Zum Hauptinhalt springen

Neuigkeiten

Breitbandausbau gerettet!

Amstetten/Ulm | Nach der Absage des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau NetCom BW GmbH sind in den Amstetter Teilorten Unsicherheiten entstanden. Die Gemeinde Amstetten freut sich deshalb ganz außerordentlich mitteilen zu können, dass der dringend benötigte Breitbandausbau in den Ortsteilen Bräunisheim, Hofstett-Emerbuch, Reutti, Schalkstetten und Stubersheimweiter geht. Die OEW Breitband GmbH wird nun den ursprünglich geplanten, geförderten Ausbau für die Amstetter Ortsteile umsetzen.

Damit ist gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesen Ortsteilen von einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur profitieren können. Der geförderte Ausbau durch die OEW Breitband GmbH sieht unter anderem vor, dass auch ländliche Bereiche zuverlässig mit zukunftssicherem Internet erschlossen werden.

Bürgermeister Johannes Raab zeigt sich erleichtert: „Es war für uns ein großer Schock als wir Ende August darüber in Kenntnis gesetzt worden sind, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht wie angekündigt umgesetzt wird – umso mehr sind wir heute glücklich, dass die OEW Breitband GmbH den geförderten Ausbau für unsere Gemeinde fortführen wird. Besonders dankbar zeigt sich der Bürgermeister gegenüber der Breitbandkoordination des Alb-Donau-Kreises, die auch außerhalb der normalen Bürozeiten der Gemeinde mit Rat und Tat der Gemeinde zur Verfügung gestanden haben.
Gerade der Ländliche Raum braucht eine stabile und schnelle Internetanbindung, um für Familien, Unternehmen und Vereine gleichermaßen attraktiv und zukunftsfähig zu bleiben. Wir sind froh, dass die Weichen auf der Stubersheimer Alb und Reutti nun gestellt sind."

Die Gemeinde wird die Bevölkerung fortlaufend über die weiteren Schritte des Ausbaus informieren. Mit dem Engagement der OEW Breitband GmbH ist ein entscheidender Schritt hin zu einer modernen digitalen Infrastruktur gelungen.

Derzeit arbeitet die Gemeinde zusammen mit der OEW Breitband GmbH sowie die Breitbandkoordination des Alb-Donau-Kreises an vielen Detailfragen. Die OEW Breitband GmbH wird die Ergebnisse und das weitere Vorgehen der Bevölkerung im Rahmen der Einwohnerversammlung am Freitag den 24. Oktober 2025 in der Aurainhalle (Beginn um 18 Uhr) vorstellen.

Bei der OEW Breitband GmbH handelt es sich um 100 % kommunal getragenes Unternehmen, das sich der Daseinsvorsorge verschrieben hat. Anteilseigentümer der Unternehmung ist der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) ein von neun Landkreisen getragener Zweckverband.

Sachstand NetCom BW

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit Jahren sind unsere kommunalen Gremien und auch die Gemeindeverwaltung unermüdlich und proaktiv dabei, den Breitbandausbau für unsere Gemeinde voranzutreiben. Auch die Bundesrepublik und das Land Baden-Württemberg unterstützen uns dabei, und wir konnten Förderungen im Millionenbereich akquirieren. Der Breitbandausbau ist einer der Schlüssel, um unsere Gemarkung  zukunftssicher zu gestalten.

Für die Stubersheimer Alb und für Reutti war bisher geplant, dass es einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die NetCom BW GmbH geben soll. Die Gemeinde hat deshalb im letzten Jahr mit diesem  Tochterunternehmen der EnBW eine Kooperationsvereinbarung geschlossen– vorausgegangen waren Jahre der Verhandlungen der Gemeinde zusammen mit dem Landratsamt.

Letzte Woche wurden wir eher beiläufig darüber informiert, dass die NetCom BW nun plant, diesen Ausbau bei uns nicht mehr zu realisieren. Begründet wird dies in einer kryptischen Nachricht damit, dass die Wirtschaftlichkeit angeblich nicht mehr gegeben sei. Die Gemeinde Amstetten hat jedoch alle Vertragsbedingungen erfüllt und die anvisierte Quote von 40 Prozent der Haushalte – wie im Vertrag normiert – konnten wir gemeinsam mit Ihnen mit über 70 Prozent deutlich übertreffen. Besonders bizarr erscheint, dass es von Seiten des Unternehmens keinerlei Hinweise im Vorfeld gab. Ein Vorgang, den ich selbst so noch nie erlebt habe und der uns Alle fassungslos macht!

Natürlich beharren wir auf die Erfüllung unserer Kooperationsvereinbarung und werden hierbei auch nicht locker lassen. Wir haben bereits mit den zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen.  Zudem habe ich meinen Unmut der Geschäftsleitung der NetCom BW bereits kundgetan und eine Anwaltskanzlei mit der Wahrung unserer Interessen beauftragt.

