einmal zu betrachten für was die verschiedenen Ortsteile stehen könnten.

Nach seiner Auffassung habe der Bedarfsplan einen Weg zwischen Wünschenswertem und Machbaren gefunden. Er sei auch Zeichen der Wertschätzung für die Feuerwehr und müsse nun mit Leben gefüllt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Dem Feuerwehrbedarfsplan wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt

3. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Dem Gemeinderat liegt die Schlussbilanz zum 31.12.2018, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechung sowie der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2018 vor.

Dass diese Unterlagen insbesonders für die neu gewählten Vertreter sehr schwer zu verstehen und nachzuvollziehen sind, liegt für Herrn Raab auf der Hand. Er gibt deshalb anhand des Abschlusses eine kurzen Überblick über das Rechnungswesen der Gemeinde.

Die Haushaltslage der Gemeinde sei insgesamt schwierig. Dass das Ergebnis 2018 positiv sei liege an Sondereffekten. So habe man auf Grund der Vakanz beim Bürgermeister Personalkosten gespart, auch seinen im Gegensatz zu den vergangenen Jahren keine größeren Unterhaltungen durchgeführt worden. Das Sonderergebnis beruhe im Wesentlichen auf Grundstücksverkäufen.

Herr Beutel ergänzt, dass es zwar für die Jahrensrechnung positiv sei, wenn Grundstücke verkauft würden. Man müsse aber daran denken, dass dadurch auch der Grundstücksbestand verkleinert werde und deshalb für künftige Planung wieder Schlüssel- und Tauschgrundstücke erworben worden sollten.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

4. Radweg Reutti- Vergabe Bitumenbelag

Folgende Vorlage liegt den Gemeinderäten vor:

Der Sachverhalt wurde bereits ausführlich in der Vorlage zur letzten Sitzung am 23.09.2019 geschildert, in welcher die Vergabe des Spritzbelages (Teilstück im Wald „Durchschlüpfel“) erfolgte.

Wie im Rahmen der Sitzung schon erläutert wurde, musste der Radwegeausbau entlang der Landstraße L 1232 im Vorfeld mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt werden.

Demnach ist das betreffende Teilstück vom Wald in Richtung HDM-Parkplatz im herkömmlichen bituminösen Ausbau zu befestigen und soll neben einem Sicherheitsstreifen auch mit einer Schutzplanke zur L 1232 versehen werden.

Geprüfte Ausschreibungsergebnisse (brutto):

Günstigster Bieter:   Fa. Eckle, Langenau   65.305,88 €
74.209,30 €
79.754,82 €
 Teuerster Bieter:     94.713,16 €

Herr Werner ergänzt, dass die Vergabe die gestiegenen Baukosten spiegeln und deshalb nochmals 15.000 € im Haushalt 2020 nachzufinanzieren sind.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Für die Herstellung des Radweges entlang der L 1232 erfolgte eine Ausschreibung, so dass der Auftrag lt. VOB an die Fa. Eckle aus Langenau mit dem wirtschaftlichsten Angebot zum Preis von 65.305,88 € (incl. Mwst.) vergeben werden soll.

5. HSG Lonsee-Amstetten: Antrag auf einen Gemeindezuschuss für die Anschaffung eines Kleinbusses

Herr Raab trägt vor:

Die HSG Lonsee-Amstetten hat mit Schreiben vom 26. September 2019 die Förderung einer Beschaffung eines Kleinesbusses für die Vereinsarbeit beantragt.

Die HSG Lonsee-Amstetten betreibt seit einigen Jahren erfolgreiche Nachwuchs-förderung. So wurden unter anderem dieses Jahr die weibliche A-Jugendliche Meister. Der Verein HSG Lonsee-Amstetten fördert auch Aktiv das Zusammenwachsen der Gemeinden innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandsgebietes (GVV Lonsee-Amstetten). Auch steht die HSG Lonsee-Amstetten beiden Gemeinden immer wieder zur Verfügung.

Im beiliegenden Antrag sind die wesentliche Punkte ausgeführt.

Mögliche Förderungen sind bei uns in unseren Vereinsförderrichtlinien normiert. Demnach könnte der § 9 Anwendung finden:

§ 9
Investitionszuschüsse für vereinseigene bewegliche Sachen

(1) Bei nicht sporttreibenden Vereinen sind Geräte, Uniformenund Instrumente zuschussfähig, deren Anschaffungs-oder Reparaturkosten im Einzelfall mindestens 1.000,-€ betragen und die im Vereinseigentum verbleiben.

(2) Bei den sporttreibenden Vereinen wird die Anschaffung von vereinseigenen teuren Sportgeräten (ausgenommen Sportler-Ausrüstung / Sportbekleidung) sowie Pflegegeräte für vereinseigene Sportanlagen bezuschusst. Grundlage für den Zuschuss sind die vom Württ. Landessportbund mit Bewilligungsbescheid anerkannten förderfähigen Kosten. Als teuer gelten Sport-und Pflegegeräte, deren Anschaffungspreis min. 1.000,-€ (ohne USt.) im Einzelfall beträgt. Die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung des Pflegegeräts ist nachzuweisen. Die bezuschussten Sportgeräte müssen auch für den Schulsport zur Verfügung stehen.

(3) Bewegliches Inventar für vereinseigene Räume wird nicht gefördert.

(4) Der Zuschuss beträgt 25% der Anschaffungskostenjedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,-€. Im Haushaltsplan der Gemeinde wird hierfür jährlich ein Betrag von maximal 5.000,-€ zur Verfügung gestellt. (5) Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 30.10. eines Jahres bei der Gemeinde eingehen und eine Sachdarstellung, die geplante Finanzierung und ggf. eine Folgekostenberechnung enthalten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuschüsse werden grundsätzlich durch Gemeinderatsbeschluss gewährt.

Ein Gemeinderat führt aus, dass die Vereinsförderungsrichtlinien klare Vorgaben machen, der Antrag passe nicht mit dem Inhalt dieser Richtlinien zusammen. Die Richtlinien haben die Förderung von Sportgeräten zum Ziel, ein Fahrzeug sei da nicht einzuordnen. Er möchte auch nicht, dass dieser Antrag zum Anlass genommen würde, die Richtlinien zu ändern, wenn ein Zuschuss, dann sollte dieser außerhalb der Richtlinien gewährt werden. Im Übrigen begünstigen die Richtlinien Amstetter Vereine, dazu zähle die HSG nicht.

Eine Gemeinderätin möchte wissen, wie viele Spieler der HSG aus Amstetten und wie viele aus Lonsee kommen. Außerdem hätte sie gerne gewusst, wieviel von dem Haushaltsbudget von 5.000 € bereits abgeflossen sei.

Ein Vertreter des HSG antwortet, dass er dies im Moment nicht beziffern könne, die Spieler kommen aus dem gesamten Nahbereich der beiden Gemeinden.

Die Frage einer Gemeinderätin, ob das Fahrzeug schon beschafft sei wird dahin beantwortet, dass das Fahrzeug im Jahre 2020 frei werde und noch nicht im Eigentum der HSG sein.

Auf die Zusatzfrage, wer Eigentümer wird, erklärt ein Vertreter des HSG, dass das die HSG als GmbH sein werde.

Ein Gemeinderat gibt bekannt, sei nach dem Vertrag der beiden Sportvereine über die Einrichtung der HSG alleiniger Gesellschafter der GmbH der Sportverein Lonsee sei.

Eine Gemeinderätin sieht den Zuschuss als Goodwill der Gemeinde. Sie wirft ein, dass bei einer Auflösung der HSG, was auf Grund der Erfahrungen aus anderen Sportbereichen denkbar sei, der Zuschuss verloren sein könnte.

Herr Raab erklärt, dass deshalb die Vereinssatzungen regelmäßig den Rückfluss des bei Auflösung noch vorhandenen Vermögens an die Gemeinde vorsehen.

Nachdem eine Gemeinderäin einwirft, dass laut Impressum des Internetauftritts die HSG eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sein, stellt ein Gemeinderat den Antrag auf Vertagung. Für ihn seien zu viele Punkte noch offen um heute entscheiden zu können.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig

dem Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung zuzustimmen.

6. Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeister Raab gibt bekannt:

Personalentscheidungen in der letzten Sitzung des Gemeinderates

Im Standesamt und auch bei der Leitung unseres Hauptamtes haben wir personelle Änderungen. Frau Kathrin Münz, die bisherige Stelleninhaberin, hat in das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zum 1. Oktober 2019 gewechselt und Frau Jeanette Heckmann am selben Tag zur Gemeinde Lonsee. Der Gemeinderat hatte dann bei seiner letzten Sitzung am 23. September 2019 die Aufgabe die Stellen neu zu besetzen. Unser neuer Hauptamtsleiter heißt Adrian Holl und ist zurzeit in leitender Funktion bei der Stadt Schorndorf. Das Standesamt wird künftig von einer Frau Maier, bisher tätig bei der Stadt Geislingen, betraut.

Rückschau Kreisverbandsversammlung Gemeindetag in Altheim/Alb 25.9.2019

In der Sitzung des Kreisverbandes wurde unter anderem das Thema Digitalfunk beraten. Unser Kreisbrandmeister, Ziegler, berichtete die aktuellen Fortschritte. Je nach System werden Kosten je Fahrzeug zwischen 3 und 4 Tausend Euro auf uns zu kommen. Des Weiteren müssen die Handfunksprecher ausgetauscht werden. Die Umstellung für die Feuerwachen, wird vermutlich je nach Gebäude zwischen 7 und 20 Tausend Euro liegen.

Gutachterausschuss weiteres Vorgehen

Unsere Gutachterausschüsse sind zu klein. Wegen der Umstellung der Grundsteuer/ Realsteuern, müssen die Gutachterausschüsse neu formiert werden. Nach der bisherigen Planung wäre der Standort für die Gutachterausschüsse künftig bei der Stadt Ehingen/ Donau angegliedert. Nach Berechnungen des Innenministeriums und der zuständigen Stellen, gehen wir von einem Personalbedarf von 5 bis 7 Personen für den gesamten Landkreis aus. Zurzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe die notwendigen Schritte aus. Die Arbeitsgruppe wurde analog zu den Wahlkreisen für die Kreistagswahl benannt. Im Kollegenkreis haben wir uns im Wahlkreis VII Dornstadt auf die Gemeinde Dornstadt verständigt.

Rückschau TransAlb

Bei überraschend guter Witterung durften wir am 3. Oktober 2019 über 430 Sportbegeisterte in Amstetten begrüßen. Nach der Begrüßung durch meine Wenigkeit und durch Frau Noether von der ESA gab es für die Läufer ein Aufwärmprogramm bevor es zum Startschuss weiterging. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Vereinsgemeinschaft für die getane Arbeit.

Rückschau MdL Manuel Hagel

Am Montag, 7. Oktober 2019 durften wir unseren Landtagsabgeordneten Manuel Hagel im Rathaus begrüßen. Nach dem Austausch über diverse kommunale Fragen, mit Schwerpunkt wirtschaftliche Entwicklung haben wir uns noch über die Ausbildung des gehobenen Dienstes austauschen können.

Notartermin letzten Mittwoch

Am letzten Mittwoch wurden die Beschlüsse des Gemeinderates vom 18.01.2018 und 29.01.2018 verwaltungsmäßig abgewickelt und ich durfte mit der Firma Granat die Kaufverträge unterschreiben.

Rückschau Rathaushock

Am letzten Freitag haben wir den Rathaushock 2019 Revue passieren lassen. In der Sitzung wurde Punkte angesprochen die Gut waren und die weniger gut waren. Insgesamt kann man den Rathaushock 2019 als Erfolg ansehen. Künftig müssen wir den Arbeitskreis breiter aufstellen und noch konkretere Arbeitsaufträge erteilen. Der nächste Hock wird voraussichtlich am 18./19. Juli 2020 stattfinden.

Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Im Einwohnermeldeamt liegen vom letzten Freitag, 18.10.2019 bis 17.01.2020 Formblätter aus, in welchem unsere Bürger für das Volksbegehren unterschreiben können. Zwar befinden sich momentan die Indikatoren und das Land in Verhandlungen über das Thema, doch wird rein formalrechtlich die Sache weiter vor angebracht. Wenn das gesetzliche Quorum erreicht wird, könnten wir im Jahr 2020, dieses Begehren durch eine Volksabstimmung abstimmen lassen. Wir werden die Bevölkerung, wie bisher, über das Amtsblatt entsprechend informieren.

Ausflug des Kinder- und Jugendrates

Vom 29.10. bis 31.10.2019 werden wir mit unseren Kinder- und Jugendräten zur Klausur in einer Hütte des Schwäbischen Albvereines in Blaustein-Weidach treffen. Wir werden bei dieser Klausur, diverse Methotiken des Teambuliding usw. beschäftigen. Auch möchten unsere Jugendräte ihr erstes Projekt ausarbeiten. Dieses werden wir dann noch planmäßig dieses Jahr dem Gemeinderat präsentieren können.

Herr Werner gibt die eingegangenen Baugesuche des vergangenen Monats bekannt.

Herr Beutel trägt vor, dass die Verwaltung von der Ermächtigung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.06.2019 Gebrauch gemacht habe und einen Kredit über eine Million Euro bei einer Laufzeit von zwanzig Jahren und einem Zinssatz von 0,34 % aufgenommen habe.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

Ein Gemeinderat merkt zunächst an, dass beim nächsten Rathaushock auch die Feuerwehr wieder dabei sein sollte.

Danach geht derselbe Gemeinderat auf den neuen Bahnfahrplan ab 15.12 ein und weist darauf hin, dass möglicherweise durch den neuen Betreiber weitere Nachteile entstehen werden. Er möchte auch wissen, was die Verwaltung unternommen habe und unternimmt, um die Attraktivität des Bahnhaltes Amstetten wieder zu erhöhen. Es sollte geprüft werden, ob der neue Fahrplan noch den Schülerverkehr zufriedenstellend bedienen könne, da nach seiner Kenntnis die Verbindungen ins Filstal noch schlechter werden. Eine halbe Stunde Wartezeit in Geislingen sei einfach eine Zumutung. Auch möchte er wissen, ob eine Ausweitung des VVS nach Amstetten denkbar sei.

Herr Raab erklärt darauf, dass im Januar dieses Jahres bei einer Besprechung im Verkehrsministerium konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht wurden. Auch die Verlängerung des Metropolexpresses über Geislingen hinaus sei ein Thema gewesen. Allerdings seinen Anfragen an den Alb-Donau-Kreis zur Beteiligung an solchen Projekten unbeantwortet geblieben. Er denke dass der Landkreis sich zurückhalte, da eine Mitfinanzierung Signalwirkung für andere Bahnstrecken hätte.

Ein Gemeinderat weist auf die Homepage hin und bittet, dass z.B. Amtsblätter regelmäßig eingepflegt werden, auch könnten Bauleitpläne nicht mehr abgerufen werden.

Herr Raab gibt daraufhin bekannt, dass die Überarbeitung der Homepage abgeschlossen sei und am kommenden Mittwoch veröffentlicht werde.

Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass die Ampel auf Höhe der Fa. Lederer seit neuestem bereits seit 18.00 Uhr abgeschaltet werde.

Ein Gemeinderat bittet im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Gutachterausschüsse zu prüfen, bis wann die Amtszeit des aktuell gewählten Ausschusses noch gehe.

8. Bürgerfrageviertelstunde

Auf Frage einer Mitbürgerin erklärt Herr Raab, dass mit der Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan keine Sachenscheidung über den Verkauf des Feuerwehrgebäudes in Bräunisheim getroffen wurde. Diese Entscheidung ist nicht Inhalt des Feuerwehrbedarfsplans.

Bürgermeister Johannes Raab bedankt sich für den sehr konstruktiven und sachlichen Austausch und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.00 Uhr.

Bericht aus der Sitzung am 25. Juli 2019

1. Feststellung von Hinderungsgründen zum Eintritt in den neuen Gemeinderat

Am 26. Mai 2019 war die Kommunalwahl. Hier waren die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen unter anderem den Gemeinderat neu zu wählen. Die Wahl wurde in der Zwischenzeit vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis im Zuge der Wahlprüfung geprüft und für ordnungsgemäß empfunden. In der letzten Sitzung musste der bisherige Gemeinderat (Wahlperiode 2014-2019) noch einen formalen Beschluss fassen, ob es „Hinderungsgründe“ im Sinne der Gemeindeordnung gibt. Ein Hinderungsgrund könnte vorliegen, wenn ein Gemeinderat für die Gemeinde hauptberuflich arbeitet, oder für die Rechtsaufsicht usw.

Die Verwaltung hat diese rechtliche Prüfung bereits durchgeführt und stellte keinen Hinderungsgrund fest. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung mit einstimmigem Votum.

2. Verabschiedung ausscheidender Gemeinderäte

Die Gemeinderatswahl hat in Amstetten einen Paradigmenwechsel verursacht. Das Gremium erreicht nun die in der Hauptsatzung festgelegte Anzahl von 18 Mitgliedern (bisher waren es 21 Mitglieder, davon drei Ausgleichssitze). Des Weiteren stieg die Frauenquote von 9,75 Prozent auf nun 44,44 Prozent. Auch brachte die Kommunalwahl eine große Umbesetzung des Gremiums, es sind „nur“ noch 7 Mitglieder vom bisherigen Gemeinderat im neuen Gremium vertreten.

Bürgermeister Raab verabschiedete die bisherigen Mitglieder, die nicht mehr kandidiert bzw. nicht mehr gewählt worden sind.

Ausgeschieden sind folgende Mitglieder:

Frieder Angerbauer Amtszeit von 2014 bis 2019
Ayhan Aydin Amtszeit von 12/2016 bis 2019
Ingrid Bantel Amtszeit von 04/2016 bis 2019
Hansjörg Frank  Amtszeit von 2009 bis 2019
Michael Heim Amtszeit von 2014 bis 2019
Gerhard Hiller Amtszeit von 2009 bis 2019
Jürgen Huber Amtszeit von 2009 bis 2019
Jörg Kilian Amtszeit von 2014 bis 2019
Karl Kustermann  Amtszeit von 2009 bis 2019
Josef Lendl  Amtszeit von 2014 bis 2019
Hansjörg Maurer  Amtszeit von 1994 bis 2019
Ulrich Münkle  Amtszeit von 2009 bis 2019
Walter Reyer  Amtszeit von 2014 bis 2019
Walter Sigloch  Amtszeit von 2009 bis 2019

Der Vorsitzende bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit und bedankte sich bei jedem Einzelnen für seinen Einsatz für die Gemeinde.

3. Amtseinführung und Verpflichtung des neuen Gemeinderats

„Sie haben Mut bewiesen, dass Sie sich zur Wahl aufgestellt haben und haben ein schwieriges Amt angetreten“, mit diesen Einleitungssatz begann der Vorsitzende die Amtseinführung der neuen Gemeinderäte. Er stellte in seinem kurzen Prolog dar, dass die Aufgaben eines Gemeinderates nicht immer ganz einfach sind. Auch dürfe man, aufgrund der unechten Teilortswahl, nicht zu dem falschen Rückschluss kommen, dass man nur die Interessen seiner Ortschaft vertreten soll, sondern vielmehr muss immer das Wohl der Gesamtgemeinde im Mittelpunkt stehen. Der Gemeinderat ist keine Legislative sondern Exekutive. Wir sind ein ausführendes Organ und dieser Tatsache sollte man sich bewusst sein.

Anschließend wurden die neuen Gemeinderäte mit der Verpflichtungsformel und per Handschlag einzeln verpflichtet:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

4. Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters

Nach unserer Hauptsatzung beträgt die Anzahl der Verhinderungsstellvertreter des Bürgermeisters zwei Personen. Aus der Fraktion kam jeweils für beide Positionen ein Wahlvorschlag. Am Tag der Sitzung wurde gegenüber dem Vorsitzenden noch ein weiterer Wahlvorschlag unterbreitet. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung können Wahlen offen durchgeführt werden, vorausgesetzt kein Mitglied widerspricht.

Als Erstes wurde der 1. Stellvertretende Bürgermeister gewählt. Zur Wahl standen der bisherige Stellvertreter Heinrich Schmohl und Michael Kasper. In geheimer Wahl wurde Herr Schmohl mit 14 zu 5 Stimmen gewählt.

Danach wurde die Wahl der 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin durchgeführt. Frau Corinna Nagel war die alleinige vorgeschlagene Kandidatin. Sie wurde in offener Wahl bei einer Enthaltung mehrheitlich gewählt.

5. Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates

Für die Besetzung der Ausschüsse gab es Wahlvorschläge der Fraktion. Der Vorsitzende erläutert, dass der stellvertretende Sitz des Verwaltungsrates im Zweckverband Wasserversorgung Ostalb nicht vom 1. Stellvertretenden Bürgermeister sondern namentlich weiterhin vom ehemaligen Gemeinderat Hansjörg Maurer besetzt wird, da dieser persönlich von der Verbandsversammlung gewählt wurde.

Ohne Aussprache wurde dem Vorschlag einstimmig gefolgt.

Die neuen Ausschüsse setzten sich wie folgt zusammen:

Beschließende Ausschüsse:

Technischer Ausschuss  (6 Vertreter, 6 Stellvertreter)     

Mitglieder

Stellvertreter

Heinrich Schmohl

Werner Meyer

Dietmar Hezler Dr. Heike Weishaupt
Peter Kaluza Corinna Nagel
Michael Kasper Ulrike Schmolke
Florian Bäumler Christian Bantel
Manfred Eberhardt   Markus Eberhardt

Beratende Ausschüsse:

Kindergartenausschuss (1 Vertreter)   

Mitglied

Stellvertreter

Peter Kaluza Manfred Eberhardt

Arbeitskreis Partnerschaft Celles sur Belle

Teilnehmende Gemeinderäte

Ulrike Schmolke

Corinna Nagel

Werner Meyer
Claudia Rupp
Susanne Leonhardt 
Petra Schrag 

Breitbandausschuss (3 Vertreter)

Mitglieder

Stellvertreter

Bernd Wachter  Susanne Leonhardt
Markus Eberhardt Manfred Eberhardt
Florian Bäumler Christian Bantel

Haushaltsausschuss zusammen mit den Ortsvorstehern

Vertreter Amstetten-Bahnhof (2 Vertreter):
Heinrich Schmohl
Peter Kaluza
Vertreter Amstetten-Dorf (1 Vertreter):
Christian Bantel 

Touristik Ausschuss (6 Vertreter)

Mitglieder

Michael Kasper
Heinrich Schmohl
Werner Meyer
Dr. Heike Weishaupt
Susanne Leonhard
Bernd Wachter
               

Hallenbelegungsausschuss (3 Vertreter)

Mitglieder

Bernd Wachter
Peter Kaluza
Christian Bantel

Fahrzeugausschuss (2 Vertreter)

Mitglieder
Dietmar Hezler
Manfred Eberhardt

Feuerwehrbedarfsplanausschuss (6 Vertreter)

Mitglieder

Stellvertreter

Michael Kasper Florian Bäumler
Peter Kaluza Christian Bantel
Dietmar Hezler Petra Schrag
Markus Eberhardt  Manfred Eberhardt 
Marina Schmid  Corinna Nagel 
Bernd Wachter  Claudia Rupp 

Verbandsversammlungen, Zweckverbände u. Verwaltungsgemeinschaften

Die Besetzung dieser Ausschüsse erfolgt nach den Regelungen für beschließende Ausschüsse.

Beirat Amstetter Wohnbau GmbH

Vorsitzender des Beirats ist laut Gesellschaftsvertrag der Bürgermeister. Falls dieser Geschäftsführer ist, ist der Vorsitzende des Beirats kraft Amtes sein erster Stellvertreter und somit nicht zu wählen. Die Gemeinde entsendet weitere 5 zu wählende Vertreter.

Werner Meyer

Michael Kasper

Peter Kaluza

Corinna Nagel

Claudia Rupp

Abwasserzweckverband (4 Vertreter)

Mitglieder

Stellvertreter

Dietmar Hezler Beate Dannemann
Heinrich Schmohl Susanne Leonhardt
Petra Schrag Bernd Wachter
Peter Kaluza  Christian Bantel 

Zweckverband Wasserversorgung Ostalb (3 Vertreter)

Mitglieder

Stellvertreter

Werner Meyer                          Beate Dannenmann 
Petra Schrag Claudia Rupp 
Manfred Eberhardt Markus Eberhardt


Gemeindeverwaltungsverband (4 Vertreter)

Mitglieder Stellverteter
Heinrich Schmohl                    Petra Schrag
Dietmar Hezler Dr. Heike Weishaupt
Peter Kaluza Corinna Nagel
Florian Bäumler  Michael Kasper 

Gemeinschaftsschulausschuss (3 Vertreter)

Mitglieder

Werner Meyer
Marina Schmid
Susanne Leonhardt

Um dem Thema Schulbau auch von Seiten des Gemeinderates mehr Gewicht zu verleihen, wurde noch angeregt einen Schulbauausschuss einzurichten.

Ohne Aussprache wird beschlossen, dass ein Schulbauausschuss mit folgenden Mitgliedern gegründet wird:

Mitglieder
Florian Bäumler
Heinrich Schmohl
Peter Kaluza
 Werner Meyer
Bernd Wachter 

Ersatzperson:              Christian Bantel

6. Bebauungsplanverfahren „Bei der Röse II – Erweiterung“- Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Bei der Röse II“ wurde schon mehrfach im Gemeinderat und im Ortschaftsrat Bräunisheim beraten und beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans „Bei der Röse II“ war notwendig, da der Bebauungsplan der bereits im Jahr 1998 Rechtskraft erhalten hat nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Das beauftragte Ingenieurbüro hat deshalb einen Sachvortrag zu diesem Tagesordnungspunkt vorbereitet und dem Gremium das Verfahren umfassend erläutert.

Ohne Aussprache wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1.    Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen der Träger öffentlicher Belange

entsprechend der Zusammenstellung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 17.05.2019 wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan „Bei der Röse II - Erweiterung“ in der Fassung vom 22.10.2018/18.03.2019/15.07.2019 des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

3.    Die örtlichen Bauvorschriften „Bei der Röse II - Erweiterung“ in der Fassung vom 18.03.2019/15.07.2019 des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH werden gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

4.         Die Verwaltung wird zur Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse gemäß

§ 10 Abs. 3 BauGB ermächtigt. Der Plan wird dadurch rechtskräftig.

5.    Die „Träger öffentlicher Belange“ werden vom Satzungsbeschluss und der Rechtskraft des Bebauungsplanes benachrichtigt.

7. Neufestsetzung der Essenspreise in Kindergarten, Kernzeitbetreuung und Gemeinschaftsschule

Die Essensbeiträge im Kindergarten, der Schule und in der Kernzeitbetreuung wurden in der Vergangenheit nie kostendeckend veranlagt. Bisher erfolgte eine Quersubventionierung durch den Kernhaushalt, dies bedeutet, dass das Essen günstiger angeboten wurde, als tatsächliche Kosten angefallen sind. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation geht von massiven Steigerungen aus. So betrug in der Vergangenheit der Essensbeitrag 2,80 Euro je Portion, unabhängig von der Einrichtung. Früher wurde jede Gemeindeeinrichtung, die ein Essen ausgab, zentral von den Heidelberger Druckmaschinen beliefert. Heute gibt es drei verschiedene Caterer. Jede Einrichtung hat sich, unter der Beteiligung der Elternschaft, einen anderen ausgesucht. So wird im Kindergarten Sandrain das Essen von der AWO Amstetten geliefert, im Kindergarten Zentrum von der Firma Apetito und die Schule und Kernzeit von der HDM. Die Verwaltung schlägt als neue Essenspreise Folgendes vor (zum 1. September 2019):

Kinderhaus Sandrain  4,00
Kindergarten Zentrum 4,40
Kernzeitbetreuung 2,25
Gemeinschaftssschule 3,35

Bei Anpassungen im Bereich des Kindergartens ist es gesetzlich vorgesehen den Elternbeirat entsprechend zu hören. Deshalb trug der Vorsitzende zu Beginn des Sachvortrages die Einwendungen und Anregungen des Elternbeirates vor. Unter anderem empfiehlt dieser die Kosten nicht vollumfänglich auf die Eltern umzulegen, sondern vielmehr durch andere Mittel zu deckeln. Auch wird von der Elternschaft angeregt, einen gemeinsamen Caterer auszusuchen, damit die Personalkosten der einzelnen Einrichtungen nicht mehr so stark „durchschlagen“.

Unser Gemeindekämmerer Herr Karlheinz Beutel erläutert in der Sitzung die Kalkulation. Grundlage für die Kalkulation waren die tatsächliche Lieferungskosten und Zukäufe (im Kindergarten Zentrum) aus dem Jahr 2018 und die Personalkosten 2019 für die Mitarbeiterinnen, die für die Ausgabe der Essen zuständig sind.

Das Thema Essensbeiträge wird vom Gemeinderat sehr kontrovers und unterschiedlich eingeschätzt. So vertritt ein kleiner Teil die Meinung, dass die Gebühren zu hoch wären. Auch wird von einem Gemeinderat die Gültigkeit der Kalkulation in Zweifel gezogen. Er moniert neben der Anzahl der Essen auch allgemein die Kalkulationsart. Hilfsgutachterlich trägt er ein Urteil auszugsweise vom Verwaltungsgericht Brandenburg vor.

Der Vorsitzende erläutert daraufhin, dass es sich bei der Kalkulation um eine „Divisionskalkulation im engeren Sinne“ handelt und diese Kalkulationsart durchaus gerichtsfest ist. Auf die Frage der Verwaltung warum die Anzahl der Essen nicht stimmen würde, kam keine Antwort des Gemeinderates. Des Weiteren umfasst die Kalkulation nicht einmal alle umlagefähigen Kosten. So wurden unter anderem die Preissteigerungen bei der Zulieferung, die kalkulatorischen Kosten und der Personaleinsatz der Erzieherinnen nicht angesetzt. Auch sei ein Gerichtsurteil aus einem anderen Bundesland, mit anderen Rechtsgrundlagen usw., nicht zielführend.

