Bericht aus der Sitzung am 29.01.2018

1. Betreutes Wohnen im Postacker

GR Schmohl berichtet, dass die Firma Granat die Pläne für das „Betreute Wohnen im Postacker“ entwickelt habe. Damit werde nach über 20 Jahren die letzte Baulücke der damaligen Ortskernsanierung geschlossen. Neben 14 Wohnungen sei ein Büro der Sozialstation geplant sowie ein Multifunktionsraum. Die Verwaltung sei der Auffassung, diesen Multifunktionsraum zu kaufen und ihn in enger Abstimmung mit der Sozialstation sowohl den Bewohnern als auch Amstetter Gruppen zur Verfügung zu stellen. Vereine und engagierte Personen können den Raum nutzen, um sich mit den älteren Bewohnern des Hauses zu treffen, Geburtstage und Familienfeiern usw. wären ebenfalls möglich.

Der Kaufpreis beträgt 252.000€ bei 126m² (inkl. Nebenräume wie bspw. Toilette, Küche etc.). Er soll zum einen mit den Einnahmen durch den Grundstücksverkauf als auch mit den Mitteln, die im Haushaltsplan 2017 für die Amstetter Wohnbau vorgesehen wurden, finanziert werden. Der Restbetrag werde dann wie geplant an die Amstetter Wohnbau überwiesen.

Daraufhin stellt der Architekt, Herr Stolz, seine Planungen und der Leiter der Sozialstation Ulmer-Alb, Herr Fischer, die Planungen des betreuten Wohnens in diesem Gebäude vor.

Der Gemeinderat diskutiert im Anschluss darüber, ob im Dachgeschoss zusätzliche Wohnungen entstehen können, dies müsse jedoch vorab mit dem Landratsamt geklärt werden. Zudem werden die Möglichkeiten der Nutzung des Multifunktionsraumes sowie einer eventuell später hinzukommenden Tagespflege besprochen.

Anschließend beschließt der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen, den Kauf des Multifunktionsraumes im Betreuten Wohnen im Postacker für 252.000€. Die Finanzierung erfolgt aus dem Verkauf des Grundstücks sowie den 300.000 € für die Amstetter Wohnbau. Der Restbetrag wird an die Amstetter Wohnbau überwiesen.

2. An- und Umbau Lonetalsschule – Vergabe von Bauarbeiten

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Herrn Schmohl von der Tagesordnung genommen, da die Submissionsergebnisse im Rahmen der Entscheidungsbefugnis des Schulbauausschusses liegen und dieser in seiner kommenden Sitzung die Vergabe beschließen könne.

Dennoch nutzte der Architekt Herr Werner von der Firma Gaus & Knödler die Möglichkeit um einen Überblick über den aktuellen Stand des An-/Umbaus sowie den Kosten zu erteilen. Zudem möchte er einen Teil des Artikels der SWP vom 01.12.2017 korrigieren. Der Gemeinderat habe zu Beginn des Baus beschlossen, dass die Schule 5,3 Mio. Euro kosten dürfe. Der aktuelle Stand zeigt, dass die Kosten lediglich um 0,06% gestiegen seien. Der Schulbauausschuss und der Gemeinderat haben jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Entscheidungen getroffen, wie bspw. die Sanierung der Aula, die grünen Klassenzimmer sowie einen neuen Windfang. Die Kosten für die später hinzugekommenen Beschlüsse belaufen sich auf rund 400.000 €. Aus diesem Grund sind die Gesamtkosten auf rund 5,7 Mio. Euro angestiegen.

3. Besetzung des Gemeindewahlausschusses – Wahl eines weiteren Vorsitzenden

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle trägt vor, dass für den Fall, dass beide Vorsitzenden an einem Termin verhindert sein sollten, es dringend erforderlich sei, dass ein weiterer stv. Vorsitzender gewählt wird. Da die Ausschüsse des Gemeinderats immer komplett neubesetzt werden müssen, kann nicht nur ein weiterer Vorsitzender hinzugewählt werden.

Der Gemeinderat wählt einstimmig folgende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss:

GR Schmohl, 1. stv. Bürgermeister als Vorsitzender

GR Meyer, 2. stv. Bürgermeister als 1. stv. Vorsitzender

GR Angerbauer, 2. stv. Vorsitzender

GR Wachter, als Beisitzer

GR Sigloch, als Beisitzer

GR Münkle, als stv. Beisitzer

GR Aydin, als stv. Beisitzer

4. Bürgermeisterwahl 2018 – Festsetzung einer öffentlichen Bewerbervorstellung

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle informiert, um der Bevölkerung die Gelegenheit zu geben, sich von den Kandidaten ein Bild zu machen, habe der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.11.2017 bereits den Termin der persönlichen Vorstellung festgelegt auf Samstag, 24. Februar 2018 um 19.00 Uhr in der Aurainhalle.

Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen:

1. Begrüßung/Bekanntgabe der Regularien durch den stellvertretenden Bürgermeister

2. Kurze Vorstellung der Bewerber/innen

3. Den Bewerbern/Bewerberinnen wird ein Zeitfenster von maximal 20 Minuten zu ihrer persönlichen Präsentation/Vorstellungsrede eingeräumt. Die Bewerber/innen, die nicht an der Reihe sind, haben so lange die Halle zu verlassen. Die Reihenfolge erfolgt aufgrund des Eingangs der Bewerbungen.

4. Fragerunde mit der Möglichkeit zur Wortmeldung für Amstetter Bürgerinnen und Bürger

5. Schlusswort der Bewerber/innen

Auf Wunsch des Gemeinderats werden folgende Regularien mit aufgenommen:

Zu Ziffer 4: für die Beantwortung einer Frage haben die Bewerber jeweils maximal 3 Minuten Zeit. Zu Ziffer 5: für das Schlusswort haben die einzelnen Bewerber maximal 5 Minuten Zeit.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vorgeschlagenen Ablauf der Kandidatenvorstellung mit den beiden zusätzlich aufgenommenen Regularien zu Ziffer 4 und 5.

5. Haushaltsplan 2018 – Beratung und Beschlussfassung

Kämmerer Herr Beutel fasst die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes für 2018 zusammen. Er sei wiederum mit sehr hohen Investitionen und somit von hohen Kreditaufnahmen geprägt. Die hinzugekommenen Beschlüsse bezüglich des Schulumbaus seien darin bereits enthalten, die Ausstattung der Schule jedoch noch nicht. Sobald der Bewilligungsbescheid bei der Gemeinde eingehe werde auch mit dem Ausbau des Breitbandes begonnen.

Daraufhin halten beide Fraktionsvorsitzenden, GR Meyer, Vorsitzender der FUG sowie GR Sigloch, Vorsitzender der BNL ihre Haushaltsreden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2018.

Bericht aus der Sitzung am 19.02.2018

1. Bebauungsplan Burrach II – Satzungsbeschluss

Inzwischen ist der Bebauungsplan im Verfahren so weit gediehen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Das Verfahren hat sich, so der Rückblick der Verwaltung, zunächst durch die Schwierigkeiten bei der Entwässerung des Baugebiets in die Länge gezogen. Als dieses Problem gelöst war, musste auf Grund neuerer Rechtsprechung noch ein Geruchsgutachten erstellt werden. Dieses Gutachten musste den Nachweis führen, dass von den Hofstellen des Orts- auch wenn sie schon lange nicht mehr genutzt werden, keine Geruchsbelästigungen auf das Baugebiet ausgehen. Der Gemeinderat äußerte sein Unverständnis über diese Forderung, da dadurch die Entwicklung der Ortschaften fast unmöglich gemacht werde.

Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss, damit stehen in Kürze in Hofstett-Emerbuch 10 Bauplätze zur Verfügung.

2. Kauf weiterer Urnenstele für den Friedhof Waldeck

Die Urnenstelen auf dem Friedhof Waldeck sind sehr stark nachgefragt. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, beschloss der Gemeinderat die Anschaffung weitere 3 Stelen mit je 4 Doppelkammern.

3. Bestätigung der Wahl des 2. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten

In der letzten Hauptversammlung der Feuerwehr wurde Herr Rudolf Schmid auf Dauer von 5 Jahren zum zweiten stellvertretenden Kommandanten gewählt, der Gemeinderat hat die Wahl, damit sie gültig wird, zu bestätigen. Nach einer Diskussion, wie die Feuerwehrsatzung auszulegen ist, bestätigt der Gemeinderat die Wahl auf 5 Jahre.

Bericht aus der Sitzung am 19.03.2018

1. Bebauungsplan „Wasserfall I“, Amstetten - Auslegungsbeschluss

Ortsbaumeister Herr Werner teilt mit, dass ein Bürger bei der Bürgermeister-Kandidatenvorstellung am 24.02.2018 in der Aurainhalle behauptet habe, dass ihm vom Kreisbaumeister persönlich mitgeteilt wurde, dass das Neubaugebiet „Wasserfall“ aufgrund landwirtschaftlicher Immissionen gar nicht realisierbar sei. Hierzu wurde von Ortsbaumeister Werner richtiggestellt, dass nach dem Aufstellungsbeschluss die Verwaltung eine Behördenanhörung durchgeführt habe und das Landratsamt in seiner Stellungnahme diesbezüglich keine Einwendungen vorgebracht habe. Es sei lediglich empfohlen worden, im Bebauungsplan einen Hinweis aufzunehmen, nach welchem die geplante Wohnbebauung von landwirtschaftlichen Flächen umgeben ist und bei der Bewirtschaftung Geruch- und Staubimmissionen entstehen können. Zudem habe der Kreisbaumeister ihm gegenüber in einem Telefongespräch am 26.02.2018 die Angelegenheit richtiggestellt, so dass es sich offenbar um ein Missverständnis gehandelt habe und dadurch aber zahlreiche Bauplatzinteressenten verunsichert wurden. Das Bauleitplanverfahren könne daher fortgeführt werden und der Auslegungsbeschluss somit gefasst werden.

Herr Schmuck vom IB Wassermüller erläutert daraufhin, dass am 23.10.2017 durch den Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst wurde. Im Zeitraum vom 13.11.2017 bis 13.12.2017 wurden die Träger öffentlicher Belange um ihre Stellungnahme gebeten. Am 08.11.2017 fand im Rathaus Amstetten eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Mehrere interessierte Bürger waren dabei anwesend, wobei einige Anwohner Bedenken hinsichtlich der Fahrzeugfrequenz durch das vorhandene Baugebiet vor allem während der Bauzeit äußerten. Daraufhin stellt Herr Schmuck die aktuelle Planung sowie die, bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung vor.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan „Wasserfall I“ einschl. örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt wird. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

2. Bebauungsplan „Wasserfall II“, Amstetten - Auslegungsbeschluss

Herr Schmuck informiert, dass die Erschließung des 2. Bauabschnittes „Wasserfall II“ über den neuen Anschluss an die K 7314 und gebietsintern über die Verlängerung der vorhandenen Erschließungsstraßen des 1. Bauabschnittes erfolgen kann. Für die neue Zufahrt wird Grunderwerb von Dritten notwendig. Die Grunderwerbsverhandlungen gestalten sich sehr schwierig und konnten bis dato nicht realisiert werden. Aufgrund dessen wurde eine Baulandumlegung eingeleitet, damit die Gemeinde in den Besitz der erforderlichen Flächen kommt. Die Dauer des Verfahrens kann nicht vorhergesagt werden. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann mit dem Bau der Erschließungsstraße begonnen werden. Aufgrund dessen wurde das Plangebiet in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der Bebauungsplan „Wasserfall II“ dient der mittelfristigen Bereitstellung von Wohnbauland. Die Entwicklung des Teil II ist auch abhängig von der örtlichen Nachfrage. Am 23.10.2017 wurde durch den Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Im Zeitraum vom 13.11.2017 bis 13.12.2017 wurden die Träger öffentlicher Belange um ihre Stellungnahme gebeten. Am 08.11.2017 fand im Rathaus Amstetten eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Mehrere interessierte Bürger waren dabei anwesend, wobei einige Anwohner Bedenken hinsichtlich der Fahrzeugfrequenz durch das vorhandene Baugebiet vor allem während der Bauzeit äußerten. Daraufhin stellt Herr Schmuck die aktuelle Planung sowie die, bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung vor.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan „Wasserfall II“ einschl. örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt wird. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

3. Einbeziehungssatzung Panoramastraße, Flst. 891/36

Am östlichen Rand von Amstetten, östlich der Panoramastraße befindet sich eine Zahnarztpraxis in einem bestehenden Wohnhaus. Der Betreiber der Zahnarztpraxis möchte diese erweitern und nördlich des Bestandsgebäudes auf seinem angrenzenden Flurstück einen zweigeschossigen Anbau mit Tiefgarage für die Zahnarztpraxis und eine weitere Wohnung errichten. Die Gemeinde Amstetten will dem Wunsch des Eigentümers nachkommen. In Vorgesprächen mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis wurde festgelegt, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen das Aufstellen einer Einbeziehungssatzung notwendig ist. Momentan befindet sich das Plangebiet im Außenbereich. Durch die vorliegende Einbeziehungssatzung sollen diese Flächen in den westlich und südlich angrenzenden, gewachsenen, unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB einbezogen werden. Das Plangebiet ist deckungsgleich im Flächennutzungsplan als Wohngebiet enthalten. Mit der Einbeziehungssatzung kann Bauland für den örtlichen Eigenbedarf in Amstetten geschaffen bzw. erhalten werden, sodass keine zusätzlichen Außenbereichsflächen in Anspruch genommen werden müssen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Panoramastraße – Flurstück Nr. 891/36“ zu beschließen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Für den im beiliegenden Lageplan vom 19.03.2018 dargestellten Bereich wird die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.

2. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Panoramastraße – Flurstück Nr. 891/36“ mit Lageplan und Begründung – jeweils in der Fassung vom 19.03.2018 – wird im Entwurf beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

4. Die Beschlüsse des Gemeinderates sind öffentlich bekannt zu machen.

4. Neubau Kultur- und Begegnungshaus „Alte Schule“ – Vergabe von Bauarbeiten

Architekt Herr Stolz informiert, dass für das oben genannte Bauvorhaben folgende Gewerke öffentlich ausgeschrieben wurden. Die Submission fand am 20.02.2018 statt, so dass nachfolgend bereits die geprüften Ergebnisse (incl. Mwst.) aufgeführt sind.

Folgende Gewerke sollen vergeben werden:

Gewerk

Kostenberech-nung (inkl. MwSt.)

