Gemeinde Amstetten
Sitzungsberichte
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. 04.2012

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. April 2012

 

1. Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags
Der mit der Energieversorgung Filstal (EVF) abgeschlossene Gaskonzessionsvertrags läuft zum 31.12.2012 aus. Bis zum 30.06.2011 konnten sich interessierte Unternehmen für einen neuen Gaskonzessionsvertrag bei der Gemeinde melden. Für die Auswahl unter den sich meldenden Anbietern wurden vom Gemeinderat versch. Auswahlkriterien für die Vergabe der Gaskonzession festgelegt. Diese betreffen unter anderem die Netzbetreiberkompetenz, in der der Bewerber eine Genehmigung eines Netzbetriebes nach § 4 EnWG nachweisen, die Höhe der Konzessionsabgabe, die Festlegung eines höchstmöglichen Kommunalrabatts usw.

Einziger Bewerber um den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrags war schließlich die EVF. Deren erster Entwurf eines Konzessionsvertrags entsprach bei den Punkten Sonderkündigungsrecht und Versorgung neuer Baugebiete mit Gas nicht den Kriterien der Gemeinde. Am 21.02.2012 fand schließlich ein Gespräch mit der Geschäftsführung der EVF statt, bei der ein neuer Konzessionsvertrag vorgelegt wurde. Dieser berücksichtigt verschiedene Änderungswünsche der Gemeinde, unter anderem auch das Sonderkündigungsrecht. Bezüglich der Versorgung neuer Baugebiete hat der Geschäftsführer der EVF, Herr Dr. Bernhart zugesagt, dass neue Baugebiete versorgt werden, so lange die EVF ein einheitliches Versorgungsgebiet habe und Gewinne und Verluste damit ausgleichen könne.

Nach kurzer Diskussion waren sowohl die Verwaltung als auch der Gemeinderat der Auffassung, dass sich mit der EVF ein Versorger beworben hat, der die Vergabekriterien erfüllt. Aus diesem Grund wurde einstimmig beschlossen, den Konzessionsvertrag wie bisher mit der Energieversorgung Filstal abzuschließen.

 

2. Erneuerung Steuertechnik für Abwasseranlagen
Am zentralen Regenüberlaufbecken in Amstetten-Bahnhof, welches das Abwasser der Sammelkläranlage in Lonsee-Halzhausen zuführt ist eine Erneuerung der Anlagentechnik dringend erforderlich. Die Bauteile sind knapp 25 Jahre alt, so dass beim Hersteller keine Ersatzteile mehr geliefert werden können. Bereits zum Jahreswechsel hat es an diesem Regenüberlaufbecken immer wieder Ausfälle gegeben, die teils provisorisch oder nur notdürftig instandgesetzt werden konnten. In der Zwischenzeit ist es zu weiteren erheblichen Störungen gekommen.

Ortsbaumeister Werner schildert dem Gemeinderat, dass für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Regenüberlaufbecken die Steuerung des Zuflusses insbesondere bei starken Niederschlägen reibungslos funktioniert und der Betrieb der Sammelkläranlage nicht beeinträchtigt wird. Daher wurden seitens der Verwaltung  Angebote über die Erneuerung der defekten Steuertechnik eingeholt. Demnach beträgt der Aufwand am RÜB Amstetten beim günstigsten Bieter 20.028,06 € (einschl. Mwst.). Um einen ordnungsgemäßen Betrieb beim RÜB Amstetten zu gewährleisten, beschloss der Gemeinderat, die dringend notwendigen Reparaturarbeiten an der Steuertechnik für das RÜB Amstetten-Bahnhof an die Fa. Häckel aus Ulm als günstigste Bieterin in Auftrag zu geben.

 

3. Bauvoranfrage – Erstellung eines Fahrzeugunterstandes, Spitalstraße
Die Bauherrschaft beabsichtigt auf Flst.-Nr. 19/2 in Amstetten-Dorf ein mit Holz verschaltes Pultdachgebäude zu errichten, in welchem Wohnmobil und andere Fahrzeuge untergestellt werden können.

Nachdem es keine Vorschriften eines rechtskräftigen Bebauungsplanes gibt, ist das Bauvorhaben danach zu prüfen, ob es sich in die örtliche Umgebung einfügt. Beim dortigen Gebiet handelt es sich um ein Dorfmischgebiet, welches sowohl von Wohn- als auch von landwirtschaftlichen Gebäuden geprägt ist. Das geplante Gebäude kann daher rein rechtlich aufgrund der beabsichtigten Nutzung dort erstellt werden. Dies sah auch die Mehrheit des Gemeinderats so, die der Bauvoranfrage das Einvernehmen erteilte allerdings mit der Auflage, die Dacheindeckung in den Farben rot bis braun bzw. grau bis schwarz vorzunehmen. Daneben soll zur Straße hin ein Streifen von 6 m frei gehalten werden.