Nach eingehender Beratung wurde mehrheitlich der Verwaltungsvorschlag übernommen. (Bericht über den Bürgerdialog können Sie diesem Amtsblatt noch entnehmen).

8. Neufassung der Kindergartensatzung der Gemeinde Amstetten

Die Kindergartensatzung der Gemeinde Amstetten ist in die Jahre gekommen. Von Verwaltungsseite mussten einige Punkte angepasst werden, um die aktuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Aus diesem Grunde wurde dem Gemeinderat eine neue Satzung vorgelegt. Bis auf eine sprachliche und rechtliche Präzisierung erfolgten zum Satzungstext keine Äußerungen.

Im Zuge der Neuanpassung wurden auch die Elternbeiträge angepasst. In Amstetten orientiert man sich seit einigen Jahren an den Empfehlungen des Gemeinde-, Städtetags und den beiden großen Kirchen. Die vorgeschlagenen Sätze haben den Vorteil, dass diese gerichtsfest sind und das man unter den Gemeinden keinen unnötigen Preiskampf macht, sondern sich vielmehr auf die Betreuung der Kinder konzentrieren kann. Der Elternbeirat hat sich zu diesen Anpassungen nicht geäußert.

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss und stimmt der Satzung zu.

9.1 Neufestsetzung der Entgelte der Kernzeitbetreuung, Ferienbetreuung und Mittagessen für Kernzeit- und Schulkindbetreuung

Im Zusammenhang mit der Neukalkulation der Kindergartengebühren wurden auch die Entgelthöhen für die weiteren Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde überprüft. Diese Entgelte wurden bislang ohne Kalkulationen festgesetzt. Bei der nun durchgeführten Kalkulation auf Basis des Ergebnisses 2018 stellte sich heraus, dass ein erheblicher Fehlbetrag entsteht und somit eine Erhöhung der Entgelte dringend geboten ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Entgelte ursprünglich auf sehr niedrigem Niveau bemessen wurden und jahrelang nicht erhöht wurden. Die nun vorgeschlagenen Gebühren bewegen sich im Bereich von ähnlichen Einrichtungen.

In den Kosten sind keine Verrechnungen für Gebäudekosten enthalten. Im Einzelnen ergibt sich Folgendes:

Kernzeitbetreuung:

Entgeltobergrenze Vormittagsbetreuung 201,39
Entgeltobergrenze Nachmittagsbetreuung alleine 165,07
Entgeltobergrenze Vor- und Nachmittagsbetreuung 366,46

Bisheriges monatliches Entgelt

1 Kind Familie

2 Kind Familie

 3 Kind Familie

 4 Kind Familie

Vormittagsbetreuung

             50,00 €

            40,00 €

             30,00 €

             20,00 €

Vor- und Nachmittagsb.

             90,00 €

            80,00 €

             70,00 €

             60,00 €

Vorgeschlagenes Entgelt ab 01.09.2019

Vormittagsbetreuung

             80,00 €

            60,00 €

             50,00 €

             40,00 €

Vor- und Nachmittagsb.

           140,00 €

          120,00 €

           100,00 €

             80,00 €

Hausaufgabenhilfe

Entgeltobergrenze                              269,43 €

Bisheriges monatliches Entgelt

1 Kind Familie

2 Kind Familie

 3 Kind Familie

 4 Kind Familie

           12,00 €

            12,00 €

             12,00 €

            12,00 €

Vorgeschlagenes Entgelt ab 01.09.2019

           30,00 €

            30,00 €

             30,00 €

             30,00 €

Ferienbetreuung

Entgeltobergrenze                              107,88 €

Bisheriges Entgelt

1 Kind Familie

2 Kind Familie

 3 Kind Familie

 4 Kind Familie

           40,00 €

            35,00 €

             30,00 €

           25,00 €

Vorgeschlagenes Entgelt ab 01.09.2019

1 Kind Familie

2 Kind Familie

 3 Kind Familie

 4 Kind Familie

           60,00 €

            50,00 €

             40,00 €

           35,00 €

Das Gremium beschließt nach kurzer Diskussion die Neufestsetzung der Entgelte ab dem 01.09.2019 (16 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung).

9.2 Weiteres Vorgehen bei der Kernzeitbetreuung

In letzter Zeit sind immer wieder Eltern mit dem Wunsch einer Verlängerung der Kernzeiten an die Gemeinde herangetreten. Diesbezüglich hat der Gemeinderat bislang bereits mehrere Beschlüsse gefasst, welche jedoch letztendlich daran scheiterten, dass die vorgegebene Mindestzahl von 6 Kindern nicht erreicht wurde.

Da in diesem Jahr keine Haushaltsmittel für eine erweiterte Betreuung zur Verfügung stehen, bittet die Verwaltung daher um einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer Konzeption, um dem Wunsch der Elternschaft gerecht zu werden. Die entsprechenden Mittel hierfür würden dann im Haushaltsplan 2020 berücksichtigt.

Ein Mitglied aus dem Gemeinderat bittet die Schritte schneller umzusetzen. Dies erscheint für den Vorsitzenden schwierig, da  entsprechende Vorarbeiten getroffen werden müssen. Ein Gemeinderat fordert auch, dass die Verwaltung keine Personalgewinnung in diesem Bereich tätigen darf. Dies sei für den Bürgermeister selbstverständlich, da er keine Planstellen im Haushaltsplan hat.

Nach kurzer Aussprache wurde dem Vorgehen einstimmig zugestimmt.

10. Lonetalschule – Nachtrag

Durch die Insolvenz des bisherigen Bodenlegers mussten die Bodenbelagsarbeiten erneut ausgeschrieben werden und wurden infolgedessen in der Sitzung am 08.05.19 an den wirtschaftlichsten Bieter –Firma Schwenk vergeben.

Die Arbeiten wurden im Vorfeld mit der Firma Schenk abgestimmt. Mit dem Beginn der Schleifarbeiten zur Entfernung der ersten Spachtelung wurde festgestellt, dass der Estrich im Altbestand (1.OG) mehrere Spachtellagen beinhaltet. Es ist zu vermuten, dass diese Spachtelungen teilweise von Beginn schon aufgebracht worden sind, oder es in der Vergangenheit schon Sanierungen gegeben hat. Der Bodenleger lehnte eine Garantie / Gewährleistung für seine Arbeiten auf einen alt bestehenden undefinierten Untergrund ab.

Deshalb wurde mit dem Bodenleger und einem externen Gutachter sowie der Industrie ein Sanierungskonzept erstellt. Dabei kann der bestehende Estrich mit den Spachtelungen eingebaut bleiben und eine neue Tragschicht wird durch eine Gewebespachtelung aufgebracht. Alternativ wurde untersucht, ob der Estrich ausgebaut werden könnte und durch einen neuen Estrich oder Gussasphalt ersetzt werden kann. Die vorgeschlagene Lösung mit der Gewebespachtelung ist die Empfehlung des Bodenlegers und der Architekten. Der Bodenleger übernimmt damit die Gewährleistung für diese Flächen.

Die Arbeiten werden in dieser Woche bereits ausgeführt und sind zwingend notwendig für die fachgerechte Verlegung des Bodenbelags (Kautschuks). Die betroffenen Flächen befinden sich im 1.OG.

Der Nachtrag umfasst eine Gesamthöhe von 55.690,78 Euro. Im Laufe der Sitzung wurden mehrere fachspezifische Fragen beantwortet. So war es einigen Gemeinderäten unklar, wie sich die Gewährleistung auswirkt. Hier konnte das beauftragte Architekturbüro Aufklärung schaffen, dass der Bodenleger die Gewährleistung dann übernimmt. Auch wurde andiskutiert, ob man sich mit Alternativen, z.B. Verlegung eines neuen Estrichs beschäftigt hat. Dies konnte ebenfalls bejaht werden.

Viele Gemeinderäte trieb auch der Fertigstellungstermin um. Das Ziel der Verwaltung und der Architekten ist weiterhin, dass die Schule zum kommenden Schuljahr wieder beschult werden kann. Vorsorglich hat aber die Verwaltung die Containerschule bis zum 30. September 2019 verlängert, um einen Unterricht in jedem Fall zu gewährleisten.

Damit sich das neue Gremium ein Bild vor Ort machen kann, schlug die Verwaltung vor, dass am Dienstag nach der Sitzung eine Führung durch die Baustelle durchgeführt wird.

Dem Nachtrag mit einer Höhe von 55.690,78 Euro wurde einstimmig zugestimmt.

11. Bekanntgaben und Verschiedenes

Ortsbaumeister Werner stellte dem Gremium die eingegangen Baugesuche vor und zeigt mit Hilfe von Luftaufnahmen die Baufortschritte im Gebiet Wasserfall.

Der Vorsitzende gibt noch Folgendes bekannt:

Personalangelegenheiten

Frau Kumelj die langjährlich im Rathaus in der Raumpflege gearbeitet hat wurde in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Herr Dietrich, der die Schule mitbetreut hat, hat die Verwaltung in der Zwischenzeit auch verlassen.

Frau Heckmann, Standesamt, wechselt in eine Nachbargemeinde.

Für die vollbrachte Arbeit bedankt er sich recht herzlich.

Neues Baugebiet in Amstetten-Dorf

Im Gewann Brühl konnte die Verwaltung eine größere Fläche von rund 1,4 ha Land erwerben. Aus dieser Fläche soll mittelfristig ein Baugebiet entstehen.

Bericht aus der Sitzung am 24. Juni 2019

1. Vergabe des Breitbandausbau Amstetten

Das Thema Backbone-Trasse wurde bereits des Öfteren im Gemeinderat beraten und beschlossen. Bei dieser Trasse handelt es sich um eine Infrastrukturmaßnahme, die die Gemeinde zukunftssicherer gestalten soll. Gerade im Hinblick auf neue Mobilfunkstandards (5G) und auch der fortschreibenden Digitalisierung bereit die Gemeinde die entsprechende Infrastruktur vor. Das Land Baden-Württemberg fördert eine solche Einrichtung. Mit Bescheid vom 06.09.2018 hat die Gemeinde deshalb einen Zuschuss in Höhe von 262.676,57 € für den Bau einer Backbone-Trasse vom Innenminister überreicht bekommen. Außerdem erhält die Gemeinde Amstetten Landesmittel aus dem „Ausgleichsstock“ in Höhe von 100.000 €.

Fristbeginn für den Ausbau ist nach dem Fachförderantrag der 30.06.2019, nach dem Ausgleichsstockantrag der 29.06.2019.

Baubeginn in diesem Sinne bedeutet die Unterzeichnung des Bauvertrags. Deshalb war die Vergabe am 24.06.2019 zwingend, damit die Zuschussmittel nicht gefährdet werden. Frau Götz vom Ingenieurbüro geodata präsentierte an Hand einer Präsentation die Ergebnisse der Submission. Diese Backbone Trasse umfasst sämtliche Maßnahmen, die im Ausbauplan der Gemeinde als Backbonetrasse dargestellt sind.

Dies sind im Wesentlichen:

-       Leitung bis vor das Rathaus in Amstetten-Bahnhof
-       Leitung von Amstetten-Bahnhof nach Amstetten-Dorf
-       Leitung zur Versorgung des Gewerbegebiets Kreuzstein

Backbonetrassen in die östlichen Ortsteile.

Frau Götz vom Ingenieurbüro geodata zeigte an Hand einer Präsentation die Ergebnisse der Submission. Drei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Namen nicht genannt werden bzw. erst bei der Beschlussfassung darf der Name des Bieters genannt werden, welcher den Auftrag erhält.

Bieter Betrag (brutto) Betrag (brutto) nach Nachlass
1 694.938,64 €  653.242,32 € (6 % Nachlass)
673.566,42 € 660.095,09 € (2 % Nachlass)
680.930,14 €  667.312,14 € (2 % Nachlass) 

Frau Götz teilte mit, dass die ersten zwei Bieter die Eigenerklärung zur Eignung nicht abgegeben haben bzw. nicht nachweisen konnten, dass solch ein Projekt für die Firmen umsetzbar ist. Dies sind klare Ausschlusskriterien. Daher empfiehlt das Ingenieurbüro die Vergabe an den 3. Bieter mit einer Baukostenstumme von 657.684,58 € (552.676,12 € netto). Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen, der wirtschaftlichsten Firma Kellner Telecom GmbH mit Sitz in Korntal-Münchingen, den Auftrag zu erteilen.

2. Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2018

Der Fachbeamte für das Finanzwesen Karlheinz Beutel erklärte, dass es immer wieder vorkommt, dass zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug Abweichungen entstehen. Deshalb sieht das Haushaltsrecht für Mittel, die nicht in dem erwarteten Umfang abgeflossen sind, vor, Ermächtigungsreste zu bilden. Ermächtigungsreste werden aus mehreren Gründen gebildet:

-       Maßnahmen wurden begonnen, aber sind nur teilweise abgerechnet
-       Maßnahmen haben sich verschoben, weil z.B. notwendige Zuschussbescheide noch nicht vorgelegen haben.
-       Maßnahmen sind auf mehrere Jahre angelegt oder man weiß wie beispielsweise beim Grunderwerb nicht, ob sie auch tatsächlich umgesetzt werden können.
-       Schließlich werden auch Reste in Budgets übertragen, denn den bewirtschaftenden Stellen wurde zugesagt, dass nicht verwendete Mittel in das nächste Jahr übertragen werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass im Dezember unnötige Ausgaben getätigt werden, damit das Budget nicht gekürzt wird.
-       Manchmal werden bei Budgets auch Mittel bewusst angespart, da beispielsweise die für den Unterricht erforderlichen Bücher noch nicht erschienen sind.

Ein Gemeinderat monierte die Übertragung von z. Bsp. Reise- oder Telefonkosten. Dies sind Aufwendungen, die jährlich „aufgebraucht“ werden. Der Vorsitzende Johannes Raab nimmt die Bedenken auf und erläutert, dass es sich hierbei nicht um Telefonkosten handelt, sondern eine unglückliche Formulierung aufgrund unseres Finanzverfahren wäre. In Wirklichkeit handelt es sich um andere Mittel. Die Darstellung sei sicherlich suboptimal, doch technisch mit unserem Verfahren nicht anders möglich. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die dem Gremium aufgeführten Ermächtigungsreste 2018 zu bilden.

3. Kreditaufnahmen
Kämmerer Karlheinz Beutel berichtete: Die bisherigen Beschlüsse über Kreditaufnahmen sind ausgeschöpft, die Verwaltung hat zwei langfristige Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über je 1 Million Euro aufgenommen.

