Bericht aus der Sitzung am 26.01.2015

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 – Beratung und Verabschiedung

Kämmerer Herr Beutel berichtet, dass seit 2011 ein doppischer Haushalt geführt wird und nun gewisse Erfahrungen und Vergleichswerte vorliegen. Der Haushaltsplan 2015 wird finanziert durch Gewerbesteuern, die sich lediglich in den 39% Steuern und Abgaben verstecken. Ein weiterer großer Bereich setzt sich aus Zuweisungen, Umlagen und Beiträge und Gebühren (öffentlich rechtliche Entgelte) mit insgesamt 14% zusammen.

Auch die Schlüsselzahlen der Einkommenssteuer haben sich verändert, die die Grundlage für die Verteilung sind. Der Gemeinde Amstetten werden zukünftig 100.000 € fehlen. Seit knapp zehn Jahren überwiegen nicht mehr die eigenen Steuern, sondern Zuweisungen und „fremde Steuern“ bringen fast doppelt so viele Erträge. In den nächsten beiden Jahren werden fast 3 Mio € fremdfinanziert.

Herr Beutel berichtet, dass das meiste Geld in den 22% Personalaufwendungen und Dienstleistungen gebunden wird. Dies führt dazu, dass der jeweilige Abmangel für die Kindergärten und Schulen jedes Jahr weiter steigt. Die Ausgaben pro Schüler der GS Amstetten lagen im Schuljahr 10/11 bei 600 €, im Jahr 2015 bereits bei 1.050 €. Vergleichsweise ist für einen Schüler an der Grundschule Schalkstetten die Zahl von 800€auf 1.000 € gestiegen.

Er verweist zum Schluss noch auf die erfreuliche Seite, die immer einen Zahlungsmittelüberschuss aufweist. Dieser liegt 2015 bei fast 1. Mio €, welcher durch Ermächtigungen voraussichtlich gebunden sein wird. Die Kreditaufnahmen liegen knapp unter 200 €/Einwohner, werden aber auf 500 €/Einwohner steigen.

Der Schuldenstand für das Jahr 2015 sei hauptsächlich der noch anhaltenden Sanierung der Aurainhalle und dem unmittelbar anknüpfenden Baubeginn der Gemeinschaftsschule Lonetal geschuldet. Kämmerer Herr Beutel führt weiter aus, dass die Steuersätze unverändert bleiben sollen. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass der diesjährige Haushaltsplan genehmigungspflichtige Teile enthält und erst nach öffentlicher Bekanntmachung kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden. Der Haushaltsplan wurde die letzten vier Wochen für die Bürger auf der Homepage der Gemeinde Amstetten eingestellt.

Nachträglich sei noch ein Antrag eingegangen, mit dem Mittel für den DSL-Ausbau bereitgehalten werden sollen. Der neu gegründete Verein Komm-net wird ab Spätsommer 2015 handlungsfähig und soll eine umfassende Bestandserhebung und Struktur- und Mitverkabelungsplanung für die Gemeinden anstoßen. Amstetten könnte sich vorab mit anderen Gemeinden des Alb-Donau-Kreises zusammentun, der Anteil Amstettens beläuft sich dabei auf ca. 23.000€. Dies wird von allen Gemeinderäten befürwortet.

Der Haushaltplan kann im Internet unter der Adresse http://www.amstetten.de/haushaltsplan-2015.html nachgelesen werden.

GR Eberhardt fasst für die FUG zusammen, dass der diesjährige Haushaltsplan nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht zwar nicht super gut dastehe, im Vergleich im alten Haushaltsrecht, wäre der Zahlungsmittelüberschuss die Zuführungsrate und es läge ein durchaus positiver Haushaltsplan zur Abstimmung vor. Er verweist darauf, dass sich der Gemeinderat wieder viele Projekte vorgenommen hat und die Wünsche der Bürgerinnen einiges wert sind. Er nennt z.B. die geplante Erweiterung der GMS Lonetal, die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges, Erschließung von neuem Bauland und Bereitstellung von finanziellen Mitteln für den Ausbau des Tourismus und des Netzwerkes AJA.

Für die BNL spricht GR Sigloch an, dass die einzelnen Teilhaushalte nicht immer kostendeckend geführt werden können, vielleicht können auch nicht alle bisherigen Standards beibehalten werden. Auch er verweist auf die beiden großen Finanzierungen der Ausrainhalle und der Erweiterung der GMS Lonetal. Ebenso, dass in den kommenden Jahren im Bereich Abwasser weitere Investitionen gemeinsam mit Lonsee und Nellingen getätigt werden sollen. Zusätzlich gibt er zu bedenken, dass die Gemeinde für weitere Anschlussunterbringungen von Asylbewerbern gewappnet sein sollte.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung.

2. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

1. Albtäler Rad-Weg

Herr Bürgermeister Grothe gibt gekannt, dass für den Albtäler-Ra-Weg ein Schild am Bahnhof in Amstetten angebracht wird, da Amstetten als Start- und Zielpunkt fungieren wird.

2. Geislingen Erlebnisweg

Außerdem gibt Herr Bürgermeister Grothe bekannt, dass entlang der Geislinger Steige ein Wald-Erlebnispfad realisiert werden soll. Dafür werden im Bereich der Ziegelhütte und am Gerstetter Bahnhof in Amstetten Informationstafeln aufgestellt.

3. Anhörung Nahverkehrsplan

Es wird berichtet, dass eine umfassende Stellungnahme an das Landratsamt übermittelt wurde, in der hauptsächlich unpassende oder gar fehlende Busverbindungen an das Zugangebot der deutschen Bahn bemängelt wurden. Außerdem wurde angeregt, das Angebot während der Ferien und in den Abendstunden am Wochenende zu erweitern.

4. Reutti B10

OV Hannuschka bezieht sich auf den Zeitungsartikel in der Geislinger Zeitung, der eine weitere Variante der Ortsumfahrung Amstetten aufzeigt und die erkundigt sich nach dem Ergebnis des Gespräches mit dem Regierungspräsidium Tübingen. Das Gespräch findet erst Ende Februar statt und ihr wird zugesagt, dass der aktuelle Stand dann im Gemeinderat vorgestellt bzw. diskutiert wird.

5. Kehrmaschine

Auf Nachfrage wird ausgeführt, dass die Kehrmaschine auf jeden Fall nach dem Winter wieder im Einsatz sein wird.

6. Treppe Panoramastraße und Ettlenschießer Weg

Ebenfalls wird zugesagt, die Kosten zu ermitteln um die Treppe zwischen Panoramastraße und Ettlenschießer-Weg zu beleuchten. Diese könnten dann für das Jahr 2016 beantragt werden.

7. Aurainhalle

Es kann noch nicht konkret gesagt werden, wann die Aurainhalle für die Vereine wieder zum Betrieb freigegeben wird. Spätestens bis zum 20.03.2015 zur Einweihung wird der Betrieb freigegeben.

8. Dokumentation zur Sanierung

Es wird angeregt eine Broschüre über die Sanierung der Aurainhalle zu erstellen.

9. Eröffnungsbilanz

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Landratsamt hat keine Beanstandungen ergeben.

Bericht aus der Sitzung am 23.02.2015

1. Bürgerfragestunde

Es wurde vorgetragen, dass es dem Roten-Kreuz Lonsee nicht gestattet wurde einen Container zur Altkleidersammlung aufzustellen. Es konnte nur geantwortet werden, dass für die Aufstellung eines solchen Kleidercontainers grundsätzlich eine Sammelgenehmigung vorliegen müsse. Außerdem sei auf den gemeindlichen Sammelplätzen keine Kapazität mehr frei.

2. Planungswettbewerb Gemeinschaftsschule Lonetal

Seitens der Schulleitung wurde der Gemeinderat am 28.04.2014 in öffentlicher Sitzung darüber informiert, dass angesichts der neuen Anforderungen an die Gemeinschaftsschule über einen Um- bzw. Anbau nachgedacht werden müsse. So benötige die Schule schon zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 weitere Räume, so dass seitens der Schulleitung dem Gremium ein Raumprogramm vorgestellt wurde, bei welcher von einer Zweizügigkeit sowohl in Grund- als auch Gemeinschaftsschule ausgegangen wurde. Demnach hat die Schulleitung eine fehlende Fläche von rd. 500 m² ermittelt, wobei zusätzlich auch weiterer Raumbedarf von der Kernzeitbetreuung angemeldet wurde.

Der Gemeinderat hat daraufhin am 20.10.2014 in öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, einen Planungswettbewerb durchzuführen, um Anregungen und Lösungsvorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Hierzu wurden drei im Schulbau erfahrene Architekturbüros beauftragt, gegen eine Pauschale in Höhe von 3.500 € (incl. Mwst.) sich mit nachfolgenden Aufgabestellungen zu befassen und deren erarbeiteten Vorschläge dem Gremium bzw. der Schulleitung zu erläutern:

- Umsetzung Raumkonzept für die Gemeinschaftsschule einschl. Kernzeitbetreuung, sowie Option für eine Ganztagesschule in der Grundschule

- Sonstige anstehende Umbau/Sanierungsmaßnahmen (z.B. Sanitärbereiche, Schalldämmung, Rektorat, Raumakustik, optische Aufwertungen etc.)

Die planenden Büros haben jeweils einzeln ihre Vorentwürfe bzw. Varianten vorgestellt und die Fragen aus dem Gremium bzw. von der Schulleitung beantwortet. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass eine Bewertung mit Beratung zur weiteren Vorgehensweise in einer nächsten Sitzung erfolgen soll und der Lehrerschaft bis dahin die Pläne anschauen und darüber diskutieren kann.

3. Schaffung einer Stelle für die Schulsozialarbeit mit 50% für die Gemeinschaftsschule Lonetal am Schulstandort Amstetten

Schulsozialarbeiter fungieren als Teil der Jungendhilfe als Ansprechpartner bei Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung junger Menschen. Schulsozialarbeit soll eine Unterstützung für Schüler, Eltern und Lehrer bei Problemen darstellen. Sie beraten Schüler und unterstützen bei Problemen in der Schule oder bei familiären und persönlichen Schwierigkeiten. Sie bieten Eltern Hilfestellung bei schulischen und familiären Problemen und kooperieren mit Lehrern, Fachdiensten und der offenen Jugendarbeit. Durch den Betrieb der Ganztagesschule wird diese zunehmend zum Lebensraum der Schüler und Probleme dieser verlagern sich immer mehr in die Schule. Durch steigende Berufstätigkeit beider Eltern, der steigenden Zahl Alleinerziehender und einem erhöhten Bedarf an sozialer Integration steht die Schule vor wachsenden Aufgaben.

Die Gemeinschaftsschule Lonetal weist einen hohen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund auf. Gerade Kinder aus Zuwandererfamilien benötigen dringend Unterstützung bei ihrer Integration. Hier wirkt eine gute Schulsozialarbeit präventiv. Die Schulsozialarbeit ersetzt weder die die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte noch das Handeln des beim Landratsamtes angesiedelten Jugendamtes. Die Schulsozialarbeit kann Lehrkräfte entlasten.

