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Änderungen Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Amstetten Lonsee

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26. Änderung FNP "Sägewerk Ziegler" Amstetten

Änderungsbeschluss:

Der Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Teilbereich „Sägewerk Ziegler“ zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sägewerk Ziegler“.

Zeitgleich wurden die Flächennutzungsplanänderungsunterlagen als Vorentwurf gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung und Auslegung gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB gefasst.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan:

Der Flächennutzungsplanvorentwurf und die dazugehörigen Unterlagen können vom 20.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 bei der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten eingesehen werden.

26. Änderung FNP Sägewerk Ziegler Unterlagen Änderungsbeschluss

25. Änderung FNP "Seeblick" Lonsee

Aufstellungsbeschluss:
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Lonsee-Amstetten hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichten wir Sie hiermit frühzeitig über die Planung und bitten Sie um Stellungnahme zum Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 26.02.2025.

Der Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 26.02.2025 einschließlich der Begründung werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Amstetten und der Gemeinde Lonsee von Montag, 10.03.2025 bis einschließlich Donnerstag, 10.04.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten und im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee in Papierform öffentlich ausgelegt.

Bis spätestens 10.04.2025 besteht für Sie die Gelegenheit Stellungnahmen vorzubringen.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de 

Die Versorgungsträger werden gebeten, soweit eigene Planungen und Maßnahmen in diesem Plangebiet beabsichtigt werden, uns diese einschließlich der geplanten zeitlichen Realisierung mitzuteilen (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB).

Sollten wir bis zum o. g. Zeitpunkt von Ihnen keine Stellungnahme erhalten haben gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden bzw. Sie keine weiteren Vorschläge oder Anmerkungen einzubringen haben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Entwurfsunterlagen: 25. Änderung FNP Seeblick Lonsee Unterlagen Aufstellungsbeschluss

24. Änderung FNP "Fernwärme Mengsel" Lonsee

Auslegungsbeschluss:

Der Gemeindeverwaltungsverband Lonsee - Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 beschlossen den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,87 ha und beinhaltet die Flurstücke 2432 (Wiese) ganz und das Flurstück 2431 (Waldweg) teilweise.

Im Einzelnen gelten für den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes die Planzeichnung und die Begründung des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH mit dem Datum vom 26.02.2025 sowie dem Umweltbericht der Irsch-Rauh-Partner-Partner Landschaftsarchitekten GmbH vom 17.12.2024 und das Artenschutzgutachten des Bio-Büros Schreiber vom 10.12.2024.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 09.11.2023/26.02.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 26.02.2025 einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und dem Artenschutzgutachten werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Amstetten (https://www.amstetten.de/bauleitplaene.html) und der Gemeinde Lonsee (https://www.lonsee.de/de/bauen-und-wirtschaft/bauen/bekanntmachungen)

von Montag, 10.03.2025 bis einschließlich Donnerstag 10.04.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten und im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee in Papierform öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Folgende Umweltrelevante Informationen liegen vor:

- Umweltbericht mit Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

- Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung

- Gutachten (Artenschutz / Geräuschimmissionsprognose / Brandschutz / Emissionen)

- Hinweise und Anregungen aus den vorliegenden Stellungnahmen der Beteiligung nach § 3 Abs.1 / § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen: Waldumwandlung, Immissionsschutz (Lärm, Staub, Geruch, Gase), Brandschutz, Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, FFH-Vorprüfung, Biotop, Geotechnische Hinweise, Wasserschutz, Bodenschutz, Klimaschutz, Artenschutz, Eingrünung, Ausgleichsmaßnahmen, Verkehr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Amstetten, den 06.03.2025

Johannes Raab, Verbandsvorsitzender

Unterlagen: 24. Änderung FNP Fernwärme Mengsel Lonsee Unterlagen Auslegungsbeschluss

23. Änderung FNP "PV-Anlage Lehrhau" Amstetten-Reutti

Genehmigung

Mit Bescheid vom 07.05.2025 Az. 21.P/621.316 hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Lonsee-Amstetten für das Gebiet „PV-Anlage Lehrhau“, Gemarkung Amstetten-Reutti genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten und im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

28.05.2025
Bürgermeister Johannes Raab

Unterlagen 23. Änderung FNP

Auslegungsbeschluss

Der Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten hat am 18.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „PV-Anlage Lehrhau“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen.

