Datenveröffentlichung
Daten aus dem Einwohnerregister werden auf Grund gesetzlicher Vorschriften weitergegeben. . Sie können jedoch, wenn Sie das wünschen, die Weitergabe sperren. Die Weitergabe kann erfolgen an:
- Tageszeitung und Amtsblatt zur Veröffentlichung von Alters- und
Ehejubiläen
- Aufnahme in das örtliche Adressbuch
- politische
Parteien.
Zuständig ist Frau Ebinger, Frau Stahl.
