Gemeinde Amstetten
Was sonst noch interessiert
http://www.amstetten.de/und_sonst_.html

Copyright © 2012 Gemeinde Amstetten
Startseite Impressum Sitemap
 

Beseitigung von Laub auf Gehwegen

Entsprechend der örtlichen Satzung sind die Anlieger von Gehwegen und Straßen verpflichtet, Laub und sonstigen Unrat diesen zu entfernen.

Es ist zudem geregelt, dass der Kehricht nicht den Straßenentwässerungsanlagen oder den Nachbargrundstücken zugeführt werden darf.

Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite beträgt. Weitere Information hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.amstetten.de/ortsrecht.html

Wenn Mama mal nicht kann, was dann?

Dann ist die Kernzeitbetreuung im Kindergarten – Zentrum, direkt neben der Schule die ideale Betreuungsform für Grundschulkinder. Nach dem Unterricht gibt es zuerst ein leckeres Mittagessen. Danach werden in kleinen Gruppen die Hausaufgaben erledigt und es bleibt noch Zeit für Spiel und Spaß.

Die Kinder können täglich von 7.00 – 14.00 Uhr betreut werden (auch in den Ferien). Passend zum Stundenplan kann das Angebot genutzt werden.

Sie können sich auch ganz individuell nur an einzelnen Tagen anmelden.

Wahlweise ist auch nur Hausaufgabenhilfe möglich.

 

Fragen: Tel. 300646

Anmeldung: Rathaus Amstetten oder Kindergarten - Zentrum

Schutz gegen Rückstau aus der Kanalisation

Immer wieder stellen wir fest, dass an manchen Gebäuden bei Wolkenbrüchen oder heftigen Gewitterregen das Abwasser in die Kellerräume drückt.

Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer teilweise erhebliche Schäden. Dabei kann man sie vermeiden, wenn das Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften abgesichert ist. Zudem ist ein Hauseigentümer nach geltendem Recht für alle Schäden verantwortlich, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften "DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke".

Das Kanalnetz einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt. 

Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein. Es gilt auch zu beachten, dass die Rückstauverschlüsse zweimal jährlich von einem Fachkundigen gewartet werden sollen. Bei speziellen Fragen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Sanitär- bzw. Installationsfachbetrieb.

Reisezeit - Ausweiszeit?

Planen Sie ins Ausland zu fahren? Dann denken Sie bitte an Ihren Personalausweis oder Reisepass. Beide Ausweise können nicht verlängert werden, denken Sie deshalb rechtzeitig an neue. Diese Dokumente werden im Rathaus per Computer-Leitung direkt in Berlin bei der Bundesdruckerei beantragt. Deshalb ist des notwendig, daß jeder Antragsteller persönlich zum Unterschreiben auf dem Rathaus erscheint. Die Anträge können auch nicht mit nach Hause genommen werden.

Außerdem wird ein Paßbild pro Dokument benötigt.


Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Sicherheit und Sauberkeit auf Kinderspielplätzen

Nachdem im vergangenen Winter die Kinder ihren Spaß im Schnee hatten, sorgen in den nächsten Monaten die zahlreichen Kinderspielplätze der Gemeinde wieder für etwas Abwechslung. Die Gemeinde wendet hohe Summen für die Errichtung, Instandhaltung und Sauberheit von Kinderspielplätzen auf. Entsprechend den Sicherheitsvorschriften werden zudem regelmäßige Kontrollen durch die Bauhofmitarbeiter vorgenommen.
Andererseits ist es unverständlich, dass an manchen Spielplätzen Hundekot oder zahlreicher Unrat großflächig auf dem gesamten Gelände verteilt ist. Wir bitten deshalb an dieser Stelle die Eltern, ihre Kinder auf die Reinhaltung des Spielplatzes aufmerksam zu machen und selbst als gutes Beispiel voranzugehen. Zudem sind die Spielplätze nicht als Aufenthaltsort für Jugendliche ab 14 gedacht, sondern für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren.

Wasserverlust droht auch in Ihrem Gebäude

Durch den Bauhof der Gemeinde werden in regelmäßigen Abständen die überörtlichen Wasseruhren abgelesen, so dass bei einem auftretenden Wasserverlust gezielt nach Rohrbrüchen gesucht werden kann. Aber auch den Hauseigentümern wird empfohlen, den Hauswasserzähler in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haus halten z.B. Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckventile defekt sind. Die Folge ist ein stetiger Wasserverbrauch über 24 Stunden am Tag. Oft bleibt dieser schleichende Wasserverlust vom Hausbesitzer unbemerkt, weil die Sicherheitsarmaturen meist einen verdeckten Abwasseranschluß haben. Somit gelangt ungenutztes Trinkwasser direkt ins Abwasser und wird von der Wasseruhr gezählt.
Um unnötig hohe Wasser- und Abwasserrechnungen zu vermeiden, empfehlen wir daher die regelmäßige Kontrolle Ihres Wasserzählers. Achten Sie dabei auf das kleine Rad im Wasserzähler, welches beim Nullverbrauch auch zum Stillstand kommen sollte. Andernfalls wäre eine Überprüfung Ihrer Hausinstallation durch eine geeignete Fachfirma notwendig.

Amstetten - Geschichte einer Albgemeinde

Das 376 Seiten umfassende Werk beleuchtet die Geschichte Amstettens von den Anfängen bis heute. 

Der Inhalt reicht von Landschaft und Natur über die Entwicklung Amstettens im Laufe der Jahrhunderte, soziales und kirchliches Leben bis zu den Einrichtungen und Vereinen in der Gemeinde. Ein größeres Kapitel ist der Geschichte der Höfe und Häuser gewidmet.

Das sehr fundiert recherchierte Buch, von Stadtoberarchivrat a.D. Karlheinz Bauer geschrieben, lädt zum Lesen und Schmökern ein. Viele Informationen, aber auch manches, das zum Nachdenken anregt, sind festgehalten.

Für nur 25 Euro können Sie das Buch beim Rathaus, Zimmer 106 erwerben.

Gegen Vorauskasse (25,00 Euro zuzüglich 4,10 Euro Portokostenersatz) senden wir Ihnen gerne auch ein Exemplar zu. Bitte geben Sie uns unter info@amstetten.de Bescheid.