Übersicht:
Mahnungen
Sollten Sie einmal unsere Forderungen nicht bezahlen, so sind wir leider gezwungen, Sie zu mahnen. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden dann auch Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Sie können dies vermeiden, wenn Sie unsere Forderungen abbuchen lassen. Einen Vordruck können Sie sich zusenden lassen und dann ausgefüllt an uns zurück geben.
Zuständig ist Frau Weidinger und Frau Peters
Melderegisterauskunft
Die einfache Melderegisterauskunft können Sie ab sofort online beantragen. Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt stets über sichere Verbindungen. Die Auskunftsgebühren (10,00 €) werden vor Erteilung der Auskunft von Ihrem Konto abgebucht.
Meldebescheinigung
Für verschiedene Zwecke kann es erforderlich sein, eine Meldebescheinigung vorzulegen. Diese erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Gebühr
Die Gebühr beträgt 5,50 €, die Sie bitte als Scheck dem Antrag beifügen.
Zuständig sind Frau Demuth und Frau Schneider