Datenveröffentlichung
Daten aus dem Einwohnerregister werden auf Grund gesetzlicher Vorschriften weitergegeben. Sie können jedoch, wenn Sie das wünschen, die Weitergabe sperren. Die Weitergabe kann erfolgen an:
- Tageszeitung und Amtsblatt zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
- Aufnahme in das örtliche Adressbuch
- politische Parteien.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer