Gemeinde Amstetten
Wasserversorgung
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Gebühren und Beiträge

Die Gemeinde erhebt für die Wasserversorgung Gebühren und Beiträge

 

Gebühren

sind das Entgelt für die Lieferung des Wasser. Sie werden mit dem Wasserzähler erfaßt, der für jedes angeschlossene Gebäude vorgeschrieben ist. Der Wasserzähler wird einmal jährlich abgelesen, auf die voraussichtliche Jahresgebühr werden Abschlagszahlungen erhoben. Die Gebühr je Kubikmeter beträgt ab dem 1.1.2006 1,66 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer.

 

Zuständig ist Frau Fuchs.


 

Beiträge

werden für die Anschlußmöglichkeit an das Wasserleitungsnetz erhoben. Beiträge sind eine einmalige Schuld und entstehen, wenn die Wasserleitung zu einem Baugrundstück geführt werden.

 

Zuständig ist Herr Beutel.

 

 

Rechtsvorschriften und  Vordrucke:

 

Wasserversorgungssatzung