Durch den Schulbetrieb an zwei Schulstandorten wünscht die Schulleitung je zwei 50% Stellen zu schaffen. Ein Einsatz wäre während der Schulzeit täglich an beiden Schulstandorten gegeben.

Seit dem Jahr 2012 wir die Schulsozialarbeit vom Land Baden-Württemberg mit einem Betrag von 16.700,- € je Vollzeitstelle finanziert. Denselben Betrag übernimmt der Alb-Donau-Kreis. Der Restbetrag wird von der Gemeinde getragen.

Es bieten sich zwei Möglichkeiten einen Schulsozialarbeiter zu beschäftigen. Entweder wird dieser im Rahmen einer Personalleihe geliehen“ oder direkt bei der Gemeinde angestellt. Die Kosten für eine solche Personalleihe liegen für das Schuljahr 2015/2016 bei einem Beschäftigungsumfang von 50% bei 35.067,09 €. Davon muss noch der Zuschuss in Höhe von 16.700,- € abgezogen werden, so dass Kosten in Höhe von knapp 17.000,-€ entstehen. Bei einer Festanstellung setzten sich die Gesamtkosten ebenfalls aus den Personalkosten, Personalnebenkosten, Sachkosten sowie Gemeinkosten zusammen. Auf gleicher Grundlage

stehen bei einer 50 % Anstellung Gesamtkosten in Höhe von 25.887,57 € an. Davon muss auch wieder der Zuschuss in Höhe von 16.700,- € abgezogen werden und die übrigen 9.187,57 € müssten von der Gemeinde getragen werden.

Der Gemeindeverwaltungsverband hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2014 eine Beschlussempfehlung für zwei 50% Stellen (eine in Amstetten, eine in Lonsee) abgegeben, wobei die genaue Ausgestaltung der Stellen (Festanstellung oder Personalleihe) offen geblieben ist. Da Anstellungsträger die jeweilige Gemeinde ist, können die beiden Gemeinden unabhängig voneinander über die Schaffung und Ausgestaltung der Stelle entscheiden.

Nach kurzer Diskussion beschließt das Gremium einstimmig eine 50% Kraft bei der Gemeinde anzustellen.

4. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten

Bei der Hauptversammlung am 21.02. 2015 wurde kein Feuerwehrkommandant gefunden. Deshalb wird dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.

5. Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Feuerwehrkommandanten

Bei der Hauptversammlung am 21.02.2015 wurde Herr Daniel Rinklin für 5 Jahre zum 1. Stv. Feuerwehrkommandanten und Herr Rudi Schmid für die Restlaufzeit von 3 Jahren zum 2. Stv. Kommandanten gewählt.

Der Gemeinderat stimmt der Wahl der stellvertretenden Feuerwehrkommandanten einstimmig zu.

6. Bebauungsplan „Binsenstraße II – nördlicher Teil“ – Aufstellungsbeschluss

Um im Teilort Schalkstetten weiterhin Bauplätze insbesondere für ortsansässige Personen anbieten zu können, sollen nördlich der Binsenstraße auf einem Teil mit rd. 2.000 m² von Flst. 248 drei weitere Bauplätze ausgewiesen werden. Eine öffentliche Behandlung durch den Ortschaftsrat hat hierzu am 27.01.2015 stattgefunden und vonseiten des Ortschaftsrates wurde einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

- Für das Gebiet „Binsenstraße II – nördlicher Teil“ soll ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften aufgestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich wird dabei begrenzt durch die Binsenstraße im Süden, Weg Nr. 246 (Haustraße) im Westen, Flst. 248/1 im Osten. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist die durch das Ortsbauamt gefertigte Lageplanskizze vom 30.01.2015.

- Folgende Planungsziele werden angestrebt:

Nachdem im Teilort Schalkstetten keine Flächen mehr für die Wohnbebauung zur Verfügung stehen, sollen weitere Bauplätze für die Wohnbebauung geschaffen werden. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes kann der Wohnbedarf insbesondere für ortsansässige Personen vorläufig abgedeckt werden.

- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, die Bürger- und Behördenanhörung vorzunehmen und die Ausarbeitung des notwendigen Umweltberichts, sowie die Erschließungsplanung in Auftrag zu geben.

7. Bestattungsformen auf den Friedhöfen in Amstetten

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass in letzter Zeit immer mehr Anfragen zu den verschiedenen Bestattungsformen vorgebracht wurden. Auf den Amstetter Friedhöfen werden folgende Bestattungsformen angeboten:

Erdgräber als Einzelgrab auf allen Friedhöfen

Erdgräber als Doppelgrab auf allen Friedhöfen außer Reutti

Urnengräber als Einzelgrab auf allen Friedhöfen außer Reutti

Urnengräber als Doppelgrab auf allen Friedhöfen außer Reutti

Begräbnisplatz in einer Urnenstele Friedhof Waldeck in Amstetten-Bahnhof.

Mit diesem Angebot wird den Bedürfnissen der Bevölkerung im Wesentlichen entsprochen. Zur Abrundung des Angebots beziehungsweise aus Kapazitätsgründen sind folgende Änderungen angedacht:

Friedhof Reutti - Urnenstelen

Die Kapazität des Friedhofs Reutti ist aus räumlichen Gründen sehr begrenzt. Die Ausweisung eines separaten Urnengrabfelds oder von Erdgräbern als Doppelgrab ist aus Platzgründen nicht möglich. Der Friedhof Reutti ist ständig an der Kapazitätsgrenze ausgelastet. Nachdem sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren gewandelt hat, wäre die Aufstellung von Urnenstelen entlang der Kirche eine Möglichkeit zur Entlastung. Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat schlug die Verwaltung vor, auf dem Friedhof Reutti zunächst eine Urnenstele aufzustellen. Die Gestaltung (Höhe, Form) wird dann noch mit dem Ortschaftsrat abgestimmt. Im Haushaltsplan 2015sind 12.000 € für diese erste Stele bereit gestellt.

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

Verkürzung der Ruhezeit

Eine andere Möglichkeit, den Friedhof Reutti zu entlasten, wäre die allgemeinen Ruhezeiten zu verkürzen. Allerdings gibt es dazu in Bräunisheim ein spezielles Problem: Aufgrund eines geologischen Gutachtens ist dort die Ruhezeit amtlich auf mind. 25 Jahre festgesetzt. Sollte sich eine allgemeine Ruhezeitverkürzung ergeben, müsste im neuen Teil des Friedhofes der Bau von Grabkammern in Betracht gezogen werden. Die zusätzlichen Kosten für fünf Begräbnisstellen betragen voraussichtlich 2.500 €. Die Verkürzung der Ruhezeit würde auch für die Nutzungsberechtigen eine erhebliche Einsparmöglichkeiten ergeben, weil die Gebühr mit den Nutzungsjahren zusammenhängt.

Die Bestattungskultur hat sich in der Zwischenzeit vielfach gewandelt, oft sind die nächsten Angehörigen nicht mehr am Ort wohnhaft oder können aus gesundheitlichen Gründen das Grab nicht mehr pflegen, so dass immer mehr Grabpflegeverträge abgeschlossen werden. Damit wäre die Akzeptanz zur Verkürzung der Ruhezeit bei einem großen Teil der Bevölkerung gegeben. Auch in den meisten umliegenden Gemeinden gibt es kürzere Ruhezeiten:

Nach ausgiebiger Diskussion bittet der Gemeinderat die Verwaltung noch einmal zu prüfen, ob nicht eine Pauschale pro Bestattung im Erdgrab gefunden werden kann und somit unterschiedliche Ruhezeiten in den einzelnen Friedhöfen realisierbar werden. Außerdem soll der Preisunterschied zwischen einer Ruhezeit von 25 Jahren zu 20 Jahren verdeutlicht werden.

Ablagemöglichkeit von Blumen an Urnenstelen

Wie auf fast allen anderen Friedhöfen üblich, ist die Ablage von Blumen an Urnenstelen ausgeschlossen. Die Bestattung in einer Stele soll eine einfache Bestattung ohne weitere Grabpflege sein. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Antrag gestellt, auch bei Urnenstelen die Möglichkeit, Blumen abzulegen zuzulassen.

Verschiedene Ausgestaltungen wurden überprüft und auch deren Kosten ermittelt. Dadurch entstehen jedoch enorm hohe Kosten, so dass der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen hat, dass unterhalb der Stele die Möglichkeit geboten wird Blumen abzustellen.

Urnenstelen doppelte Nutzung

Obwohl technisch möglich, ist die doppelte Nutzung eines Stelenplatzes durch 2 Urnen bisher nicht geregelt. Da im Gegensatz zu Erdbestattungen keine bestimmte Reihenfolge bei der Neubelegung eingehalten werden muss, kann die Zweitbelegung allgemein zugelassen werden. Dies wird bei der Satzungsänderung mit aufgenommen werden.

Aufhebung des Verbots von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Das Verbot, Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu benutzen, wurde von den Verwaltungsgerichten als rechtswidrig eingestuft. Es gebe keinen geeigneten Nachweis, der festlegt, wie die Grabsteine produziert werden. Deshalb ist dieses Verbot wieder aufzuheben. Dies wird ebenfalls bei der Satzungsänderung mit aufgenommen werden.

Muslimische Bestattungen

Der Antrag, auf dem Friedhof in Amstetten ein muslimisches Grabfeld einzurichten, kann nicht umgesetzt werden. Im Islam ist vorgegeben, ein Grab nur einmal belegen zu dürfen. Da in Deutschland Gräber nur zeitlich begrenzt vergeben werden, müsste anders gewährleistet werden, dass die Nutzungsrechte stets verlängert werden. Da dies aber nicht praktikabel ist, wäre die Einrichtung eines rein konfessionellen Friedhofes eine geeignetere Lösung.

Weitere Bestattungsformen

Auch für weitere Bestattungsformen wie Gemeinschaftsgrabanlagen oder Baumbestattungen fehlt in Amstetten zurzeit der Bedarf.

Nach kurzer Diskussion wird beschlossen, dass die bisherigen Bestattungsformen in Amstetten ausreichen.

8. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

Auf Nachfrage wird ausgeführt, dass die Hauptwege der Friedhöfe nach Erledigung der anderen Prioritäten bzw. bei Wetterberuhigung ausgeführt werden.

Außerdem findet nach Abschluss der Wintersaison ein Gespräch mit den Lohnunternehmen statt, um zu reflektieren und Verbesserungen im kommenden Winter zu erkennen.

Bericht aus der Sitzung am 23.03.2015

1. Bildung von Ermächtigungsreste

Die aufgeführten Ermächtigungsreste sind von der Verwaltung zum Übertrag vorgesehen. Die Ermächtigungsreste bewirken im Gegensatz zu den kameralen Haushaltsresten keine Ergebnisveränderung, sie wirken im Folgejahr wie eine überplanmäßige Ausgabe. Im Ergebnishaushalt werden parallel zu den Ertragskonten auch bei den Finanzkonten die gleichen Reste gebildet, sie sind nachstehend nicht im Einzelnen aufgeführt.

