Windkraft in der Region Donau-Iller
Nachstehend haben wir einige Informationen über die Windkraft in unserer Raumschaft für Sie zusammengestellt.
- Warum wird der Regionalplan fortgeschrieben?
- Was sind die Ziele der Landesregierung?
- Was sind die Aufgaben eines Regionalverbandes?
- Was sind die Besonderheiten bei unserem Regionalverband?
- Bisherige Schritte der Gemeinde? Möglichkeit der Partizipation
- Änderungen bei der zweiten Anhörungsrunde (Flurkarte)
- Beratungsvorlage - Zweites Beteiligungsverfahren Windkraft
- Stellungnahme zweite Beteiligungsrunde Windkraft
- Stellungnahme der Gemeinde Amstetten zum Thema Windkraft im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde
- Ansprechparter
Warum wird der Regionalplan fortgeschrieben?
Der Regionalplan wird fortgeschrieben, weil Bund und Länder neue gesetzliche Vorgaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen haben. Ziel ist es, ausreichend Flächen für die Nutzung der Windenergie bereitzustellen, um die Energieversorgung langfristig zu sichern und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Das Land Baden-Württemberg hat hierfür verbindliche Flächenziele festgelegt, die von den Regionalverbänden umzusetzen sind. Der Regionalverband ist deshalb verpflichtet, seinen Regionalplan anzupassen und Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Diese Fortschreibung erfolgt regelmäßig und folgt einem formal geregelten Verfahren mit Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit.
Was sind die Ziele der Landesregierung?
Mit der Fortschreibung des Regionalplans verfolgt das Land Baden-Württemberg das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere der Windenergie – deutlich zu beschleunigen. Hintergrund sind bundes- und landesweite Klimaschutzziele sowie die notwendige Umstellung der Energieversorgung auf nachhaltige Quellen.
Ein zentrales Ziel ist dabei die Ausweisung von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie. Diese Flächenvorgabe ist für die Regionalplanung verbindlich und muss von den Regionalverbänden im Rahmen der Fortschreibung umgesetzt werden.
Mit der landesweiten Festlegung dieser Flächen soll sichergestellt werden, dass ausreichend Raum für Windenergie geschaffen wird und Planungsverfahren vereinheitlicht werden. Gleichzeitig sind bei der Auswahl der Flächen fachliche Kriterien sowie die Belange von Mensch, Natur und Landschaft im Rahmen der gesetzlichen Abwägung zu berücksichtigen.Was sind die Aufgaben eines Regionalverbandes?
Der Regionalverband ist eine überörtliche Planungsebene zwischen Land und Kommunen. Seine zentrale Aufgabe ist die Aufstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Regionalplans für seine jeweilige Region.
Im Regionalplan werden unter anderem Regelungen zur Siedlungsentwicklung, zur Verkehrs- und Infrastrukturplanung sowie zur Nutzung von Freiflächen getroffen. Dazu gehört auch die Ausweisung von Vorranggebieten für bestimmte Nutzungen, wie zum Beispiel für die Windenergie.
Der Regionalverband hat dabei die Aufgabe, die landesweiten Vorgaben auf regionaler Ebene umzusetzen und unterschiedliche Interessen miteinander abzuwägen. Er koordiniert übergeordnete Planungsziele und sorgt dafür, dass sich die Entwicklung der Region insgesamt geordnet und ausgewogen vollzieht. Die einzelnen Gemeinden werden in diesem Verfahren beteiligt, die abschließende planerische Entscheidung liegt jedoch beim Regionalverband.
Was sind die Besonderheiten bei unserem Regionalverband?
Der Regionalverband Donau-Iller weist im Vergleich zu anderen Regionalverbänden mehrere Besonderheiten auf. Eine zentrale Besonderheit ist, dass sich sein Zuständigkeitsbereich über zwei Bundesländer erstreckt: Baden-Württemberg und Bayern. Der Regionalverband ist damit der einzige länderübergreifende Regionalverband in Deutschland.
