Übersicht:
Wasserversorgung
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt durch die Gemeinde selbst. Sie ist dazu Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung Ostalb, deren Sitz in Gerstetten ist. Weitere Auskünfte erhalten Sie auf den Seiten Wasserversorgung innerhalb unseres Internet-Angebotes.
Zuständig ist Frau Fuchs.
Vordrucke
Zählerstandsmitteilung
bei turnusmäßiger Ablesung
Zählerstandsmitteilung bei Wohnungswechsel
Eigentümerwechsel
Wohnungsbauförderung
Junge Familien und kinderreiche Familien können bei Kauf oder Neubau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung Wohnungsbauförderung erhalten. Die Wohnungsbauförderung ist bei der Gemeinde zu beantragen. Die L-Bank bewilligt die Förderung auf Grund von den Landkreises geprüften Anträge. Einzelheiten der Förderung richten sich nach den Programmen, die jeweils jährlich neu aufgelegt werden.
Aufgabenbeschreibung, Unterlagen
weitere Behörden
Landratsamt - Wohnungsbauförderung
Landeskreditbank
Zuständig ist Frau Meyer.
Wohnungen
Die Gemeinde verfügt nur über einen kleinen Bestand an eigenen Wohnungen. Einige Wohnungen werden auch von der Amstetter Wohnbau GmbH vermietet. Der größte Teil der Wohnungen wird auf dem freien Markt vermietet. Wir verweisen hier auf die Anzeigen im Amtsblatt und den Tageszeitungen.
Zuständig ist Frau Fuchs.
Wohngeld
Wohngeld erhält, wessen Einkommen über der Belastungsgrenze nach dem Wohngeldgesetz liegt. Die Anträge sind wegen der Bescheinigung des Wohnorts beim Bürgermeisteramt zu stellen.
Aufgabenbeschreibung, Unterlagen
weitere Behörden
Wohngeldstelle beim
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, diese entscheidet über den Antrag.
Zuständig sind Frau Ebinger, Frau Stahl.
Vordrucke
Mietzuschussantrag
Lastenzuschussantrag
Mietbescheinigung
Verdienstbescheinigung
Bescheinigung Fremdmittel
Wald
Der Gemeindewald wird unter Anleitung des Fachdienstes Forstwirtschaft beim Landratsamt bewirtschaftet.
Ansprechpartner, auch für Holzverkauf, ist Herr Angerbauer, Forstrevier Lonsee.
Wildschaden
Wildschäden sind nach den Jagdpachtverträgen in der Regel durch den Jagdpächter zu ersetzen. Kommt eine Einigung zwischen Pächter und Grundstückseigentümer nicht zustande, führt die Gemeinde einen Einigungsversuch durch.
Zuständig ist Herr Beutel oder der Vorstand der jeweiligen Jagdgenossenschaft
Vordrucke
Anmeldung
Wildschaden
Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte wird vom Landratsamt ausgestellt. Da die persönlichen Angaben bestätigt werden müssen, ist der Antrag bei der Gemeinde einzureichen.
weitere Behörden
Landratsamt Alb-Donau-Kreis,
Schillerstraße 30, 89070 Ulm
Zuständig sind Frau Ebinger, Frau Stahl, Frau Scheiring, Frau Fuchs.
Vordrucke
Antrag
auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
Merkblatt
über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
