Sollten Sie einmal wegen eines Todesfalls in Ihrer Familie ein Grab benötigen, bitten wir zu beachten:
Sie können die Erledigung der Formalitäten einem regionalen Bestattungsinstitut überlassen, dies ist mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut.
Sie sollten folgendes wissen:
- Für jedem Ortsteil Amstettens gibt es einen Friedhof auf dem Erd- und Urnenbestattungen möglich sind.
- Zusätzlich bieten wir auf dem Friedhof Waldeck in Amstetten-Bahnhof ein Kolumbarium an.
- Die Ruhezeit für Wahlgräber (Doppelgräber) für Erwachsene beträgt 40 Jahre, für Einzelgräber 25 Jahre.
- Damit sie jederzeit zur Leichenhalle gehen können, erhalten Sie im Rathaus bei Frau Fuchs einen Schlüssel ausgeliehen.
- Die Sargträger werden von der Gemeinde vermittelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Trägern.
- Auf den Friedhöfen, auf denen es Grabumrandungen gibt, können Sie oder Ihr Steinmetz diese vom Vorrat der Gemeinde nehmen. Die Grabumrandungen werden mit den Bestattungsgebühren berechnet.
Rechtsvorschriften und Merkblätter:
Friedhofsordnung
und Friedhofsgebührenverzeichnis ![]()
Merkblatt über die Gestaltung des Grabsteins
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Zuständig ist Frau Fuchs.
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