Günstigste Bieterin

Angebot günstigste Bieterin

Angebot teuerste Bieterin

Abbrucharbeiten

25.000,00 €

Fa. Max Steck/ Rammingen

24.990,00 €

33.320,00 €

Rohbauarbeiten

110.000,00 €

Fa. Granat/ Lonsee

104.338,37 €

106.606,80 €

Spenglerarbeiten

3.500,00 €

Fa. Sani-Tech, Wagner/ Lonsee

2.776,98 €

3.512,29 €

Zimmerer-/Dachdeckerabreiten

43.000,00 €

Fa. Rösch/ Amstetten

45.240.64 €

48.646.72 €

Elektroarbeiten

15.500,00 €

Fa. Neuhäuser/ Geislinger

29.733,45 €

34.920,97 €

Im Angebot sind zusätzlich Deckenleuchten und Beamer enthalten, die ursprünglich bei der Kostengruppe Technik zu einer Verringerung führen.

Heizungsarbeiten

21.400,00 €

Fa. Ehekirchner/ Geislingen

20.063,76 €

23.858,37 €

Sanitärarbeiten

20.000,00 €

Fa. Ehekirchner/ Geislingen

21.577,61 €

27.249,45 €

Glaserarbeiten

18.000,00 €

Fa. Illerplastik/ Illertissen

16.413,92 €

19.920,24 €

Rollladenarbeiten

5.000,00 €

Fa W. Junginger/ Weidenstetten

3.692,57 €

4.219,74 €

Gipserarbeiten

37.400,00 €

Fa. Fink/Nellingen

35.905,87 €

39.666,97 €

Estricharbeiten

11.000,00 €

Fa. Fichter/ Rechberghausen

7.208,31 €

10.107,86 €

Schreinerarbeiten

7.000,00 €

Fa. W. Junginger/ Weidenstetten

25.777,78 €

27.288,66 €

Hier war in der Kostenberechnung die Akkustikdecke nicht enthalten, welche nachträglich noch aufgenommen wurde.

Bodenlegerarbeiten

9.000,00 €

Fa. Rang/ Blaustein

5.976,22 €

7.733,22 €

Blitzschutzarbeiten

2.500,00 €

Fa. Blitzableiterbau Süd

1.918,04 €

2.659,72 €

Insgesamt wurden für die ausgeschriebenen Gewerke Kosten in Höhe von 348.300 € berechnet. Nach den nun eingegangenen Angeboten ergibt sich eine Summe von 345.613,52 €, so dass die Kosten für die ausgeschriebenen Gewerke insgesamt eingehalten sind.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig lt. VOB/B bezüglich der o.g. Gewerke jeweils der Bieterin mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zu erteilen.

5. Sanierung und Anbau Lonetalschule – Vergabe von Bauarbeiten

Architekt Herr Werner informiert, dass für das oben genannte Bauvorhaben vom Architekturbüro Gaus und Knödler die Elektro-, Heizung-, Lüftungsanlagen- und Sanitärarbeiten öffentlich ausgeschrieben wurden. Am 05.03.2018 ist hierfür der Submissionstermin festgelegt worden. Zu den Ausschreibungen der Heizung- und Elektroarbeiten seien keine Angebote eingegangen, diese wurden unverzüglich nochmals beschränkt ausgeschrieben. Die Ergebnisse sollten nächste Woche vorliegen. Alle weiteren Gewerke liegen im Rahmen der Kostenschätzung und können durch den Schulbauausschuss vergeben werden. Daraufhin erläutert Herr Werner die einzelnen eingegangenen Ergebnisse. GR Meyer erkundigt sich, ob der Bauzeitenplan ebenfalls eingehalten werden kann. Daraufhin antwortet Architekt Herr Werner, dass er es immer noch realistisch sehe, dass der Um-/Anbau bis Ende Januar 2019 fertiggestellt werden könne.

6. Genehmigung der Annahme von Zuwendungen 2017

Kämmerer Herr Beutel erläutert die Liste mit insgesamt 35 eingegangenen Spenden im Jahr 2017. Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig, die Annahme dieser Zuwendungen.

7. Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU, KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden. Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt. Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sicher ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig

1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbandes KIRU zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit dem Zweckverband KDRS und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zu.

2. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIRU die Organe des Zweckverbandes zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):

a. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbandes KIRU zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg

b. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich

c. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehend ITEOS (AöR)

d. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg

e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

8. Wahl eines Mitglieds aus dem Gemeinderat für die Verpflichtung von Herrn Raab

Herr Johannes Raab hat die Wahl zum Bürgermeister formell angenommen und erklärt, dass er sein Amt bereits Mitte April antreten könne. Momentan wird die Bürgermeisterwahl vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis geprüft. Sollte die Wahl für gültig erklärt werden, so muss ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied Herrn Raab in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats verpflichten (§ 42 Abs. 6 GemO). Eine Vereidigung von Herrn Raab entfällt, da er bereits als Beamter vereidigt worden ist und sich nun nur die Art des Beamtenverhältnisses ändert. Er ist jedoch auf den früheren Eid hinzuweisen. Die Verpflichtung von Herrn Raab wird bei der öffentlichen Amtseinsetzung stattfinden. Nun muss der Gemeinderat vorab die Entscheidung treffen, wer aus seiner Mitte die Verpflichtung übernimmt. Für die Wahl gilt § 37 Abs. 7 GemO.

Der Gemeinderat wählt mit 18 Stimmen und einer Enthaltung GR Schmohl, dass er die Amtseinsetzung, im Falle der für gültig erklärten Bürgermeisterwahl, bei der öffentlichen Amtseinsetzung vornehmen wird.

9. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Haushaltserlass 2018

Kämmerer Herr Beutel liest den Haushaltserlass für den Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung 2018 vor und gibt sie somit dem Gemeinderat bekannt.

Bericht aus der Sitzung am 14.05.2018

1. Festlegung des Grundstückspreises für das Baugebiet Burrach II in Hofstett-Emerbuch

Kämmerer Herr Karlheinz Beutel führt aus, dass in der Gemeinderatssitzung am 19.03.2018 die beiliegende Grundstückskalkulation für das Baugebiet Burrach II bereits vorgestellt wurde. Der Gemeinderat habe angesichts des errechneten Verkaufspreises beschlossen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und dem neu gewählten Bürgermeister die Möglichkeit zu geben sich mit dem Thema zu befassen. Der Grundstückspreis wurde nach den Grundsätzen einer vollen Kostendeckung, jedoch ohne Gewinnzuschlag kalkuliert. Er geht daraufhin auf verschiedene Punkte der Kalkulation gesondert ein und erläutert diese. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, von dem kalkulierten Grundstückspreis abzuweichen und schlägt vor, den Preis auf 138,91 € je Quadratmeter festzulegen. Der Grundstückspreis für das Baugebiet war sowohl im Kreise der Ortsvorsteher wie auch im Ortschaftsrat am 02.05.2018 Gegenstand der Beratungen. OV Kerler berichtet, dass sich der Ortschaftsrat für den Preis von 138,91 € ausgesprochen habe. Ebenso habe die Besprechung der Ortsvorsteher dasselbe Ergebnis erzielt.

Nach einer kurzen Diskussion, wird der Vorschlag eines Gemeinderats angenommen und der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bauplatzpreis auf 139,00 €/m² festzusetzen.

2. Nebenbestimmungen des Kinderrabatts

Der Fachbeamte Herr Karlheinz Beutel führt aus, dass die Gemeinde Amstetten seit dem Jahre 2008 für Wohnbaugrundstücke Kinderrabatte gewährt. Die ersten Verträge waren ohne jegliche weitere Verpflichtungen. Ab dem Jahre 2010 wurden dann die Bestimmungen zum Kinderrabatt reguliert und unter anderem festgelegt, dass die berechtigten Kinder in das Gebäude einzuziehen haben und mit Hauptwohnsitz dort gemeldet sein müssen. Als Begründung für die Gewährung der Kinderrabatte wird neben der Familienförderung auch die Auslastung der Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen, Teilnahme der Kinder am Vereinsleben angeführt. Diese Bestimmungen führen jetzt zu Fällen, die vielleicht so nicht gewollt sind. Deshalb wird in Erwägung gezogen, diese zu ändern. Eine Rückfrage bei anderen Gemeinden habe ergeben, dass entweder gar keine Kinderrabatte gewährt werden oder Kinderrabatte, nachdem die Kinder in die Wohnung eingezogen sind, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass auf die Rückzahlungspflicht in Zukunft und auch bei bereits gewährten Rabatten verzichtet wird.

Folgende Fallkonstellationen wurden daraufhin von Herrn Karlheinz Beutel vorgetragen:

a) Ein Ehepaar mit Kindern hat ein Baugrundstück erworben, ein Wohnhaus errichtet und ist dort eingezogen. Für die Kinder wurde ein Kinderrabatt gewährt. Leider ist die Ehe gescheitert, die Kinder sind mit einem Elternteil innerhalb Amstettens umgezogen. Nach dem Kaufvertrag ist der Kinderrabatt zurück zu bezahlen, obwohl dem Förderzweck eigentlich noch nachgekommen wird. Dazu ist zu bedenken, dass Trennungen fast immer auch ein wirtschaftlicher Abstieg bedeutet und es fraglich ist, ob die Rückzahlung realisiert werden kann.

b) Ein Ehepaar hat im Jahre 2008 Kinderrabatt erhalten. Dieses Ehepaar hat nun beim Kauf eines anderen Baugrundstücks wiederum Rabatt erhalten. Da im Jahre 2008 keine Rückzahlungsverpflichtung eingegangen wurde ist der damalige Rabatt nicht zurück zu bezahlen. Ein anderen Anlieger aus derselben Straße, der 2010 dort ein Grundstück erworben hatte und jetzt ein anderes Grundstück kauft, erhält zwar einen Kinderrabatt für den zweiten Kaufvertrag, muss aber auf Grund des damaligen Kaufvertrags den alten Rabatt zurück bezahlen. Dieser Umstand ist kaum vermittelbar.

Nach einer ausführlichen Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig für den Fall a, dass der Kinderrabatt nicht zurückgefordert wird und in Zukunft nur einmal pro Kind in Amstetten ein Kinderrabatt gewährt wird, wenn das Kind in das Haus einzieht. Die Rückforderungen werden jedoch nicht mehr erfolgen, auch nicht für frühere Kaufverträge, in denen eine Rückforderung enthalten ist. Dasselbe gilt für Kinder, die eine andere Kindertageseinrichtung besuchen als die der Gemeinde Amstetten.

Zudem beschließt der Gemeinderat im Fall b, dass auch hier auf die Rückzahlungspflicht in Zukunft und auch bei bereits gewährten Rabatten verzichtet wird.

3. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Hauptamtsleiterin Frau Kathrin Fähnle trägt vor, dass für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sowohl die Schöffen als auch die Jugendschöffen neu zu wählen sind. Für die Wahl der Schöffen nennt die Gemeinde dem Amtsgericht Ulm Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne auf das Amt als Schöffe bewerben möchten. Für die Wahl der Jugendschöffen ist eine separate Vorschlagsliste für das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zu erstellen. Diese ist in ihrem Umfang nicht begrenzt. An die Bewerber für die Wahl des Schöffenamtes setzt der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen, diese wurden in der Sitzungsvorlage genauer erläutert. Aufgrund der Ausschreibung im Amtsblatt haben sich mehrere Bürger für das Amt der Schöffen und Jugendschöffen beworben. Die Verwaltung schlägt vor, die folgenden Bürger in die Vorschlagsliste für das Amt der Schöffen aufzunehmen (Liste nach Eingang der Bewerbungen):

  1. Andrea Regina Schneider, Silcherstraße 45/1, Amstetten
  2. Thomas Rühnle, Römerstraße 17/3, Amstetten
  3. Birgit Scharpf, Gartenstr. 13, Amstetten
  4. Markus Schmid, Nellinger Str. 4, Amstetten

5. Silvia Katja Fraß, Römerstr. 17, 73340 Amstetten

6. Günther Gustav Grundmann, Römerstr. 19, 73340 Amstetten

Für die Wahl zum Jugendschöffen hat sich eine Person beworben. Die Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen sind im Gegensatz zu den Vorschlägen der Schöffen nicht vom Gemeinderat zu beschließen oder in den Gemeinden zur Einsichtnahme auszulegen. Die Bewerbung wurde bereits an das Landratsamt übersandt.

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig die oben aufgeführten Personen auf die Vorschlagliste für die Schöffenwahl zu setzen.

4. Neubau Kulturhaus „Alte Schule“ – Vergabe des Mobiliars

Herr Bernd Dietrich, Architekt des Ortsbauamtes, informiert, dass für das oben genannte Bauvorhaben vom Architekturbüro Stolz folgende Gewerke beschränkt ausgeschrieben wurden. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe fand am 13. Mai 2017 statt (musste vor Bewilligung der Fördermittel stattfinden).

Schreinerarbeiten - Küche

Kostenberechnung

12.500,00 € (incl. MwSt)

Günstigste Bieterin: Fa. Möbelstadl/Weidenstetten

11.683,42 € (incl. MwSt)

Teuerste Bieterin:

13.636,21 € (incl. MwSt)

Tische und Stühle

Kostenberechnung

10.000,00 € (incl. MwSt)

Günstigste Bieterin: Fa. Braun/Bad Rappenau

8.200,77 € (incl. MwSt)

Teuerste Bieterin:

9.363,75 € (incl. MwSt)

Die Möblierung wurde in Absprache mit dem Bauausschuss und den Nutzern nach vorheriger Bemusterung und Plänen ausgeschrieben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, somit der Firma Möbelstadl aus Weidenstetten, den Auftrag für die Schreinerarbeiten – Küche zum Preis von 11.683,42 € (inkl. MwSt.) zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, somit der Fa. Braun aus Bad Rappenau, den Auftrag für die Tische und Stühle zum Preis von 8.200,77 € zu vergeben.