Produkt

Bezeichnung

Erm.Rest Neu

Feuerwehr

Unterhaltung der Alarmanlagen

900,00

Feuerwehr

Bewirtschaftung – Aufwendungen für Energie – Strom

63,09

Feuerwehr

Bewirtschaftung – Aufwendungen für Energie - Gas

1.197,96

Feuerwehr

Bewirtschaftung - Aufwand für Wasserversorgung

92,77

Feuerwehr

Bewirtschaftung - Aufwand für Abfallbeseitigung

42,39

Feuerwehr

Bewirtschaftung - Aufwand für Abwasserbeseitigung

400,00

Feuerwehr

Aufwand für gebäudebezogene Steuern

85,85

Feuerwehr

Haltung von Fahrzeugen

4.148,50

Feuerwehr

Feuerwehreinsätze

284,00

Feuerwehr

Mitgliedsbeiträge Werkverträge

337,64

Feuerwehr

Bürobedarf

131,60

Feuerwehr

Bücher und Zeitschriften

155,55

Feuerwehr

Post- und Fernmeldegebühren

24,19

Feuerwehr

Kostenerstattung Schlauchwerkstatt der Feuerwehr

181,00

GS Amstetten

Bewirtschaftung - Aufwand für Abwasserbeseitigung

301,23

GS Amstetten

Bewirtschaftung - Aufwand für gebäudebezogene Versicherungen

41,16

GS Amstetten

Sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlag

100,00

GS Amstetten

Lernmittel

1.203,44

GS Schalkstetten

größere Grundstücksunterhaltung

26.731,49

GS Schalkstetten

Lernmittel

3.979,38

GS Schalkstetten

Benutzungsentgelt Schulsport Grundschule Schalkstetten

545,00

GS Schalkstetten

Besondere schulische Aufwendungen - Bücherei

300,00

Bücherei

Beschaffung von Medien

500,95

Bücherei

Veranstaltungen

920,20

AJA

Aufw. sonst. Sach- und Dienstl

1.318,00

größere Grundstücksunterhaltun

900,00

Kindergarten Sandrain

Spiel- und Bastelmaterial Kindergarten

4.961,39

Kindergarten Zentrum

Spiel- und Bastelmaterial

222,78

Kindergarten Zentrum

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten un

545,38

Kindergarten Stubersheim

Spiel- und Bastelmaterial

14,23

KiGa Stubersheim

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten un

4.458,00

Spiel- und Bastelmaterial

78,38

Straßen

Vergütung Werkverträge Gemeindestraßen

7.206,87

bewegliches Vermögen

EDV Auszahlung Erwerb Verm <1000 Ž

1.638,68

bewegliches Vermögen

Bauhof Auszahlung Erwerb Verm >1000 Ž

63.021,35

bewegliches Vermögen

Bauhof Auszahlung Erwerb Verm >1000

1.322,12

bewegliches Vermögen

zentrale Dienstleistungen Auszahlung Erwerb Verm >1000

2.500,00

bewegliches Vermögen

Kinderhaus Sandrain Auszahlung Erwerb Verm <1000 Ž

600,00

Zuschuss Arztpraxis

Gesundheitsvorsorge Inv.Zuschüsse an Übrige

66.000,00

Sanierung Aurainhalle

Aurainhalle Auszahlungen Hochbau

737.322,83

Durchflussmessung RÜB

Abwasserbeseitigung allgemein Auszahlungen sonst. Baumaßnahm

12.000,00

Beleuchtung alte Gärtnerei

Straßenbeleuchtung Auszahlungen Tiefbau

15.000,00

Premiumwanderweg

Fremdenverkehr Inv.Zuschüsse an Übrige

1.600,00

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bildung dieser Ermächtigungsreste zu.

2. Benutzungsentgelte Aurainhalle

Die Aurainhalle ist ein Betrieb gewerblicher Art sei und damit sind steuerliche Vorteile verbunden. Um diese Anerkennung zu erhalten, muss die Gemeinde Einnahmen aus Vermietungen erzielen. Dann können die Vorsteuern beim Bau der Halle beim Finanzamt als Ausgaben geltend gemacht werden. Da durch die Zuschauertribüne die Nutzungsmöglichkeit der Halle erweitert wurde, müssen auch die Entgelte angepasst werden. Die Zuschauertribüne ist für Sportveranstaltungen notwendig, deshalb betreffe die Anpassung die Entgelte für Sportveranstaltungen. Die Entgelte für Sportveranstaltungen sollen von 34,35 € je Hallendrittel auf 36,30 € je Hallendrittel und für Jugendsportveranstaltungen von 10,00 € auf 11,50 € angehoben werden. Die sonstigen Nutzungsentgelte sollen, da keine erweiterten Nutzungsmöglichkeiten gegeben seien, belassen werden. Die geplanten Erhöhungen wurden vorab dem Finanzamt Ulm mitgeteilt. Dieses sieht aktuell keine Veranlassung einer weiteren Erhöhung der Nutzungsentgelte. Die Verwaltung schlug deshalb vor, die Nutzungsentgelte der Aurainhalle wie oben aufgeführt ab Wiederinbetriebnahme der Halle (23.03.2015) neu festzusetzen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Benutzungsentgelte der Aurainhalle ab 23.03.2015 für Sportveranstaltungen 36,30 € je Hallendrittel/ Tag und für Jugendsportveranstaltungen 11,50 € je Hallendrittel/ Tag betragen. Die weiteren Entgelte bleiben unverändert.

3. Ersatzbeschaffung Bauhof-Baggerlader

Der JCB-Bauhofbaggerlader vom Typ 4 CX wurde im Jahr 1998 beschafft und vielfältig bei der Gemeinde eingesetzt sei. Schon bei der Aufstellung des Finanzplanes wurde die Ersatzbeschaffung durch den Gemeinderat für das Jahr 2015 vorgesehen, so dass bereits in 2014 verschiedene Vorführgeräte durch das Bauhofpersonal im realen Einsatz getestet werden konnten. Neben verschiedenen Herstellern wie Komatsu, Case, Terex oder CAT wurde vom Bauhofpersonal allerdings wieder ein JCB-Baggerlader bzw. das Nachfolgemodell des seitherigen Fahrzeuges favorisiert, zudem auch die Bedienung nahezu unverändert sei und dadurch keine wesentliche Umstellung erforderlich sei. Ein weiterer Vorteil sei, dass das Nachfolgemodell nun mit 40 km/h (statt bisher 20 km/h) gefahren werden könne und daher erheblich kürzere Anfahrtszeiten gerade zu den Teilorten bestehe. Es wurde ein gebrauchter JCB-Baggerlader angeboten, welcher sich mit erst 75 Betriebsstunden in einem sehr gepflegten bzw. neuwertigen Zustand befindet und mit 2 Jahren Vollgarantie bei Inzahlungnahme des alten Baggerladers zum Preis von 92.444,30 € (incl. Mwst.) zu erwerben wäre. Hierbei seien lediglich noch kleinere Anpassungsarbeiten z.B. für die Teleskop-Hebebühne erforderlich, welche nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen sind.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, den JCB Baggerlager zu kaufen.

4. 4. Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Der Feuerwehrauschuss hat in einer Sitzung beschlossen, einen Antrag auf Erhöhung der ehrenamtlichen Entschädigung für die Führungsdienste und die Funktionsträger innerhalb der Feuerwehr vorzulegen. Ein gleichlautender Antrag wurde von der Fraktion FUG eingereicht. Bisher ist die Entschädigung des Kommandanten in der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger geregelt. Dies ergibt aktuell eine Entschädigung in Höhe von 3.720 € im Jahr. Die weiteren Feuerwehrangehörigen werden nach der Feuerwehrentschädigungssatzung entschädigt.

Der Antrag laute auf Festsetzung folgender Sätze:

Aufwandsentschädigung für:

Betrag:

Leiter der Feuerwehr (Kommandant)

2.520,00 €/Jahr (210,00 €/Monat)

1. Stellv. Kommandant

600,00 €/Jahr (50,00 €/Monat)

2. Stellv. Kommandant

600,00 €/Jahr (50,00 €/Monat)

1. Gerätewart Amstetten

320,00 €/Jahr

2. Gerätewart Amstetten

200,00 €/Jahr

Gerätewart Hofstett-Emerbuch

180,00 €/Jahr

Gerätewart Reutti

80,00 €/Jahr

Gerätewart Stubersheim

80,00 €/Jahr

Gerätewart Bräunisheim

180,00 €/Jahr

Gerätewart Schalkstetten

80,00 €/Jahr

Kleiderwart

120,00 €/Jahr

Jugendfeuerwehrwart

100,00 €/Jahr

Funkbeauftragter

70,00 €/Jahr

Leiter Löschzug Amstetten

200,00 €/Jahr

Stellv. Leiter Löschzug Amstetten

100,00 €/Jahr

Leiter Löschgruppe Bräunisheim

100,00 €/Jahr

Leiter Löschgruppe Hofstett-Emerbuch

100,00 €/Jahr

Leiter Löschgruppe Reutti

100,00 €/Jahr

Leiter Löschgruppe Schalkstetten

100,00 €/Jahr

Leiter Löschgruppe Stubersheim

100,00 €/Jahr

Die Verwaltung hält eine Anpassung der Entschädigung für die Kommandantenstellvertreter für notwendig. Die Erhöhung der Entschädigung für die Funktionsträger der Feuerwehr Amstetten soll deshalb mittels Satzungsbeschlusses erfolgen. Die Ausgaben erhöhen sich bei vollumfänglichem Beschluss von 4.845,00 € auf 5.930,00 €. Die Finanzierung der Erhöhung könne nur über den Nachtragshausalt erfolgen.Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Satzungsänderung zu.

5. Bestellung eines Feuerwehrkommandanten

Nachdem der bisherige Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten, Herr Gerhard Hiller um Entlassung aus dem Dienst zum 31.12.2014 gebeten habe, seinem Wunsch entsprochen wurde. Bei der daraufhin einberufenen Hauptversammlung am 21.02.2015 konnte kein Nachfolger gewählt werden, weil sich dazu kein Kandidat gemeldet habe. Nach vielen Gesprächen mit geeigneten Personen und Diskussionen im Feuerwehrausschuss habe sich nun der bisherige erste Stellvertreter, Herr Daniel Rinklin am 05.03.2015 bereit erklärt, sich zum Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten bestellen zu lassen. Dieser teilte mit, dass er bis zur Wahl eines neuen Feuerwehrkommandanten dieses Amt übernehmen werde. Allerdings befristet er seine Zusage bis 30.09.2015, da er ab dem 01.10.2015 wegen seines Studiums nicht mehr so häufig in Amstetten sein werde. Vor seiner Bestellung wünscht er die rückwirkende Anpassung der ehrenamtlichen Entschädigung der Feuerwehrangehörigen zum 01.01.2015, die bereits in Tagesordnungspunkt 4 beschlossen wurde. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, Herrn Daniel Rinklin zum Kommandanten der Feuerwehr Amstetten zu benennen.

