Gebühren und Beiträge

Die Gemeinde erhebt für die Beseitigung des Abwasser Gebühren und Beiträge.

Gebühren
Die Abwassergebühren werden nach dem Frischwassermaßstab erhoben. Gebührengrundlage ist der an der Wasseruhr abgelesene Frischwasserverbrauch, wobei nachweislich nicht eingeleitetes Abwasser nicht berechnet wird. Der Nachweis erfolgt durch eine Wasseruhr oder in Ausnahmefällen durch Schätzung. Auf die voraussichtliche Jahresschuld werden Abschlagszahlungen erhoben, die zum Jahresende abgerechnet werden.

Beiträge
Beiträge werden erhoben für die Anschlußmöglichkeit an das öffentliche Abwassernetz. Maßstab ist die Nutzungsfläche, eine Zahl, die sich aus Grundstücksfläche und Ausnutzungsmöglichkeit des Grundstücks ergibt. Das Beitragsrecht ist sehr komplex. Wir empfehlen Ihnen, sich auch rechtzeitig zu informieren, bevor Sie ein Grundstück kaufen, bei dem die Beitragsproblematik ungeklärt ist.

Rechtsvorschriften und Vordrucke
Die Abwassersatzung ist auf den Ortsrechtsseiten abgedruckt.


Ihr Ansprechpartner für Gebühren
Frau Weidinger

Kontakt
Zimmer 104, Erdgeschoss
Telefon 07331 3006 91
Telefax 07331 3006 63
E-Mail diana.weidinger@amstetten.de 


Ihr Ansprechpartner für Beiträge

Natalie Essig

Kontakt
Zimmer 107, Erdgeschoss
Telefon 07331 3006 90
Telefax 07331 3006 63
E-Mail natalie.essig@amstetten.de