5. Vergabe Elektroarbeiten Lonetalschule (Submissionsergebnis)

BM Johannes Raab begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Herrn Werner vom Architekturbüro Gauß & Knödler. Architekt Herr Werner informiert, dass trotz Interesse einiger Firmen leider bei der ersten öffentlich ausgeschriebenen Runde kein Angebot zurückkam. Aufgrund dessen wurde, in Absprache mit dem Kommunalamt, beschränkt ausgeschrieben und fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den fünf aufgeforderten Firmen kam schlussendlich nur ein Angebot zurück und welches 183.679 € über den Berechnungen der Fachingenieuren, von Brutto 596.790,84 € lag. Diese Ausschreibung wurde vom Gemeinderat aufgrund der überzogenen Preise aufgehoben. In Absprache mit dem Kommunalamt wurde nun noch ein weiteres Mal beschränkt ausgeschrieben und sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Am 07.05.2018 war hierfür der Submission-Termin. Von den sechs aufgeforderten Firmen kamen fünf Angebote zurück. Das günstigste Angebot lag 71.167,27 Euro über den Berechnungen des Ingenieurbüros. Hinzurechnen kommen allerdings noch die herausgenommenen Leistungen vom Blitzschutz (ca. 14.000 Euro). Trotzdem ist das Angebot ca. 100.000 Euro unter dem Angebot der 2. Ausschreibung. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Fachingenieurbüro Ott liegt folgendes geprüftes Submissionsergebnis vor:

Günstigste Bieterin: Fa. Tröger, Ulm 667.958,11 € (inkl. MwSt.)

Teuerste Bieterin: 786.754,70 €

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, somit der Firma Tröger aus Ulm den Auftrag für die Elektroarbeiten zum Preis von 667.958,11 € (inkl. MwSt.) zu vergeben.

6. Bekanntgaben und Verschiedenes

BM Johannes Raab informiert über folgende Themen:

a) Beschädigung Buswartehäusle

Am 1. Mai 2018 wurden unser Buswartehäusle am Rathaus wieder einmal Opfer von Vandalismus. Dieser Zustand ärgert ihn maßlos. Falls jemand von der Bevölkerung etwas gesehen haben sollte, bittet er um Hinweise an den Polizeiposten, damit der Verursacher festgestellt werden kann. Beschädigungen von fremdem Eigentum ist sicherlich kein Kavaliersdelikt.

b) Ende der natürlichen Ressourcen am 2. Mai 2018

Am 2. Mai 2018 wurden in Deutschland die natürlichen Ressourcen verbraucht. Dies bedeutet, dass wir ab diesem Tag Ressourcen verbrauchen, den die künftigen Generationen nicht mehr zur Verfügung stellen. Umweltschutz sollte auch bei uns ein Thema sein. Planmäßig wird sich der Gemeinderat noch in dieser Legislaturperiode mit dem Thema Nachhaltigkeit usw. umfassend beschäftigen bzw. zumindest erste Schritte einleiten.

c) Flüchtlingsunterbringung im Alb Donau Kreis, Prognose 2018

Mit Schreiben vom 4. Mai 2018 wurden die Gemeinden über die Aufnahmeverpflichtung im Jahr 2018 informiert. Hierbei handelt es sich um Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Insgesamt muss der Alb-Donau-Kreis vermutlich 400 Schutzsuchende aufnehmen, aufgrund der allgemeinen Unwägbarkeiten des Weltgeschehnissen ist eine Prognose immer schwierig. Nach der aktuellen Prognose muss die Gemeinde Amstetten keine weitere Unterbringung gewährleisten.

d) Rückblick auf zwei Veranstaltungen in Schalkstetten

In der 18. KW Woche, also vor gut zwei Wochen war Schalkstetten kurzzeitig der Nabel der Welt. Am Donnerstag, den 3. Mai 2018 wurde mit hochrangigem Festbesuch die WIWA eingeweiht. Das Projekt zeigt ganz gut, dass gute Energiewerte, Ortsverdichtung und Verbesserung des Ortsbildes kein Widerspruch sein muss.

Am 4. Mai 2018 konnte der Heimat- und Brauchtumsverein Schalkstetten eine 500 Euro Spende an den Förderverein für Tumor und leukämiekranke Kinder e.V. in Ulm überreichen. Dieser Verein macht eine unschätzbar wichtige Arbeit. Er kann nur jedem dazu raten, sich mit diesem Thema umfassend zu beschäftigen.

e) Bestandschutz leere Ställe

Am 9. April 2018 erschien in der Schwäbischen Zeitung Gränzbote ein Bericht zum Thema „Land kippt Bestandschutz für leere Ställe“. Bezugnehmend darauf möchte er folgendes darlegen:

Um Hemmnisse der Innenentwicklung in landwirtschaftlich geprägten Innenbereichen von Gemeinden zu beseitigen, einigte sich die aktuelle Regierung im Koalitionsvertrag auf eine Neuregelung des Bestandschutzes für nicht genutzte Ställe im Innenbereich. Eine 2016 gegründete Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg wurde mit der Neuregelung der Landesbauordnung Baden-Württemberg beauftragt. Der entsprechende Entwurf für eine Novellierung der Landesbauordnung findet sich zurzeit noch in Abstimmung, soll jedoch 2019 in Kraft treten.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

GR Schmohl informiert über ein weiteres Beispiel für Vandalismus, nämlich das Buswartehäuschen am Bahnhof. Eins der beiden Wartehäuschen sei ebenfalls sehr stark verschandelt und es liegen sehr viele Scherben rum. Er bittet darum, das Buswartehäuschen zu reinigen.

8. Bürgerviertelfragestunde

Es wurden keine Fragen von Seiten der Bürger gestellt.

Bericht aus der Sitzung am 18.06.2018

1. Annahme von Spenden
In der Vergangenheit wurden nur am Jahresende die Spenden formalrechtlich angenommen. Damit die Zuwendungen schneller ihrem Verwendungszweck zugeführt werden können, werden künftig die Spenden auch unterjährig angenommen. Es sind seit Anfang dieses Jahres sieben Geldspenden bei der Gemeinde eingegangen. Häufigster Nutznießer war das 875-Jahr Jubiläum in Bräunisheim. Der Gemeinderat nahm die Spenden jeweils einstimmig an. Bürgermeister Johannes Raab bedankte sich im Namen der Gemeinde bei den Spendern für ihre großzügigen Zuwendungen.

2. Festlegung der Form eines Zirkularbeschlusses in der Gemeinde Amstetten
Um die Form der Beschlussfassung festzulegen, erläutert der Vorsitzende den Sachverhalt. Gemäß § 23 GemO sind die Verwaltungsorgane der Gemeinde
der Gemeinderat und der Bürgermeister. Dem Bürgermeister wurden gemäß § 9 der Hauptsatzung einige Zuständigkeiten übertragen, für alle anderen Bereiche
ist per se der Gemeinderat zuständig (Ausnahmen gesetzliche Restriktionen bzw. Geschäft der laufenden Verwaltung). Es gibt aber auch Tagesordnungspunkte/ Themenkomplexe, die von Ihrer Natur nach „einfach“ sind, aber trotzdem der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen. Für solche Fälle hat der Landesgesetzgeber im § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO eine entsprechende Möglichkeit eingeräumt.


Nachfolgend der entsprechende Gesetzestext:
(1) Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsmäßig einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Über Gegenstände einfacher Art kann
im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschlossen werden; ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht. Gemäß der Kommentierung zum § 37 GemO obliegt die Prüfung ob die Voraussetzung gegeben ist dem Bürgermeister oder im Fall seiner Verhinderung sein allgemeiner Stellvertreter nach pflichtgemäßer Prüfung. Ein Gegenstand ist einfacher Art, wenn er für die Gemeinden oder den betroffenen Bürger nur von unerheblicher Auswirkung ist und die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung und ihre Auswirkung ohne Weiteres zu übersehen sind einer mündlichen Erläuterung und Erörterung nicht bedürfen. Die in §39 Abs. 2 GemO genannten Angelegenheiten sowie solche, die für die Gemeinde von größerer wirtschaftlicher Bedeutung sind, können nicht im schriftlichen oder elektronischen Verfahren erledigt werden. Glaubt ein Gemeinderat, dass der Gegenstand der Erörterung bedarf, kann er dem Antrag widersprechen und damit mündliche Verhandlung erzwingen. Dringlichkeit der Erledigung ist nicht Voraussetzung für das schriftliche oder elektronische Verfahren, rechtfertigt aber auch nicht, dass ein Gegenstand, der nicht einfacher Art ist, in diesem Verfahren behandelt wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sich erkundigt, ob das neue Datenschutzgesetz hier auch greifen würde, und es wurde daraufhin gewiesen, dass nicht alle Gemeinderäte einen eigenen E-Mail-Account hätten

BM Johannes Raab erklärt, dass jeder Gemeinderat dafür verantwortlich ist, dass die E-Mail nicht von anderen eingesehen werden kann. Des Weiteren führt er aus, dass man dieses Instrument nicht zu häufig anwenden sollte und verweist auf Erfahrungen aus anderen Städte und Gemeinden.
Nach kurzer Diskussion kommt es zur Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat beschließt, dass nach § 37 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) öffentliche Gegenstände einfacher Art im elektronischen Verfahren beschlossen werden kann. Dieser Antrag wurde mit 18 Ja Stimmen bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass Gegenstände einfacher Art, die nichtöffentlich sind, gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO im schriftlichen Verfahren beschlossen werden kann.


3. Neuorganisation der Forstverwaltung im Alb-Donau-Kreis
Das Landratsamt informiert mit Schreiben vom 19.01.2018 über die Neuorganisation der Forstverwaltung. Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der
Kommunen und Mitarbeitern des Fachdienstes Forst, Naturschutz zur weiteren Vorbereitung eines kommunalen Zusammenschlusses im Forstbereich ins Leben gerufen. Drei Varianten stehen zur Diskussion.

1. Die so genannte „Landeslösung“ (Baden-Württemberg Modell)
Hierbei soll die Betreuung der Kommunal- und Privatwälder mit Ausnahme des Holzverkaufs weiterhin bei den Landratsämtern verbleiben.
2. Kommunale Lösung
Alle waldbesitzenden Gemeinden schließen sich z. B. in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zur Betreuung und Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes zusammen. Die hoheitlichen Aufgaben verbleiben dabei im Landratsamt.
3. Körperschaftliches Forstamt
Variante 3a: Hierbei schließen sich waldbesitzende Gemeinden zusammen und bilden ein „Körperschaftliches Forstamt“. Diese erfüllt alle forstlichen Aufgaben, die bislang durch das Landratsamt erbracht werden.
Variante 3b: Derzeit wird an einer Änderung des LWaldG gearbeitet, die eine Beteiligung des Landkreises ermöglichen soll, sofern sich alle Kommunen, auch jene vier die keinen eigenen Wald besitzen, beteiligen. Allerdings ist auch in diesem Fall eine Refinanzierung der hoheitlichen Aufgaben durch das Land noch offen. Grundvoraussetzung für ein Körperschaftliches Forstamt ist ein Zusammenschluss aller Kommunen im Alb-Donau-Kreis.
Diese Lösung wäre aus Sicht der Arbeitsgruppe zu favorisieren, wenn die Refinanzierung der hoheitlichen Aufgaben durch das Land für das Körperschaftliche Forstamt sichergestellt ist.


Folgender Beschluss wird beantragt:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der Neuorganisation der Forstverwaltung im Alb-Donau-Kreis zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beschließt den grundsätzlichen Beitritt zur geplanten Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts für den Forstbereich (ADK-Forst). Der
Beitritt steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung dieser Organisation.


3. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt die Umsetzung entsprechend der Variante 3b und falls nicht möglich oder geeignet entsprechend Variante 2 vorzubereiten.
Der Gemeinderat stimmt allen drei Punkten einstimmig zu.


4. Betreutes Wohnen Postacker – Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Der Vorsitzende begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Architekt Raimund Stolz. Dieser erklärt mithilfe einer Präsentation die erstellten Pläne. Zu großen Teilen wurden die Bestimmungen des Bebauungsplans eingehalten. Auf Wunsch des Gemeinderates wurde das Gebäude um ein bewohntes Dachgeschoss erweitert, um mehr Wohnungen für das Betreute Wohnen anbieten zu können. Der Investor ist diesem Wunsch nachgekommen. Dies hat aber zur Folge, dass folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind:
1. Dachgaubenbreite 3,615m, statt lt. Bebauungsplan 3,00 m
2. Traufhöhe = 9,50m, statt lt. Bebauungsplan 8,00 m
3. Überschreitung der Baugrenze durch Verschiebung des Gebäudes nach Westen
4. Überschreitung Grund- und Geschossfläche


Alle anwesenden Gemeinderäte stimmten den benötigten Befreiungen zu.


5. Sanierung und Anbau der Lonetalschule
Für das oben genannte Bauvorhaben wurden von dem Fachingenieursbüro Ott die Lüftungsarbeiten öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben. Zum Submissionstermin haben 2 Fachfirmen ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot lag 8.384,50 Euro (entspricht 3,1%) über den Berechnungen des Ingenieurbüros. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Fachingenieurbüro Ott stellt Bernd Dietrich folgendes geprüftes Submissionsergebnis vor:
Günstigste Bieterin: Fa. ESW, Ellwangen 277.324,55 € (incl.Mwst.)
Teuerste Bieterin: 304.238,08 €


Von einem Gemeinderat wird moniert, dass man nicht von Einsparungen sprechen könne, da das ursprünglich geplante Kostenbudget ohnehin schon
übertroffen sei. Des Weiteren hätte er gerne eine genaue Preisauflistung der Lüftungsanlagen mit Kühlgerät und ohne Kühlgerät. Diese lag leider nicht
vor. Eine Gemeinderätin regt in diesen Zusammenhang an, die Verwaltung solle den Fachingenieur nochmals diesbezüglich kontaktieren.


Ergänzung Herr Dietrich: Der Mehrpreis der Kühlfunktion des Lüftungsgerätes beträgt 2600 € Netto.
Kämmerer Karlheinz Beutel weist darauf hin, dass die günstigste Bieterin ESW bereits installieren solle, da die Installationspläne in der Elektrikplanung zu berücksichtigen sind.
Daraufhin beschließt der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen der Fa. ESW aus Ellwangen den Auftrag zu erteilen.


6. Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze der Feuerwehr
Die Löschgruppe Reutti der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten umfasst momentan 22 Feuerwehrangehörige. Als Einsatzfahrzeug ist zurzeit ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) zugeordnet. Das Tragkraftspritzenfahrzeug beinhaltet eine entnehmbare Tragkraftspritze (TS 8), die über einen Schlitten aus dem Fahrzeug entnommen werden kann. Die TS 8 und das TSF wurden im selben Jahr 1984 von der Gemeinde beschafft. Bereits Anfang April
(Mail vom 9. April 2018) hat Feuerwehrkommandant Herr Rinklin die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass die Tragkraftspritze (TS 8) kaputt ist: Motorenöl ist ausgelaufen, eine ordnungsgemäße Funktion ist nicht mehr gegeben und somit kann die Tragkraftspritze nicht mehr
verwendet werden. Aus feuerwehrtaktischer Sicht ist dieses Gerät notwendig, damit der Ausrückbereich 1 (Ortsteile Amstetten-Bahnhof, Amstetten-Dorf und Reutti) leistungsfähig ist. Da bis zum heutigen Tag kein beschlossener Feuerwehrbedarfsplan vorliegt, würden von Seiten der Feuerwehr mit der Gemeinde alle möglichen Planalternativen berücksichtigt, ob eine Ersatzbeschaffung – außerhalb des Planes – überhaupt sinnvoll ist. Egal, welche Planalternative der Gemeinderat beraten und beschließen wird, eine Ersatzbeschaffung ist aus Sicht der Verwaltung unumgänglich.


Der Preis einer Neubeschaffung liegt bei rund 13.500 Euro. Im Haushaltsplan sind nicht genügend Mittel für diese Ersatzbeschaffung vorhanden. Die Feuerwehr hat die Jahresbeschaffung für 2018 auf Einsparpotentiale untersucht und nach Rücksprache mit der Verwaltung Einsparungen in Höhe von 3.507,51 Euro ausgemacht (statt wie geplant 33.261,23 Euro nun 29.753,72 Euro). Betroffen hiervon sind unter anderem die Feuerwehruniformen nach VwV 2013 (mit 2.752,16 Euro), die Schirmmützen nach VwV 2013 (mit 502,78 Euro) und ein Feuerwehrhelm (mit 252,57 Euro). Es entstehen somit außerplanmäßige Aufwendungen von rund 10.000 Euro. Aus der Mitte des Gemeinderates wird sich erkundigt, ob die Tragkraftspritze ebenso für ein evtl. anderes Löschfahrzeug passend sei. Der Vorsitzende erklärt daraufhin, dass diese Spritze adaptierbar sei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Angebotseinholung für eine Tragkraftspritze PFPN 10-1000 nach EN 1028 und EN 14466.


7. Verwaltungsmodernisierung – Projekte in der EDV der Gemeinde Amstetten
Die Gemeindeverwaltung hat in der Vergangenheit verschiedenste EDV-/ ADV-Projekte auf den Weg gebracht. Beispielsweise sei hier nur genannt die Umstellung des Rechnungswesens auf das NKHR ohne Einsatz von externen Beratungsbüros oder die frühzeitige Umstellung bei raumbezogenen Daten auf ein EDV-gestütztes Verfahren (INGRADA). Die Aufgabe der nächsten Jahre wird sein, diese Anwendungen/ Verfahren voll in den Verwaltungsablauf
zu integrieren. Dazu bedarf es aber verschiedener Voraussetzungen, die in der Gemeinde Amstetten schrittweise geschaffen werden müssen. Die Umsetzung dieser
Schritte, das gleich vorausgesetzt, ist so umfangreich, dass diese Aufgabe über mehrere Jahre angegangen werden muss. Bereits bereitgestellt wurden die Mittel für einen neuen Internetauftritt. Der bisherige Auftritt entspricht sowohl technisch wie auch gestalterisch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Grundlage für die Digitalisierung ist die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Das bedeutet, dass die Registratur elektronisch geführt wird.
Die Verwaltung geht auch davon aus, dass sich in den nächsten Jahren, vor allem bei der jüngeren Generation, die elektronische Signatur durchsetzt und damit vermehrt auch die Kommunikation mit dem Bürger sich nicht nur auf E-Mails beschränken wird.
Parallel dazu ist es notwendig, das EDV-Verfahren im Finanzwesen umzustellen. Der Softwarepflegevertrag des bisher eingesetzten Programms KIRP läuft mit Ende des Jahres 2021 und wird nicht mehr verlängert. Damit ist vorgegeben, dass innerhalb der nächsten Zeit auf ein neues Programm/ Verfahren umzustellen ist. Das Programm KIRP wurde seit 2003 genutzt, zunächst in der kameralen Variante und ab 2011 in doppischer Form. Nachdem die Umstellung auf Doppik bei allen Kommunen bis 2020 abgeschlossen sein muss, bis heute aber lediglich ca. ¼ umgestellt haben, ist die Betreuung anlässlich der Umstellung in den nächsten Jahren, gelinde gesagt, zumindest schwierig. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht zum 31.12.2020 einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet (vgl. hierfür auch § 2 b Umsatzsteuergesetz).

Ein weiteres Thema der Verwaltungsmodernisierung ist die Kommunikation über die sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram usw. Hier wird vor allem die
jüngere Generation angesprochen und es sollten Wege geprüft werden, wie hier die Bevölkerung in das kommunalpolitische Geschehen einbezogen werden kann.
Dabei dürfen die Themen Datenschutz und -sicherheit wie auch der personelle Betreuungsaufwand eines guten Auftritts nicht außer Acht gelassen werden.
Nicht zuletzt ist zu prüfen, ob die Gemeinde Amstetten als Anbieter eines öffentlichen WLANs in der Gemeinde auftreten soll. Vor allem wenn sich die Gemeinde touristisch weiter entwickeln will, gewinnt das WLAN – auch bei Tagesgästen – immer mehr an Bedeutung. Auch wäre durch die Einführung von öffentlichen WLAN ein digitaler Sitzungsdienst möglich.

Herr Beutel erläutert die finanziellen Auswirkungen. Einsparungen beim Personal sind nicht abschließend bezifferbar, werden vermutlich durch höhere Qualität und
besseren Service aufgebraucht. Ein Gemeinderat gibt zu bedenken, dass es nicht nur die Anschaffungskosten betrifft, sondern auch laufende Kosten auf die Gemeinde zukommen. Daraufhin stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Zeitplan zu und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die erforderlichen
Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren einzuplanen.


8. Bekanntgaben und Verschiedenes


BM Raab informiert über folgende Themen:
a) Besuch Bundestagsabgeordnete
Frau Hilde Mattheis, SPD, besucht am Dienstag, 19. Juni 2018 die Gemeinde. Planmäßig wird sie gegen zehn im Rathaus sein und danach findet noch eine Firmenbesichtigung statt. (siehe hierzu auch separaten Bericht)
b) Feuerwehreinsätze
Der Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich bei der Feuerwehr für alle erbrachten Einsätze in den vergangenen Wochen. Ebenfalls gilt dieser Dank den Helfern vor Ort, die neben Ihrer anspruchsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit, auch noch die Versorgung unserer Feuerwehrkammeraden während des Sturms am 11. Juni sichergestellt haben. Allen beteiligten hilfsbereiten Unternehmen möchte er auf diese Weise auch noch seinen Dank aussprechen.
c) Bräunisheim 1. Juli 2018
Dieses Jahr feiert unserer Teilort Bräunisheim sein 875 jähriges Jubiläum. Am 9. Juni fand die Eröffnung der Jubiläumsausstellung statt.
Am Samstag, 1. Juli 2018 wird dann der Hauptfesttag sein. Die Bevölkerung ist zu diesem Festwochenende eingeladen.
d) Demenzführerschein am 30. Juni 2018
Die Nachbarschaftshilfe bietet am 30. Juni 2018 einen entsprechenden Kurs an. Die Gemeinde unterstützt die Nachbarschaftshilfe mit diesem Kursangebot.


9. Anfragen aus dem Gemeinderat
a) Es wird sich erkundigt, ob nun ein Blitzer an der B10 Höhe des Netto-Marktes aufgestellt wird. Herr Beutel gibt zur Auskunft, dass aus verkehrsrechtlicher Sicht kein Standort an der B10 zu finden ist. BM Raab sichert zu dass dies bei der nächsten Verkehrsschau nochmals überprüft wird.
b) Nachdem die Gemeinde Amstetten einen Ausgleichstock-Zuschuss in Höhe von 100.000 € für den Breitbandausbau im Gewerbegebiet Industriestraße, sowie
ein weiteres Glasfaserkabel zwischen dem Übergabepunkt der Terranet-Trasse bei Hofstett-Emerbuch und der Grundschule in Schalkstetten erhält, möchte ein Gemeinderat wissen, in welchem zeitlichen Rahmen der Breitbandausbau geplant werden muss. Daraufhin teilt Kämmerer Beutel mit, dass der Bau erst mit Vorliegen des Bewilligungsbescheides begonnen werden kann. Er gehe aber davon aus, dass erst 2019 begonnen werden kann, da im Tiefbau keine Angebote mehr einzuholen sind.
c) Ein Gemeinderat möchte wissen, ob die verantwortlichen Täter, welche das Buswartehaus am Rathaus beschädigt
haben, ausfindig gemacht werden konnten. BM Raab gab zur Auskunft, dass dies leider nicht der Fall ist.
Des Weiteren weist der Gemeinderat daraufhin, dass die Scheiben der Bushaltestellen am Bahnhof sehr verschmutzt seien und diese doch bitte gereinigt werden
sollen.
d) Ein Gemeinderat erkundigt sich ob ein Termin mit der Partnergemeinde Celles-sur-Belle feststeht. Herr Raab teilt mit, dass es momentan nicht einfach sei, einen gemeinsamen Termin zu finden. Er steht aber mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Kontakt. Sobald ein Termin gefunden ist, mit dem alle gut leben können, wird er dies entsprechend publik machen.

Bericht aus der Sitzung am 16.07.2018

1. Vorstellung der Ergebnisse des Schülerforums
In der Vergangenheit hatten Kinder und Jugendliche nur bedingt die Möglichkeit sich in die kommunale Willensbildung einzubinden. Der Landesgesetzgeber hat diese Schwäche erkannt und bei der letzten Novellierung der Gemeindeordnung die Mitbestimmungsmöglichkeiten erweitert. Auch in Amstetten war in der Vergangenheit die Beteiligung der jüngeren Einwohner nur bedingt gegeben. Dies soll künftig besser werden. Als erster Aufschlag präsentierten Schüler unterschiedlicher Alters mithilfe von Plakaten und einer Präsentation die Ergebnisse des Schülerforums. Das Schülerforum fand Anfang März statt und wurde federführend durch Frau Hagmeier, Gesellschaftliche Teilhabe und AJA, unterstützt. Das Schülerforum befasste sich mit den Wünschen der Schülerschaft, die bei dem Umbau der Lonetalschule berücksichtigt werden sollten. Die von den Schülern vorgestellten Ideen waren vielfältig und umfassten mehrere Themenbereiche. Die positive Resonanz aus dem Gremium zeigte den Schülern, dass man diese Intentionen mit einfließen lassen möchte. Einzelne Mitglieder und Bürgermeister Raab bedankten sich deshalb bei den Schülern und bei den beteiligten Personen und Lehrern. Die Ergebnisse werden jetzt noch mit dem Architekturbüro besprochen und es wird versucht - zumindest Teilaspekte - umzusetzen.


2. Bebauungsplan „Wasserfall I“, Amstetten Ortsteil Bahnhof – Satzungsbeschluss
Herr Ortsbaumeister Werner und Herr Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm erklärten mithilfe einer Präsentation die erstellten Pläne. Der Gemeinderat fasste am
Ende seiner Beratung folgende Beschlüsse:
1. Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Zusammenstellung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH
vom 28.06.2018 wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan „Wasserfall I“ in der Fassung vom 19.03./16.07.2018 des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die örtlichen Bauvorschriften „Wasserfall I“ in der Fassung vom 19.03./16.07.2018 des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH werden gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird zur Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ermächtigt. Der Plan wird dadurch rechtskräftig.
5. Die „Träger öffentlicher Belange“ werden vom Satzungsbeschluss und der Rechtskraft des Bebauungsplanes benachrichtigt.
Der Gemeinderat stimmte allen fünf Punkten des Satzungsbeschlusses zu.


3. Bebauungsplan „Wasserfall II“, Amstetten Ortsteil Bahnhof – Satzungsbeschluss
Die Bestimmungen des Bebauungsplans „Wasserfall II“ wurden vom Ingenieurbüro und Ortsbauamt vorgestellt.
Danach fasste der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Zusammenstellung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 28.06.2018 wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan „Wasserfall II“ in der Fassung vom 19.03./16.07.2018 des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die örtlichen Bauvorschriften „Wasserfall II“ in der Fassung vom 19.03./16.07.2018 des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH werden gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird zur Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ermächtigt.
Der Plan wird dadurch rechtskräftig.
5. Die „Träger öffentlicher Belange“ werden vom Satzungsbeschluss und der Rechtskraft des Bebauungsplanes benachrichtigt.


4. Einbeziehungssatzung „Panoramastraße – Flurstück Nr. 891/36“, Amstetten, Ortsteil Bahnhof – Satzungsbeschluss
Es wurden vom Gremium folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:
1. Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Zusammentellung des IB Wassermüller Ulm GmbH vom 17.05.2018 wird zugestimmt.
2. Die Einbeziehungssatzung „Panoramastraße – Flurstück Nr. 891/36“ in der Fassung vom 19.03./16.07.2018 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird zur Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ermächtigt. Die Einbeziehungssatzung wird dadurch rechtskräftig.
4. Die Träger öffentlicher Belange werden vom Satzungsbeschluss und der Rechtskraft der Einbeziehungssatzung benachrichtigt.


5. Organisation der Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis
Bereits seit 1972 wurde die Abfallwirtschaft auf die Gemeinde übertragen. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt es sich ordinär um eine Tätigkeit der Landkreise, die aber auf Gemeinden übertragen werden darf. Im Jahr 2010 wurde letztmalig eine mögliche Rückübertragung auf den Landkreis im Gemeinderat diskutiert. In den vergangen acht Jahren hat sich die Stimmung innerhalb des Landkreises ein wenig gedreht. Waren damals noch alle 55 Gemeinden der Ansicht das Gebiet in eigener Zuständigkeit zu machen, ist eine solch deutliche Stimmung nicht mehr erkennbar. Die Gründe hierfür sind vielschichtig.