Die Abrechnung von Handwerkerleistungen bei der Sanierung der Gemeinschaftsschule sowie die Erschließung des Baugebiets Wasserfall erfordern weitere Finanzmittel, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Bauplatzerlöse aus den Verkäufen Wasserfall werden in der Größenordnung von ca. 1 Mio. Euro erst Anfang September fällig. Die Finanzplanung sieht – über die Jahre verteilt - eine Kreditaufnahme von insgesamt 5.234.200 € vor. Dieser Kreditrahmen wird bedingt durch Einsparungen beim Ausbau der Breitbandversorgung und Mehrerlösen bei Grundstücksverkäufen nicht in vollem Umfang auszuschöpfen sein. Trotzdem ist es erforderlich weitere Kredite aufzunehmen. Um aber auf den Finanzbedarf reagieren zu können, wird vorgeschlagen, die Laufzeit auf 10 Jahre zu beschränken und die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung zu vereinbaren. Aus dem Gremium kam der Einwand, die Ermächtigung zeitlich zu begrenzen. Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Diskussion einstimmig, die Verwaltung bis zum 31.12.2019 zu ermächtigen, einen Kredit in Höhe von bis zu 1.000.000 € mit folgenden Konditionen aufzunehmen:

-       Laufzeit max. 10 Jahre
-       Zinssatz variabel
-     Sondertilgung mindestens einmal jährlich möglich

4. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Lfd Nr Zuwender Datum Bestimmungszweck Betrag Art der Spende
1 Landfrauen Schalkstetten 21.02.2019 Renov. Bahnhof Schalkstetten 1.000,00 Geldspende
 2 Verein zur Pflege des ländlichen Brauchtums Schalkstetten 11.03.2019   Renov. Bahnhof Schalkstetten 500,00  Geldspende 
 3  Männergesangsverein Schalkstetten 01.04.2019 Renov. Bahnhof Schalkstetten  300,00  Geldspende 
 5 Jagdgenossenschaft Schallkstetten  14.05.2019  Renov. Bahnhof Schalkstetten   300,00 Geldspende 
Sparkasse Ulm  14.05.2019  Nachbarschaftshilfe  400,00  Geldspende 
Günter Schwarz  16.05.2019  Nachbarschaftshilfe  50,00  Geldspende 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Zuwendungen anzunehmen. Bürgermeister Johannes Raab bedankte sich im Namen der Gemeinde bei den Spendern.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

Ein Gemeinderat möchte wissen, ob das Gerücht stimmt, dass in dem Baugebiet „Alte Gärtnerei II“ der Bau eines Wohnhauses gestoppt wurde. Ortsbaumeister Manfred Werner gab zur Auskunft, dass für die Baukontrolle und Baueinstellung das Landratsamt zuständig ist. In dem Falle eines Baustopps wird er aber benachrichtigt. Bisher ist ihm jedoch nichts bekannt.

Ein weiterer Gemeinderat informierte sich über den Sachstand der Gemeinschaftsschule. Der Vorsitzende Johannes Raab gab zur Auskunft, dass er die Verwaltungsmäßige Bearbeitung der Schule selber übernommen hat. Bei dieser Baumaßnahme ist es momentan schwierig einen aktuellen Sachstand vorzutragen, da gerade viele Entscheidungen noch im „Fluß“ sind und noch keine konkreten Aussagen getroffen werden kann. Man hoffe, dass der Einzug zum neuem Schuljahr vonstattengehen kann. Selbstverständlich wird der Gemeinderat und die Bürgerschaft informiert, wenn es die Sachstände zulassen.

Aus dem Gremium kam die Frage, weshalb in der Straße „Im Burrach“ im Regenbecken Bauarbeiten vorgenommen werden. Ortsbaumeister Manfred Werner erklärte, dass am Boden des Brunnens wieder durch die starken Regenfälle Wasser stand. Um dies künftig zu verhindern, wurde ein sogenannter „Bypass“ gelegt. Durch diesen kann das Wasser in das Erdreich absickern.

Aus der Gremiumsmitte kam der Vorschlag, im Kulturhaus „Alte Schule“ zum Sichtschutz Vorhänge anbringen zu lassen und die Anbringung einer Wegweisung auf Verkehrsschildern. Der Vorsitzende Raab antwortete daraufhin, dass hier Frau Münz zuständig ist und sicherte eine Bearbeitung dieser zwei Punkte zu.

6. Bürgerviertelfragestunde

Es wurden keine Fragen seitens der Bürgerschaft gestellt.

Bürgermeister Johannes Raab schließt die Sitzung um 19.30 Uhr.

Bericht aus der Sitzung am 29. April 2019

1. Ersatzbeschaffung Bauhof LKW
Ortsbaumeister Manfred Werner erklärte, dass im Rahmen der Vorberatungen zum Haushaltsplan beschlossen wurde, für den ca. 18 Jahre alten Bauhof-MAN-LKW eine Ersatzbeschaffung in 2019 vorzunehmen. Entsprechend dem Willen des Gemeinderates hat unter Hinzuziehung zweier Gemeinderäte (pro Fraktion ein Gemeinderat) eine Auswahl geeigneter Fahrzeughersteller stattgefunden, so dass nachfolgende Angebote eingeholt wurden:

MAN TGL 8.190, 162 KW, 67.235,00 €, MAN, Neu-Ulm
MERCEDES Atego 818K, 155 KW, 67.354,00 €, Burger-Schloz
DAF LF 180FA, 135 KW, 68.901,00 €, Kling, Senden
IVECO Eurocargo ML80E21K, 152 KW, 68.972,40 €, B+R, Ulm
RENAULT D7.5 LOW, 154 KW, 71.281,00 €, Volvo

Daraufhin wurden bei den Herstellern Vorführfahrzeuge zum ganztägigen Test im Bauhof angefordert, wobei sich der MAN-LKW nicht nur als günstigstes, sondern auch als das geeignetste Fahrzeug herausstellte. Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Fa. MAN, Neu-Ulm, den Auftrag zu erteilen.

2. Ersatzbeschaffung Bauhof-Aufsitzmäher
Der Ortsbaumeister erläuterte den Sachverhalt: Wie bereits bei den Vorberatungen zum Haushaltsplan erläutert wurde, ist der Aufsitzmäher mit Hochentladung vom Typ Amazone (Baujahr 2008) defekt und muss erneuert werden. Unter Hinzuziehung jeweils eines Gemeinderates aus den Fraktionen wurden umfangreiche Informationen von Herstellern eingeholt und auf das erforderliche Einsatzgebiet im Bauhof abgeprüft. Dabei konnte erneut festgestellt werden, dass der Amazone-Profihopper in seiner Robustheit klar überzeugt. Ferner kann dieser nicht nur zum Mähen, sondern auch für das Laubsaugen verwendet werden.

Fa. Schmid, Heidenheim, Amazone-Vorführgerät, 10 Betriebsstd. 36.256,92 €
Fa. Endress, Ulm, Amazone (neu) 38.669,05 €

Im Haushaltsplan wurden 35.000 EUR für die Ersatzbeschaffung eingestellt. Auf dem gleichen Produktkonto wurden jedoch weitere 78.000 EUR für die LKW-Ersatzbeschaffung vorgesehen, von welchen allerdings nur 67.235 EUR benötigt werden und somit der Gesamtansatz nicht überschritten wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Fa. Schmid, Heidenheim, den Auftrag zu erteilen.

3. Bebauungsplan „Binsenstraße II – nördlicher Teil“, Amstetten, Ortsteil Schalkstetten - Satzungsbeschluss
Mithilfe einer Präsentation wird der Bebauungsplan erläutert. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Binsenstraße im Süden, Weg Nr. 246 (Haustraße) im Westen, Flst. 248/1 im Osten. Auf der rund 2.000m² großen Fläche sollen drei weitere Bauplätze ausgewiesen werden. Eine öffentliche Vorberatung durch den Ortschaftsrat hat bereits am 27.01.2015 stattgefunden, in welcher dem Vorhaben einstimmig zugestimmt wurde. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen seitens der Bevölkerung keine Stellungnahmen ein. Die Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen sowie die IHK Ulm verwiesen auf ihre erste Stellungnahme und brachten keine weiteren Anregungen vor. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Landwirtschaft teilte mit, dass eine Ausweisung als Wohngebiet aufgrund der zu hohen Geruchsstundenhäufigkeit (über 10%) nur möglich sei, wenn das Plangebiet als Übergangsbereich zum Außenbereich ausgewiesen werde und statt den geforderten maximalen 10% der Jahresstunden Geruchsstundenhäufigkeit 15% toleriert werden müssen. Da der Übergangsbereich daraufhin im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes entsprechend gekennzeichnet und im Textteil unter Nr. 5.1.1 darauf hingewiesen wurde, ist ein Geruchsgutachten nicht notwendig.

Arten- und Umweltschutz:
Der Umweltbericht wurde entsprechend § 14g Abs. 2 ÄndE UVPG und Anlage 1 BauGB erstellt, um die Belange von Natur und Umwelt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens darzustellen. Die vorgesehene Fläche wird derzeit vorwiegend intensiv als Fettwiese genutzt. Im Süden entlang der Binsenstraße findet sich außerdem ein Streifen einer Ruderal-/Altgrasflur. Auf der Vorhabensfläche sind keine Schutzgüter mit erhöhtem Wert für den Naturhaushalt vorhanden. Im Sinne der Umweltverträglichkeit treten Beeinträchtigungen des Untersuchungsraumes auf, die einen Ausgleich erforderlich machen. Diese Beeinträchtigungen können jedoch durch Minderungsmaßnahmen reduziert sowie durch adäquate Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz kompensiert werden. Der benötigte Ausgleich beträgt insgesamt 1.316 m². Dieser wird aus dem Ökokonto abgebucht. Im Rahmen einer Konfliktanalyse wurde zudem geprüft, ob durch das Vorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Dabei werden die Anhang IV–Arten der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten betrachtet. Das Vorhabensgebiet könnte als Nahrungshabitat für den Rotmilan und als Lebensraum für die Zauneidechse dienen. Da für beide Tierarten genügend Ersatzhabitate in der näheren Umgebung vorhanden sind, ist durch die Umsetzung des Vorhabens nicht von einer Beeinträchtigung der Gesamtpopulation auszugehen. Zusammenfassend kann nach heutigem Kenntnisstand gesagt werden, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände ausgelöst werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Zusammenstellung vom 20.03.2019 wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplan „Binsenstr. II – nördlicher Teil“ in der Fassung vom 20.03.2019 der Gemeinde Amstetten wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

3. Die örtlichen Bauvorschriften „Binsenstr. II – nördlicher Teil“ in der Fassung vom 20.03.2019 der Gemeinde Amstetten werden gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

4. Die Verwaltung wird zur Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ermächtigt. Der Plan wird dadurch rechtskräftig.

5. Die „Träger öffentlicher Belange“ werden vom Satzungsbeschluss und der Rechtskraft des Bebauungsplanes benachrichtigt.

4. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung B & K Bauwelt GmbH, Albucher Stich 1
Das Gelände wird von der Fa. B & K benutzt, so dass dort nun eine zeitweilige Lagerung und Behandlung von mineralischen Schüttgütern sowie Abfällen vorgesehen sind. Dabei sollen kleinere Materialmengen an gefährlichen (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch) und nicht gefährlichen Abfällen angeliefert, zwischengelagert (bis zu einer Menge von 13.155 to) und zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengefasst werden. Für die Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Abfällen wird im Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung ein Gesamtdurchsatz von 56.290 Tonnen/Jahr an Abfällen (davon 54.770 ungefährliche und 1.520 t/a) gefährliche Abfälle beantragt. Da gelegentlich die zeitweilige Lagerung auch < 24 Std. lang sein kann, wird seitens der Fa. B & K vorsorglich auch der Umschlag von Abfällen mit beantragt.

Lt. § 4 BImSchG ist für diese Anlage eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, so dass beim dafür zuständigen Landratsamt Alb-Donau-Kreis ein Antrag eingereicht und von dort der Gemeinde zur Stellungnahme übersandt wurde. Die Gemeinde Amstetten hingegen hat das Vorhaben hinsichtlich der städtebaulichen Aspekte geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag genehmigungsfähig ist. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

5. Lonetalschule Beschaffung des beweglichen Vermögens

Bernd Dietrich vom Ortsbauamt trug folgende Punkte vor:

1. Restliche Küchen

Im Rahmen der Sanierung und des Anbaus der Gemeinschaftsschule Lonetal wurden die „restlichen Küchen“ beschränkt – nach den Grundsätzen der VOL – ausgeschrieben. Die Kostenberechnung lag bei einer Summe von 45.000 Euro (brutto). Die „restlichen Küchen“ umfassen: Nebenraum Schulküche, Hauptraum: Vorratsküche in Nische und Teilküchen in Schmutzschleuse, Lehrer-Teeküche, Essensausgabe und Pausenverkauf)“. Es wurden drei Angebote eingereicht.

Wirtschaftlichste Bieterin: Fa. Beer, Göppingen 49.157,00 € (incl.Mwst.)

Teuerste Bieterin: 68.382,96 €

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, der wirtschaftlichsten Bieterin, Fa. Beer, Göppingen, den Auftrag zu erteilen.

2. Schülerküchen

Die Kostenberechnung der Schülerküchen lag bei 35.000 Euro. Es wurde deshalb beschränkt, nach den Vorschriften der VOL, ausgeschrieben. Hier wurden ebenfalls drei Angebote eingereicht.

Wirtschaftlichste Bieterin: Fa. Beer, Göppingen 29.368,00 € (incl.Mwst.)

Teuerste Bieterin: 30.083,20 €

Ein Gremiumsmitglied monierte jedoch, dass die vier Kochplätze der Schüler durch neue Möbel ersetzt werden sollen. Dies wurde im Bauausschuss bzw. Gemeinderat nicht so entschieden. Die alten Möbel wurden verpackt und eingelagert. Herr Dietrich gab zur Auskunft, dass die Möbel allerdings „in die Jahre gekommen“ sind und teilweise nicht mehr funktionsfähig. Daraufhin bekam er die Zustimmung einiger Gemeinderäte; die Küchengeräte seien in sichtbar mangelhaftem Zustand. Der Sitzungsleiter nahm die Bedenken auf und schlug vor, dass dieser Punkt nach Arbeit durch die Verwaltung erneut beraten und beschlossen wird. Dieses Vorgehen wurde begrüßt.

3. Schränke

Für die Schränke wurde vom Bauamt in seiner Kostenberechnung eine Summe von 50.000,00 € (Brutto) berechnet. Es wurden drei Angebote zum Submissionstermin abgegeben.

Wirtschaftlichste Bieterin: Fa. Kretzler, Geislingen 34.648,00 € (incl.Mwst.)

Teuerste Bieterin: 82.190,00 €

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der wirtschaftlichsten Bieterin, Fa. Kretzler, Geislingen, den Auftrag zu erteilen.

4. Schülermöbel

Für das Los „Schülermöbel“ wurde vom Bauamt in seiner Kostenberechnung eine Summe von 50.000,00 € (Brutto) berechnet. Hierzu wurden zwei Angebote eingereicht.

Wirtschaftlichste Bieterin: Fa. Erstling, Berlin 46.298,92 € (incl.Mwst.)

