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Gebühren im Kindergarten und Kinderkrippe

 

Gebührengestaltung in Amstetten

Bereits seit einigen Jahren übernimmt die Gemeinde Amstetten im Regelfall die gemeinsame Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände. In diesem Arbeitskreis sind Vertreter vom Städtetag, Gemeindetag und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände vertreten.

Familienbezogene Sozialstaffelung

In unserer Kindergartensatzung verwenden wir die sogenannte Sozialstaffelung (auch Württembergisches Modell genannt). Dies bedeutet, dass wenn mehrere Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt leben, dass die Gebühren überproportional geringer sind.

Dieses Modell ist analog der steuerrechtlichen Zuordnung aufgrund von Gerichtsentscheidungen des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 14. November 2011, X R 24/99; vom 15. Juli 1998, X B 107/97; vom 14. April 1999, X R 11/97).

Kindergartengebühren Kindergartenjahr 2024/2025 (gültig ab 01.09.2024, 12 Monatsbeiträge)

bei 1 Kind bei 2 Kindern bei 3 Kindern bei 4 Kindern und mehr
Regelkindergarten 30 Std./ Woche 148,00 € 115,00 € 78,00 € 26,00 €
Regelkindergarten 35 Std./ Woche 172,00 € 115,00 € 78,00 € 26,00 €
Kindergarten mit verl. Öffnungszeiten 35 Std./ Woche 172,00 € 134,00 € 91,00 € 30,00 €
Kindergarten mit Ganztagesbetreuung 43 Std./ Woche 212,00 € 164,00 € 111,00 € 37,00 €
Kindergarten mit Ganztagesbetreuung 47,5 Std./ Woche 234,00 € 182,00 € 123,00 € 41,00 €

Krippengebühren

bei 1 Kind bei 2 Kindern bei 3 Kindern bei 4 Kindern und mehr
Kinderkrippe mit verl. Öffnungszeiten 35 Std./ Woche 512,00 € 380,00 € 256,00 € 101,00 €
Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung 43 Std./ Woche 629,00€ 467,00 € 315,00 € 124,00 €
Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung 45 Std./ Woche 658,00 € 488,00 € 329,00 € 129,00 €
Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung 47,5 Std./ Woche 695,00 € 516,00 € 348,00 € 137,00 €

Hinweise für Empfänger*innen von Sozialleistungen bzw. Menschen mit geringem Einkommen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.

Weiterführende Informationen zum Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe finden auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.