FAQ – Kindergartenzukunftsprojekt in der Gemeinde Amstetten
Im Zuge der anstehenden Veränderungen in der Trägerschaft des Kindergartens Dorf und der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen plant die Gemeinde Amstetten den Neubau einer zukunftsorientierten Kindertageseinrichtung.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
1. Warum brauchen wir neue Betreuungsplätze?
Die Evangelische Kirchengemeinde hat angekündigt, die Trägerschaft des Kindergartens Dorf perspektivisch aufzugeben.
Damit fallen 25 Kindergartenplätze weg, die zwingend ersetzt werden müssen. Zusätzlich zeigt die Bedarfsplanung, dass die Nachfrage nach weiteren Kindergarten- und Krippenplätzen steigt. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, diesen Bedarf sicherzustellen.
2. Welche neuen Gruppen sollen entstehen?
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2025 beschlossen, insgesamt drei neue Gruppen zu schaffen:
- 1 Kindergartengruppe zur Kompensation der wegfallenden Plätze
- 1 zusätzliche Kindergartengruppe zur Deckung des steigenden Bedarfs
- 1 Krippengruppe (U3) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr
Damit erfüllen wir den gesetzlichen Rechtsanspruch und schaffen Verlässlichkeit für Familien.
3. Warum wird am Standort Amstetten-Dorf gebaut?
Dafür gibt es mehrere klare Gründe:
- In Amstetten-Dorf fallen die Plätze weg – daher entsteht dort der direkte Bedarf, zudem dort weitere Neubaugebiete (Brühl I und Brühl II) ausgewiesen wurden.
- Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass dieser Standort die Anforderungen für einen Neubau im notwendigen Umfang erfüllt.
- Die bestehenden Einrichtungen in den anderen Teilorten haben nur begrenzte bauliche Erweiterungsmöglichkeiten und könnten den Bedarf nicht vollständig decken.
- Ein Neubau am gleichen Standort ermöglicht eine langfristige, wirtschaftliche und pädagogisch hochwertige Lösung.
- Städtebaulich ergibt die Planung Chancen den Charakter zu stärken und damit die Ortsmitte deutlich aufzuwerten.
4. Was heißt dies für die anderen Kindergarten Standorte?
Durch dir Beschlussfassung im Gemeinderat werden die weiteren Kindertageseinrichtungen auf unserer Gemarkung gestärkt. Durch die Errichtung von drei Gruppen werden die anderen Einrichtungen entlastet. Gleichzeitig umfasst der Beschluss des Gemeinderates vom 24.11.2025 auch einen Zusatz, der eine Realisierung einer der Gruppen an einem anderen Standort ermöglicht.
5. Wie wurde das Projekt vorbereitet?
Die Entscheidung basiert auf intensiver Vorarbeit. Dazu gehören:
- mehrere öffentliche Vorberatungen im Gemeinderat
- eine gemeinsame Sondersitzung mit dem Kirchengemeinderat
- umfangreiche Abstimmungen mit der Evangelischen Kirchengemeinde
- Besuch des Vorsitzenden des Kirchengemeinderates im Gemeinderat und Besuch des Vorsitzenden des Gemeinderates im Kirchengemeinderat
- Gespräche mit Eltern und pädagogischen Fachkräften
- eine Machbarkeitsstudie bei welcher ein erfahrenes Architekturbüro alle Kindertageseinrichtungen hinsichtlich den gesetzlichen Anforderungen untersucht und Erweiterungsmöglichkeiten geprüft hat und das Ergebnis am 30.06.2025 dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorgestellt hat.
- die Kindergartenbedarfsplanung 2024–2027 mit einer damit verbundenen Bedarfsanalyse
Das Projekt ist somit fachlich und transparent fundiert.
6. Welche Aufgaben übernimmt das Architekturbüro ott_architekten BDA?
Das Büro ott_architekten BDA aus Laichingen wurde mit der Vorplanung beauftragt.
Diese umfasst u.a.:
- Grundlagenermittlung
- Variantenprüfung
- Erstellung eines Planungskonzepts
- Grobe Kostenschätzung nach DIN 276
- Erarbeitung eines ersten Terminplans
- Vorbereitung einer Entscheidungsvorlage für den Gemeinderat
Erst auf Basis dieser Vorplanung beginnt der eigentliche Planungsprozess.
7. Welche finanziellen Förderungen kann die Gemeinde nutzen?
Aktuell gibt es keine Fachförderung für den Neubau von Kindertageseinrichtungen.
Weitere Möglichkeiten:
- Ausgleichstock: Eine Beantragung wird voraussichtlich ab 2027 sinnvoll.
- ELR-Programm: Neubauten sind hier nicht förderfähig; ein Abriss und eine damit verbundene Neugestaltung der Ortsmitte könnte möglicherweise gefördert werden.
- Energetische Förderprogramme: Diese können erst nach Abschluss der Vorplanung geprüft werden.
Die Gemeinde plant daher solide, langfristig und haushaltsverträglich.
8. Welche Chancen ergeben sich städtebaulich?
Der Neubau eröffnet die Möglichkeit, das Gebiet um den bisherigen Kindergarten Dorf nahe dem Kultur- und Begegnungshaus sowie der evangelischen Kirche städtebaulich aufzuwerten. Gleichzeitig schafft die Gemeinde durch die zentrale Planung die Flexibilität, weitere Standorte bei Bedarf zu stärken, ohne Ressourcen zu zersplittern.
9. Was bedeutet das Projekt für die Familien?
Das Wichtigste: Verlässlichkeit.
- Eltern erhalten planbare, qualitativ hochwertige Betreuungsangebote.
- Die Plätze stehen langfristig und stabil zur Verfügung.
- Krippe und Kindergarten erhalten moderne Räume, die pädagogisch aktuelle Standards erfüllen.
Das Projekt stärkt Amstetten als familienfreundliche und zukunftsorientierte Gemeinde.
10. Ist es zumutbar, dass Familien aus den Teilorten nach Amstetten fahren?
Ja. Die Rechtslage ist eindeutig:
- Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gilt für die gesamte Gemeinde, nicht für einzelne Teilorte.
- „Zumutbarkeit“ richtet sich nach einer angemessenen Entfernung innerhalb des Gemeindegebiets.
- In Baden-Württemberg ist es üblich, dass Krippenplätze zentral im einem Ortsteil vorgehalten werden.
- Die Fahrzeit liegt deutlich unter dem, was im landesweiten Vergleich als zumutbar gilt.
Viele Gemeinden mit mehreren Teilorten haben nur einen Krippenstandort – und das völlig zurecht.
11. Wo kann ich die Unterlagen einsehen?
Alle Beschlüsse des Gemeinderats sowie die dazugehörigen öffentlichen Unterlage finde Sie in unserem Ratsinforationssystem (RIS).
12. Wie geht es nun weiter?
Nach Abschluss der Vorplanung werden folgende Schritte erfolgen:
1. Vorstellung der Vorentwürfe im Gemeinderat
2. Beratung und Beschluss über die Entwurfsplanung
3. Konkretisierung von Kosten, Terminen und Fördermöglichkeiten
4. Weitere Beteiligung von Eltern, Trägern und Fachkräften
5. Beauftragung Fachplaner für Bauantrag, Werkplanung, Ausschreibung, Ausführung
Die Gemeinde informiert regelmäßig über alle neuen Entwicklungen.