Abbuchungen/Lastschriften
Regelmäßig zu bezahlende Beträge können Sie abbuchen lassen. Der fällige Betrag wird jeweils zum Fälligkeitstag abgebucht, Änderungen in der Höhe werden automatisch berücksichtigt.
Zuständig ist Frau Weidinger.
Vordrucke erhalten sie auch im Bürgerbüro bei Frau Demuth, Frau Grauer,
Der Vordruck muss zum Ausfüllen ausgedruckt und per Post oder Fax zurück gesandt werden
Beim Ausfüllen geben Sie bitte die Sie folgende
Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Amstetten an:
DE68ZZZ00000066160
Sollten Sie keine BIC und IBAN zur Hand haben, können Sie auch das Kombimandat verwenden. Dieses wird dann automatisch umgewandelt
Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Amstetten:
DE68ZZZ00000066160
Abfallbeseitigung
Über die Organisation der Abfallbeseitigung werden Sie auf den extra Seiten ausführlich informiert.
Zuständig ist Frau Weidinger.
Amtsblatt
Das Amtsblatt der Gemeinde erscheint wöchentlich donnerstags.
Wenn Sie Interesse am Bezug haben, wenden Sie sich bitte den
Verlag Druck & Medien Zipperlen GmbH
Dieselstraße 3
89160 Dornstadt
Telefon: 07348/98 76-0
Mail: druck.medien@zipperlen.de
Anmeldungen/Abmeldungen
Jeder, der in Amstetten zuzieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden. Gleichzeitig sind auch Müllbanderolen zu erwerben.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen. Ansonsten wird die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort der Gemeinde Amstetten bekannt gegeben.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Grauer
Vordrucke
Anmeldung
Umzug innerhalb des Orts
Mitteilung Hauptwohnung
Mitteilung Wohnungsgeber
Abmeldung ins Ausland (Bei Umzug innerhalb Deutschlands nicht erforderlich)
Aufenthaltserlaubnis
Zuständig für Entscheidungen im Ausländerrecht ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm. Da jedoch die persönlichen Angaben von der Gemeindeverwaltung bestätigt werden müssen, sind Anträge beim Bürgermeisteramt einzureichen.
weitere Behörden
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89070 Ulm, Telefon 0731 185-0
Zuständig ist Frau Demuth und Frau Grauer
Aufgrabungen
Ist es notwendig, die Straße oder einen Weg im öffentlichen Bereich aufzugraben, ist dazu eine Genehmigung erforderlich. Vorkommen kann dies zum Beispiel bei der Verlegung eines Gasanschlusses.
Erforderliche Unterlagen
Skizze mit dem Eintrag der beantragten Aufgrabung
Zuständig ist Herr Werner.
Vordrucke
Antrag auf Aufgrabegenehmigung
Aurainhalle, Belegung
Die Gemeinde Amstetten vermietet die Aurainhalle für Sportveranstaltungen sowie für kulturelle Veranstaltungen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Aurainhalle.
Zuständig ist Frau Ebru Egin
Bitte wenden Sie sich an info@amstetten.de oder telefonisch an 07331/3006 0
Vordruck
Antrag auf Belegung
Ausleihgeschirr
Die Gemeinde stellt den örtlichen Vereinen und Gruppen sowie Privaten Ausleihgeschirr kostenlos zur Verfügung. Es kann auch eine gewerbliche Spülmaschine ausgeliehen werden.
Zuständig ist Frau Ebru Egin
Bitte wenden Sie sich an info@amstetten.de oder telefonisch an 07331/3006 0
Vordruck
Antrag Ausleihgeschirr
Antrag Ausleihgeschirr Vereine
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden beim Bürgermeisteramt - Bürgerbüro - beantragt
Gebühr
13,00 €
Zuständig ist Frau Demuth und Frau Grauer
Antragsvordruck (Gebühr bitte als Scheck beifügen)
Auffüllung landwirtschaftliche Grundstücke
Die Auffüllung eines landwirtschaftlichen Grundstücks bedarf in der Regel der Genehmigung durch das Landratsamt -Umweltamt-. Im Antragsvordruck steht, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen. Die Hinweise geben einen Überblick über die Voraussetzungen und das Verfahren.
Erforderliche Unterlagen
Antragsvordruck mit Anlagen
Zuständig ist das Landratsamt - Umweltamt -