6. Beschaffung HLF 10 für die Feuerwehr Amstetten

Am 5.3.2014 wurde die europaweite Ausschreibung des HLF 10 vorbereitet. An der Besprechung haben Herr Schwarze von der GT-Service GmbH, seitens der Verwaltung Herr Bürgermeister Grothe und Herr Beutel sowie der Beschaffungsausschuss der Feuerwehr teilgenommen. Dabei wurde im Einzelnen festgelegt, wie das Fahrzeug ausgestattet werden solle. Die Erfahrungswerte der GT-Service GmbH zeigten, dass der im Feuerwehrbedarfsplan genannte Betrag von 270.000 € nicht ausreichen werde. Um die Freigabe der Ausschreibung, dass für die Beschaffung des Fahrzeuges Mehrkosten entstehen könnten, wurde nun in der Sitzung gebeten. Nach kurzer Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Genehmigung von Mehrkosten zu.

7. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a. Einweihung Aurainhalle

BM Grothe spricht GR Kaluza und GR Wachter seien Dank und seine Anerkennung aus.

b. Verkehrsschau

Es wird über das Ergebnis der Verkehrsschau berichtet. Verschiedene kleinere Punkte konnten bereits realisiert werden.

c. Genehmigung Haushaltsplan

Es kann bekannt geben werden, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2015 genehmigt wurde.

d. Asylbewerberunterbringung

Es können aktuell noch keine konkreten Aussagen getroffen werden wie viele Asylbewerber in Amstetten in einem leerstehenden Gasthaus untergebracht werden. Auch zu deren Herkunft, Kultur und Familienstand können noch keine Aussagen gemacht werden.

e. Friedhof Waldeck

Im Friedhof Waldeck soll am unteren Wasserständer ein Messingverschluss angebracht werden, um dem Gärtner die Grabpflege mittels Gartenschlau zu erleichtern.

f. Ortsumfahrung B10 in Reutti

Zurzeit werden die Zahlen des Regierungspräsidiums durch ein Ingenieurbüro überprüft, so dass die die Bundesverkehrswegepläne und die Planung des GVV übereinstimmt.

Bericht aus der Sitzung am 27.04.2015

1. Information über die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Alb-Donau-Kreis

Nach wie vor kommen viele Flüchtlinge und Asylbewerber nach Deutschland und Baden-Württemberg. Als „untere staatliche Aufnahmebehörde“ ist der Alb-Donau-Kreis verpflichtet 1,91 % der im Land angekommenen Flüchtlinge aufzunehmen. Im vergangen Jahr waren das 470 Menschen. Aktuelle Prognosen des Bundes gehen davon aus, dass 2015 in Deutschland rund 300.000 Asylanträge gestellt werden. Für Baden-Württemberg wird in diesem Jahr die Ankunft von rund 33.000 Menschen, die auf der Flucht sind, prognostiziert. Unser Landkreis wird deshalb – aus heutiger Sicht – für die Unterbringung und Versorgung von etwa 630 Menschen sorgen müssen. Der Landkreis steht momentan durch den immer noch wachsenden Zugang von Flüchtlingen bei der Wohnraumversorgung unter großem Druck. Die Kapazitätsgrenze der vorhandenen Unterkünfte ist erreicht. Der Sozialdezernent des Landratsamtes, Herr Josef Barabeisch, berichtete in der Sitzung, dass bereits Anfang der 90er Jahre die letzte große Aufnahmewelle innerhalb Deutschland durch die gute Zusammenarbeit aller Betroffenen vorbildlich geleistet werden konnte. Allerdings kann die Aufnahme nur gemeinsam mit den Kommunen und Bürgern derer angegangen werden. Eine Einbringung verschiedenster Gruppierungen, wie z.B. der örtlichen Vereine, der Gewerbetreibenden, Handwerker, Volkshochschulen sei dafür unerlässlich. Bis zu 45 Personen können in der neuen Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in Amstetten aufgenommen werden. Die endgültige Belegung hängt stark von der ethnischen und familiären Konstellation der neuen Bewohner ab.

Herr Barabeisch gibt auch zu bedenken, dass auf Seiten der jeweiligen Neuankömmlinge große Unsicherheiten herrschen. Er plädiert deshalb darum, dass die Sache mit Offenheit angegangen und mit einer positiven Grundhaltung auf die Asylbewerber und Flüchtlinge zu gegangen werde. Er bietet gleichzeitig an für eventuell auftretende Schwierigkeiten eine gemeinsame Lösungsfindung an. Auch das Landratsamt wird sowohl in der Verwaltung und als auch in der Betreuung Personal aufstocken. Zu beachten gelte, dass den Flüchtlingen und Asylbewerbern auch eine gewisse Ankunftszeit gegeben werde. Anschließend sei es aber unablässig, dass ihnen die Regelungen innerhalb unserer Gesellschaft nahe gelegt und gezeigt werden. Dafür sollen Ehrenamtliche und Hauptamtliche Hand in Hand arbeiten. Über die jeweiligen Angebote, die durch ehrenamtliche Helfer realisiert werden können, soll ausführlich gesprochen werden, wenn sich Freiwillige bereit erklärt hätten.

Auf Nachfrage führt er aus, dass die Flüchtlinge und Asylbewerber selbstverantwortlich leben werden, sie sind für ihre Verpflegung verantwortlich. Außerdem gibt er bekannt, dass ein eventueller Deutschkurs nicht zwangsläufig in Amstetten stattfinden müsse, sondern auch mehrere Kurse zwischen den Gemeinschaftsunterkünften zusammengefasst werden können.

Herr Barabeisch informiert, dass er ca. 5-10 Tage vorher erfahre welche Personen aus welchen Kulturkreisen in Amstetten ankommen werden. Meistens funktioniere diese Art der Zuweisung und Kontrolle. Wenn die Einweisung gar nicht funktioniert, dann werde eine Zuweisung auch rückgängig gemacht, bzw. auf eine andere Unterkunft verteilt.

Abschließend berichtet BM Grothe, dass sich bereits wenige Freiwillige gemeldet hätte.

2. Rathaus Amstetten – Beschaffung eines Servers

Im Rathaus Amstetten stehen 2 Server, davon läuft einer unter Windows Server 2003 und ist 8 Jahre alt, der zweite Server läuft unter Windows Server 2008 und wurde 2011 beschafft.

Da das Betriebssystem Windows Server 2003 zum Sommer 2015 abgekündigt ist, ist eine Nachfolgelösung erforderlich. Da eine Cloud-Lösung wegen der sensiblen Daten einer Ge-meindeverwaltung aktuell nur als Pilotanwendung möglich ist, soll ein Server beschafft werden. Die Daten und Programme beider Server werden auf das neue Gerät übertragen, wobei Kommunikation und Office-Programme auf zwei virtuellen Servern abgebildet werden sollen.

Zur Umsetzung des Projekts wurden 3 Firmen aufgefordert, Angebote abzugeben. Günstigster Bieter ist die Firma IIRU GmbH aus Reutlingen, Standort Ulm mit einem Preis von 20.734,08 €. Der teuerste Bieter lag bei 28.081,82 €- Das Angebot der IIRU GmbH Reutlingen (Tochter des Rechenzentrum der Kommunen) ist damit in preislicher Hinsicht am günstigsten. Wahrscheinlich ist das bedingt durch Rahmenverträge mit entsprechenden Abnahmemengen sowie von Rabatten auf Grund eines bereits bestehenden Betreuungsvertrags.

Auch die Umstellungsarbeiten, die alle Firmen auf Nachweis durchführen, sind von der IIRU GmbH realistisch eingeschätzt und dargestellt. In konzeptioneller Hinsicht kann die IIRU GmbH als einzige anbieten, die Datensicherung komplett vollautomatisch und mit Backupsicherung im Rechenzentrum durchzuführen.

Unter Wertung aller Aspekte schlägt die Verwaltung vor, an die IIRU GmbH Reutlingen den Auftrag zum Austausch der Server zu vergeben.

Auf Nachfrage kann geklärt werden, dass die Wartungsleistungen teilweise bereits im Anschaffungspreis enthalten sind. Falls größere Probleme auftreten wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so dass der Betrieb immer gewährleistet werden könne.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Firma IIRU GmbH Reutlingen auf Grund ihres Angebots vom 30.03.2015, die Server im Rathaus auszutauschen, zu beauftragen.

3. Rathaus Amstetten – Austausch der Fensterverglasung

Das Rathausgebäude in Amstetten wurde im Jahr 1988 erbaut. Die Fenster wurden nach damaligem Stand der Technik mit einer 2-Scheiben-Isolierverglasung versehen. Zur Reduzierung des Energiebedarfs soll daher ein Austausch der vorhandenen Fensterverglasung im Verwaltungsbereich durch eine 3-Scheiben-Wärmedämmverglasung vorgenommen werden, zudem sich die Rahmen und Beschläge der Holz-Alu-Fenster noch in einem sehr guten Zustand befinden.

Schon im Zuge einer Energiepotentialanalyse durch die DEKRA wurde der Gemeinde diese Maßnahme vorgeschlagen und soll nun angesichts stetig steigender Energiekosten umgesetzt werden. Von der Verwaltung wurden daher die Arbeiten ausgeschrieben, so dass zwischenzeitlich folgende geprüfte Ergebnisse vorliegen:

Günstigste Bieterin: Fa. Ebner, Geislingen 47.957,00 € (incl. Mwst.)

Teuerste Bieterin: 58.417,10 €

Auf Nachfrage führt Herr Werner aus, dass die Lichtkuppel nicht miteingeschlossen sei. Im Juni/Juli soll der Austausch stattfinden, so dass sich über den Sommer auch die Aufheizung im Gebäude in Grenzen halte.

Nach Klärung, dass dafür keine Zuschüsse beantragt werden können, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Firma Hans-Jörg und Dieter Ebner GbR aus Geislingen mit der Ausführung zu beauftragen.

4. Feuerwehr – Beschaffung von persönlichen Ausrüstungsgegenständen

Entsprechend den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2015 sollen folgende persönliche Aus-rüstungsgegenstände für die Feuerwehr beschafft werden:

• 14 Stück Feuerwehrdienstkleidung

• 14 Stück Einsatzkleidung FIRELINER

• 33 Feuerwehrhelme Modell Rosenbauer HEROS X-treme.

Die Beschaffung der Einsatzkleidung und der Feuerwehrhelme erfolgt als Ergänzungsbeschaffung bereits vorhandener Ausrüstung, deshalb liegen Modelle und damit auch Firmen fest. Die Einsatzkleidung wurde von der Firma Consulitv aus Weinstadt zum Preis von 14.277,62 € angeboten. Die Feuerwehrhelme bietet die Firma Barth zum Preis von 9.037,37 € an.

