Familienpass
Den Landesfamilienpass können Sie im Rathaus beantragen.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer.
Feldwege
Das Feldwegenetz besteht aus Erd-, Schotter- und Bitumenwegen, die in regelmäßigen Abständen in Absprache mit den Ortsvorstehern unterhalten werden.
Zuständig ist Herr Werner.
Fischereischeine
Die Gemeinde stellt Fischereischeine aus.
Fischereischein auf Lebenszeit für 1,5 und 10 Jahre:
Pro Jahr 8,00 €
Gebühr | Fischereiabgabe | Gesamtbetrag |
34,10 € | 8,00 € | 42,10 € für ein Jahr |
34,10 € | 40,00 € | 74,10 € für 5 Jahre |
34,10 € | 80,00 € | 114,10 € für 10 Jahre |
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer.
Jugendfischereischein von 10-16
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird dieser Schein ausgestellt . Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahren alten Inhabers eines Fischereischeines.
Gebühr | Fischereiabgabe | Gesamtbetrag |
17,00 € | -,- | 17,00 € |
Friedhöfe
In jedem Ortsteil der Gemeinde gibt es einen Friedhof. Sollte in Ihrer Familie ein Trauerfall auftreten, wenden Sie sich am besten an ein Bestattungsinstitut. Dieses wird die notwendigen Formalitäten erledigen.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite Friedhöfe
Zuständig ist Frau Weidinger.
Führerscheinantrag
Die Führerscheinanträge können bei uns auf dem Bürgermeisteramt abgegeben werden.
Gebühr
5,10 € (enthält nicht die Gebühren des Landratsamtes)
weitere Behörden
Über den Antrag entscheidet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Führerscheinstelle
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer
Vordrucke
Den Führerscheinantrag - Formular des Landratsamtes - können Sie bei uns abholen.
weitere Vordrucke:
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Sollten Sie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, ist dies bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Geben Sie bitte die Belegart an, damit wir wissen, an wen die Auskunft gehen soll.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 13 €, die Sie bitte als Scheck Ihrem Antrag beifügen.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer
Fundbüro
Fundsachen können Sie im Rathaus, Zimmer 101 abgeben und abholen.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer
Vordruck
Fundanzeige