Gemeinde Amstetten
Friedhöfe
http://www.amstetten.de/friedhoefe.html

Copyright © 2012 Gemeinde Amstetten
Startseite Impressum Sitemap
 

 

Sollten Sie einmal wegen eines Todesfalls in Ihrer Familie ein Grab benötigen, bitten wir zu beachten:

 

Sie können die Erledigung der Formalitäten einem regionalen Bestattungsinstitut überlassen, dies ist mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. 

 

 

 

Sie sollten folgendes wissen:

  • Für jedem Ortsteil Amstettens gibt es einen Friedhof auf dem Erd- und Urnenbestattungen möglich sind.
  • Zusätzlich bieten wir auf dem Friedhof Waldeck in Amstetten-Bahnhof ein Kolumbarium an.
  • Die Ruhezeit für Wahlgräber (Doppelgräber) für Erwachsene beträgt 40 Jahre, für Einzelgräber 25 Jahre.
  • Damit sie jederzeit zur Leichenhalle gehen können, erhalten Sie im Rathaus bei Frau Fuchs einen Schlüssel ausgeliehen.
  • Die Sargträger werden von der Gemeinde vermittelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Trägern.
  • Auf den Friedhöfen, auf denen es Grabumrandungen gibt, können Sie oder Ihr Steinmetz diese vom Vorrat der Gemeinde nehmen. Die Grabumrandungen werden mit den Bestattungsgebühren berechnet.

 

Rechtsvorschriften und Merkblätter:

 

Friedhofsordnung     und Friedhofsgebührenverzeichnis 

 

Merkblatt über die Gestaltung des Grabsteins

 

Zuständig ist Frau Fuchs.

.