Zur Beschaffung der Feuerwehrdienstkleidung wurden 2 Angebote eingeholt, günstigste Bieterin ist die Firma Barth mit 2.921,68 €. Die Preisdifferenz zum nächsten Bieter beträgt 104,43 €.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die persönlichen Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr Amstetten bei den günstigsten Bietern zu beschaffen.

5. Feuerwehrkapelle – Zuschussantrag für neue Uniformen

Der Gemeinderat hat ins seiner Sitzung am 23.07.2012 die neuen Vereinsförderungsrichtlinien beschlossen. Den Vereinen wird darin über den § 9 die Möglichkeit geboten für vereinseigenen bewegliche Sachen einen Zuschuss zu beantragen. Dafür werden jährlich 5.000 € in den Haushaltsplan der Gemeinde eingestellt.

Die Feuerwehrkapelle Amstetten hat einen Antrag gestellt und um einen Investitionszuschuss für den Kauf von neuen Uniformen gebeten. Der Investitionszuschuss beträgt 25 % der Anschaffungskosten, also 625,50 €.

Nach reger Diskussion über eine eventuelle Koppelung an den §8 der Vereinsförderungsrichtlinie, der regelt, dass geförderte Vereine einmal jährlich für die Gemeinde kostenlos und ohne Zuschuss mitwirken, beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass der Feuerwehrkapelle der Zuschuss in Höhe von 625,50 € gewährt wird.

6.Lärmminderungsplan – Bericht über das Gespräch mit dem Landratsamt

Aufgrund der Verkehrszählungen hat sich herausgestellt, dass der Mittelwert der Durchschnittsgeschwindigkeit im Tagesverkehr (6-22 Uhr) bei 46 km/h liegt. Eine Reduzierung auf 30 km/h hätte den Nachteil, dass dort stattfindende Fußgängerquerungen erheblich erschwert werden: Tatsächlich zeigt es sich in Tempo 30-Zonen mit starkem Verkehr, dass die Abstände der Fahrzeuge untereinander reduziert werden. Durch die „Flaschenhals-Situation“ bricht zudem der Verkehrsfluss einen sehr langen Zeitraum nicht mehr ab, ein Überqueren der Straße wird damit noch weniger möglich. Diese Erfahrungen werden in Gemeinden gemacht, die bereits eine Reduzierung der Geschwindigkeit am Tage durchgeführt haben.

Eine Querung wäre deshalb nur mit einem Fußgängerüberweg möglich. Dieser ist aber nur mit einer Querungshilfe in der Mitte möglich. Damit würden wegen der Verschwenkung der Fahrbahnen links und rechts Parkplätze entfallen. Die jetzt schon unzufriedenstellende Park-situation würde sich nochmals verschlechtern. Deshalb dürfen die vorhandenen Parkplätze nicht aufgegeben werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist deshalb nicht um-setzbar. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone am Tag bringt deshalb keine Vorteile. Aufgrund der relativ niederen mittleren Durchschnittsgeschwindigkeit ist auch keine deutliche Lärmreduzierung zu erwarten. Weil nachts die Parkplatzsituation keine Rolle mehr spielt und die Durchschnittsgeschwin-digkeiten wieder ansteigen, wäre eine Geschwindigkeitsreduzierung nachts mit spürbaren Lärmreduzierungen verbunden. Deswegen sollte die Temporeduzierung in der Zeit vom 22 – 6 Uhr eingerichtet werden.

Der Gemeinderat nimmt von dem Berichtkenntnis. In der Sitzung des Gemeinderates im Mai wird gemeinsam mit dem betreuenden Ingenieurbüro der ausgearbeitete Maßnahmenkatalog vorgestellt.

7.Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a.ELR-Antrag

Es wird bekannt gegeben, dass das Ministerium für ländlichen Raum den Zuschussantrag für die Sanierung des Schulstadles in Amstetten-Dorf abgelehnt habe

b.Überörtliche Prüfung der Jahre 2011 und 2012

Ebenfalls wird berichtet, dass sich aus der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen der Jahre 2011 und 2012 keine Beanstandungen ergeben haben.

c.Geld des Pflegevereines

Auf Nachfrage wird ausgeführt, dass zum Beitritt noch ein gesonderter Gemeinderatsbeschluss notwendig ist.

Bericht aus der Sitzung am 18.05.2015

1. Bürgerfragestunde

Von einem Bürger wurde nach der Verhältnismäßigkeit der Abrechnung eines Feuerwehreinsatzes anlässlich eines Sturmschadens gefragt. Da zunächst die Akten geprüft werden müssen, sichert Bürgermeister Grothe eine schriftliche Antwort zu.

Es wird bemängelt, dass die Einschränkungen durch absolute Halteverbote auf Grund des Schwerverkehrs in der Industriestraße stark zunehmen und dass deshalb die Verwaltung für geeignete Ersatzparkplätze sorgen müsse.

Des Weiteren wird auf die mangelhafte Pflasterung im Bereich des Schwalbenwegs hingewiesen, die Schäden stellten inzwischen eine Verkehrsgefährdung dar. Herr Grothe weist darauf hin, dass die Behebung der Schäden Teil der diesjährigen Straßensanierungen sei.

2. Lärmaktionsplan – Maßnahmenplan – Entwurf des Aktionsplanes

Seitens des beauftragten Ingenieurbüros werden die verschiedenen möglichen Maßnahmen zur Linderung des Verkehrslärms entlang der B 10 vorgestellt. Schlussendlich verbleiben 2 Maßnahmen, die in den Entwurf des Aktionsplans übernommen werden können: Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in der Nacht auf 30 km/h, verbunden mit einer verstärkten Geschwindigkeitsüberwachung. Herr Grothe ergänzt, dass das Regierungspräsidium kürzlich zugesagt hat, auf der Straße einen neuen Belag aufzubringen, der eine Verminderung des Verkehrslärms um 2 dB/a bringt.

Für die FUG trägt Herr Eberhardt vor, dass die Minderung des Verkehrslärms ein wichtiges Anliegen seiner Fraktion sei. Deshalb sei sie froh, dass ein neuer Belag, der eine Lärmreduzierung mit sich bringt, dieses Jahr aufgebracht wird. Die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit sei für ihn ein zentraler Punkt, deshalb müsse sie durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen sowohl aus Richtung Ulm wie auch beidseitig in der Ortsmitte ergänzt werden. Von einer Reduzierung auf Tempo 30 in der Nacht sei die FUG nicht überzeugt. Durch Abbremsen und Beschleunigen trete eine deutlich höhere Belastung auf, auch werde tatsächlich nicht mit 30 km/h gefahren, so dass die prognostizierten Verbesserungen nicht eintreten. Er erinnert auch an die zusätzlichen Belastungen durch Bremsenabrieb und daran, dass morgens vor allem die arbeitende Bevölkerung unterwegs sei, die nicht zusätzlich durch Geschwindigkeitsbeschränkungen belastet werden dürfe.

Herr Sigloch führt für die BNL aus, dass die Lärmreduzierung eine Aufgabe der Gemeinde sei, die dieser von der EU gestellt wurde. Bereits der Umstand, Tempo 30 nur bei nachts einzuführen, sei ein Kompromiss. Er plädiert dafür, die gesamte Länge der Ortsdurchfahrt zu beschränken und dadurch Brems- und Beschleunigungsvorgänge aus der Ortschaft fernzuhalten. Außerdem gibt er zu bedenken, dass die Bahnquerung der Gerstetter Bahn eine besondere Lärmquelle sei. Nach einer längeren Diskussion, in der von Herrn Eberhardt noch der Antrag eingebracht wird, die Ortsumfahrung in den Aktionsplan einzubeziehen, beschließt der Gemeinderat, in den Aktionsplan als Maßnahmen die Verbesserung des Fahrbahnbelags, Ausbau der Verkehrsüberwachung bei Tempo 50 und die Ortsumfahrung aufzunehmen.

3. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Amstetten

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Stundensatz für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze von 68,40 € auf 39,50 € vorgeschlagen. Aus dem Gemeinderat wird vorgetragen, dass dieser Vorschlag nicht beschlussreif sei. Daraufhin zieht die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt zurück. Aus dem Gemeinderat wird der Antrag gestellt, für diese Angelegenheit einen Ausschuss zu bilden.

4. Mitgliedschaft im Sozialen Förderverein – Spende für die Bürgerstiftung

Die Vorstandschaft des Sozialen Fördervereines Amstetten hat die Gemeinde gebeten, Mitglied im Förderverein zu werden. Daneben bittet auch die Bürgerstiftung um eine jährliche Spende in selbiger Höhe. Mit diesen Beträgen soll die Verbindung mit der Gemeinde mit beiden Institutionen dokumentiert werden und beiden Institutionen somit eine ausreichende Grundlage für ein effektives Handeln geschaffen werden. Seitens der FUG ist die Idee der Förderung beider Institutionen in gleicher Höhe in Ordnung. Die Entscheidung über die Förderung der Stiftung sei aber noch nicht entscheidungsreif, da bisher noch kein Bericht über die eingegangen Zustiftungen erfolgt sei. Nach einer Diskussion, in welcher Form dieser Bericht gegeben wird, zieht BM Grothe den Tagesordnungspunkt zurück.

5. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

Für die BNL beantragt Herr Sigloch, am Bahnhof auf Höhe der Unterführung entweder einen Fußgängerüberweg anzulegen oder diesen Bereich als verkehrsberuhigt auszuweisen.

Weitere Punkte sind die wilde Plakatierung in Hofstett-Emerbuch, die Frage, wie man nach dem Ablehnungsbescheid mit dem Landfrauenraum in Kirchgasse 10 weiter macht, das Straßenschild im Falkenweg, die Wasserhähne auf dem Friedhof Waldeck sowie der Umfang des im Internet veröffentlichten Ortsrechts. Ebenso wird an die Beantwortung der Fragen zur Ruhezeit auf den Friedhöfen erinnert.

Bericht aus der Sitzung am 29.06.2015

1. Bebauungsplan „Wiwa“ Schalkstetten, Aufstellungsbeschluss

Der Eigentümer der ehemaligen Getreideannahmestelle in Schalkstetten plant, das Gebäude umzubauen und als Wohn-und Geschäftshaus zu nutzen. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Planung wurde im Gemeinderat vorgestellt. Nachdem auch der Ortschaftsrat Schalkstetten einstimmig der Planung zugestimmt hat, beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan aufzustellen.

2. Beschaffung eines HLF 10 für die Feuerwehr – Vergabe

Das geplante HLF 10 wurde europaweit ausgeschrieben, es gingen insgesamt 5 Angebote ein. Die Vergabe erfolgt nach festgelegten Kriterien, bei denen neben dem Preis auch die Folgekosten, Lieferfrist und technische Ausführung eine Rolle spielen. Nachdem in einer eingeschobenen nichtöffentlichen Sitzung schutzwürdige Bieterdaten erörtert wurden, beschloss der Gemeinderat, den Auftrag an die Firma Rosenbauer aus Luckenwalde zum Preis von 338.541,91 € zu vergeben.