Die Gemeindeverwaltung ist derzeit dabei, Lösungen zu erarbeiten. Unser oberstes Ziel ist und bleibt eine zukunftsfähige Lösung mit Breitband an allen Wohnplätzen in der Gemeinde. Wir Amstetter sind lösungsorientiert – aber wer Wind sät, wird von uns Sturm ernten. Da können Sie sich gewiss sein!

Ihr

Johannes Raab
Bürgermeister

Auskunfts-Service für Ausweise

Seit 1. Januar 2025 kann man den aktuellen Status der Beantragung neuer Ausweisdokumente unter folgendem Link selber abrufen: https://einwohner.komm.one/intelliform/forms/default/app/pool/km-einwohner/bw-ost/asa/index?ags=08425008

Eine entsprechende Erklärung wird Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt. Natürlich werden Sie dennoch informiert, sobald Ihr Ausweisdokument zur Aushändigung vorliegt. Hier dürfen Sie wählen ob Sie per E-Mail, SMS oder postalisch informiert werden möchten. 

Aktueller Sachstand Windkraft

Zurzeit findet die sogenannte Teilfortschreibung Windkraft für unsere Raumschaft statt. Das Ziel der Landesraumplanung ist, dass mindestens 1,8 Prozent der Flächen für Windkraft überplant werden. Der Gemeinderat hat sich mit diesem Thema bereits letztes Jahr im Juli beschäftigt und auch in den Ortschaftsräten wurden entsprechend angehört. Nach dem derzeitigen Plansstand sind voraussichtlich auch bei uns Flächen vorgesehen. So plant der Regionverband Donau-Iller auf unserer Gemarkung Gebiete in Amstetten-Bräunisheim, Amstetten-Reutti und Amstetten-Schalkstetten.

Das Verfahren für eine solche Teilfortschreibung ist sehr zeitintensiv und unser Regionalverband geht derzeit davon aus, dass der dazugehörige Satzungsbeschluss voraussichtlich Ende 2025 erfolgen wird. Es wird auch diesen Sommer entsprechende öffentliche Anhörungen und Informationsveranstaltungen vom Verband geben.

Selbstverständlich wird die Gemeindeverwaltung Sie weiterhin über das aktuelel informieren. Wir haben diesbezüglich eine Unterseite auf unserer Webseite aufgebaut, dort können Sie aktuelle Informationen verfolgen.

Empfehlung der Gemeindeverwaltung

Nach Einschätzung von Herrn Bürgermeister Johannes Raab, ist gerade bei uns auf der Alb eine gewisse Goldgräbermentalität feststellbar. Mehrere Unternehmungen, teilweise sehr seriös teilweise auch weniger seriös versuchen gerade Vorverträgen bei den Grundstückseigentümern zu bekommen. Die Gemeinde rät nach jetztigem Stand davor ab, entsprechende Verträge zu unterzeichnen, da es zurzeit noch nicht absehbar ist, welche Flächen am Ende tatsächlich ausgewiesen werden. Der Bürgermeister berät Sie im Zweifelsfall gerne.

Die Gemeinde Amstetten hat derzeit keinerlei Verträge mit entsprechende Projektträger abgeschlossen, auch wenn von einigen Investoren dieser Eindruck vermittelt wird. Nur der Gemeinderat kann solche Verträge beraten und beschließen und dies ist bisher noch nicht erfolgt.

Auswirkungen der Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg wurde im Blick auf die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des sogenannten Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg geändert. Diese Änderung trat am 25. November 2023 in Kraft.

Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch den landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Seit Sommer 2023 laufen die ersten Tests unter Realbedingungen.

Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte medienbruchfrei digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können.

Die wichtigsten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO)

Das Einreichen

Bis das Virtuelle Bauamt in Echtbetrieb geht, müssen Bauanträge direkt bei den unteren Baurechtsbehörden (Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz) unter der Mailadresse bauantrag@alb-donau-kreis.de und nicht mehr über die Gemeinden eingereicht werden. Die Gemeinden werden seitens der unteren Baurechtsbehörde unverzüglich über die eingehenden Vorhaben informiert.

Die Nachbarbeteiligung

Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften.

Die Bekanntgabe

Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.

Verpflichtend elektronisch

Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.

Gemeinde unterstützt Streuobstwiesenbesitzer beim Erhalt der seltengewordenen Baumbestände

Der Erhalt alter Streuobstbestände im Gemeindegebiet ist der Gemeinde Amstetten ein besonderes Anliegen. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund bereits zum Jahresbeginn im Rahmen der Klausurtagung beschlossen, dass Besitzer alter Obstbaumwiesen für Nachpflanzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten sollen. Die Gemeinde fördert demnach die Nachpflanzung von Obsthochstämmen in bestehenden privaten Streuobstwiesen im Außenbereich. Übernommen werden die Kosten für bewährte Apfel-, Birnen- und Zwetschgensorten, jeweils Einzelbäume inkl. Stützpfahl und Verbiss-Schutz. 

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Frau Peters (Tel. 07331/3006-40 jeweils Do. und Fr. von 8.30 – 12.00 Uhr) oder miriam.peters@amstetten.de

Hier finden sie den Antrag auf Streuobstförderung