Teuerste Bieterin: 49.417,76 €

Aus dem Gremium wurde kritisiert, dass in der Aufstellung ebenfalls die Möbel für die Grundschule (130 Tische und 130 Stühle) enthalten sind. Dies sei seiner Meinung nach eine Ersatzbeschaffungsmaßnahme. Bürgermeister Raab erklärte, dass die Kostenberechnung im Haushaltsplan getrennt berechnet würde. Jedoch kann dieser Posten aus der Aufstellung genommen werden. Herr Bürgermeister Raab wertete dies als Geschäftsordnungsantrag. Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates rief er deshalb beide Fraktionen zu einen Statement auf. Die jeweiligen Sprecher beider Fraktionen bemerkten, dass es als unproblematisch sei, den Beschluss mit diesem Posten zu fassen. Dies müsse haushaltstechnisch eben getrennt berechnet werden. Daraufhin kam die Frage auf, ob die Möbel jemals erneuert wurden. Ortsbaumeister Werner gibt zur Auskunft, dass er keine genaue Aussage treffen kann.

Der Gemeinderat beschloss mit 16 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die 130 Tische und Stühle nicht aus dem Kostenberechnungsplan zu streichen. Daraufhin beschloss der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen der wirtschaftlichsten Bieterin, Fa. Erstling, Berlin, den Auftrag zu erteilen.

6. Lonetalschule EDV Ausstattung - Sachstandsbericht

Der Vorsitzende informierte, dass für die Beschaffung der EDV Einrichtungen ein Medienentwicklungsplan (MEP) notwendig ratsam ist. Der Gemeinderat hat sich mit diesem Thema bereits zwei beschäftigt, letztmalig in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. März 2019. Um eine möglichst gute Förderquote zu akquirieren ist der Gemeinderat und die Verwaltung bestrebt die notwendigen Schritte einzuhalten. Da bisher noch kein gültiges Gesetz bzw. Richtlinie wegen der Verteilung den Bundesmittel auf Landesebene gibt ist es für die Verwaltungen schwierig sich entsprechend vorzubereiten. Nach den (Referenten-) Entwürfen ist momentan absehbar, dass Grundlage für jede Förderung der Medienentwicklungsplan sein wird. Da die Gemeinschaftsschule Lonetal sowohl auf der Gemarkung von der Amstetten, aber auch von Lonsee liegt hat die Verwaltung, mit Unterstützung des Fraktionsvorsitzenden der FUG, bereits mit Gemeinde Lonsee sich austauschen können.

Beide Gemeinden waren sich einig, dass für die Digitalisierung der Schulen Expertise von außen notwendig ist. Bei einer Konzeption dürfen die vier Grundschulen (Amstetten, Lonsee, Lonsee-Urspring und Schalkstetten) nicht vergessen werden. Dies stelle Herr Raab in seinem Sachvortrag explizit heraus.

Bei einem Medienentwicklungsplan (MEP) handelt es sich um ein Instrument der Schulentwicklung und Teil der Schulprogrammarbeit. Er dient der kurz- und mittelfristigen Planung pädagogischer, technischer, organisatorischer und haushälterischer Aspekte im Medienbereich. Die Meinungsfindung ist noch abschließend getroffen. Sobald es konkret wird, wird der Gemeinderat entsprechend informiert. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

7. Lonetalschule Sachstandsbericht über die Baumaßnahme

BM Raab erläuterte, dass das letzte Treffen des Bauausschusses am 08.04.19 stattfand. Des Weiteren berichtete er über die Bekanntgabe der Insolvenz eines Gewerks (Bodenbelagsarbeiten). Dies führt nach wie vor leider zu erheblichen Problemen, da ohne die Fertigstellung dieses Gewerks andere Arbeiten nicht fortgesetzt werden können. Das Gewerk wurde erneut beschränkt ausgeschrieben. Die Angebote werden nun vom Architekturbüro Gaus und Knödler geprüft. Aus Zeitgründen hat Herr Raab nächsten Mittwoch, 08. Mai eine erneute Sitzung einberufen, um das Gewerk letztendlich zu vergeben. Es kam die Frage auf, ob die Fertigstellung der Schule Ende Mai gewährleistet ist. Herr Raab konnte hierzu keine genaue Aussage treffen, da es momentan noch zu viele Ungewissheiten gibt. Erst nach der Vergabe des auszuschreibenden Gewerkes ist eine seriöse Voraussage treffbar. Ein Gremiumsmitglied wollte wissen, ob der Nutzungsvertrag für die Container zu denselben Preiskonditionen verlängert werden konnte. Bürgermeister Raab bejahte dies.

8. Anfragen aus dem Gemeinderat

Ein Gemeinderat bemängelte die späte Information der getätigten Ausschreibungen, des beweglichen Vermögens. Bezüglich der Problematik stellte er sich die Fragen, weshalb der Bauausschuss sich nicht vor Ort die bisherigen Schulküchen angeschaut habe. Aus dem Gremium kam die Anmerkung, dass der Schulausschuss (verantwortlich für Möbel) nicht mit dem Schulbauausschuss (verantwortlich für Baumaßnahmen) verwechselt werden darf. Der Vorsitzende Raab erläuterte die Umstände, die eine suboptimale Kommunikation zur Folge hatte. Die entsprechende Fehlerquellen werden minimiert und er hofft dadurch eine bessere Verzahnung der Informationen zu gewährleisten. Auch wird sich der Vorsitzende in der „heißen Phase“ der Schule proaktiv einbringen, damit die Interessen des Gemeinderates bzw. seiner Beschlüsse gewährleistet ist.

Ein Gemeinderat äußert sein Lob bezüglich der Ortsputzete, die am 12. bzw. am 13.04. stattfand. Ein großes Dankeschön ging an die Schüler und all die freiwilligen Helfer und vor allem an die Herren Florian Bäumler und Michael Kasper für die Organisation.

9. Bürgerfrageviertelstunde

Ein aufgebrachter Bürger stellte zu Beginn eine rhetorische Frage, wie der Bürgermeister es mit der Wahrheit nehmen würde und berichte in einem emotionalen Vortrag, dass er bei einem Vororttermin im Mai letzten Jahres die Wiederherstellung eines Gehweges zugesagt haben sollte. Diese Vorwürfe wies Herr Raab entschieden zurück und erläuterte, dass er grundsätzlich keinerlei Zusagen dieser Größenordnung bei einem Vororttermin machen würde, da dies unseriös wäre, da ihn naturgemäß nicht alle Informationen vorliegen könnten. Außerdem war er zu diesem Zeitpunkt erst einen Monat im Amt gewesen und deshalb vorsichtiger. Der Vorwurf der Lüge/ Falschaussage wies er zurück und erklärte, dass er bis zum heutigen Tag keinen Bürger bewusst belogen hat. Aus dem Gremium kam daraufhin die Bitte an die Bürgerschaft, sich sachlich zu äußern und konkrete Fragen zu stellen, damit die Bürgerfrageviertelstunde bestehen bleiben kann.

Ein weiterer Bürger informierte sich über die Vergabe der Baugrundstücke in Schalkstetten. Herr Raab gab zur Auskunft, dass die Vergabe wieder nach dem „Windhund-Verfahren“ stattfindet. Wer zuerst sein Interesse bekundet, bekommt den Platz. Ebenfalls werden die Grundstückspreise zeitnah beschlossen.

Bericht aus der Sitzung am 18. März 2019

1. Kulturhaus „Alte Schule“ – Vergabe der Außenanlagen

Die Erd- und Pflasterarbeiten wurden durch das Architekturbüro Stolz öffentlich ausgeschrieben und zum Submissionstermin am 13.03.2019 lagen zwei Ergebnisse hierfür vor. Die wirtschaftlichste Bieterin ist die Firma Granat mit einem Angebotspreis in Höhe von 26.323,87 € (inkl. MwSt.). Die Maßnahme enthält mehrere Parkplätze, sowie den Anschluss zum bestehenden Fußweg. Zudem wird der bisher nur provisorisch angelegte Eingangsbereich fertiggestellt.

Der Gemeinderat beschließt daraufhin mit 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, F. Granat aus Lonsee den Auftrag zu erteilen.

2. An- und Umbau der Lonetalschule – hier Vergabe „bewegliches Vermögen“

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von BM Raab von der Tagesordnung genommen. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt.

3. Auslegungsbeschluss „Bei der Röse II – Erweiterung“

Herr Schmuck vom IB Wassermüller informiert, dass im Jahre 1998 der Bebauungsplan „Bei der Röse II“ rechtskräftig wurde. Der Plan sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, eines Mischgebietes und eines Gewerbegebietes vor. Das Plangebiet ist zwischenzeitlich weitgehend bebaut. Auf der gewerblichen Fläche hat sich ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Der Betrieb betreibt ein Fuhrunternehmen und lagert auf dem Gelände auch Baustoffe. Der Betriebsinhaber sei nun auf die Gemeinde Amstetten zugegangen und habe die Erweiterung seines Betriebsgeländes beantragt. Er möchte dort ein Wohngebäude, ein Bürogebäude und eine Lagerhalle errichten. Die Gemeinde Amstetten möchte die Betriebserweiterung unterstützen, sofern diese mit der benachbarten bzw. geplanten Wohnbebauung im Norden vereinbar ist. Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde Amstetten die erforderlichen Flächen erwerben. Das Büro des Gewerbebetriebs befindet sich derzeit im ehemaligen Kindergartengebäude im Wiesenweg in Bräunisheim. Mit der geplanten Betriebserweiterung im Hahnenbergweg soll eine Zusammenlegung beider Betriebsstandorte erfolgen. Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes durch ein Wohn- und Bürogebäude sowie einer Lagerhalle geschaffen werden.

Mit der Ausweisung des Gebietes „Bei der Röse II – Erweiterung“ soll die Bebauung von
ca. 0,7 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Am 27.09.2018 erfolgte eine Vorberatung durch den Ortschaftsrat. Am 22.10.2018 wurde durch den Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Im Zeitraum vom 10.11.2018 bis 10.12.2018 wurden die Träger öffentlicher Belange um Ihre Stellungnahme gebeten. Am 19.11.2019 fand im Rathaus Amstetten eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt, teilgenommen hat allerdings niemand aus der Öffentlichkeit.

Daraufhin stellt Herr Schmuck die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor und inwieweit diese in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Nach einer kurzen Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans „Bei der Röse II – Erweiterung“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht in der vorliegenden Form. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

4. Antrag Landfrauen Amstetten – kostenlose Überlassung der Aurainhalle für Jubiläum

Frau Münz erläutert, dass die Landfrauen Amstetten mit Schreiben vom 26. Februar 2019 an Herrn Raab um die kostenlose Überlassung der Aurainhalle an ihrer Veranstaltung „60 Jahre Landfrauen Amstetten“ am 14. September 2019 bitten. An diesem Tag soll ein großes öffentliches Fest veranstaltet werden. Unter anderem spielt das schwäbische Comedy-Duo „Dui do ond de sell“ sowie eine weitere Band. Die Vereinsförderungsrichtlinie sieht diesbezüglich keine Fördermöglichkeit vor. In § 1 wird lediglich festgehalten, dass bei Gewährung von Zuschüssen vorausgesetzt wird, dass die Vereine eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auf Wunsch der Gemeinde bei einer besonderen Veranstaltung kostenlos mitwirken. Die Landfrauen Amstetten erfüllen diese Vorgaben mehrfach. Die reguläre Hallenmiete bei Veranstaltungen beträgt 66€ pro Hallendrittel sowie 41€ für die Nutzung der Küche. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Anmietung der Halle somit auf 239 €.

Einigkeit bestand darin, dass die Landfrauen sich allgemein sehr stark für die Gemeinde Amstetten einsetzen und ihre Unterstützung bei Veranstaltungen etc. sehr geschätzt wird. Einige Gemeinderäte sind jedoch der Meinung, man solle keinen Präzedenzfall schaffen, da dann zukünftig auch weitere Vereine bei Jubiläen um die kostenlose Überlassung des Veranstaltungsraumes bitten würden. Diese Anträge könnten dann nur schwer abgelehnt werden. Zudem sei die kostenlose Überlassung der Veranstaltungsräume am Vereinsjubiläum im Rahmen einer Novellierung der Vereinsförderrichtlinie herausgenommen worden. Grundsätzlich ist der Gemeinderat jedoch der Auffassung, dass der Bürgermeister im Rahmen seiner Verfügungsmittel darüber entscheiden solle, ob er selbst die Landfrauen bei ihrer Veranstaltung unterstützen möchte.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, den Antrag der Landfrauen Amstetten abzulehnen.

5. Änderung der Ehrenamtlichen Entschädigungssatzung

BM Raab informiert, in der Gemeinderatsitzung vom 27. April 2009 hat der Gemeinderat Amstetten einstimmig die Erhöhung der Wahlhelferentschädigung für die Europa- und Kommunalwahlen auf 80,00 € entschieden. Gemäß der Prüfungsbemerkung der Rechtsaufsichtsbehörde ist dieser Beschluss rechtswidrig. Eine solche Änderung müsse in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen werden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, folgenden § 1a in die Satzung mit aufzunehmen und diese neu zu beschließen:

§ 1a Entschädigung für ehrenamtliche Beisitzer und Wahlvorstände

(1) Für die Tätigkeiten als ehrenamtliche Beisitzer und Wahlvorstand im Dienst der Gemeinde Amstetten bei den Europa- und Kommunalwahlen wird als Ersatz eine Entschädigung abweichend von § 1 gewährt.

(2) Der Durchschnittssatz beträgt je Tag bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von

bis zu 3 Std. 20,00 €

3 bis 6 Std. 35,00 €

über 6 Std. 80,00 €

Die Erhöhung der ehrenamtlichen Entschädigung entspricht der, die in der Sitzung vom 27. April 2009 beschlossen wurde und gilt nur für die Wahlhelfer der Europa- und Kommunalwahlen. Alle übrigen ehrenamtlichen Tätigkeiten werden weiterhin nach den bisherigen Sätzen entschädigt.

Zudem wurde im Rahmen der Änderung der Gemeindeordnung im Jahr 2015 folgender Absatz 4 zum bestehenden § 19 neu hinzugefügt:

(4) Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit werden erstattet. Das Nähere wird durch Satzung geregelt.

Bislang hat der Gemeindetag diesbezüglich noch kein Satzungsmuster herausgebracht. Da die Gemeindeverwaltung jedoch der Ansicht ist, dass dies noch vor der anstehenden Kommunalwahl in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit aufgenommen werden sollte, schlägt sie vor folgenden Absatz 5 zum § 1 der bisherigen Satzung hinzuzufügen:

(5) Mitglieder des Gemeinderats erhalten für die Betreuung ihrer Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder für die notwendige Pflege von Familienangehörigen im häuslichen Bereich Auslagenersatz, sofern ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats sowie der beratenden und beschließenden Ausschüsse Nachteile entstehen. Gegen Nachweis wird eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von bis zu 13 € je angefangener Sitzungsstunde bezahlt.