3. Feuerwehrmagazin – Erneuerung Abgasabsauganlage

Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Absauganlage im Feuerwehrmagazin Amstetten nicht richtig funktioniert. Neben der Anpassung an die Fahrzeuge ist es deshalb notwendig, einen weiteren Ventilator zur Absaugung einzubauen. Der Gemeinderat beschloss, die Planung in Auftrag zu geben.

4. Bildung eines beratenden Ausschusses zur Vorberatung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

Die Kostenersatzsatzung für Leistungen der Feuerwehr soll überarbeitet werden. Dazu wurde ein Ausschuss gebildet, dem die Gemeinderäte Eberhardt, Kasper, Kilian und Schrag angehören.

5. Rathaus Amstetten – Barrierefreier Zugang

Damit Personen, die ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, besser das Rathaus und den Vortragssaal erreichen können, sollen die Eingangstüren mit einem Automatik-Türöffner nachgerüstet werden. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an die Firma Baubeschlag Süd aus Langenau zu vergeben.

6. Umbaumaßnahmen Kirchgasse 10

Die Gemeinde hatte zum Umbau der Räumlichkeiten in der Kirchgasse 10 einen Zuschuss aus dem ELR-Programm des Landes beantragt, der jedoch abgelehnt wurde. Um das weitere Vorgehen zu beraten, fand vor der Sitzung eine Besichtigung des Gebäudes statt. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass der Ausschuss, der die Baumaßnahme begleiten soll, unter Zuziehung eines Architekten und der Nutzer das Nutzungskonzept überarbeitet und dann dem Gemeinderat vorstellt.

7. Bestattungsgebühren, Neuregelung der Ruhe- und Nutzungszeiten

Die Nutzungszeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde betragen in der Regel 25 Jahre. In einem Gerichtsurteil wird nun vorgegeben, dass es die Möglichkeit geben muss, eine Nutzung auch nur für die Mindestruhezeit, das sind normalerweise 15 Jahre, zu erwerben. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, eine Gebührenkalkulation und eine Satzung vorzulegen, in der die Möglichkeit eröffnet wird, das Nutzungsrecht auf die Dauer von 15 Jahren zu erwerben; nach Ablauf der Nutzung soll die Möglichkeit bestehen, das Recht zu verlängern.

8. Standsicherheitsprüfung von Straßenleuchten

Auf Grund eines Vorfalls in einer anderen Gemeinde ist die Frage aufgetreten, ob die Standsicherheit von Straßenleuchten regelmäßig mittels technischer Einrichtungen geprüft werden muss. Der Gemeinderat war der Auffassung, dass die bisher schon durchgeführten Sichtkontrollen ausreichend sind und keine weiteren Maßnahmen getroffen werden müssen.

9. Vergabe von Tiefbauarbeiten

Im Haushaltsplan 2015 waren folgende Tiefbauarbeiten vorgesehen, die öffentlich ausgeschrieben wurden:

· Straßensanierungsarbeiten auf der Gesamtgemarkung

· Feldwegeausbesserungen

· Ausbau des Radwegs vom Ramsberg Richtung Vögelestal

· Befestigung von Containerstellplätzen

· Bituminöse Befestigung des Parkplatzes beim Gemeinschaftshaus in Hofstett-Emerbuch

· Teilerschließung Wohngebiet „Binsenstraße – nördlicher Teil“ in Schalkstetten

· Resterschließung Gewerbegebiet „Boden“ Schalkstetten

Der Gemeinderat beschloss, die Tiefbauarbeiten an die Firma Eckle aus Langenau zu vergeben.

10. Mitgliedschaft im sozialen Förderverein Amstetten

Der Soziale Förderverein hat die Gemeinde gebeten, im Verein Mitglied zu werden. Der Gemeinderat beschloss, diesem Antrag zu folgen.

11. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

Auf die Frage nach der nächsten Sitzung des Touristikausschusses antwortet die Verwaltung, dass diese im Juli stattfinden werde. Durch den Stellenwechsel im Hauptamt habe sich der Termin verzögert.

Auf Grund einer weiteren Frage teilt die Verwaltung mit, dass die Sportgeräte für die Aurainhalle inzwischen bestellt sind.

Desweitern wurde darauf hingewiesen, dass die Treppenkonstruktion auf der Rückseite der Aurainhalle gefährlich sei. Der Architekt sei, so die Verwaltung, bei der Abnahme darauf hingewiesen worden verbunden mit dem Auftrag, Abhilfe zu schaffen.

Bericht aus der Sitzung am 13.07.2015

1. Vertrag mit dem Verein Oberlin e.V. über den Einsatz einer/s Schulsozialarbeiters/in zu 50% an der Gemeinschaftsschule Lonetal – Standort Amstetten

Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und familiärer Entwicklungen stehen die Schulen vor wachsenden Herausforderungen. Durch die Ganztagesschule wird die Schule zunehmend zum Lebensraum der Schüler, ihre Probleme verlagern sich immer mehr in die Schule und somit wird die Schulsozialarbeit immer wichtiger.

Nachdem die aus dem Auswahlverfahren hervorgegangene einzige Bewerberin als Schulsozialarbeiterin für den Standort Amstetten kurz vor der Vergabe der Stelle abgesagt hat, hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung vorgeschlagen, die Stelle nun ebenfalls über den Verein Oberlin e.V. zu besetzen. Lonsee hat sich bereits für eine solche Personalleihe entschieden. Frau Könn (Gesamtleiterin) stellte im Gemeinderat den Verein Oberlin e.V. vor und informierte über das geplante Vorgehen und die damit verbundenen Kosten.

Der Gemeinderat beschloss, eine/n Schulsozialarbeiter/in mit einem Beschäftigungsumfang von 50% für die Gemeinschaftsschule Lonetal am Schulstandort Amstetten über eine Personalleihe des Vereines Oberlin e.V. ab dem Schuljahr 2015/2016 befristet bis 31.07.2017 einzusetzen.

Bericht aus der Sitzung am 27.07.2015

1. Bürgerfragestunde

GR Herr Sigloch informiert sich zum aktuellen Stand des geplanten Erweiterungsbaus der Schule. Herr Grothe berichtet, dass am 30.09.2015 gemeinsam mit dem Regierungspräsidium, als zuschussgebende Stelle ein Besichtigungstermin stattfinden soll. Dort erhofft sich Bürgermeister Grothe eine abschließende Klärung der Raumfragen. Kämmerer Herr Beutel teilt ergänzend mit, dass die Förderung nicht an Tage oder Monate gebunden sei. Das Regierungspräsidium stelle den Förderungsbedarf fest und ab da könne man fest mit der Förderung rechnen.

2. Änderung der Satzung der Gemeinde Amstetten über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertagesbetreuungseinrichtungen vom 01.09.2013 – Erhöhung der Gebühren für Kindertagesstätten

Kämmerer Herr Beutel informiert, dass neue Empfehlungen für die Kindergartengebühren vorliegen. Die Änderung in Amstetten betreffe jedoch vorerst nur die über 3-jährigen Kinder. Die Elternbeiräte wurden zu den beabsichtigten Gebührenerhöhungen gehört, sie haben dazu keine negativen Stellungnahmen abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung der Gemeinde Amstetten über die Erhebung für Kindertagesbetreuungseinrichtungen vom 01.09.2013 – Erhöhung der Gebühren für Kindertagesstätten. Diese Satzung tritt am 01.09.2015 in Kraft.

3. Neue Fahrzeugkonzeption der Feuerwehr Amstetten

Feuerwehrkommandant Herr Rinklin erläutert die neue Fahrzeugkonzeption der Feuerwehr Amstetten. Diese enthielt eine Planung für die nächsten zehn Jahre, wann und wie welche Fahrzeuge ersetzt werden sollten. Die Planung umfasste die Fahrzeuge der gesamten Gemeinde Amstetten inklusive der Teilorte. Sowohl der Gemeinderat als auch BM Grothe bedankten sich vielmals bei Feuerwehrkommandant für die sehr gute Arbeit. Die neue Fahrzeugkonzeption wurde zur Kenntnis genommen.

4. Bürgerstiftung – Information, Änderung der Stiftungssatzung

BM Grothe informiert, dass Aufgrund der Rücksprache mit dem Finanzamt der erste Entwurf der Stiftungssatzung mit Beschluss vom 15.12.2014 geändert wurde. Dabei wurden zwei Änderungen übersehen. Diese Änderungen müssten noch nachgeholt werden. Es fand eine kurze Unterbrechung für eine nichtöffentliche Beratung des Gemeinderats statt.

Danach teilte BM Grothe mit, dass mit den Vertretern der Stiftungsgeber eine Stiftungsversammlung stattfand. Dort wurden die Mitglieder Kuratorium gewählt. In der anschließenden Kuratoriumssitzung wurde beschlossen BM Jochen Grothe in das Amt des Vorsitzenden und Walter Sigloch in das Amt des stv. Vorsitzenden zu wählen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Satzung vorzunehmen.

5. Zuschuss an die Bürgerstiftung

BM Grothe teilt mit, dass nachdem die Gemeinde Mitglied im Sozialen Förderverein Amstetten wurde, die Bitte erging, auch der Bürgerstiftung eine jährliche Zuwendung zukommen zu lassen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Bürgerstiftung Amstetten zur Unterstützung ihrer Tätigkeit eine jährliche Zustiftung in Höhe von 1000€ zu gewähren.

6. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

1. Schwerlasttransporte Industriestraße

Bürgermeister Grothe teilt mit, dass das Landratsamt im Bereich Industriestraße/Geislinger Straße bei angekündigten Schwerlasttransporten nicht auf die Sperrung der seitlichen Parkplätze zu verzichten möchte.

Nach kurzer Diskussion und der Bitte des Gemeinderats sagt BM Grothe zu, dass er nochmals Gespräche mit dem LRA aufnehmen wird.

2. Querung zwischen Fußgängerunterführung vom Rathaus zum Omnibushalt

Die Verkehrsbehörde teilt mit, dass vorab einen Ortstermin gemeinsam mit Polizei und Verwaltung stattfinden soll, um eine bessere Verkehrsregelung zu finden.

3. Information zu ankommenden Asylbewerbern

Freitag letzte Woche hat sich der Arbeitskreis Asyl zusammen mit BM Grothe und Mitarbeitern des LRA getroffen. Es haben sich bereits einige Bürgerinnen und Bürger gefunden, die sich ehrenamtlich engagieren wollen. Momentan sind 40 Asylbewerber in Amstetten. Gemeinsam mit dem Landratsamt findet am 05.08.15 um 18.30 Uhr ein weiteres Treffen in der alten Post statt. Dort werden weitere Aufgaben verteilt.