Das Rechtsgebiet Abfall wird immer komplizierter und erfordert somit immer mehr Verwaltungsaufwand, um dieses zu bewältigen. Der Gemeinderat in Amstetten hat das Thema bereits in seiner Juni Sitzung nichtöffentlich vorberaten. Des Weiteren wurde das Thema noch in allen Ortschaftsräten diskutiert, um einen möglichst großen Meinungsspektrum in
die Diskussion einzubringen. Der Vorsitzende schilderte zu Beginn die Tendenz der Ortschaftsräte. Bis auf Schalkstetten waren alle anderen Gremien für die Rückübertragung
auf den Landkreis. Ortsvorsteher Münkle beschrieb weshalb in Schalkstetten keine klare Tendenz erkennbar ist. Ursächlich hierfür liegt in der Natur der Problematik.
Von Seiten der Verwaltung überwiegen die Vorteile einer Rückübertragung, etwaige Nachteile. Von einem Gemeinderat wird moniert, dass es schwer sei, eine Entscheidung
zu treffen, da die genauen Fakten erst nach einer Entscheidung der Gemeinde bekannt gegeben werden.
Nach einer kurzen, aber kontroversen Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein- Stimmen und 1 Enthaltung, die Organisation der Abfallwirtschaft
an den Landkreis zu übertragen.


6. Rechnungsabschluss 2017 – Bildung von Ermächtigungsresten
Kämmerer Beutel erläutert, dass nicht alle Vorhaben, die im Haushaltsplan 2017 eingestellt waren, im Jahr 2017 abgerechnet werden konnte. Deshalb ist es ratsam, die
Mittel auf das nächste Jahr (also Rechnungsjahr 2018) zu übertragen. Diese Praxis erfolgt bereits seit einigen Jahren und soll das sogenannte „Dezemberfieber“ verhindern.
Ein Gemeinderat moniert einzelne Positionen und vertritt die Meinung, dass dadurch Sparanstrengungen verhindert werden würden. Er spricht sich deshalb klar dagegen aus.
Der Vorsitzende stimmt in Teilaspekten zu und erläutert die aktuelle Haushaltssituation. Er erinnert in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde ein strukturelles
Defizit von über 270.000 Euro hat, und dass das Ziel sein muss, dieses – nach Möglichkeit – auf null zu reduzieren.
Der Gemeinderat wird sich deshalb noch in diesem Jahr mit umfassenden Sparvorschlägen/ Einsparmöglichkeiten beschäftigen.
Der Gemeinderat stimmt mit 16 Ja-Stimmen bei zwei Nein Stimmen der Bildung der in der Anlage aufgeführten Ermächtigungsresten zu.

7. Vergaben
7.1 Vergabe Tische Aurainhalle Im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2017 und 2018 wurden insgesamt 32.000 € für die Beschaffung von neuen Tischen in der Aurainhalle eingestellt, aus diesem Grund wurden die Tische beschränkt ausgeschrieben (110 Stück wie bisher). Die Aufforderung zur Angebotsabgabe
fand am 07.05.2018 statt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Firma Hiller den Auftrag im Gesamtwert von 27.882,30 € (inkl.
MwSt.) zu erteilen.
Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig, der Fa. Hiller den Auftrag zu erteilen.


7.2. Neuvergabe Kopiergeräte in der Gemeinde Amstetten ab dem 1.1.2019
Die Kopiergeräte der Gemeinde Amstetten sind in einem Pool-Vertrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass unabhängig vom Gerätetyp für jede Kopie derselbe Preis bezahlt
wird.
Die Standorte der Kopierer sind
- Rathaus Obergeschoss
- Rathaus Erdgeschoss
- Gemeinschaftsschule Lonetal
- Grundschule Schalkstetten
Insgesamt wurden fünf Firmen aufgefordert, ein Angebot für einen neuen Vertrag abzugeben. Die Angebote liegen inzwischen zum großen Teil vor. Es müssen jedoch noch
verschiedene Ausstattungsdetails abgeklärt werden, die möglicherweise Auswirkungen auf den Preis haben.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussantrag, die Kopiergeräte mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren, beim günstigsten Bieter anzumieten, einstimmig zu.


7.3 Vergabe Pumpe für das TSF Reutti
In der Sitzung des Gemeinderats am 18.06.2018 wurde erläutert, dass für die defekte Pumpe im TSF Reutti eine Ersatzbeschaffung notwendig ist. Der Gemeinderat hat der Ersatzbeschaffung und dem Finanzierungvorschlag zugestimmt.
Daraufhin wurden 3 Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot war von der Fa. Barth (Hersteller Rosenbauer) zum Preis von 13.686,25 €.
In der Juni Sitzung wurde ein Finanzrahmen von 13.500 € genannt. Das nun vorliegende Angebot überschreitet diesen Rahmen geringfügig um 186,25 Euro. Finanziert
wird die Pumpe durch Einsparungen bei den Jahresbeschaffungen der Freiwilligen Feuerwehr (3.507,51 Euro) und durch eine außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe
von 10.178,74 Euro.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an die Firma Barth, Typ PFPN10-1000 Fa. Rosenbauer FOX S einstimmig zu.

7.4. Vergabe von Bauarbeiten Lonetalschule: Vorgehängte Fassade, abgehängte Decke und Metallbauarbeiten
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zu erteilen. Für die Arbeiten an der vorgehängten Fassade hat das
Architekturbüro Gaus und Knödler in seiner Kostenberechnung eine Summen von 95.200,00 € (Brutto) berechnet. Zum Submissionstermin bekam die Gemeinde nur ein
Angebot zugeschickt.
Günstigste Bieterin: Fa. Oppenländer, Ammerbuch 68.772,58 € (incl.Mwst.)
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Fa. Oppenländer einstimmig zu.


Für die Arbeiten an der abgehängten Decke hat das Architekturbüro Gaus und Knödler in seiner Kostenberechnung eine Summen von 220.150,00 € (Brutto) berechnet.
Zum Submissionstermin bekam die Gemeinde nur zweiAngebote zugeschickt.
Günstigste Bieterin:
Fa. Mutschler, Donzdorf 199.163,52 € (incl.Mwst.) Teuerste Bieterin: 205.820,29 €
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Fa. Mutschler einstimmig zu.


Für die Metallbauarbeiten kam kein Angebot herein. Diese wurden, um keine Zeit zu verlieren, sofort wieder beschränkt ausgeschrieben.


8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil ein Grundstück im Gewerbegebiet „Kreuzstein II“ an einen örtlichen Unternehmer veräußert. Mithilfe einer Flurkarte erläutert der Vorsitzende über die Lage des Grundstückes. Als Verkaufspreis wurde ein gestaffelter Preis beschlossen. Dies bedeutet, dass das Grundstück,
je nach Zeitpunkt teurer wird. Falls die Option nicht gezogen werden sollte, wurde vertraglich vereinbart, dass eine Abstandszahlung geleistet werden muss.


9. Bekanntgabe und Verschiedenes
Bürgermeister Johannes Raab berichtet über folgende
Themenbereiche:
a) Bevölkerungswachstum in Amstetten zwischen 2011 und 2016

Die Gemeinde Amstetten ist in den Jahren 2011 bis 2016 stärker gewachsen als der Landkreis bzw. Landesschnitt.
So lag unser Wachstum bei 4,5 Prozent. Im Land hingegen bei 4,1 Prozent, im Alb-Donau-Kreis sogar nur bei 3,6
Prozent. Zum 30. Juni 2016 hatte die Gemeinde eine Einwohnerzahl von 4.081.
b) Neue Mitarbeiterin Andrea Schneider
Seit dem 1. Juli 2018 unterstützt das Bürgerbüro Frau Andrea Schneider aus Bräunisheim.
c) Frau Fähnle – Frau Münz
BM Raab erzählt, dass Hauptamtsleiterin Frau Fähnle geheiratet hat und nun Frau Münz heißt.
d) Rückblick Gemeindeveranstaltungen
BM Raab berichtet über das Festwochenende am 30.06./01.07.2018 in Bräunisheim.
Des Weiteren berichtet Herr Raab über den Krämermarkt, der am 14.07. in Amstetten stattfand. Herr Raab bedankt sich bei der Feuerwehr für die gute Organisation des im
Anschluss stattfindenden Feuerwehrhock.
e) Rückblick Verbindliche Terminabsprachen mit den Vereinen
Am Freitag, 13.7.2018 trafen sich die Vereine gemeinsam mit der Verwaltung, um die Termine für das 2. Halbjahr 2018 und 2019 abzuklären. Bei dieser Vereinssitzung wurde auch der Themenkomplex Rathaushock thematisiert. Ein Neustart dieses Festes wird schwierig sein, aber nicht ganz unmöglich. Herr Raab weist darauf hin, dass man auf die Hilfe der Vereine angewiesen ist.
f) Sachstandsbericht Breitbandausbau
BM Raab berichtet über den Besuch der Fa. Geodata, die für die Gemeinde Amstetten das Thema Breitbandausbau betreut. Leider liegt bis zum heutigen Tag immer noch nicht der Förderbescheid für das Backbornnetz vor. Er hofft, dass das Innenministerium seinen Worten endlich Taten folgen lässt, damit zeitnah die Ausschreibungen entsprechend gemacht werden können. Vermutlich wird der Bau aber frühestens im nächsten Jahr erfolgen können. Neben der Problemstellung, dass es momentan Schwierigkeiten gibt, vernünftige Ausschreibungsergebnisse im Tiefbau zu erzielen, wird das Thema vom Landes- und Bundesgesetzgeber unnötig in die Länge gezogen. Aufgrund gesetzlicher Restriktionen sind den Gemeinden in vielen Bereichen die Hände gebunden. Ein flächendenkender Ausbau wird dadurch verzögert. Auch tangieren seines Erachtens nach die wirtschaftlichen Interessen des
Bundes, bedingt durch seine Anteile am ehemaligen Staatskonzern Post, heute Telekom, einen flächendeckenden Ausbau. Marktwirtschaft mit planwirtschaftlichen Elementen war noch nie gut in der Geschichte, und sollte lieber heute als morgen bereinigt werden. Des Weiteren hat die Gemeinde in seinen Teilorten einen sehr langfristigen Vertrag mit dem Versorger getroffen. Die Laufzeit verhindert vermutlich auch in den nächsten Jahren, dass eine Verbesserung möglich ist. Seitens der Verwaltung und auch von Seiten des Gemeinderates sollte diesem Thema mehr Raum eingeräumt werden, damit eine schnelle und schlagfertige Lösung gefunden werden kann.
g) Gesellschafterversammlung Amstetter Wohnbau
Herr Raab berichtet über den Ausstieg von Frau Nagel als Geschäftsführerin bei der Amstetter Wohnbau. Die Geschäfte der Amstetter Wohnbau übernimmt Herr Bürgermeister
Raab ab dem 01.08.2018. )
h) Herr Raab weist auf die Verbandsversammlung GVV am 26.07.2018 hin. Diese findet im Feuerwehrhaus Lonsee statt.

Bericht aus der Sitzung am 24.09.2018

1. Vorstellung Bachelorthesis B10 Untertunnelung

Seit mehreren Jahren wird eine tragbare Lösung gesucht, wie eine neue Trassenführung der B 10 sein könnte. Es gibt diverse Plantrassen, u.a. die Ost- bzw. Westtrasse. Durch einen Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates wurde die Tunnellösung präferiert und der Arbeitsauftrag erteilt, dies durch einen Student untersuchen zu lassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde nun in der Sitzung von einem Student der Fachhochschule Biberach, Herr Schmuda, dem Gemeinderat vorgestellt. Unterstützt wurde dieser Vortrag durch das Ingenieurbüro Wassermüller. Ortsbaumeister Werner erklärte im Vorfeld, dass es sich hierbei um eine Bachelorthesis handelt und nicht um feste Planung.

Der Bachelorand erklärt mithilfe einer Präsentation die erstellten Pläne zur Festlegung und Dimensionierung der Verflechtungsbereiche für die Tieferlegung der Ortsdurchfahrt Amstetten-Bahnhof der B10.

Die Kosten werden wie folgt geschätzt:

Position Kosten (€)

Grunderwerb 1.000.000,00

Leitungsverlegung (Gas, Telekom usw.) 5.000.000,00

RW/SW/WL 8.000.000,00

Straßenbau 6.000.000,00

Tunnelbau 43.000.000,00

Rampenbauwerke / Umfahrung 4.000.000,00

Gesamtbaukosten 67.000.000,00

Ein Gemeinderat informiert sich über die Bauzeit bzw. über die Umfahrung. Herr Bosch merkt an, dass er mit vier Jahren rechnet und dass eine größere Umfahrung, während der Bauzeit, über beispielsweise Merklingen evtl. nötig sei.

Vorsitzender Raab äußert seine Skepsis, dass sich das Land an den hohen Kosten vollumfänglich beteiligt. Seines Erachtens nach sollte eine Lösung gemeinsam mit der Gemeinde Lonsee angestrebt werden. Das Oberziel sollte sein, dass kein Ortsteil überproportional belastet wird.

2. Vereinsförderung in Amstetten

a) Förderung von kulturellen Veranstaltungen – Diskussion

Vorsitzender Raab erklärt, dass es bei diesem Punkt um zwei Teilaspekte geht. Einmal geht es um die Komposition „Die Lonische“ - einem Gemeinschaftsprojekt der Musikvereine der Gemeinden Amstetten, Lonsee und Westerstetten. Hierzu wurde durch den Amtsvorgänger eine Finanzierungszusage gemacht, diese wurde aber nie eingehalten. Aus dem Gemeinderat kam die Frage, um welchen Betrag es sich handelt. Der Vorsitzende Raab gibt an, dass es sich um mehrere Hundert Euro handelt (ergänzende Information 688,85 Euro). Der Betrag sei jedoch überschaubar und wird durch die Verfügungsmittel finanziert. Im zweiten Fall geht es um einen Sachverhalt verschriftlich durch den Männergesangsverein. Am Anfang des Jahres hat eine kulturelle Veranstaltung stattgefunden, die leider einen Abmangel aufwies. Nach der Vereinsförderrichtlinie sind beide Fälle nicht zuschussfähig. Herr Raab äußert sich kritisch gegenüber einer eventuellen Abmangelvereinbarung für Vereine, da im Gegenzug vermutlich kein Verein bereit sei, die Gemeinde am etwaigen Gewinn zu beteiligen. Es ist immer ein gewisses wirtschaftliches Risiko, eine Veranstaltung durchzuführen. Ein Gemeinderat spricht sich klar gegen eine Abmangelvereinbarung aus.

b) Investitionen von Vereinen – Diskussion

BM Raab erläutert kurz § 10 (Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen der Vereine) aus den Richtlinien der Vereinsförderung. In Absatz 6 steht geschrieben, dass ein Zuschuss nur dann gewährt werden kann, wenn der Antrag zum 30.06. des Vorjahres bei der Gemeinde eingegangen ist und bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Dies sei in der Praxis in manchen Fällen nicht möglich. Es wurde auch der Vorschlag gemacht, den Paragrafen umzuändern in Baumaßnahmen und Renovierung / Instandhaltung. Nach kurzer Diskussion entschied der Gemeinderat, dass die Richtlinien der Vereinsförderung angepasst werden und dass ein sogenannter Schwellenwert mit aufgenommen wird. Auf Anregung eines Gemeinderates sollte der Technische Ausschuss entsprechende Vorschläge erarbeiten.

c) Investitionszuschuss für die Erstausstattung und Einsatzwesten der Helfer vor Ort gemäß der Vereinsförderungsrichtlinie

Gemeindeamtsfrau Münz erklärt, dass die „Helfer vor Ort“ fristgerecht einen Antrag nach § 9 der Vereinsförderungsrichtlinie gestellt haben. Da sie drei neue Helfer gewinnen konnten, benötigen diese nun die notwendige Ausrüstung, die über Spenden beschafft werden müssen. Zudem benötigen die Helfer vor Ort Einsatzwesten. Allein im August 2018 hatten die Helfer vor Ort 44 Alarmierungen, so viele Einsätze wie noch nie in einem Monat seit die Gruppe Anfang 2017 gegründet wurde. Alle 44 Einsätze konnten die Helfer vor Ort übernehmen und den betroffenen Personen helfen. Insgesamt waren es im Jahr 2018 bislang 211 Alarmierungen, wovon 206 Einsätze übernommen werden konnten. Bei lediglich fünf Einsätzen war leider keine Einsatzkraft der HvO Gruppe Amstetten verfügbar. Vorsitzender der HvO Kasper gibt an, dass momentan noch 4.600,00 € fehlen, um die Beschaffung der Erstausrüstung komplett zu finanzieren.

