Schneeräumdienst

Der Schneeräumdienst auf Gemeindestraßen wird durch den Bauhof durchgeführt. Dabei ist die Gemeinde lediglich verpflichtet, an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen den Winterdienst durchzuführen, wobei beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein müssen.
An Geh- und Fußwegen besteht eine Räum- und Streupflicht für die Anwohner.
Dabei müssen die Wege werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Eis- bzw. Schneeglätte auftritt, ist unverzüglich wiederholt zu räumen und zu streuen.
Die Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Denken Sie daran, daß wenn auch kein Gehweg vorhanden ist, ein Fußweg mit einer Breite von 80 cm entlang der Straße geräumt werden muß.

Rechtsvorschrift:

Satzung über die Räum- und Streupflicht

Zuständig ist Herr Werner

Schülerbeförderung

Wenn für ihre Kinder keine Möglichkeit besteht, mit dem Bus oder dem Zug rechtzeitig die Schule zu erreichen (z.B. zum Nachmittagsunterricht) und sie deshalb selber fahren müssen, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuß zu erhalten.


Erforderliche Unterlagen
Nachweis, dass keine Verbindung zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.
Aufstellung der Schultage an denen die privaten Fahrten notwendig sind.


Weitere Behörden
Über den Antrag entscheidet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.


Zuständig ist Frau Heinkelmann

Schülerferienprogramm

Die Gemeinde veranstaltet jedes Jahr ein Sommerferienprogramm für alle daheimgebliebenen Kinder und Jugendlichen. Die Programmpunkte reichen dabei von Basteln und Malen über Abenteuerrallies bis hin zu einem großen Ausflug der Gemeinde. Für Anregungen, Tipps und Vorschläge für Programmpunkte sind wir sehr dankbar. Auch würden wir uns über viele freiwillige Helfer freuen, die auch beim nächsten Programm bei der Gestaltung mithelfen.

Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer

Schwerbehindertenausweis

Der erste Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist direkt beim Versorgungsamt Ulm zu stellen.
Die Verlängerung um 5 Jahre erfolgt durch das Bürgermeisteramt.


erforderliche Unterlagen
keine


Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer


Vordrucke
Antragsvordruck
Erhöhungsantrag

Sozialhilfeantrag

Sozialhilfeanträge sind über das Bürgermeisteramt einzureichen. Das Rathaus hat den Wohnsitz in Amstetten zu bescheinigen. Anträge, die direkt beim Landratsamt gestellt werden, werden an uns zurückgesandt und dauern deshalb länger.

erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck
- Einkommensnachweis
- Mietbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- weitere Unterlagen je nach Einzelfall

weitere Behörden
Über den Antrag entscheidet das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises, Sozialamt.

Zuständig sind Frau Demuth, Frau Grauer

Vordrucke
Sozialhilfeantrag
Antrag auf einmalige Sozialleistung
Hinweise zum Bezug von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
Merkblatt Sozialhilfe

Sozialwohnungen

Familien mit geringem Einkommen können Sozialwohnungen mieten. Voraussetzung hierfür ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins

Zuständig Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer

Vordrucke

Antrag auf eine Sozialwohnung

Spielplätze

Die öffentlichen Kinderspielplätze der Gemeinde werden je nach Frequentation in regelmäßigen Abständen durch eine Kontrollbeauftragten überprüft. Sollten dennoch Beschädigungen festgestellt werden, bitten wir um unverzügliche Benachrichtung.

Straßenbeleuchtung

Der Betrieb und die Erweiterung der Straßenbeleuchtung erfolgt je nach Bebauung und Wichtigkeit der Umgebung.
Durch einen Fotosensor wird die Straßenbeleuchtung bei einsetzender Dunkelheit automatisch in Betrieb genommen.
Die Nachtumschaltung in Wohngebieten erfolgt gegen 22.30 Uhr, d.h. daß nur noch jede zweite Lampe brennt.
Teilweise sind auch neuere Straßenlampen vorhanden, bei welchen je eine Leuchte mit zwei Röhren ausgestattet sind, so daß bei Nachtschaltung an jeder Lampe nur noch eine Röhre weiterleuchtet.
Wenn Sie einen Defekt feststellen, sind wir Ihnen für eine umgehende Mitteilung dankbar.

Zuständig ist Herr Werner

Straßen- und Wegeunterhaltung

Die Unterhaltungsarbeiten an öffentlichen Straßen und Wege werden nach Bedarf und Dringlichkeit vorgenommen. Die Reinigung der Straßen erfolgt in der Regel nur nach dem Winter durch Vergabe an eine Fremdfirma.

Zuständig ist Herr Werner

Streuobstwiesen

Den Antrag finden Sie hier


Zuständig ist Frau Peters

Stromversorgung

Die Stromversorgung innerhalb der Gemeinde erfolgt durch das Alb-Elektrizitätswerk Geislingen oder einen von Ihnen gewählten Versorger.

Standesamt

Das Standesamt Amstetten ist zuständig für alle Personenstandsfälle, die sich auf Amstetter Markung ereignen.

Zuständig ist Frau Mast


Vordrucke
Bestellung von Personenstandsurkunden (Abstammungs, Heirats- und Sterbeurkunden)

Sterbefall

Die Anzeige eines Sterbefalls muss spätestens am ersten auf den Todesfall folgenden Werktag erfolgen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt des Sterbeorts.

Die meisten Angehörigen beauftragen bein Bestattungsinstitut mit der Anmeldung des Todesfalls. Sollten Sie den Sterbefall selbst anzeigen, benötigen wir:

Gebühr
Für Rentenzwecke, Bestattung und Krankenkasse erhalten Sie jeweils eine Urkunde gebührenfrei. Jede weitere Urkunde kostet 12,00 €

Zuständig ist Frau Mast

Vordruck
Bestellung von Personenstandsurkunden

Friedhofsamt Frau Weidinger