4. Folgende Themen wurden außerdem angesprochen

GR Münkle regt an am Steinbrunnen in Hofstett-Emerbuch ein Informationsschild anzubringen. GR Schmohl bittet, baldmöglichst die Bordsteinabsenkung in der Hofstetter Straße umzusetzen.

Bericht aus der Sitzung am 21.09.2015

1. Vertragsverlängerung des Pädagogischen Fachdienstes für Kindergärten

Der Pädagogische Fachdienst des Vereins Lernen Fördern aus Geislingen unterstützt die Kindergärten bei der Betreuung von Kindergärten mit Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsdefiziten. Hierzu hat der Verein eine Sozialpädagogin angestellt. Deren Kosten werden nach Abzug eines Kreiszuschusses auf die beteiligten Gemeinden entsprechend der Kindergartengruppen in der Gemeinde aufgeteilt. Der zum Jahresende auslaufende Vertrag soll wiederum um 6 Jahre verlängert werden, die Umlage je Gruppe beträgt jährlich 424,00 €. Die Vorsitzende des Vereins, Frau Wörz erläutert dem Gremium noch die Arbeit des Vereins im Einzelnen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vertragsverlängerung.

2. Gemeindliches Ökokonto für die Bauleitplanung – Stand

Das Ökokonto wurde 2010 eingerichtet und wird vom Büro Zeeb und Partner für die Gemeinde Amstetten betreut. Frau Zeeb erläutert dem Gemeinderat nochmals die Ausgangslage und wie das Ökokonto geführt wird. Bei Baugeländeschließungen sind wegen des Eingriffs in die Natur Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Mittels des Ökokontos werden der Gemeinde, wenn Sie Flächen ökologisch aufwertet, Punkte gutgeschrieben. Diese Punkte kann die Gemeinde dann bei Baugeländerschließungen einsetzen. Alle durchgeführten, durchzuführenden und auch künftig mögliche Maßnahmen werden kartiert und bewertet. Des Weiteren wird auch überwacht, ob die auf den Ausgleichsflächen erforderliche Pflege durchgeführt wird. Das Ökokonto der Gemeinde weist durch Maßnahmen in der Vergangenheit noch Punkte auf, trotzdem müssen weitere Flächen gesucht und geplante Maßnahmen auch schrittweise umgesetzt werden.

3. Erneuerung der Abgas-/Absauganlage in der Feuerwehrgarage - Vergabe

Es hat sich gezeigt, dass die Absauganlage im Feuerwehrmagazin Amstetten nicht mehr leistungsfähig ist und ausgetauscht werden muss. Dazu wurden vom Fachplaner eine Ausschreibung erstellt und drei Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschloss, die Arbeiten an die Firma Norfi zum Preis von 20.806,60 € zu vergeben.

4. Hospizverein Elesion Ulmer Alb – Zuschuss

Bürgermeister Grothe berichtet, dass er dem 2015 gegründeten Hospizverein Startmittel in Höhe von 1.500 € zugesagt habe, bis der Verein bei den Krankenkassen als Leistungsträger abrechnen könne. Um die Arbeit des Vereins bekannt zu machen, gibt er Frau Rothmund Gelegenheit, über den Verein zu berichtet. Diese führt aus, dass der Verein im nördlichen Alb-Donau-Kreis es als seine Aufgabe ansehe, schwer kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige zu begleiten und beraten bei Fragen zu Patientenverfügungen und Palliativmedizin. Der Verein arbeite mit ehrenamtlichen Kräften, die in einer besonderen Ausbildung dafür speziell geschult werden.

5. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten

Bürgermeister Grothe berichtet, dass vergangenen Samstag bei einer außerordentlichen Hauptversammlung der Feuerwehr Amstetten Herr Daniel Rinklin einstimmig zum Kommandanten der Feuerwehr gewählt wurde. Diese Wahl ist durch den Gemeinderat zu bestätigen. Der Gemeinderat wählte ebenfalls einstimmig Herrn Rinklin zum Kommandanten der Feuerwehr. Die Amtszeit läuft am 31.12.2018 ab.

6. Zustimmung zur Wahl des ersten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten

Für die bisher nicht besetzte Stelle des ersten Stellvertreters konnte Herr Kevin Rösch gewonnen werden, der ebenfalls einstimmig von der Hauptversammlung gewählt wurde. Auch hier wählte der Gemeinderat Herrn Rösch einstimmig zum ersten stellvertretenden Kommandanten.

7. Wahl des/r stellvertretenden Ortsvorstehers/in Bräunisheim

Der bisherige stellvertretende Ortsvorsteher Herr Horndasch ist weggezogen und damit aus dem Gremium ausgeschieden. Als Nachfolgerin hat der Ortschaftsrat Frau Marina Schmid vorgeschlagen. Der Gemeinderat wählte einstimmig Frau Schmid als stellvertretende Ortsvorsteherin.

8. Änderung der Polizeiverordnung

Um den vom Touristikausschuss beschlossenen Wohnmobilstellplatz auf dem Parkplatz beim Bauhof übergeben zu können, war die Polizeiverordnung der Gemeinde zu ändern. Künftig dürfen Wohnmobile auf dafür vorgesehenen Stellplätzen aufgestellt werden.

9. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Bürgermeister Grothe berichtet von der Verkehrsschau am 5.8.2015:

- bei Schwertransporten werde in der Industriestraße künftig nur noch ein einseitiges absolutes Halteverbot verfügt.

- Im Bereich Bahnhof einen Fußgängerüberweg anzulegen sei wegen der Verkehrszahlen nicht möglich. Die Gemeinde könne einen Tempo 30 Bereich beantragen, der mit entsprechender Markierung optisch gekennzeichnet ist und die Autofahrer besonders auf die Gefahren hinweist.

b) Betreuung Asylbewerber

Bürgermeister Grothe bedankt sich bei allen, die sich beim Arbeitskreis Willkommen in Amstetten engagieren. Der Arbeitskreis leiste eine hervorragende Arbeit. Er bedankt sich auch bei Herrn Kaluza, der die Arbeit im Hintergrund organisiere. Hinweisen möchte er auch auf den Kleiderbasar am nächsten Samstag im Sportheim.

GR Kaluza berichtet, dass aktuell 48 alleinstehende junge Männer und 11 verheiratete Paare mit Kindern in Amstetten wohnen. In den Unterkünften können noch weitere 15 Personen untergebracht werden. Im Arbeitskreis sind ungefähr 30 Personen aktiv, angeboten werden z.B. Sprachkurse, geführtes Einkaufen mit Einkaufstipps, Kaffee mit Kleiderbasar. Ebenso werden Familien begleitet wie z.B. bei Fragen zum Kindergarten oder Schule oder Unterstützung bei Schwangerschaft. Es habe sich gezeigt, dass das Personal des Landratsamtes mit der Verteilung der Neuankömmlinge und der Wahrung der Ordnung ausgelastet sei, eine weitere Betreuung sei nicht möglich.

GR Münkle erinnert an den Termin für die nächste Touristikausschusssitzung, GR Angerbauer weist darauf hin, dass das Lichtraumprofil in der Gartenstraße nicht eingehalten sei und GR Heim wünscht, dass an den Schlafräumen im Kindergarten Sandrain bald Insektenschutzgitter angebracht werden.

Bericht aus der Sitzung am 19.10.2015

1. Forstbetriebsplan 2016

Herr Herrmann vom Fachdienst Forst und Naturschutz beim LRA Alb-Donau-Kreis berichtet zunächst über das Jahr 2015. Die Einnahmen im Jahr 2015 sind höher als erwartet, die Ausgaben hingegen blieben wie geplant. Die geplanten Festmeter konnten nicht eingehalten werden, da aus einigen Flächen weniger Holz gewonnen wurde als erwartet. Das vorläufige Ergebnis liege aber derzeit bei ca. 25.000 € Gewinn.

Im Jahr 2016 seien wiederum 1.160 fm geplant, zusammen mit dem Käferholz könne so der Hiebssatz der Forsteinrichtung eingehalten werden. Die Ausgaben für kommendes Jahr liegen bei rund 48.000 € die Einnahmen bei 66.000 €.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Jahresplanung des Gemeindewalds Amstetten für das Jahr 2016.

2. Tempo-30-Zone beim Bahnhof

BM Grothe erläutert die gefährliche Situation beim Überqueren der Fahrbahn zwischen Bahnhof und Neuhauser Platz. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde die aktuell vorliegende Verkehrssituation betrachtet. Es wurde festgestellt, dass die Errichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle sowie ein verkehrsberuhigter Bereich nicht möglich sind. Die Verkehrsschaukommission schlägt deshalb vor, den Bereich vor dem Bahnhof als Tempo-30-Zone auszuweisen. Des Weiteren können farbliche Markierungen von der Gemeinde angebracht werden. Aus dem Gemeinderat kam unter anderem der Antrag die Tempo-30-Zone auf die gesamte Straße Am Postacker zu erweitern.

Nach einer ausgiebigen Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die erweiterte Tempo-30-Zone beim LRA zu beantragen. Die Erweiterung auf eine verkehrsberuhigte Zone sowie der Einbau von Bodenschwellen wurden abgelehnt.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat mit 20 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme farbliche Markierungen am Bereich des Überganges vorzunehmen.

3. Errichtung eines Carports, Eichenhang 8, Amstetten

BM Grothe berichtet, dass der Eigentümer des Grundstücks einen Anbau eines Carports an seinem Haus beabsichtige. Aus gesundheitlichen Gründen kann er nicht mehr bis zur Straße vorlaufen, wo er meistens abgeholt wird. Problematisch hierbei sei, dass der Weg, der an das Grundstück grenzt, sehr eng ist und nur als Andienung der Grundstücke gedacht war. Wenn ein Fahrzeugführer dort rangieren muss, kann es leichter zu Kollisionen mit Fußgängern kommen. Mit der Befreiung wäre wahrscheinlich auch ein allgemeines Befahren freigegeben, was dort aber nicht gewünscht wird. Des Weiteren wird der Weg im Winter nicht geräumt und könne dann auch nicht befahren werden. Hinzu kommt, dass bereits 2001 bereits ein ähnlicher Antrag in dem benachbarten Parallelweg abgelehnt wurde.

Trotz Verständnisses für die gesundheitliche Situation des Eigentümers beschließt der Gemeinderat mit 18 Stimmen und 3 Enthaltungen, den Antrag abzulehnen.

4. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

1. Erweiterung der Gemeinschaftsschule Lonetal

BM Grothe teilt mit, dass im Zuge der Umwidmung der Lonetalschule zur GMS ein Schulhausanbau angefordert wurde. Grundlage waren damals allerdings noch unklare Vorgaben über den Schulraumbedarf. Diese Richtlinien liegen in der Zwischenzeit vor. Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Regierungspräsidium wurde nun festgestellt, dass die GMS basierend auf der weiteren Einzügigkeit in den nächsten 10 Jahren einen Überhang an Raumkapazität habe. Somit ist keine Erweiterung am Schulstandort Amstetten notwendig.