BM Raab ergänzt, dass diese neue Regelung im bisherigen Gemeinderat bislang nicht notwendig gewesen sei. Allerdings sei es unteranderem in einer Veranstaltung des Frauensymposiums angesprochen worden und er möchte diese Regelung vor der Wahl des neuen Gemeinderates in die örtliche Satzung mit aufnehmen.

Um den rechtswidrigen Beschluss des Gemeinderats vom 27.04.2009 zu heilen, sowie die Neufassung des § 19 Abs. 4 der Gemeindeordnung in die Satzung mit aufzunehmen, beschließt der Gemeinderat mehrheitlich den § 1a sowie den § 1 Abs. 5 in die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.

6. Errichtung eines Kinder- und Jugendrates

BM Raab erläutert, dass gemäß § 41 a Gemeindeordnung sollen Kinder und müssen Jugendlichen bei Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 82 Jugendräte bei 1.101 Gemeinden. In Amstetten haben die Kinder und Jugendliche bislang nur bedingte Möglichkeiten sich bei der kommunalen Willensbildung zu beteiligen. Dieser Zustand muss kein Dauerzustand sein. Um den Kinder und Jugendlichen Gehör zu verschaffen erscheint es zielführend ein eigenes Gremium zu gründen. Frau Hagmeier erläutert verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Amstetten. Bei den meisten Schulungen und Fortbildungen kristallisiert sich heraus, dass der Kinder- und Jugendrat eine geeignete Form für Amstetten sei. Der Vorsitz dieses Gremiums würde der Bürgermeister am Anfang übernehmen und dann nach einigen Monaten sollte der Rat aus seiner Mitte einen eigene(n) Vorsitzende(n) bestimmen. Als Tagungsort kommt der Große Sitzungssaal bzw. der kleine Sitzungssaal in Frage. Dieser Rat würde auch die Kinder und Jugendliche spielend an die Kommunalpolitik heranführen. Neben der besseren Einbindung der Altersklassen würde damit auch die Nachfolgerfrage für den Gemeinderat erleichtert werden. Im Anschluss stellt BM Raab die vorgeschlagenen Parameter einzeln vor und nach einer ausführlichen Diskussion fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die unechte Teilortswahl für den Kinder- und Jugendrat nicht zu übernehmen.

2. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die vorgeschlagene 7 plus 5 Regelung für die Beteiligung der Ortsteile zu übernehmen.

3. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Dauer einer Amtsperiode auf 2 Jahre festzulegen.

4. Einheitlich wird zugestimmt, dass der Kinder- und Jugendrat für das Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 1.250 € zur Verfügung gestellt bekommt.

5. Gegen den vorgeschlagenen Zeitplan wurde kein Widerspruch erhoben.

7. Bauantrag Neubau Backshop mit Café, Hauptstraße 39

Herr Werner teilt mit, dass die Bäckerei Bopp nun den Bauantrag für den Neubau ihres Backshops mit Café eingereicht habe. Maßgeblich für die Beurteilung sei der rechtskräftige Bebauungsplan „Südliche Ortsdurchfahrt“ welcher für gewerbliche Bauten eine maximale Firsthöhe von 10,00m vorgibt und bei dem Bauvorhaben eingehalten sei. Außerdem gibt der Bebauungsplan als Dachform ein Satteldach oder Pultdach vor. Aus dem Gebäudeschnitt sei ersichtlich, dass ein Pultdach vorgesehen ist, welches ringsum mit der Holzfassade verkleidet werden soll. Im Anschluss stellt Herr Werner die Planungen vor. Hierbei sei lediglich das Baufenster leicht überschritten, sodass Seitens der Gemeinde das Einvernehmen für eine Befreiung notwendig sei.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Einvernehmen für die Befreiungen zu erteilen.

8. Bekanntgaben und Verschiedenes

BM Raab liest die Rückmeldungskarten der Einwohnerversammlung vor. Im Großen und Ganzen waren diese sehr positiv. Die Anregungen nehme er zur Kenntnis und mit für die nächste Einwohnerversammlung.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

Es kamen keine Anfragen aus dem Gemeinderat.

10. Bürgerviertelfragestunde

a) Elektroladesäulen

Ein Bürger erkundigte sich, welche Leistung die geplanten Elektrotankstellen haben werden. Die Ladesäule geht lt. Auskunft der EnBW noch diese Woche in Betrieb, bei welcher sowohl mit Wechsel- als auch mit Gleichstrom nach dem CCS2-Standard eine Aufladung ermöglicht wird und im Bedarfsfall innerhalb von 30 Minuten von 20 auf 80% geladen werden.

b) aktueller Stand des Müllkonzeptes

Auf Nachfrage eines Bürgers erklärt BM Raab, dass die Entscheidung über das zukünftige Müllkonzept auf den Alb-Donau-Kreis zurück übertragen wurde. Seines Wissens nach gebe es jedoch noch keine konkreten Beschlüsse bezüglich der Müllbehälter o.ä. Tendenziell werde es vermutlich ebenfalls verschiedene Größen geben, er gehe jedoch davon aus, dass die Entscheidungen auf den neu gewählten Kreistag übertragen werden.

Nachdem es keine weiteren Äußerungen oder Anregungen aus der Bürgerschaft gibt, schließt BM Raab die öffentliche Sitzung um 20.04 Uhr.

Bericht aus der Sitzung am 18. Februar 2019

1. Energiebericht 2017

Kämmerer Karlheinz Beutel berichtet über den Energiebericht 2017, welcher vom Albwerk erstellt wurde. Dieser zeigt die Energieverbräuche des Jahres 2017 der größten Verbraucher auf und vergleicht sie mit Einrichtungen anderer Verbraucher. Dadurch wird aufgezeigt, wo sich Handlungsfelder ergeben. Außerdem kann zum Beispiel aus den absoluten Verbräuchen, oder an der Nichtberücksichtigung im Energiebericht abgeleitet werden, dass die Einrichtung nur wenig frequentiert ist.

Ob und in welchem Maße sich die bei Sanierung und Anbau der Schule getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des Energieverbrauchs auswirken, wird man allerdings erst in einigen Jahren, wenn ein komplettes Jahr abgerechnet ist, erkennen können. Der Wunsch ist, dass sich der Energieverbrauch trotz weiterer Räume durch eine verbesserte Nutzung der Energie nicht erhöht.

Zusammenfassend lässt sich berichten, dass sich alle Verbrauchskoeffizienten im mittleren bzw. normalen Bereich befinden. Momentan sind die Zahlen im Gemeindezentrum – bedingt durch den Schulbau – im höheren Bereich. Dies wird sich aber nach Beendigung des Schulbaus wieder normalisieren. Herr Beutel berichtet des Weiteren über den Stromverbrauch der letzten Jahre in der Grundschule Schalkstetten. Dieser war immer im höheren Bereich, hat sich mittlerweile aber z. Bsp. durch den Austausch elektrischer Geräte normalisiert.

Der Gemeinderat nimmt den Energiebericht zur Kenntnis.

2. Verpackungsgesetz, neue Abstimmungsvereinbarung mit den Entsorgern

Kämmerer Karlheinz Beutel erklärt folgenden Sachverhalt: Zu a) Das neue Verpackungsgesetz sieht vor, dass die Entsorgungsträger innerhalb bestimmter Grenzen die Art der Sammelsysteme vorgeben können. Damit ist es auch möglich, vorzugeben ob ein gelber Sack oder die gelbe Tonne als Entsorgungsgefäß vorgegeben wird. Der Alb-Donau-Kreis möchte ein Meinungsbild der Gemeinden bis zum 28.02.2019, um bei den Verhandlungen entsprechend agieren zu können. Hilfreich wäre es wenn die Gemeinden auch eine Begründung für ihre Entscheidung liefern. Um die Entscheidung einfacher zu machen, wurden die Vor- und Nachteile der beiden Systeme aufgeführt: Vorteile der Beibehaltung des gelben Sackes wären z. B. Geringer Platzbedarf im Haushalt, Kontrolle Fehlwürfe möglich, da transparent. Ein großer Nachteil ist die Beschaffenheit des gelben Sackes, dieser reißt schnell ein. Vorteile der gelben Tonne wären: die Stabilität, keine Verwehungen bei Unwetter. Dem gegenüber steht als Nachteil: Höhere Fehlbefüllung, da undurchsichtig und es wird ein zusätzlicher Stellplatz benötigt.

Seitens der Gemeindeverwaltung sollten noch folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

- Bei Zuzügen in die Gemeinde können gelbe Säcke ohne Probleme ausgegeben werden, gelbe Tonnen vorzuhalten bedarf einer Infrastruktur, sie können auch nicht unbedingt gleich im Rathaus mitgenommen werden

- Für das Austeilen der gelben Säcke können örtliche Vereine/Institutionen einen Obulus für die Vereinskasse erhalten.

Zu b) Auf Grund des neuen Verpackungsgesetztes ist es erforderlich, dass bis zum 31.12.2020 eine neue Abstimmungserklärung zwischen Systembetreibern und Entsorgungsträgern (hier Gemeinden) abgeschlossen wird. Da es unrealistisch ist, dass jede Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Verhandlungen eintritt, ist es erforderlich, dass der Alb-Donau-Kreis für alle Gemeinden gemeinsam verhandelt. Dazu bedarf es eines Mandats. Nach kurzer Diskussion, in welcher die Vor- und Nachteile abgewogen wurden, beschließt der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Alb-Donau-Kreis die Empfehlung auszusprechen, den gelben Sack beizubehalten.

3. An- und Umbau Lonetalschule

3.1 Schülerforum

Bürgermeister Johannes Raab trägt vor: Um die Interessen von Jugendlichen und Schülern in die kommunale Willensbildung miteinzubinden, hat die Verwaltung im März 2018 ein Schülerforum einberufen. Die Ergebnisse dieses Forums sind in der Juli Sitzung (16.07.2018) dem Gremium umfassend von den Schülern vorgestellt worden. Frau Hagmeier hat in der Zwischenzeit die einzelnen Maßnahmen tabellarisch dargestellt. Die nun vorliegende Liste ist mit der Schulleitung und dem Architekturbüro abgestimmt. Herr Bernd Dietrich erklärt an Hand der Tabelle einige Positionen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es zielführend Einzelbeschlüsse zu fassen, da es sich bei der Liste um viele „Entweder-oder“ Entscheidungen handelt.

Ein Gemeinderat sieht es als schwierig an, über jede einzelne Position einen Beschluss zu fassen, da er gar nicht beurteilen kann, welche Dinge tatsächlich benötigt werden. Hierzu schlägt er vor, ein gewisses Budget bereitzustellen, damit die Schüler peu á peu notwendige Gegenstände kaufen können.

Ein weiterer empfiehlt, dass der Schulbauausschuss Vorschläge machen sollte, welche dann im Gemeinderat beschlossen werden.

Der Vorsitzende Johannes Raab lässt das Gremium mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abstimmen, dem Schülerforum ein Budget zu erteilen.

Mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen einigt sich das Gremium auf die Summe von 10.000 €.

3.2 Sachstand EDV Ausstattung

An Hand einer Powerpoint-Präsentation zeigt der Vorsitzende den Sachstand der EDV Ausstattung. Momentan sei es schwierig bis unmöglich hierfür Zuschüsse zu erhalten. Hierzu benötigt man einen Medienentwicklungsplan, allerdings ist die Ausarbeitung sehr langwierig – ca. ein bis zwei Jahre. Insgesamt müssen drei Netzwerke eingerichtet werden. Herr Raab merkt ebenfalls an, dass der Schulstandort Lonsee berücksichtigt werden muss. Folgende Geräte sind notwendig:

13 Whiteboards mit Kurzdistanzbeamer

13 Lautsprecher für die Klassenräume

43 ITX-Rechner bzw. Notebooks

1 Server

Bis zu 8 Access Points

Optional sind außerdem noch entweder 13 Dokumentenkameras bzw. bis zu 60 Tablets

(30 Lehrer, 30 Schüler) mit Halterungen zu beschaffen. Der Anschaffungspreis einer Dokumentenkamera liegt bei ca. 2.000 € netto, der eines iPads liegt bei ca. 300 – 400 €.

Ein Gemeinderat spricht sich klar für die Anschaffung der Tablets aus. Im Vergleich zu der bisher ausgegebenen Bausumme ist dies relativ überschaubar. Der Vorsitzende Johannes Raab entgegnet jedoch, dass die Summe heruntergebrochen auf den kommunalen Haushalt doch von Bedeutung ist. Ein Gemeinderat bittet, bei der Lehrerschaft nachzufragen, wie der Unterricht gestaltet werden soll. Hierzu erwidert ein Gremiumsmitglied, dass die Lehrerschaft keine Dokumentenkameras möchte. Zukunftsorientierter sei die Arbeit mit Tablets.

Der Vorsitzende Johannes Raab weist darauf hin, dass die Anschaffung der Tablets allerdings zu einer Dauerposition im Haushaltsplan wird, da die Tablets nicht die Laufzeit einer Schullaufzeit haben. Zusätzlich ist mit Personalkosten zu rechnen, da die Geräte gewartet werden müssen.

Aus dem Gremium kommt die Frage, ob Lizenzkosten im Preis enthalten sind. Herr Raab gibt hier zur Auskunft, dass diese noch mit hinzuberechnet werden müssen, ebenso müssen Wartungsverträge abgeschlossen werden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es bei der Beschaffung für beide Schulstandorte bessere Preiskonditionen gäbe. Bürgermeister Johannes Raab gibt zur Auskunft, dass er sich dadurch Synergieeffekte erhofft. Nach kurzer Diskussion einigt man sich darauf, den Gemeinschaftsschulausschuss bezüglich der EDV Ausstattung einzuberufen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

3.3 Ausstattung bewegliches Vermögen

Herr Bernd Dietrich stellt an Hand einer Tabelle die Ausstattung der Lonetalschule mit beweglicher Möblierung vor. Die Gesamtkosten liegen bei rund 250.000 €. Die Summe berechnet sich aus folgenden Positionen:

41 Schränke mit Türen á 1.250,00 € = 51.250,00 €

27 Sideboards, Regale á 900,00 € = 24.300,00 €

421 Einzeltischen á 100,00 € = 42.100,00 €

420 Stühle á 50,00 € = 21.000,00 €

8 Küchenzeilen á 8.000,00 € = 64.000,00 €

6 Sofas á 800,00 € = 4.800,00 €

11 Whiteboards á 1.200,00 € = 13.200,00 €

15 Lehrerpulte á 210,00 € = 3.150,00 €

34 Lehrerstühle á 100,00 € = 3.400,00 €

Ein Gemeinderat möchte wissen, ob die Auflistung der Möbel für die komplette Schule ist. Herr Bernd Dietrich bejaht dies, bis auf das Lernbüro. Hier wurden die Möbel erst vor zwei Jahren gekauft. Ein Gremiumsmitglied fragt, ob nicht beim Bau der Grundschule bereits Möbel gekauft wurden. Herr Bernd Dietrich gibt zur Auskunft, dass damals nur Schränke angeschafft wurden.