Auf baden-württembergischer Seite gehört der Verband zur Landesplanung Baden-Württemberg und unterliegt dort den landesrechtlichen Vorgaben, unter anderem auch den Flächenzielen für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig müssen bei der Regionalplanung die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Länder berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden.
Hinzu kommt, dass die Region Donau-Iller sowohl dicht besiedelte Bereiche als auch große Wald- und Freiflächen umfasst. Dies führt bei der Ausweisung von Vorranggebieten zu besonderen Abwägungsanforderungen zwischen Siedlungsschutz, Naturschutz, Landschaftsbild und energiewirtschaftlichen Zielen.
Die planerischen Entscheidungen des Regionalverbandes betreffen daher stets mehrere Landkreise und zahlreiche Gemeinden und wirken über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg. Gerade deshalb ist das Beteiligungsverfahren der Kommunen und der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung des Regionalplans.
Bisherige Schritte der Gemeinde? Möglichkeit der Partizipation
In unseren kommunalen Gremien befassen sich schon seit geraumer Zeit sehr intensiv mit dem Kapitel Windkraft. In seiner Sitzung vom 26. Juni 2023 wurde im Gemeinderat die informelle Anhörung beraten. Im Jahr 2024 wurde im Rahmen der Einwohnerversammlung und im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates vom 30. September 2025 die erste Anhörung beraten und beschlossen. Dieses Jahr wurde am 24. Oktober 2025 im Rahmen der Einwohnerversammlung und noch am Dienstag, 18. November 2025 im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Schalkstetten und in der Sitzung des Gemeinderates vom 24. November 2025 öffentlich beraten. In all diesen Veranstaltungen hatte die Bürgerschaft die Möglichkeit sich proaktiv zu artikulieren. Diese Intentionen wurden dann vom Vorsitzenden in die Beratungen bzw. Stellungnahmen der Gemeinde aufgenommen.
In unseren Ortschaftsräten wurde dieses Thema auch – wie immer in Amstetten – öffentlich beraten.
Des Weiteren führte der Vorsitzende unzählige Gespräche mit den Betroffenen. Des Weiteren gab es im Thema Windkraft auch weitere Veranstaltungen von Investoren/ Vertretern der Landwirtschaft usw..
Änderungen bei der zweiten Anhörungsrunde (Flurkarte)
Beratungsvorlage - Zweites Beteiligungsverfahren Windkraft
In seiner öffentlichen Sitzung vom 24. November 2025 hat der Gemeinderat seine Stellungnahme beraten. Hier finden Sie die Beratungsunterlage und auch die Präsentation der Sitzung.
Stellungnahme zweite Beteiligungsrunde Windkraft
Hier können Sie die Stellungnahme der Gemeinde Amstetten zur zweiten Beteiligungsrunde abrufen. Dieses Dokument haben wir am 4. Dezember 2025 dem Regionalverband zur Verfügung gestellt. Die Beteiligungsfrist ging bis zum 9. Dezember 2025.
Stellungnahme der Gemeinde Amstetten zum Thema Windkraft im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde
Die Gemeinde Amstetten hat sich im Rahmen eines öffentlichen Diskurses bereits intensiv mit den Planungen des Regionalverbands auseinandergesetzt. Die Intentionen aus dem Gemeinderat, den Ortsteilen und den Bürgerinnen und Bürgern wurden bei der Stellungnahme an den Regionalverband Donau-Iller berücksichtigt:
-Stellungnahme der Gemeinde Amstetten
Die einzelnen Eingaben sowie die Flurkarte können im Folgenden heruntergeladen werden:
-Stellungnahme des Ortschaftsrats aus dem Ortsteil Schalkstetten
-Stellungnahme der Bürgerschaft aus dem Ortsteil Reutti
-Stellungnahme von mehreren Bürger der Gemeinde Amstetten
Ansprechparter
Falls Sie Fragen haben sollten, melden Sie sich beim Herrn Bürgermeister Johannes Raab.