2. Metropolexpress

GR Meyer berichtet er habe gehört, dass der IRE nun auch in Amstetten halten werde. Er bittet darum, an der Sache intensiv dran zu bleiben. GR Eberhardt setzt sich ebenfalls dafür ein, dass eine attraktive Zugverbindung in beide Richtungen bestehen bleibt.

Bericht aus der Sitzung am 16.11.2015

1. Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschrift „Benzwang“

Frau Stehle vom Planungsbüro VTG Straub stellt den Abwägungs- und Satzungsbeschluss dar. Der Gemeinderat beschließt mit 20-Ja Stimmen und 2 Enthaltungen die Abwägungs- und Satzungsbeschluss.

2. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Benzwang) Aufstellungsbeschluss

BM Grothe erläutert dass am 25.01.2010 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Benzwang im Gemeinderat beschlossen wurde. Gemäß Gesetzbuch ist die Grundlage für einen Bebauungsplan der Flächennutzungsplan. Bislang sind die betroffenen Flächen als Sonderbauflächen und gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Aus diesem Grund muss der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat vorbehaltlich der Kostenübernahmeerklärung des Grundstückseigentümers mit 20 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, dass dem Gemeindeverwaltungsverband vorgeschlagen werden soll, folgenden Ausstellungsbeschluss zu fassen:

1. Für das Gebiet „Benzwang“ in Amstetten-Stubersheim soll eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 1229.

2. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

In dem Gebiet soll eine Ansiedlung- und Entwicklungsmöglichkeit für einen Gewerbebetrieb geschaffen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die Planungsgrundlagen und den Vorentwurf zu erstellen.

3. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015 – Beratung und Verabschiedung

Dem Gemeinderat lag der Nachtragsplan 2015 vor. Im Nachtrag werden die wesentlichen Änderungen, die sich während des Jahres ergeben, nachvollzogen.

Insgesamt hat sich das Gesamtergebnis um 67.800 € auf -485.250 € verschlechtert, der Finanzhaushalt schließt mit einem voraussichtlichen Minus von 1.144.300 € ab. Im Finanzhaushalt sind 2.299.400 € Auszahlungen und 193.000 € Einzahlungen für Investitionstätigkeiten enthalten. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von 1.321.400 € um 132.900 € auf 1.188.500 € verringert.

Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung wurden einstimmig beschlossen.

4. Wasserzins, nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen und Gebührenkalkulation 2016

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass im Jahr 2011 ein Defizit in Höhe von 40.470,59 € entstanden ist. Dieser soll durch Verrechnung mit 2014 und Einstellung in die Kalkulationen 2015 und 2016 ausgeglichen werden. Es bleibt dann noch ein Rest von 2.208,38 € über den spätestens bis 31.12.2016 entschieden werden kann.

Über den Ausgleich der Jahre 2012 und 2013 soll in einer späteren Sitzung Beschluss gefasst werden. Es wird keine Gebührenerhöhung für das Jahr 2016 geben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Gebührenausgleich vorzunehmen und nimmt Kenntnis von der Kalkulation 2016.

5. Abwassergebühren, nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen, Gebührenkalkulation 2016

Kämmerer Herr Beutel erläutert, dass aus dem Jahr 2010 noch ein Überschuss in Höhe von 200 € vorhanden sei, dieser solle durch Verrechnung mit dem Fehlbetrag in 2013 ausgeglichen werden. Dier Überschuss von 2012 in Höhe von 10.792 € wird ebenfalls mit dem Fehlbetrag von 2013 verrechnet. In die Kalkulation 2016 fließt ein weiterer Teil des Fehlbetrag aus 2013 in Höhe von 46.000 € mit ein. Damit verbleibt ein Restdefizit in Höhe von 75.172,36 €.

Die Vorlage sieht für 2016 vorerst keine Gebührenerhöhung vor. Allerdings werden mit dem Ausbau der Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe weitere Kosten auf die Gemeinde zukommen. Ein Auftrag zur Erstellung der Grundlagen für einen Zuschussantrag wurde erst letzte Woche gestellt. Das Ergebnis ist deshalb nicht in der Kalkulation enthalten. Es ist damit zu rechnen, dass die Gebühren aber noch im kommenden Jahr erhöht werden müssen. Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt anschließend einstimmig den Gebührenausgleich vorzunehmen und nimmt Kenntnis von der Kalkulation 2016.

6. Abfallgebühren, nachträglicher Ausgleich von Gebührenüberschüssen und Fehlbeträgen, Gebührenkalkulation 2016

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass sich aus den Vorjahren ein Gebührenüberschuss in Höhe von 22.518,87 € ergibt, der innerhalb der nächsten 5 Jahre nach Entstehen auszugleichen ist. In den nächsten Jahren sind erhöhte Kosten zu erwarten, da die Grüngutentsorgung nicht mehr so kostengünstig wie bisher betrieben werden kann. Auch steht im Raum, ob eine Biomüll abfuhr verpflichtend vorgeschrieben wird. Es wird keine Gebührenerhöhung für das Jahr 2016 geben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Gebührenüberschuss zu erhalten und damit künftige Kostenerhöhungen abzufedern. Des Weiteren nimmt er die Kalkulation 2016 zur Kenntnis.

7. Beschaffungen für die Feuerwehr

Für die Feuerwehr sollen verschiedene Ausrüstungsgegenstände beschafft werden. Es handelt sich um Funkempfänger und Funkgeräte sowie allgemeinen Feuerwehrbedarf. Für die 10 Funkempfänger mit Zubehör sowie 8 Handfunksprechgeräte gingen drei Angebote ein, davon war eins unvollständig. Das günstigste Angebot war von der Fa. Funkcenter Ulm aus Merklingen mit 8.739,96 €.

Für den allgemeinen Ausrüstungsbedarf sind zwei Firmen aufgefordert Angebote abzugeben. Beschafft werden sollen u.a. Handlampen, Handschuhe, Atemschutzüberwachung und Schachtabdeckungen. Der günstigste Preis der Firma Ziegler beträgt 6.334,74 €.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufträge jeweils an die günstigsten Bieter zu erteilen.

Bericht aus der Sitzung am 21.12.2015

1. Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Der Feuerwehrausschuss hat sich mit der Frage der Entschädigung der Feuerwehrangehörigen befasst. Zum einen soll das Einsatzgeld von 7,50 € auf 12,00 € erhöht werden. Zum anderen sollen die Sätze für Aus- und Fortbildung angepasst werden. Die Entschädigung für haushaltsführende Personen soll ebenfalls von 7,70 € auf 12,00 € angehoben werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der vorgelegten Feuerwehrentschädigungssatzung.

2. Führerschein für Feuerwehrangehörige

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2009 beschlossen, den Erwerb von Führerscheinen für Feuerwehrangehörige zu bezuschussen. Seit Inkrafttreten dieser Zuschussregelung habe sich die Situation bei der Feuerwehr Amstetten wesentlich geändert. Die Kreisausbildung für den Feuerwehrführerschein werde nicht mehr angeboten. Alle Einsatzfahrzeuge außer MTW, VRW und vorhandene TSF haben eine Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und dürfen mit dem normalen PKW-Führerschein nicht mehr gefahren werden. Es seien immer weniger Personen, die den LKW-Führerschein bei der Bundeswehr erworben haben. Ältere Mitglieder, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind, scheiden aus. Somit gebe es immer weniger Fahrer. Um einem Fahrermangel entgegenzuwirken soll eine neue Regelung der Bezuschussung des Führerscheins erfolgen.

Nach einer kurzen Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen:

1. Die Kosten für notwendige Führerscheine für Feuerwehrfahrzeuge werden bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 € übernommen.

2. Der Zuschuss wird bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zu 50 % ausbezahlt, die weiteren 50 % werden in gleichen Raten in den folgenden 5 Jahren während der aktiven Feuerwehrzeit bei der Gemeinde Amstetten ausbezahlt.

3. Der Feuerwehrausschuss schlägt der Verwaltung die Feuerwehrangehörigen vor.

4. Die Regelung soll rückwirkend ab 01.07.2015 in Kraft treten.

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2014

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass in der Ergebnisrechnung rund 200.000 € an Abmangel geplant waren, es sei jedoch nun ein Plus in Höhe von 37.028,71 € erzielt worden. Im laufenden Bereich sei wesentlich mehr Geld eingenommen worden als geplant. Die Zahlungsmittel haben sich in der Summe erhöht. Dies komme daher, dass bei den Steuern, vor allem Gewerbesteuern, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von rund 124.000 € eingenommen wurden. Bei den Zuweisungen, vor allem den Schlüsselzuweisungen die über den Länderfinanzausgleich verteilt werden, hat die Gemeinde Amstetten ebenfalls rund 126.000 € eingenommen.

Im Ordentlichen Haushalt wurden um 2,45 % höhere Erträge erzielt. Die Bilanz habe sich etwas erhöht von 52.400 Mio. € auf 52.600 Mio. Euro. Beim Finanzvermögen habe sich durch mehr Einnahmen auch etwas geändert. Es seien 44 Mio. € Sachvermögen, die Unterhaltung sei dann ebenfalls höher. Finanziert sei dies durch zwei große Posten. Zum einen das errechnete Eigenkapital und zum anderen die Sonderposten, also Beiträge und Rückstellungen für den Finanzausgleich und die Umlagen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Jahresrechnung 2014 in der vorgelegten Form in allen ihren Teilen samt Anlagen.

4. Zukunftsplanung für die gemeindlichen Kindergärten

Hauptamtsleiterin Frau Fähnle berichtet, dass die hohen Kinderzahlen in den Vorjahren derzeit zu einer sehr guten Auslastung unserer Kindergärten führen. Die rückläufigen Zahlen werden sich erst wieder 2016/2017 bemerkbar machen. Jedoch sei damit zu rechnen, dass die Gemeinde Amstetten im Rahmen der Anschlussunterbringung auch Familien mit Kindern im Kindergartenalter zugewiesen bekomme und somit die Zahlen in etwa gleich bleiben.

5. Genehmigung der Annahme von Zuwendungen

Kämmerer Herr Beutel führt aus, dass bislang folgende Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 2.719,33 € bei der Gemeinde eingegangen sind:

Zudem hat die AlbWerk GmbH & Co.KG eine Spende in Höhe von 2.800,00 € angekündigt, welche erst nach Bekanntgabe und Annahme im Gemeinderat ausbezahlt wird.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme aller Spenden zu.

6. Sonstiges Bekanntgaben, Verschiedenes

Flüchtlingsunterbringung

BM Grothe teilt mit, dass 105 Personen bisher auf dem Gelände Benzwang untergebracht seien. Im Laufe der Woche werde er, der Gemeinderat, Mitarbeiter vom LRA und des Helferkreises Willkommen in Amstetten dort vorbeigehen und mit dem LRA besprechen, wie es nun weiter gehen solle.