Folgender Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen gefasst:

Die Verwaltung unterstützt die Helfer vor Ort mit einem Zuschuss von 4.600,00.

3. Finanzen

a) Kreditaufnahme

Die Kreditermächtigungen des Haushaltsplans 2018 belaufen sich auf 490.000 €, darüber hinaus gibt es aus 2017 noch einen Ermächtigungsrest i.H. von 4.752.900 €.

Die Nachfrage an Bauplätzen sowie die Verzögerungen bei einigen Baumaßnahmen haben bisher keine Kreditaufnahme erforderlich gemacht. Ab Anfang September arbeitet die Gemeindekasse mit Kassenkrediten. Der Höchstbetrag hierfür beträgt nach unserer Haushaltssatzung 750.000 €.

Der Kreditvertrag wird bei der KfW-Bank zu folgenden Konditionen abgeschlossen:

Zinssatz: 0,87 %, Zinsbindung 10 Jahre, 20 Jahre Laufzeit, 2 Jahre tilgungsfrei.

b) Beratung und Beschlussfassung über das Prozedere der Haushaltsberatung 2019

Mithilfe einer Vorlage wurde der neue Zeitplan für den Haushalt 2019 beraten und beschlossen. Der Haushaltsausschuss wird künftig nicht mehr tagen, dafür wird es eine öffentliche Haushaltsklausur geben.

Da die Gemeinde eine Haushaltsschräglage aufweist, wurde eine Haushaltskonsolidierungssitzung am 15. Oktober 2018 durchgeführt (Bericht erfolgt in einem späteren Amtsblatt)

c) Rechnungsabschluss 2017 – Feststellung des Ergebnisses (Tischvorlage)

Da Kämmerer Beutel erkrankt ist, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt.

4. Beratung und Beschlussfassung der Bauplatzpreise in der Gemeinde Amstetten

Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist der Grundstückserwerb in Amstetten sehr günstig.

Die Bauplatzpreise für Bauflächen wurden in verschiedenen Beschlüssen festgelegt.

Im Einzelnen waren dies:

Baugebiet Wohnbauland in Bräunisheim auf 70,00 €/m²

Baugebiet Wohnbauland in den anderen Teilorten auf 80,00 €/m²

Baugebiet Gewerbegrundstücke in den Teilorten vor auf 30,00 €/m²

Baugebiet Alte Gärtnerei am 17.07.2017 auf 125,00 €/m²

Gewerbegebiet Kreuzstein am 23.10.2017 auf 60,00 € /m²

Baugebiet Burrach II am 14.05.2018 auf 139,00 €/m²

Die Preise in den älteren Baugebieten wurden nach Recherchen in den letzten 10 Jahren nicht verändert.

Nachdem die Bauplatzpreise in anderen Baugebieten der Gemeinde auf Grund der Baukosten wesentlich höher sind, sind auch die Verkaufspreise dieser Gebiete anzupassen. Die Verwaltung schlägt deshalb eine angemessene Erhöhung für diese Baugebiete um 15,00 € je Quadratmeter bei Fälligkeit des Kaufpreises ab 1.1.2019 vor. Die Kaufpreise für Kreuzstein II und Burrach II sollen im Jahre 2019 belassen werden. Aus dem Gemeinderat wird die Frage gestellt, ob es bei der Erhöhung von 15 € bleibt oder ob es eine weitere Steigerung geben wird. BM Raab bejaht dies. Folgender Beschluss wird einstimmig beschlossen: Die Bauplatzpreise werden zum 01.01.2019 um 15 € erhoben.

5. Beratung und Beschlussfassung Verabe des Gasliefervertrages ab 1.1.2019

Der mit der EVF abgeschlossene Liefervertrag zur Belieferung der Gemeindegebäude läuft zum 31.12.2018 ab. Es ist geplant, einen Liefervertrag für die Dauer von drei Jahren abzuschließen, entsprechende Angebote wurden bei verschiedenen Anbietern eingeholt.

Folgende Angebote wurden abgegeben:

Teuerste Bieterin: 62.511,84 €

Günstigste Bieterin: Ecoswitch AG 60.947,00 €

Nach kurzer Beratung wurde folgender Beschluss mit einer Enthaltung gefasst:

Der Auftrag wird an die günstigste Bieterin, Fa. Ecoswitch AG mit Sitz in Crailsheim, erteilt.

6. Beratung und Beschlussfassung der Essenspreise in Kindergärten und Schulen

Zu Beginn erklärt der Vorsitzende Raab, dass er TOP 6 von der Tagesordnung nimmt, da die Essenspreise in Kindergärten und Schulen erst zum 01.09.2018 erhöht wurden. Eine erneute Beratung und Beschlussfassung über eine Erhöhung ist daher erst wieder im Frühjahr 2019 angedacht.

7. Neubesetzung des Verwaltungsratsitzes beim Verwaltungsrat des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostalb

Die jetzige Amtszeit des Verwaltungsrates läuft zum November 2018 aus und muss neu besetzt werden. Historisch betrachtet, wurde die Gemeinde Amstetten immer durch den jeweiligen Stelleninhaber des Bürgermeisters in diesem Verwaltungsrat vertreten. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt, da viele Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf das Geschäft der laufenden Verwaltung haben. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Sitz, durch den Bürgermeister neu zu besetzen. Als sein Stellvertreter sollte Herr Gemeinderat Maurer entsendet werden, da dieser bereits mit diesem Gremium bestens vertraut ist. Somit wurden Johannes Raab als Vertreter und GR Hansjörg Maurer als Stellvertreter einstimmig gewählt.

8. Bekanntgaben und Verschiedenes

BM Raab berichtet über folgende Punkte:

Rückschau Schülerferienprogramm

Auch dieses Jahr konnte die Gemeindeverwaltung ein Schülerferienprogramm während den Schulferien anbieten. Insgesamt nahmen 132 Teilnehmer eines unserer Programmpunkte an.

Für die umfassenden Programmpunkte, bedankt er sich bei allen Vereinen und Instituten. Ohne die vielen Ehrenamtlichen wäre es nicht möglich gewesen, dies so anzubieten.

Verabschiedung Frau Brüstle

Unsere bisherige Auszubildende Frau Anja Brüstle hat nach erfolgreich bestandener mündlicher Prüfung die Gemeindeverwaltung nach eigenem Wunsch bis zum 31. August 2018 verstärkt. Nun hat sie uns aber verlassen, da sie gerne den gehobenen Dienst machen möchte. Hierfür muss sie aber zuvor die Fachhochschulreife noch machen. Für Ihren weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir ihr nur das Beste.

Namensänderung innerhalb der Verwaltung

Frau Jeanette Ebinger heißt nun wieder Frau Jeanette Heckmann.

Neue Auszubildende Frau Mandy Ebinger

Frau Mandy Ebinger ist seit Montag, 3. September 2018 unsere neue Auszubildende. Frau Ebinger lernt den Beruf der Verwaltungsfachangestellten. Den gesamten September hat sie noch im Vorzimmer hospitiert und wird danach (nach dem Schulblock) die einzelnen Stationen innerhalb des Rathauses absolvieren. Für ihre Ausbildung und für ihren weiteren Werdegang bleibt mir an dieser Stelle nur recht viel Glück und Erfolg auszusprechen.

Rückschau Partnerschaftsausschuss

Am Mittwoch, dem 12. September 2018 traf sich der Partnerschaftsausschuss zu seiner öffentlichen Sitzung. Thema war der anstehende Besuch unserer französischen Freunde. Hierzu wurde der Programmablauf thematisiert und besprochen.

Rückschau Frauensymposium

Unsere Bevölkerung ist im Großen und Ganzen ausgeglichen, dies bedeutet, dass wir nahezu genauso viele Frauen wie Männer haben. Diese Aussage kann man vom Gemeinderat nicht treffen. Von 21 Mitgliedern haben wir lediglich zwei weibliche Mitglieder, dies entspricht einer Quote von 9,5 Prozent. Ohne die Nachrückung von Frau Bantel wäre die Quote sogar nur halb so hoch. Aufgrund des Spiegelkeitsprinzips ist es immer wünschenswert, wenn der Gemeinderat, möglichst ein Abbild der Bevölkerung darstellt. Um die Ursache zu eruieren und um mögliche Lösungsansätze zu diskutieren, wurden am 20. September 2018 alle ehemaligen und aktiven Mandatsträgerinnen im Rathaus empfangen. In der Sitzung wurden diverse Möglichkeiten andiskutiert und versucht eine Agenda aufzustellen.

Innovationsmedaille

Die Fa. Braun-Steine wurde auf der GaLaBau-Messe (Garten-, Landschafts-, und Portplatzbau) in Nürnberg mit einer Innovationsmedaille für seine neuartige Rostpatina ausgezeichnet. Für solch eine Medaille hatten sich mehr als 100 Unternehmen mit ihren Neuheiten beworben. Jedoch erhielten nur 16 davon einer dieser Medaillen.

Ehrung Sebastian Grothe

Am vergangenen Freitag fand die diesjährige Ehrungsveranstaltung des DRK-Kreisverbandes Göppingen statt. Sebastian Grothe gelang es im Jahr 2017, mit Kameraden der Helfer-vor-Ort Gruppe Amstetten, eine Person erfolgreich zu reanimieren. Für diese Leistung wurde er nun mit der Leistungsspange in Silber des DRK Baden-Württemberg ausgezeichnet. Hier wird wieder deutlich, wie wichtig dieses Ehrenamt ist.

Metzgerei Nagel

Marc Nagel wurde am 15. September in Würzburg mit dem „Großen Preis des Mittelstandes“ ausgezeichnet. Er und sein 32-köpfiges Team gehören damit zu den besten vier Handwerksbetrieben in Baden-Württemberg. Die Gemeinde Amstetten gratuliert recht herzlich zu diesem Erfolg.

Bezugspreise Mitteilungsblatt

Die Bezugspreise für das Amtsblatt werden zum 1. Januar 2019 von 15,20 Euro auf 15,60 Euro erhöht.

Terminvorschau

Freitag, 9.11.2018 um 18:00 Uhr, Frauensymposium Part II

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Sachstand seiner Anfrage in der letzten Sitzung bezüglich des Standorts des neuen Kolumbariums auf dem Friedhof Waldeck.

Ortsbaumeister Werner erklärt an Hand von Bildern die Situation. Es ist genügend Platz um das Kolumbarium und der Standort sei auch mit dem Gemeinderat so beschlossen worden.

Ein Gemeinderat äußert den Wunsch, nach einem Übersichtsplan und Veröffentlichung der in der Gemeinde Amstetten und Teilorten vorhandenen Defibrillatoren. Er fragt, ob dies durch Unterstützung der Gemeinde mit Flyern und weiteren Bekanntmachungen (Homepage, Amtsblatt) möglich sei. Dies ist zum einen mit dem BürgerGIS und zum anderen im Jahr 2019 mit der neuen Bürgerinfobroschüre möglich.

Ein weiterer Gemeinderat möchte wissen, weshalb es in der Gemeinde Amstetten die Kindergärten und die Schule verschiedene Essenspreise gibt.

BM Raab gibt zur Auskunft, dass der Elternbeirat und Kindergartenleitung den Lieferanten selbst bestimmen.

Des Weiteren gibt ein Gemeinderat zu Bedenken, dass es in Schalkstetten keine Kernzeitbetreuung gibt, obwohl diese dort ebenso dringend benötigt wird. Es wurde im Ort extra ein Verein für die Betreuung gegründet. Er wolle mehr Gleichbehandlung zwischen Amstetten und Schalkstetten.

Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, nach dem Ergebnis der Verkehrsschau an der Hauptstraße. Gemeindeamtsfrau Münz erklärt, dass das Protokoll vom Landratsamt noch nicht vorliege.

Ein Gemeinderat berichtet über verärgerte Eltern bezüglich der Spielplätze in der Vogelsiedlung und erkundigt sich nach der vorgesehenen Altersklasse des neuen Spielgerätes. Außerdem berichtet er über die Unzufriedenheit einiger Eltern, dass unter der Schaukel das Rindenmulch entfernt wurde und mit Split aufgefüllt wurde. Aufgefallen sei auch, dass die erste Stufe des Gerätes ca. 40 cm über dem Boden ist. Dies sei für Kleinkinder viel zu hoch. Ortsbaumeister Werner gibt zum einen zur Auskunft, dass das Spielgerät für Kinder ab drei Jahren geeignet ist. BM Raab und Herr Werner sichern Prüfung vor Ort zu. Des Weiteren erklärt Herr Werner, dass alles den Normen entspricht.

10. Bürgerviertelfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich, ob es die Möglichkeit gibt, einen Gewerbeverein zu gründen. BM Raab erklärt, dass er sich hiermit schon beschäftigt hat. Des Weiteren berichtet dieser Bürger über den Bürgertag in Lonsee und erkundigt sich darüber, ob dies für Amstetten auch vorgesehen sei. Der Vorsitzende erklärt, dass er die Konzeption auch spannend fand und sich gerne Vorort gemacht hätte, aber aufgrund eines Jubiläums nicht dazugekommen ist.