Grund für die Änderung des Flächennutzungsplans ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde Amstetten, Ortsteil Reutti. Da der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren geändert. Das Plangebiet befindet südlich von Amstetten, ca. 500 m nordöstlich des Ortsteils Reutti.

Maßgebend sind der zeichnerische Teil der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan „PV-Anlage Lehrhau“ vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG mit Anlagen vom 17.07.2024 und Fachbeitrag Artenschutz.

Bezüglich der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bebauungsplans „PV-Anlage Lehrhau“ ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter erstellt wurde. Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass bei Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „PV-Anlage Lehrhau“, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, es zu keiner erheblichen Beeinflussung dieser Schutzgüter kommt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG vom 17.07.2024 und umfasst das Flurstück Nr. 298 (Heidäcker), Gemarkung Reutti.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Der Planentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans des Ingenieurbüros Gansloser GmbH & Co. KG mit Stand vom 17.07.2024 bestehend aus zeichnerischem Teil und Begründung sowie dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „PV-Anlage Lehrhau“ sowie dessen Anlagen und Fachbeitrag Artenschutz wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, den 07.10.2024 bis einschließlich Freitag, den 08.11.2024

im Internet unter https://www.amstetten.de/bauleitplaene.html veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und Anregungen vorbringen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Amstetten (Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten) und im Rathaus der Gemeinde Lonsee (Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten in öffentlicher Sitzung.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse beteiligung@gansloser.de. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Amstetten (Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten) oder bei der Gemeinde Lonsee (Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee) während der üblichen Dienststunden abgegeben werden.

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Datenschutz:

Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Amstetten, 02.10.2024

Johannes Raab, Verbandsvorsitzender

Unterlagen: 23. Änderung FNP PV-Anlage Lehrhau Amstetten-Reutti Unterlagen Auslegungsbeschluss

22. Änderung FNP "PV-Anlage Oppinger Weg" Amstetten-Reutti

Mit Bescheid vom 25.04.2024 Az. 21.P/621.316 hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Lonsee-Amstetten für das Gebiet Fl.Nr. 235, 236, 237 und 238, Gemarkung. Amstetten genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten und im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


01.07.2024

Bürgermeister Johannes Raab

Unterlagen: 22. Änderung FNP PV-Anlage Oppinger Weg Amstetten-Reutti Unterlagen Genehmigung

21. Änderung FNP "Sondergebiet Grünhaberäckter I" Amstetten-Reutti

Genehmigung und Wirksamkeitsbeschluss:

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Lonsee - Amstetten hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.06.2023 die Feststellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass 04.04.2024 Az. 21.P/621.316 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Für den Planbereich sind gemäß Änderungsbeschluss der unten angefügte Lageplan des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 26.04.2022/02.02.2023/15.06.2023 maßgebend.

Ausschnitt 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Grünhaberäcker I“  in Amstetten-Reutti, unmaßstäblich, genordet

Im Einzelnen gelten für die 21. Flächennutzungsplanänderung, die Planzeichnungen und die Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 26.04.2022/02.02.2023/15.06.2023.

Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 26.04.2022/02.02.2023/15.06.2023 wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ab dem 30.01.2025 im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee und im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten gestellt ist, wird verwiesen.

Unbeachtlich werden

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn

- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Amstetten, den 30.01.2025

Johannes Raab

Verbandsvorsitzender

Unterlagen: 21. Änderung FNP Sondergebiet Grünhaberäcker I Amstetten-Reutti Unterlagen Genehmigung