Hundehaltung
Jeder über 3 Monate alte Hund ist anzumelden. Bei der Anmeldung erhält der Hund eine Marke, die an seinem Halsband zu befestigen ist. Das Halten eines Hundes ist steuerpflichtig. Beginnt oder endet die Hundehaltung im Laufe eines Jahres, so wird der Jahresbetrag auf die Monate umgelegt.
Rechtsvorschrift:
Hundesteuersatzung der Gemeinde Amstetten
Zuständig ist Frau Weidinger.