Nach kurzer Diskussion überträgt der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, der Gemeindeverwaltung die Aufgabe, die Positionen wie dargestellt mit rechnerischen Kosten von ca. 250.000,00 € auszuschreiben. Im Vorfeld zur Ausschreibung wird selbstverständlich nochmals die Zahlen/ die Anzahl der

4. Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Der Vorsitzende Johannes Raab erklärt: Gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten werden der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter für die Dauer ihrer Wahl vom Gemeinderat bestellt. In der Hauptversammlung vom 19. Januar 2019 wurden unter anderem folgende Personen für die Dauer von 5 Jahren gewählt:

Feuerwehrkommandant Daniel Rinklin

  1. stellvertretender Kommandant: Christian Mayländer
  2. stellvertretender Kommandant: Rudolf Schmid

Der Wahl zum Feuerwehrkommandanten Daniel Rinklin und seiner Stellvertreter Christian

Mayländer (1. Stellvertreter) und Rudolf Schmid (2. Stellvertreter) wird vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

5. Feuerwehrbedarfsplan

Die Auswahl einer geeigneten Fachperson bzw. Fachfirma zum Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplans gestaltet sich als schwierig. Es erscheint aus Sicht der Verwaltung als zielführender, wenn man die Vergabe des Auftrages zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr in einem kleinen Rahmen erfolgt.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, wenn jede Fraktion Vertreter für diesen entsendet. Folgende Besetzung würde sich aufgrund des Spiegelkeitsprinzips anbieten: BNL 1 Vertreter; FUG 2 Vertreter. Fraktionsvorsitzender der BNL Walter Sigloch schlägt Herrn Hansjörg Maurer vor. Gemeinderat Werner Meyer als Fraktionsvorsitzender der FUG schlägt Petra Schrag und Bernd Wachter als Vertreter vor.

Aufgrund der zu erwartenden Kosten (rund 5.000 Euro) obliegt es innerhalb der Zuständigkeit der Verwaltung gemäß der aktuellen Hauptsatzung.

Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Diskussion einstimmig, den Beschluss, dem Verwaltungsvorschlag, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen und die von den Fraktionen benannten Vertreter für diesen Arbeitskreis zu ernennen.

6. Bericht über das Sondervermögen der Gemeinde

a) Sozialer Förderverein Amstetten e. V.

Herr Heinrich Schmohl stellt als Vorsitzender des Sozialen Fördervereins Amstetten kurz den Verein vor. Der Soziale Förderverein Amstetten e. V. wurde im Jahr 2015 gegründet und hat mittlerweile 123 Mitglieder. Der Verein finanziert sich durch den Jahresbeitrag von 12 € im Jahr und durch Spenden von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und der Gemeinde. Herr Schmohl stellt ebenfalls die bisherigen und laufenden Projekte vor. Hier einige Beispiele:

- Versorgung der Kindergartenkinder mit Früchten

- Unterstützung des Hospizvereins Eleison, im Jahr 2019 wird es ein neues Projekt geben: „Demensch“. Hier geht es um Menschen, die von Demenz betroffen sind.

- Finanzielle Unterstützung der Erste-Hilfe-Kurse in Amstetten

- Verschiedene Aktionen im Pflegeheim AWO: Nähen mit und für Senioren, Besuch der Clownin Frau Schlenker, „Radio auf Rädern“

Herr Schmohl bedankt sich bei allen Mitgliedern und Spendern.

b) Bürgerstiftung

Der Vorsitzende Johannes Raab stellt in einem Kurzbericht die aktuelle Stände der Bürgerstiftung vor. Die Kuratoriumsmitglieder sind Herr Walter Sigloch, Herr Alfred Braun und Herr Kirchmayer. Das letzte Treffen des Kuratoriums fand im Juni 2017 statt. Das Kuratorium wird sich noch in diesem Jahr zu einer Sitzung treffen.

7. Ablauf Einwohnerversammlung mit anschließendem Bürgerempfang am 15. März 2019

Bürgermeister Johannes Raab erläutert den vom Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschluss von der Sitzung am 17. Dezember 2018, eine Einwohnerversammlung im Sinne des § 20 a GemO am 15. März 2019 abzuhalten. Die Verwaltung schlägt folgenden Ablauf vor:

Beginn der Einwohnerversammlung um 17 Uhr.

Themen/ Agenda für die Einwohnerversammlung:

- Beginn mit einem Musikstück

- Rückschau der letzten Gemeinderatslegislatur (2014-2019)

- An- und Umbau der Lonetalschule (Vortrag Architekt)

- Haushaltskonsolidierung und öffentliche Finanzen allgemein

- Fragen aus der Einwohnerschaft

Im Anschluss findet eine zwanzig minütige Pause statt. Die Bewirtung erfolgt durch das AJA-Netzwerk. Danach finden die Ehrungen bzw. der Bürgerempfang statt.

Geplanter Ablauf:

- Musikalischer Prolog

- 1. Runde der Ehrungen (z.B. Blutspender)

- Musikalisches Zwischenspiel

- 2. Runde der Ehrungen (z.B. Sportler/ Vereinsaktivitäten)

- Musikalischer Zwischenspiel II

- 3. Runde der Ehrungen (Ehrenamtliche, GR+ORäte und Partner der Feuerwehr)

- Musikalischer Epilog

Auf Wunsch von einigen Gemeinderäten wird der zweite Programmpunkt „Rückschau der letzten Gemeinderatslegislatur noch mit einer „Vorschau der kommenden Projekte in Amstetten“ ergänzt.

Der ausgeführte Ablauf wird vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

8. Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeister Johannes Raab informiert darüber, dass der Wasserverlust bei 5,4 % liegt. Eigenentnahmen sind hierbei mit einberechnet. Der geringe Verlust spricht für ein gutes Wassernetz.

Des Weiteren erläutert er die Ergebnisse einiger Feuerwehrfahrzeuge bezüglich der letzten Hauptuntersuchung. Der TSJ, Bj. 1984, Standort in Reutti, ist mittlerweile technisch und wirtschaftlich verbraucht. TÜV wurde bis 2022 erteilt, aber sehr wahrscheinlich zum letzten Mal. Hier werden auf die Gemeinde in den kommenden Jahren Kosten zukommen.

Ortsbaumeister Manfred Werner informiert an Hand einer Präsentation über die Auswertung der Tempowarner. Diese wurden an verschiedenen Standpunkten in Amstetten und in den Teilorten aufgestellt. Der Großteil der Bevölkerung fährt 40 km/h. Allerdings sei an der Ortausfahrt Amstetten-Dorf leider zu erkennen gewesen, dass hier statt mit vorgegebenen 50 km/h die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 70 km/h lag.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

Ein Gemeinderat schlägt vor, den Gewerbetreibenden einen Container für Kartonagen bereitzustellen, da die bisher vorhandenen Container entweder meistens bis zum Rand gefüllt sind oder der Platz ringsherum sehr vermüllt ist. Kämmerer Karlheinz Beutel gibt zur Auskunft, dass hiermit weiteren Kosten für die Gemeinde zu rechnen ist.

10. Bürgerviertelfragestunde

Seitens der Bürgerschaft/ Zuhörerschaft werden keine Fragen gestellt.

Bürgermeister Johannes Raab schließt die Sitzung um 20.40 Uhr.

Bericht aus der Sitzung am 21. Januar 2019

1. Vergabe von Tiefbauarbeiten

Herr Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller schildert an Hand einer Präsentation die jeweilige Sachlage zu allen drei Baumaßnahmen. Um möglichst günstige Submissionsergebnisse zu erzielen wurde bereits in der Sitzung vom 22. Oktober 2018 vom Gemeinderat die öffentliche Ausschreibung nachfolgender Baumaßnahmen beschlossen:

· Erschließung Neubaugebiet „Wasserfall I und II“ in Amstetten-Bahnhof

· Resterschließung Gewerbegebiet Haldenasem in Amstetten-Stubersheim

· Radweg von Amstetten-Bahnhof nach Geislingen

Die Bauarbeiten (Straßenbau, Kanalisation, Wasserversorgung, Leerrohre für Breitband) liegen innerhalb des Kostenrahmens, wobei zu berücksichtigen ist, dass zu den Baukosten noch die anfallenden Nebenkosten wie z.B. Vermessung, Bauleitung etc. hinzukommen. Der Vorsitzende erläutert zu Beginn, dass es sich bewahrheitet hat, dass man bei einer vorzeitigen Ausschreibung bessere Ergebnisse zu erwarten hat. Positiv sind gerade bei den ersten beiden Ausschreibungen, die deutliche Unterschreitung der berechneten Kosten.

Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten ausgeschrieben, so dass folgende geprüfte Submissionsergebnisse (einschl. Umsatzsteuer) vorliegen:

Erschließung Neubaugebiet „Wasserfall I und II“ in Amstetten-Bahnhof

NBG „Wasserfall“:

Wirtschaftlichste Bieterin: Fa. L. Weiss, Günzburg 1.749.300,00 €

Teuerste Bieterin: 2.589.360,44 €

(Lt. Kostenberechnung vom September 2018: 2.300.000 €)

Ein Gemeinderat informiert sich darüber, auf Grund welchen Vorlagen die Anbieter die Angebote kalkuliert haben. Herr Schmuck gibt zur Auskunft, dass diese sowohl Pläne als auch die Ausschreibungen vorliegen hatten. Aus dem Gremium kommt die Frage, wann – bei heutiger Vergabe – Baubeginn wäre und ab wann mit dem Grundstücksverkauf gerechnet werden kann. Hier gibt Ortsbaumeister Werner zur Auskunft, dass nach Auskunft der Fa. Weiss ungefähr Mitte März mit den Arbeiten begonnen werden kann.

Die Bauplatzpreise werden planmäßig in der April bzw. Mai Sitzung beraten und beschlossen. Kämmerer Karlheinz Beutel ergänzt, nach Nachfrage eines Gemeinderates, dass es keinen Unterschied zwischen Bauabschnitt I und II gibt. Der Vorsitzende gibt zur Auskunft, dass die Vergabe der Bauplätze nach einem Beschluss des Gemeinderates nach dem „Windhundverfahren“, d. h. sie werden nach Eingang der Grundstücksreservierung, erbracht. Fertigstellung der Arbeiten seitens der Fa. Weiss sei ca. Ende Oktober 2019. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der günstigsten Bieterin, Fa. L. Weiss, Günzburg, den Auftrag zu erteilen.

Resterschließung Gewerbegebiet Haldenasem in Amstetten-Stubersheim

Auch für das Gewerbegebiet „Haldenasem“ wurden die Arbeiten ausgeschrieben. Folgende geprüfte Submissionsergebnisse (einschl. Mwst.) liegen nun vor:

GWG „Haldenasem“:

Wirtschaftlichste Bieterin: Fa. L. Weiss, Günzburg 203.194,00 €

Teuerste Bieterin: 217.175,00 €

(Lt. Kostenberechnung vom Juni 2018: 307.000 €)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der günstigsten Bieterin, Fa. L. Weiss, Günzburg, den Auftrag zu erteilen.

Radweg von Amstetten-Bahnhof nach Geislingen

Radweg Amst.-Bhf. nach Geislingen:

Wirtschaftlichste Bieterin: Fa. L. Weiss, Günzburg 405.100,45 €

Teuerste Bieterin: 617.178,63 €

(Baukosten werden zu 100% vom Bund übernommen – die Gemeinde trägt nur anteilige Planungskosten/ Nebenkosten in Höhe von rund 40.000 €)

Ein Gemeinderat moniert, dass er die Höhe der Planungskosten von 40.000 Euro recht teuer halte. Herr Schmuck erklärt, dass dies 8 % von den Baukosten + MwSt. sind, dies ist in den Bundesgesetzen und den landesrechtlichen Durchführungsvorschriften geregelt. Des Weiteren möchte er wissen, weshalb der Weg eine Breite von 3 m haben muss. Herr Schmuck gibt zur Auskunft, dass dies ein Wirtschaftsweg sei, der ebenfalls von der Landwirtschaft genutzt wird. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat auch hier einstimmig, der günstigsten Bieterin, Fa. L. Weiss, Günzburg, den Auftrag zu erteilen.

2. Beitritt zum Verband „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“

Kämmerer Karlheinz Beutel erklärt folgenden Sachverhalt: Der Abwasserzweckverband Oberes Lonetal transportiert seinen entwässerten Klärschlamm der Sammelkläranlage Lonsee-Halzhausen in das Klärwerk Steinhäule, Neu-Ulm, zur Verwertung. Nach Mitteilung des Betreibers, dem Zweckverband Klärwerk Steinhäule, Ulm, soll auf dem Betriebsgelände in Neu-Ulm eine neue Anlage zur Klärschlammverwertung errichtet werden. Hierzu soll ein neuer Verband „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“ gegründet werden. Diesem neuen Zweckverband sollte auch der Abwasserzweckverband Oberes Lonetal beitreten, damit die Verbrennung des Klärschlamms auch weiterhin in örtlicher Nähe stattfinden kann. Gemäß Satzungsentwurf sind die Verbandsmitglieder am Zweckverband entsprechend des Klärschlammkontingents beteiligt.

Das dem einzelnen Verbandsmitglied zustehende Klärschlammkontingent entspricht seiner Beteiligung. Für die Beteiligung am neu zu gründenden Zweckverband rechnet der Abwasserzweckverband Oberes Lonetal derzeit mit einem Beteiligungsanteil über 90.000 Euro, der im Jahr 2020 zu entrichten ist. In der Sitzung des Abwasserzweckverbands am 19. Februar 2019 soll über den Beitritt beraten werden, da spätestens am 6. Juli 2019 die verbindliche Zusage des Verbands erfolgen muss. Die konstituierende Sitzung des neuen Verbandes „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“ ist geplant am 19. September 2019. Nach Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert der Vorsitzende die Problematik des Klärschlammes. So wurde der Klärschlamm lange Zeit für die Düngung der Felder ausgetragen, aber aufgrund von Verunreinigungen sei dies nicht mehr möglich (Medikamenten, Ausscheidungen usw.). Er berichtet in diesem Zusammenhang auch von der Klärschlammverwertung in Waldeck und deren Erfahrungen. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Vertreter im Abwasserzweckverband Oberes Lonetal beauftragt werden, dem Beitritt des Abwasserzweckverbands Oberes Lonetal zum neuen Verband „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“ zuzustimmen.

3. Vertragliche Folgen bei Nichtbebauung eines von der Gemeinde gekauften Bauplatzes

Der Fachbeamte für das Finanzwesen Karlheinz Beutel trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Verkauf von Bauplätzen wurde der Verwaltung vom Gemeinderat zur dauernden Erledigung übertragen. Dabei wurde auch festgelegt, dass der Gemeinde ein Rücktrittsrecht einzuräumen ist, wenn der Erwerber nicht innerhalb von vier Jahren baut oder das Grundstück weiter veräußert. Nach der neuesten Rechtsprechung ist diese Art von Rücktritt nicht mehr zulässig. Es ist möglich, eine Nachzahlungspflicht zu vereinbaren, die dann nach Ablauf von vier Jahren eintreten würde. Außerdem kann man vereinbaren, dass bei einem Verkauf zusätzlich die Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem Verkehrswert erstattet wird. Die Höhe des Nachzahlungsbetrags ist durch den Gemeinderat festzulegen. In einer Nachbargemeinde sind das 15,00 € je Quadratmeter. Dabei ist zu beachten, dass die Regelungen einen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Ein Gemeinderat merkt an, dass die Grundstückspreise schwanken und schlägt vor, den Nachzahlungsbetrag prozentual vom Grundstückpreis zu erhöhen. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, den Nachzahlungsbetrag auf 10 % zu setzen und falls nach weiteren vier Jahren immer noch nicht gebaut wurde, nochmals 10 % zu verlangen. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 3 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, dass die alte Regelung nicht weiter angewandt wird. Weiter beschließt das Gremium mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, dem Vorschlag aus dem Gremium zu folgen und den Nachzahlungsbetrag auf 10 % vom Quadratmeterpreis festzulegen.

4. Breitbandausbau bzw. –mitverlegung Gartenstraße Amstetten-Dorf

Kämmerer Karlheinz Beutel trägt vor: Der Gemeinderat hat beschlossen, ein kommunales Backbonenetz zur Breitbandversorgung aufzubauen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dieses Netz ein flächendeckendes Netz ergänzt werden. Nachdem andere Leitungsträger immer wieder an verschiedenen Stellen ihr Netz ergänzen, ist es wirtschaftlich sinnvoll, die Erdarbeiten einzusparen und das Breitbandnetz in diesem Bereich gleich mit zu verlegen. In Amstetten Dorf soll nun entlang der Gartenstraße zum Anschluss einer privaten PV-Anlage ein Stromkabel eingelegt werden. Die Gemeinde Amstetten hat deshalb beim Büro-GeoDATA, das die Breitbandinfrastruktur geplant hat, nachgefragt. In deren Planung ist ein Speedpiperohrverbund 12 x 10/6 vorgesehen. Beim Alb-Werk Geislingen wurden daraufhin die Kosten der Mitverlegung angefragt. Der Kostenvoranschlag für die Leitungsmitverlegung beträgt brutto rd. 10.700 € für 500 m Leitungslänge, wobei nach Aufmaß abgerechnet wird. Hinzu kommen die Kosten für die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten in Höhe von rund 15.000 €. Entsprechend der Hauptsatzung ist der Gemeinderat für die Vergabe zuständig. Spezielle Haushaltsmittel sind im Plan 2019 nicht eingeplant, möglichweise kann der Betrag durch eine günstige Vergabe des Backbonenetzes finanziert werden. Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 25.700 €. Ein Gemeinderat moniert, dass es nicht sein kann, dass man die Verlegung in der Industriestraße auf Grund des hohen Preises abgelehnt habe und außerdem sei die Summe auch nicht im Haushaltsplan vorgesehen. Nach kurzer Diskussion entscheidet sich der Gemeinderat mit 5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen dagegen, dem Angebot des AEW über die Mitverlegung zuzustimmen.

5. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2019

Bürgermeister Johannes Raab führt aus, dass der Haushaltsplan 2019 in der Dezembersitzung bereits ausgeteilt wurde. Beide Fraktionsvorsitzende, Gemeinderat Werner Meyer, Vorsitzender der FUG sowie Gemeinderat Walter Sigloch, Vorsitzender der BNL halten ihre Haushaltsreden. Sie bedanken sich bei allen ehrenamtlich Tätigen in Amstetten sowie bei den Gemeinderäten, Ortsvorstehern und den Mitarbeitern der Gemeinde Amstetten. Allerdings machen beide deutlich klar, dass eingespart werden muss. Herr Meyer schlägt u.a. vor, eine Jahresgebühr zur Ausleihe in der Gemeindebücherei einzuführen. Des Weiteren macht er den Vorschlag, den Deckungsgrad der sieben Friedhöfe auf mind. 50 % anzuheben. Dieser liegt derzeit bei 22 %. Auch die Spielplätze sollen im Auge behalten werden, welche evtl. stillgelegt werden können. Herr Meyer erwähnt auch die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2019; unter anderem die Fertigstellung der Schule, die Budgeterhöhung der Feuerwehr sowie eine Teilbeschaffung von Feuerwehrhelmen.

Fraktionsvorsitzender Walter Sigloch erwähnt, dass ein ausgeglichenes Ergebnis Vorrang hat, so dass auf weitere Anträge z. Bsp. zur Verbesserung des ÖPNVs, Tourismusaktionen verzichtet wird. Ebenfalls erwähnt er die großen Projekte, die noch auf die Gemeinde Amstetten zukommen, wie z. Bsp. Kläranlagenerweiterung in Lonsee, die Breitbandverkabelung und das Baugebiet Wasserfall. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorliegenden Haushaltsplan 2019 sowie die Haushaltssatzung.

6. Information über die Ergebnisse der Verkehrsschau 2018

Hauptamtsleiterin Kathrin Münz trägt einige Ergebnisbeispiele der Verkehrsschau vor, wie z. Bsp. eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der B 10 zwischen der Einmündung der K 7314/K 1440 bis zum Ortseingang. Diese ist aber nur auf Grund einer konkreten Gefährdungslage (Unfälle oder Lärm) möglich. Herr Moll vom Polizeipräsidium Ulm wertet nun die Unfalldaten der letzten fünf Jahre aus. Zusätzlich werden die Sichtbeziehungen am Einmündungsbereich geprüft und ggf. verbessert. Im Anschluss wird über weitere Maßnahmen entschieden. Hierzu schlägt Gemeinderat Bernd Wachter vor, wenigstens einen Verkehrsspiegel anzubringen. Bürgermeister Johannes Raab rät davon ab, da im Falle eines Unfalles, die Gemeinde Amstetten in der Haftung ist. Er wird dies aber in der nächsten Verkehrsschau nochmals ansprechen.

7. Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 26.Mai 2019

Am 26. Mai 2019 finden sowohl die Kommunalwahlen als auch die Europawahl statt. Die Leitung der Kommunalwahlen mit Wahl des Gemeinderates und Kreistages obliegt dabei dem Gemeindewahlausschuss, dessen Mitglieder vom Gemeinderat aus dem Kreise der Wahlberechtigten gewählt werden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus einem Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Vorsitzender ist der Bürgermeister kraft Gesetz, wenn er nicht selbst Wahlbewerber ist. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter in gleicher Zahl werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten durch den Gemeinderat gewählt. Dem Gemeindewahlausschuss dürfen dabei keine Wahlbewerber und auch keine Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge angehören. Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist die Prüfung der Zulassung der Wahlvorschläge, die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber in dem jeweiligen Wahlgebiet und die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Beisitzer und eines Vorsitzenden sind zu dieser Wahl vorgeschlagene Gemeinderatsmitglieder nicht befangen. Nach kurzer Diskussion wurde die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wie folgt einstimmig beschlossen:

Besetzung des Gemeindewahlausschusses:

Vorsitzender

Johannes Raab

Bürgermeister

1. Beisitzer

Frieder Angerbauer

2. Beisitzer

Jürgen Huber

stv. Vorsitzender

Walter Sigloch

stellvertretende Beisitzer

Michael Heim & Walter Reyer

8. Kommunalwahlen 2019 – Unterbrechung der Auszählungen

Am 26. Mai 2019 finden sowohl die Europawahl, als auch die Wahl zum Kreistag, zum Gemeinderat und zum Ortschaftsrat statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Direkt im Anschluss muss die Europawahl im jeweiligen Wahllokal ausgezählt und an die Kreiswahlleitung gemeldet werden. Die weitere Auszählreihenfolge wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses festgelegt. Die Reihenfolge wird wie folgt festgelegt:

  1. Europawahl (im jeweiligen Wahllokal)
  2. Kreistagswahl (alle im Rathaus Amstetten)
  3. Gemeinderatswahl (alle im Rathaus Amstetten)
  4. Ortschaftsratswahl (alle im Rathaus Amstetten)

Die Auszählungen der Wahlen sind zum Teil mit sehr großem zeitlichem Umfang verbunden, da bei den Kommunalwahlen jeder Stimmzettel einzeln erfasst werden muss. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Fehlerquellen mit fortschreitender Zeit steigen. Aufgrund dieser Problematik hat der Gesetzgeber mit dem § 36 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO) die Möglichkeit geschaffen, dass der Gemeindewahlausschuss eine Unterbrechung der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse herbeiführen kann. Deshalb sollte bei Bedarf die Auszählung unterbrochen und am Montag den 27. Mai 2019 fortgeführt werden. Hierzu muss das Rathaus am Montag 27. Mai 2019 für den Bürgerservice aufgrund diverser Nacharbeiten geschlossen werden. Da die Wahlen offen ausgezählt werden, wäre das Rathaus bei einer Unterbrechung am Montag für interessierte Einwohner offen. Ein entsprechender Hinweis erfolgt über das Amtsblatt, Aushänge im Rathaus und die Website der Gemeinde Amstetten. Nach kurzer Diskussion wird der Vorschlag seitens der Verwaltung angenommen, dass der Gemeinderat dem Gemeindewahlausschuss empfiehlt, bei Notwendigkeit die Auszählung zu unterbrechen und am Montag den 27. Mai 2019, fortzusetzen.

9. Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeister Johannes Raab informiert über folgende Themen:

Rückschau Treffen der Unternehmer

Am Dienstag, 15. November 2019 trafen sich nach Einladung insgesamt 16 Gewerbetreibende zum Austausch. Nach der Begrüßung steigt man schnell in die konstruktive Diskussion ein. Thematisiert wurden unter anderem folgenden Punkte:

  • Breitband (Situation für die Unternehmer, Rückmeldung, dass der Kreuzstein schlecht angebunden wäre. Andernorts wäre die Situation anscheinend zufriedenstellend)
  • Abgeordnetenbesuche (Falls ein Unternehmer einmal Interesse hätte, dass wir mit einem Mandatsträger ihn besuchen soll, einfach Rückmeldung geben)
  • Gewerbeschau. Vermutlich am Sonntag, 14. Juli 2019. Hier erfolgt aber noch eine gesonderte Nachricht.
  • Situation Ortschild B10 (Gewerbegebiet Kreuzstein). Zusicherung von der MdB Kemmer, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen würde.

Das nächste Treffen wird nach dem Faschingsdienstag am 12. März 2019 in der Alten Station stattfinden. Einladung erfolgt über den Mailverteiler.

Rückschau Nachbesprechung Partnerschaft

Am 17. Januar 2019 waren die Partnerfamilien zum Austausch ins Rathaus eingeladen. Da die bisherigen Akteure von der Partnerschaft nicht mehr bei uns in der Verwaltung tätig sind, war es uns ein wichtiges Anliegen Verbesserungsvorschläge anzuhören und -zunehmen. Das Treffen war konstruktiv und jederzeit zielführend. Mit der Planung der Partnerschaftstreffen 2020 in Frankreich werden wir vermutlich vor bzw. nach dem Sommer einsteigen. Wir müssen uns prinzipiell Gedanken machen, wie wir die Partnerschaft verbessern können. Herr Raab bedankte sich besonders bei Herrn Uwe Rosentreter. Im Anschluss zu dieser Besprechung wurden die Gastfamilien als kleine Anerkennung noch zum Essen eingeladen.

Rückschau Feuerwehrhauptversammlung

Am Samstag, 19. Januar fand in Hofstett-Emerbuch im Dorfgemeinschaftshaus die Feuerwehrhauptversammlung statt. Herr Raab zeigte sich erfreut über die Teilnahme von Vertretern der Nachbarwehren, sowie über die Teilnahme unserer Kreisbrandmeister und der Vorsitzende der Feuerwehrverbandes Alb-Donau Kreis. Lobend erwähnte er die perfekte Organisation durch Herrn Kommandant Rinklin. Gewählt wurden als Kommandant Herr Daniel Rinklin, als seine Stellvertreter Christian Mayländer und Rudolf Schmid. Herr Kevin Rösch, bisheriger 1. Stellvertreter, hat leider nicht mehr kandidiert. Für seinen Einsatz spricht er im Namen der Gemeinde unsere Anerkennung aus. Auch ergeht ein besonderes Lob an Gemeinderat Jörg Killian, der als stellvertretender Leiter des Löschgruppe Stubersheim den Kommandanten in den letzten Monaten stark unterstützt hat. Auch führte die Wahl in Amstetten zu einer Premiere. Mit Frau Lea Mayländer, stellv. Löschgruppenleiterin in Stubersheim, übernimmt erstmalig eine Frau eine Führungsfunktion in der Feuerwehr. Auch ihr tolles Wahlergebnis spricht für ihre hohe Akzeptanz, dies freute den Vorsitzenden ganz besonders.

Vorschau Rathaushock

Das nächste Treffen wegen dem Rathaushock wird am Freitag, 15. Februar 2019 um 16:30 stattfinden. Erfreulich ist die Beteiligung kleinerer Vereine, wie z.B. der Soziale Förderverein und die Helfer vor Ort, die sich ebenfalls beteiligen wollen. In diesem Jahr wird in der Aurainhalle eine Leistungsschau der Amstetter Gewerbetreibenden stattfinden.

Einweihung Kulturhaus Alte Schule

Die Einweihung des Kulturhauses „Alte Schule“ findet wie geplant am Sonntag, 03.02.2019 statt. Zu Beginn erfolgt um 10 Uhr ein Gottesdienst in Amstetten-Dorf.

Um 11.30 Uhr findet die Begrüßung durch ein Grußwort der Gemeinde statt.

Die Landfrauen sorgen für die Bewirtung.

Herr Raab weist daraufhin, dass ein Familientag geplant ist. Dieser wird vermutlich am 19. Mai 2019 sein. Geplante Uhrzeit: 14 Uhr.

Des Weiteren informiert die Verwaltung noch über folgende Sachverhalte:

- eingegangenes Baugesuch: In der Alten Gärtnerei entsteht ein Wohnhaus mit elf Wohneinheiten.

- Die Baugenehmigung für das Betreute Wohnen im Postacker wurde am 14.01.19 vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis erteilt

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

Ein Gemeinderat bemängelt, dass das Gremium kein Baugesuch bezüglich des Bauvorhabens an der B 10 gegenüber der Volksbank gesehen hat. Dies hätte geschehen müssen, da es hierfür keinen Bebauungsplan gibt. Bürgermeister Johannes Raab räumt den Fehler ein und stellt klar, dass dies im Gemeinderat hätte beraten und beschlossen werden müssen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Hauptsatzung hin.

11. Bürgerviertelfragestunde

Ein Bürger bemängelt die schlechte Straßenräumung im Birketweg und in der Gartenstraße bei dem Schneechaos der vergangenen Wochen. Ortsbaumeister Werner erklärt, dass die meist befahrensten Straßen Vorrang haben. Die Mitarbeiter des Bauhofs arbeiten rund um die Uhr. Leider kann es auf Grund von Krankheitsfällen der Mitarbeiter zu Verzögerungen der Straßenräumung kommen.

Bürgermeister Johannes Raab schließt die Sitzung um 21.10 Uhr.