Skip to main content

Eheschließung

Vor der Eheschließung ist zunächst die "Anmeldung zur Eheschließung" erforderlich.


Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, richtet sich nach dem Einzelfall. Wir bitten Sie, mit uns rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Vor allem wenn ausländische Staatsangehörige beteiligt sind, kann die Beschaffung der Unterlagen längere Zeit in Anspruch nehmen.


Zuständig ist Frau Mast

Erdaushubdeponien

werden vom Alb-Donau-Kreis sowie von privaten Betreibern (siehe gelbe Seiten) geführt.

Erschließungsbeiträge

Die Gemeinde erhebt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch. Erschließungsbeiträge (= Beiträge für Straßen und Nebenanlagen). Erschließungsbeiträge entstehen, wenn Straßen erstmalig hergestellt werden.


Zuständig ist Frau Essig.