Eine Bürgerin weist darauf hin, dass man für den Wohnmobilstellplatz doch Gebühren für Abwasser und Müllentsorgung verlangen könne. Die Verwaltung informiert, dass der Tourismusausschuss dies bereits abgelehnt habe, sichert jedoch zu, dass dies wieder aufgenommen wird, falls dies der allgemeine Wunsch wäre.

Bericht aus der Sitzung am 15.10.2018

Am 15. Oktober 2018 traf sich die Gemeinderat zu seiner Haushaltskonsolidierungssitzung. Bei dieser Sitzung wurden vorrangig finanzielle Themen beraten und beschlossen.

Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Gemeindekämmerer Karlheinz Beutel berichtet über den finanziellen Abschluss des Jahres 2017. Zwar ist der Jahresabschluss 2017 besser als die Planung abgeschlossen geworden (im Plan ging man von einem Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 411.700 Euro aus), doch konnte erneut kein positiver Saldo erwirtschaftet werden. Nach den Zahlen des Abschlusses hatte die Gemeinde Erträge in Höhe von 11.428.397,31 Euro (Plan 11.033.300 Euro), dem gegenüberstanden Aufwendungen in Höhe von 11.447.517,12 Euro (Plan 11.445.000 Euro). Rechnerisch ergibt sich so ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von 19.119,81 Euro. Durch außerordentliche Buchungen, also der Saldo von außerordentlichen Erträgen bzw. außerordentlichen Aufwendungen erhöhte sich der Fehlbetrag im Jahr 2017 auf 21.180,06 Euro (nach der Haushaltsplanung wäre dieser Betrag sogar bei -270.700 Euro gewesen). Dies bedeutet, dass die Gemeinde von ihrem
Vermögen zehrt und das Basiskapital (Eigenkapital) sich entsprechend reduziert.
Zwar ist das Haushaltsjahr 2017 deutlich besser ausgefallen als in der Planung doch steht weiterhin ein negativer Saldo in den Büchern. Die Verschuldung betrug zum 31.12.2017 tatsächlich
551.560 Euro bzw. 137,48 Euro je Einwohner. Wenn man die genehmigte übertragende Kreditermächtigungen in die Betrachtung miteinbezieht erhöht sich die Verschuldung
auf 5.304.360 Euro, dies entspricht einen pro-Kopf Wert von 1.322,12 Euro.
Der Vorsitzende bedankte sich beim Herrn Beutel für die geleistete Arbeit bei der schwierigen Aufgabe eines Jahresabschlusses aufzustellen. Nach einigen Verständnisfragen wurde dieser Tagesordnungspunkt einstimmig vom Gemeinderat angenommen.


Rückbetrachtungen der letzten Jahresabschlüsse
Eines der Ziele der kommunalen Doppik – auch als Neues Kommunales Haushaltsrecht (NKHR) bekannt – ist es eine intergenerative Gerechtigkeit im Haushalt darzustellen. Dies bedeutet, dass z.B. Baumaßnahmen im Optimalfall innerhalb einer Generation (rechnerisch um die 25 Jahre) erwirtschaftet werden sollten. In der Vergangenheit hatten die Gemeinde, wie im Übrigen heute noch das Land und der Bund, die sogenannte Kameralistik im Einsatz. Ein kameraler Haushalt – ist vereinfacht ausgedrückt lediglich eine Betrachtung der finanziellen Ströme, als Steuerungsgrößen
werden Einnahmen bzw. Ausgaben verwendet. Die kommunale Doppik arbeitet hingegen mit den Begrifflichkeiten Erträge und Aufwendungen, dies bedeutet, dass z.B. auch nicht zahlungswirksame Buchungen dargestellt werden (z.B. Abschreibungen). Dieses Rechnungswesen ist das Gesamtheitlichere und dadurch auch ehrlichere, wenn man beide Systematiken miteinander vergleicht.
Wir in Amstetten haben als erste Gemeinde im Alb-Donau-Kreis unserer Rechnungswesen bereits im Jahr 2011 „umgestellt“.
Seit dieser Umstellung waren wir nicht in der Lage unseren Gemeindehaushalt auszugleichen. Bei einem Unternehmen würde man jeweils von einem Jahresfehlbetrag sprechen. Nach dem Haushaltsrecht ist es momentan kein Problem diesen Fehlbetrag auszugleichen, doch aufgrund einer Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes funktionieren
diese Mechanismen spätestens mit Ende des Haushaltsjahres 2020 nicht mehr. Die Gemeinde ist deshalb angehalten systematisch und strukturell einzusparen, um den Fehlbetrag im Optimalfall auf 0 Euro zu reduzieren.


Kenntnisnahme des Haushaltskonsolidierungsbericht
Wie bereits unter dem Tagesordnungspunkt 2 – in einer kleinen Ist-Analyse dargestellt – hat unsere Gemeinde ein strukturelles Defizit von rund 270.000 Euro. Um die mögliche Einsparpotentiale innerhalb der Gemeindeverwaltung darzustellen, wurde die Gemeinde im Rahmen einer Studienarbeit von einer Studentin (Frau Kerstin Schmid) von der Verwaltungshochschule Kehl unterstützt.
Auf 120 Seiten hat Frau Schmid – aus Ihrer Sicht - alle möglichen Einsparpotentiale dargestellt. Der Vorsitzende ging bei der Einbringung dieses Tagesordnungspunkts darauf ein, dass die Studierende absichtlich keinerlei Denkverbote erteilt bekommen hat. Dies bedeutet, dass viele Einsparmöglichkeiten bzw. –potentiale weder gesellschaftlich noch politisch tragbar wären. Das Ziel dieser Arbeit sollte aber sein unabhängig von diesen Punkten eine möglichst wertneutrale Arbeit abzugeben. „Nur wenn man sich ehrlich macht, kann man auch strukturell einsparen“.
Wenn man bereits im Vorfeld diverse Einschränkungen macht, leidet die Akzeptanz und dadurch wird der Einsparwille tendenziell kleiner.
Frau Schmid stellte ihren Bericht und die Systematik mit einigen Beispielen vor. In diesem Bericht werden neben vermeintlich kleinen Punkten, wie die Kürzung der Repräsentationsmittel
des Bürgermeisters auch diverse Gemeindeeinrichtungen zur Disposition gebracht.
Der Bericht wurde erst am Sitzungstag verteilt, da es der Verwaltung wichtig war, dieses Vorbemerkungen zu machen, bevor mögliche Misinterpretationen und dadurch unnötige Hektik entsteht. Der Bericht ist auf der Gemeinde Homepage für die Bürgerschaft abrufbar (u.a. dem Stichwort Haushaltskonsolidierungsbericht). Herr Bürgermeister Raab bedankte sich bei Frau Schmid
für Ihre umfangreiche Arbeit und verwies darauf, dass dieser Bericht als Beratungsunterlage den Gemeinderat noch einige Zeit begleiten wird. Als nächster Schritt sollten die Fraktionen sich Gedanken machen und politische Schwerpunkte setzen.

Diskussion über Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer
Der Vorsitzende erläutert diesen Tagesordnungspunkt: In Amstetten gibt es 203 Fälle (Stand zum 30. Juni 2018) von Menschen, die einen Nebenwohnsitz bei uns haben. Bei einem Nebenwohnsitz/ Inhaber eines Zweitwohnsitzes versteht man Personen, die einen nicht dauerhaften Wohnsitz in einer Gemeinde haben. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Häufig kann man diese, wie folgt zusammenfassen:

- Emotionale Gründe (ehemalige Bürger, die im Elternhaus einen Nebenwohnsitz haben)
- Berufliche Gründe (Person arbeitet hier, aber seine Familie wohnt in einer anderen Ortschaft)
- Studierende (melden sich häufig nur mit Zweitwohnsitz an, u.a. aus steuertechnischen Gründen und aus Bequemlichkeit)
- Gründe der Pflege (Personen die Außerhalb wohnen aber auf der Gemarkung einen Angehörigen pflegen)
- usw.
Gemäß der Rechtsprechung ist es möglich, diese Personen zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzuziehen. Der Hauptzweck einer Zweitwohnsitzsteuer ist aber eine Verhaltenssteuerung. Dies bedeutet, dass die Personen motiviert werden sollen, ihren Erstwohnsitz auch rein formalrechtlich nach Amstetten zu verlagern. Da sich eine Gemeinde zum größten Teil durch andeszuweisungen
finanziert, ist die Anzahl der Einwohner zum 30. Juni des Vorjahres entscheidend (vgl. hierfür § 143 GemO man spricht von der maßgebende Einwohnerzahl). Jeder Einwohner
trägt somit rechnerisch mit über 1.000 Euro zur Finanzierung des Gemeinwesens bei.
Soziale Verträglichkeit:
Um die Steuer sozial ausgewogen zu gestalten ist es möglich gewisse Personenkreise von dieser Steuer zu befreien. Beispiele für Steuerbefreiungen, aus anderen Gemeinden:
- Berufliche Gründe
- Schüler, Studenten, Auszubildende und Soziales Jahr
- Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen
Steuermaßstab, Bemessungsgrundlage:
Als Steuermaßstab wird der jährliche Mietaufwand als Bemessungsgrundlage herangezogen. Man unterscheidet zwischen Nettokaltmiete, Bruttokaltmiete (einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) und Bruttowarmmiete. Die Bruttokaltmiete wird dann mit einem Satz von 10 v.H. gemindert, die Bruttowarmmiete um 20 v.H.. Eine Unterscheidung zwischen Pacht, Nutzungsentgelt, Erbbauzins, Leibrente findet nicht statt. Für Personen die Eigentum haben wird regelmäßig eine ortsübliche Miete festgelegt.
Steuersatz:
Bei der Festlegung hat sich ein Satz von jährlich acht von Hundert der Bemessungsgrundlage als praktikabel erwiesen.
In der anschließenden Diskussion wurde bezweifelt, dass sich eine solche Steuer in Amstetten lohnen würde, da wir im Gegensatz zur Bodenseeregion keine Touristikgemeinde
wären. Auch wird vorgetragen, dass man sich dies gut überlegen müsste, nicht dass der Verwaltungsaufwand höher wäre als die möglichen Steuereinnahmen.
Herr Raab berichtete von Erfahrungen von anderen Gemeinden und verwies daraufhin, dass es sich eher um eine Steuerungssteuer handeln würde (also man möchte ein gewisses Verhalten unterstützen) und dass die Steuereinnahmen zweitranging wären. Aufgrund der jetzigen Ausgestaltung der Finanzbeziehungen der Gemeinden ist eines der wesentlichen Einnahmeinstrumente die Einwohnerzahl. Rechnerisch bringt uns jeder Einwohner rund 1.000 Euro. Da es sich lediglich um eine Diskussion handelte hat der Gemeinderat auch folglich keinen Beschluss gefasst.

Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger wollte wissen, was die Gemeinde mit den Steuereinnahmen aus der Hundesteuer macht. Auch wies er daraufhin dass es in Amstetten-Dorf einen gefährlichen Hund geben würde, und erkundigte sich, ob dieser Hund angemeldet sei. Herr Raab erläuterte daraufhin die rechtliche Lage bei der Hundesteuer und auf die Bestimmungen der Abgabenordnung. Nach Prüfung des Hundefalles kann festgehalten werden, dass der Hund kein Kampfhund wäre, und auch ordnungsgemäß angemeldet ist.
Auch thematisierte der Bürger, dass Fahrradfahrer an seinem Haus rücksichtlos vorbeifahren würden, seit ein entsprechendes Schild an der Laterne befestigt worden sei. Auch kritisierte er in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrsschau auf Höhe des Aurains. Er führte auch seinen Unmut über den Zustand des Weges von Birketweg in die Gartenstraße.an.

Bericht aus der Sitzung am 22.10.2018

1 Vorstellung BürgerGIS
Die Gemeinde Amstetten hat schon viele Jahre ein grafisches Informationssystem (GIS). In diesem sind alle Grundstücke in der Gemeinde dargestellt, darüber hinaus sind verschiedene Fachanwendungen integriert. Beispielsweise gibt es Daten über Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie auch Baugrundstücke.
Seit einiger Zeit laufen Bestrebungen, diese Daten, soweit datenschutzrechtlich vertretbar, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Rechenzentrum bietet seit einiger Zeit ein BürgerGIS an, das dies ermöglicht. Die Verwaltung hat im letzten Jahr zusammen mit dem uns betreuenden Ingenieurbüro Will die Daten, die veröffentlicht werden können, aufbereitet. Es geht dabei zum
einen um Bebauungspläne und zum anderen um Bodenrichtwerte. Weitere typische Anwendungen in anderen Gemeinden, die je nach Bedarf noch hinzukommen können, sind z.B. Containerstandplätze oder touristisch interessante Punkte. Nutzer werden zum einen vor allem Architekten und Bauwillige und zum anderen Personen und Einrichtungen sein, die sich mit Grundstückswerten befassen. Die Gemeinde wird auf Ihrer Homepage auch eine kurze Einführung sowie den Link zum BürgerGIS veröffentlichen. Hierzu begrüßt der Vorsitzende Raab Herrn Alexander Grenz, Mitarbeiter des Ingenieurbüros Will. Herr Grenz stellt an Hand einer Präsentation das Vorhaben vor. Ein Gemeinderat möchte wissen, ob diese Darstellungen maßstabsgetreu sind. Herr Grenz verneint dies, dies ist datenschutzrechtlich nicht zugelassen ist. Ortsbaumeister Werner erklärt, dass als weitere Funktion vorgesehen ist, per Mausklick die Entfernungen messen zu können. . Des Weiteren erklärt er, dass auf Wunsch auch z. Bsp. die Standorte der Defibrillatoren, Spielplätze, Naturschutzgebiete etc. eingespielt werden können.
Herr Grenz erwähnt noch, dass die Daten einmal im Jahr aktualisiert werden. Bebauungspläne jedoch sobald sie bestandsfähig sind. Dieses Informationssystem soll ab dem 1.11.2018 zur
Verfügung stehen.


2. Kulturhaus Alte Schule – Vergabe von Bauarbeiten:
Fliesenarbeiten
Für das Kulturhaus „Alte Schule“ wurden vom Architekturbüro Stolz die Fliesenarbeiten öffentlich ausgeschrieben.
Günstigste Bieterin: Fa. Rösch, Blaubeuren 17.934,85 € (incl.Mwst.)
Teuerste Bieterin: 24.082,51 €
Die Fa. Rösch erhält somit einstimmig den Auftrag.


3.Sanierung und Anbau Lonetalschule – Vergabe von Bauarbeiten: Brandschutztüren
Für das oben genannte Bauvorhaben wurden vom Architekturbüro Gaus und Knödler die Stahlblechtüren und die Brandschutztüren in Alu/Glas öffentlich ausgeschrieben.
Für die Arbeiten an den Stahlblechtüren hat das Architekturbüro Gaus und Knödler in seiner Kostenberechnung eine Summen von 10.335,15 € (Brutto) berechnet.
Für die Arbeiten an dem Brandschutztüren Alu/Glas hat das Architekturbüro Gaus und Knödler in seiner Kostenberechnung eine Summen von 103.440,75 € (Brutto) berechnet.
Herr Gaus gibt zur Auskunft, dass kein Bieter bei der öffentlichen Ausschreibung ein Angebot abgegeben habe. Bei der beschränkten waren es vier Bieter. Es liegen zwei der abgegebenen Angebote über dem Budget. Mit zwei Bietern ist man in Verhandlungen. Da dies eine öffentliche Sitzung ist, gibt Herr Architekt Werner keine Auskunft über Firmenname und Preise. Ein Gemeinderat spricht sich auf Grund der nicht öffentlich nennbaren Erhöhung gegen eine Ermächtigung der Gemeinde aus.
Folgender Beschluss wurde mit 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen und 15 Ja-Stimmen gefasst: Der Gemeinde Amstetten wird die Ermächtigung erteilt, der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zu erteilen.


4. Baugebiet Wasserfall – Festlegung von Straßennamen
Nachdem die Bebauungspläne „Wasserfall I“ und „Wasserfall II“ als Satzung beschlossen wurden und im nächsten Jahr die Erschließung vorgenommen werden soll, sind ergänzend dazu die Straßennamen durch den Gemeinderat festzulegen. Die festzulegenden Straßennamen für das neue Baugebiet könnten sich daher aus Sicht der Verwaltung an den dort bereits befindlichen ehölzarten orientieren, so wie dies analog dazu auch in der Vogelsiedlung bzw. deren Erweiterung gehandhabt wurde. Der Vorsitzende Raab schlägt vor, den Wachholderweg (dunkelblau im Bebauungsplan eingezeichnet) nach links um die Kurve zu verlängern. Die Gemeinderäte stimmten einstimmig zu. In den Fraktionen wurde hierzu schon getagt.

Fraktionsvorsitzender Sigloch macht folgende Vorschläge:

1. Mehlbeerweg, 2. Aspenweg, 3. Esperweg
Fraktionsvorsitzender Meyer schlägt folgende Straßennamen vor:

1. Wasserfall, 2. Erlenweg, 3. Kastanienweg.
Nach kurzer Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen entschieden, dass die Straße zwischen den Baublöcken Erlenweg heißen wird.
Mit 17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird beschlossen, dass der Weg um das Baugebiet „Wasserfallweg“ heißen wird.

5. Erschließung Neubaugebiet Wasserfall und Resterschließung Haldenasem – Freigabe zur Ausschreibung
Nachdem in Amstetten-Bahnhof derzeit nahezu keine Wohnbauplätze mehr angeboten werden können und bereits eine große Anzahl an Bauplatzinteressenten für das NBG Wasserfall vorhanden ist, soll mit den dafür erforderlichen Erschließungsarbeiten gleich nach dem anstehenden Winter begonnen werden. Um möglichst günstige Ausschreibungsergebnisse zu erzielen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die öffentliche Ausschreibung bereits im November 2018 vorzunehmen, so dass eine Vergabe durch den Gemeinderat im Januar 2019 erfolgen kann. Im Zuge dieser Ausschreibung soll ferner die noch erforderliche Resterschließung für das Gewerbegebiet Haldenasem in Stubersheim aufgenommen werden. Nachdem dieses Jahr dort ein Betrieb erweitert hatte, musste bereits vorab provisorisch die Straße verlängert und mit einer Wendemöglichkeit für Lkws versehen werden. Durch die restliche Erschließung kann zudem weitere
Fläche den Gewerbetreibenden angeboten bzw. zur Verfügung gestellt werden. Ein Gemeinderat möchte wissen, ob sich die Kosten der Ausschreibung für beide Baugebiete „Wasserfall 1“ und „Wasserfall 2“ bezieht. Herr Werner bejaht dies. Folgende Gesamtkosten (incl. Mwst.) wurden für die o.g. Maßnahmen berechnet: Erschließung NBG Wasserfall in Amstetten-Bahnhof: ca.
2,72 Mio. € Resterschließung GWG Haldenasem in Amstetten- Stubersheim: ca. 400.000 €.

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst: die Gemeinde wird ermächtigt, die Erschließungsarbeiten im November 2018 öffentlich auszuschreiben, so dass eine Vergabe spätestens im Januar 2019 und damit ein Baubeginn unmittelbar nach dem Winter ermöglicht werden kann.

6. Bebauungsplan „Bei der Röse II – Erweiterung“ -
Aufstellungsbeschluss Im Jahre 1998 wurde der Bebauungsplan „Bei der Röse II“ rechtskräftig. Der Plan umfasst die Ausweisung eines Gewerbegebietes westlich des Hahnenbergweges, welches
zwischenzeitlich weitgehend als Lager- und Abstellfläche dient. Der dortige Betrieb betreibt ein Fuhrunternehmen und lagert auf dem Gelände auch Baustoffe. Der Betriebsinhaber ist auf die Gemeinde Amstetten zugegangen und hat die Erweiterung seines Betriebsgeländes beantragt. Er möchte dort ein Wohngebäude, ein Bürogebäude und eine Lagerhalle errichten. Die Gemeinde Amstetten möchte die Betriebserweiterung unterstützen, sofern diese mit der benachbarten bzw. im Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohnbebauung im Norden vereinbar ist. Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde Amstetten die dafür erforderlichen Flächen erwerben. Das Büro des Gewerbebetriebs befindet sich derzeit im ehemaligen Kindergartengebäude im eine Zusammenlegung beider Betriebsstandorte erfolgen. Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes durch ein Wohnung.Bürogebäude und eine Lagerhalle geschaffen werden.
Mit der Ausweisung des Mischgebietes „Bei der Röse II –Erweiterung“ soll die Bebauung von ca. 0,7 ha bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche ermöglicht werden. Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Lonsee/Amstetten. Es ist deckungsgleich als Gewerbe- bzw. Mischgebiet ausgewiesen. Der Ortschaftsrat hat den Planentwurf in öffentlicher Sitzung am 27.09.2018 vorberaten und seine grundsätzliche Zustimmung erteilt. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Röse II - Erweiterung“ zu beschließen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss einstimmig:
1. Für den im beiliegenden Lageplan vom 22.10.2018 dargestellten Bereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 BauGB beschlossen.
2. Für den im beiliegenden Lageplan vom 22.10.2018 dargestellten Bereich wird die Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO i. V. m. § 2 BauGB beschlossen.
3. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Grund § 3 Abs. 1 BauGB ein Erörterungstermin im Rathaus Amstetten stattfinden. Dabei wird der Bevölkerung die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sämtliche Unterlagen einzusehen sowie seine Bedenken, Anregungen oder Einwendungen zur Niederschrift vorzubringen.
4. Für die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf Grund § 4 Abs. 1 BauGB das Einholen von deren Stellungnahmen
beschlossen.
5. Die Aufstellungsbeschlüsse des Gemeinderates werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

8. Veröffentlichung Geburtstage im Amtsblatt
Bis Mitte Juni 2018 wurde im Amtsblatt der Gemeinde Amstetten ab dem 70. Geburtstag eines Bürgers jeder Geburtstag veröffentlicht. Die Bürger hatten die Möglichkeit gegen diese Veröffentlichung im Rathaus eine Sperre einzulegen, dass der Geburtstag nicht mehr erscheint. Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung wurde die Zulässigkeit solcher Veröffentlichungen geprüft und festgehalten, dass laut dem Bundesmeldegesetz nur folgende Jubiläen veröffentlicht werden dürfen:
- Altersjubiläen: 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100.Geburtstag jeder folgende Geburtstag
- Ehejubiläen: 50. und jedes folgende Ehejubiläum Nun kamen einige Bürgerinnen und Bürger auf die Gemeinde zu und fragten nach, warum die Geburtstage
nicht mehr alle Geburtstage veröffentlicht wurden.
GR Meyer fragt, ob weitere Möglichkeiten geprüft wurden, damit dies doch noch veröffentlicht werden kann. Der Vorsitzende Raab erklärt, dass rechtlich kein Anspruch besteht. Jedoch könne evtl. eine Positivabfrage gemacht werden. Mit 14 ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde entschieden, dass über das Amtsblatt abgefragt wird, wer die Jubiläen trotzdem noch veröffentlicht haben möchte.


9. Themenweg Stubersheim – Vergabe der Arbeiten
Der von der Ortschaft Stubersheim entworfene Themenweg zur Ortsgeschichte wurde bereits im Haushalt 2017 finanziert, der Zuschussbescheid aus dem Leader-Programm ging im Frühjahr 2018 ein. Die Zusage des Förderbescheids läuft im Frühjahr 2019 ab, bis dahin ist der Weg fertig zustellen. BM Raab erteilt Ortsbaumeister Wachter das Wort. OV Wachter stellt den Themenweg vor. Dieser ist 6 km lang, kinderwagenfreundlich, ca. 1,5 h Laufstrecke. Bisher hat er Angebote über 10 Thementafeln und Sitzbänken eingeholt.
Gesamtkosten Förderantrag 17.250 €; Förderung Leader 7.500 €; Eigenanteil Gemeinde 10.900 €: Erhöhung gg. Förderantrag Eigenanteil 1.150 €.
Herr Beutel erklärt, dass der Preis des günstigsten Bieters gestiegen ist, er jedoch immer noch der günstigste sei. GR Sigloch fragt nach, wie viel für diese Tafeln im Haushaltsplan bereitgestellt wurden und das „Nun mit Stubersheim war“. Kämmerer Beutel gibt zur Auskunft, dass 12.200 € dafür vorgesehen waren.
Ein Gemeinderat informiert sich über den Nutzen dieser Tafeln. Für ihn stand das in Verbindung mit der Jubiläumsfeier.
Herr Beutel erwähnt, dass die Aufstellung der Tafeln nicht an die Feier geknüpft war. Stubersheim ist die Mutter des Helfensteiner Landes, dies soll mit dem Themenweg dargestellt werden
Einen weiteren Gemeinderat stört die Außenwirkung. Es kann nicht sein, dass auf der einen eite von Sparmaßnahmen die Rede ist und auf der anderen Seite diese Summe für einen Themenweg ausgegeben werden soll.
Daraufhin antwortet ein Mitglied, dass der Gemeinderat damals eine Zusage für die Thementafeln gemacht hat und diese sollten dann auch verlässlich sein. Auf die Frage hin, wer für die Instandhaltung des Weges bzw. der Thementafeln zuständig sei, antwortet Ortsbaumeister Wachter, dass Stubersheim selbst dafür verantwortlich sei.
Kämmerer Beutel gibt bekannt, dass 9.000 € im Haushaltsplan zu Lasten der Gemeinde eingeplant waren, die
jetzigen Kosten betragen 10.900 €. Es liegen vier Angebote der Thementafeln mit Aufstellung vor:
Günstigste Bieterin: Fa. Fink, Merklingen 15.176,34 €
Teuerste Bieterin: 19.747,10 €
Folgender Beschluss wurde mit 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen gefasst:
Die Firma Fink, Merklingen, erhält als günstigste Bieterin den Auftrag.

10. Bekanntgaben & Verschiedenes
Der Vorsitzende Raab informiert über folgende Termine:
1. Am Freitag, 26.11. findet im Vortragssaal ein Vortrag von Fredo Endres mit dem Titel „Präsident Macron, wohin führt er die Grande Nation?“ statt.
2. Am Freitag, 9.11. findet die zweite Runde des Amstetter Frauensymposium statt
3. Am Samstag, 10.11.findet im Bereich Amstetten und Lonsee eine Drückjagd statt:
- L 1232 Amstetten – Nellingen-Oppingen (2 Bereiche)
- K 7401 Amstetten-Reutti – Lonsee-Urspring
- K 7318 Lonsee-Urspring – Lonsee-Radelstetten
- K 7316 Nellingen-Oppingen – Dornstadt-Scharenstetten
- Gemeindeverbindungsstraße Amstetten-Reutti – Lonsee- Radelstetten (2 Bereiche)
4. Am Donnerstag, 15.11. trifft die Arbeitsgruppe des Rathaushocks zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
5. Frau Ronja Kemmer, Bundestagsabgeordnete CDU, besucht am Freitag, 16.11. die Gemeinde.


11. Anfragen aus dem Gemeinderat
Es wurden keine Anfragen gestellt.


12. Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger beschwert sich über die Gemeinde bzgl. der Beileidsbekundungen ehemaliger Gemeinderäte. Im August ist ein ehemaliger Gemeinderat verstorben und ihm sei aufgefallen, dass seitens der Gemeinde keinerlei Beileidsbekundungen veröffentlicht wurden. BM Raab sichert Prüfung des Falls zu und weist darauf hin, dass es evtl. sein könne, dass die Angehörigen keine
Veröffentlichung wollten. Des Weiteren bemängelt derselbe Bürger, die Art und Weise der Urkundenüberreichung an die Jubilare. In diesem Fall war die Ehrenurkunde für einen Bürger nur im
Briefkasten und wurde nicht persönlich überreicht. Hier gab BM Raab zur Auskunft, dass die Jubilare angeschrieben werden und falls gewünscht, besucht er den Jubilar und überreicht die Urkunde persönlich.
Eine Bürgerin weist auf die Problematik im Waldeck bzgl. des Hundekots hin. Der Vorsitzende Raab gibt zur Auskunft, dass die Gemeindeverwaltung hier aktiv werden müsse. Außerdem seien im Waldeck laut der Bürgerin des Öfteren die Gehwege zugeparkt. Hauptamtsleiterin Münz erklärt, dass hier von dem Auto mit sichtbarem Nummernschild ein Bild gemacht und an Sie geschickt werden solle. Dies werde dann umgehend an das Landratsamt, Bußgeldstelle, weitergeleitet. Da es in Amstetten keinen Gemeindevollzugsdienst gibt, ist dies der einzige Weg.