 

 

4. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Vereinsförderung
Bürgermeister Grothe teilt mit, dass durch die Veröffentlichung der Vereinsförderung eine Diskussion in Gang gesetzt wurde die nicht beabsichtigt war. Die Gemeinde schätzt die Arbeit der Vereine in den höchsten Maßen. Dabei seien die Vereine vor allem im Bereich der Jugendarbeit unersetzbar, in vielen ehrenamtlichen Stunden werden Jugendliche betreut, Übungsstunden vorbereitet und abgehalten, ohne eine Entschädigung zu verlangen. Auf diese Arbeit ist die Gemeinde unbedingt angewiesen. Bürgermeister Grothe bringt deshalb sein großes Bedauern zum Ausdruck das diese Veröffentlichungen zu nachtteiligen Diskussionen geführt hat.

 

b) Ganztagsschule

Bürgermeister Grothe teilt mit, dass am 20.04.2012 das Schulamt die Einrichtung einer Ganztagsschule in der Werkrealschule Amstetten Lonsee zum neuen Schuljahr 2012/2013 genehmigt hat. Damit können nun in der Schule die Planungen zur Umgestaltung in eine Ganztagsschule beginnen.

 

c) Baumarkt Amstetten

Aus der Mitte des Gemeinderats kommt die Frage, was für ein Baumarkt nach Amstetten kommen soll.

Die Verwaltung erklärt daraufhin, dass im ehemaligen Gebäude des Sky-Marktes ein Schnäppchen Baumarkt eingerichtet wird. Der etwas andere Baumarkt, dessen nächster Betrieb der gleichen Kette in Senden zu finden ist, hat sich auf Reste bzw. Schnäppchen spezialisiert und hat daher eine ganze andere Verkaufsstrategie wie OBI oder TOOM. Die Eröffnung ist voraussichtlich für Juli diesen Jahres geplant.

 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2012

 

 

1. Gewerbesteuerausfall 2012 - Konsequenzen

Der Kämmerer der Gemeinde Herr Beutel machte den Gemeinderat darauf aufmerksam, dass durch Korrekturen bei der Gewerbesteuerveranlagungen für Vorjahre bei der Gemeinde Amstetten für das Haushaltsjahr insgesamt ca. 280.000 € ausfallen. Bis zur Entscheidung durch den Gemeinderat, welche weiteren Schritte zu veranlassen sind, wurde von der Verwaltung zunächst eine vorläufige Haushaltssperre festgesetzt. Eine solche vorläufige Haushaltssperre bedeutet, dass größere Maßnahmen, soweit sie bis jetzt noch nicht in Auftrag gegeben wurden, zunächst nicht weiter umgesetzt werden dürfen. Betroffen davon wären z.B. die Beschaffung von Spielmaterial für Kernzeitkinder 500,- €, die Erstellung von Feuerwehrplänen in der Aurainhalle mit 1.500,- €, die Geländererneuerung am Regenüberlaufbecken Hofstett-Emerbuch mit 500,- €, der Kauf von Grundstücken mit 440.000,- €, die Ersatzbeschaffung von Kleingeräten im Bauhof mit 7.000,- €, die Beschaffung der 3. Rate der Einsatzkleidung bei der Feuerwehr mit 23.000,- €, die Anlage des Außenspielbereichs in der Kinderkrippe für 10.000,- €, die Erweiterung des Kolumbariums am Friedhof Waldeck mit 8.000,- € usw.  

In wie weit die Haushaltssperre auch weiterhin bestehen bleiben soll, darüber hatte der Gemeinderat an diesem Abend ebenso zu entscheiden wie darüber, welche von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten näher diskutiert werden sollen. 

Mögliche Einsparpotentiale sah die Verwaltung z.B. bei den Personalkosten aber auch bei freiwilligen Leistungen wie der Vereinsförderung oder der Übernahme von Schülerbeförderungskosten. Aber auch die Reduzierung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Einrichtungen der Gemeinde, die Erhöhung der Verrechnungssätze im Bauhof, die Reduzierung der Straßenbeleuchtung oder die Überprüfung der Nutzungen von historischen Gebäuden in der Gemeinde sollten diskutiert werden.

Über die tatsächliche Umsetzung der vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten wurde an diesem Abend allerdings nicht diskutiert. Die FUG Fraktion im Gemeinderat stellte viel mehr den Antrag, mögliche Einsparungen im Rahmen einer Klausurtagung zu beraten. Dabei wurden auch vom Gemeinderat noch Möglichkeiten genannt, wie Kosten eingespart werden können. Bis zur vom Gemeinderat abschließend einstimmig beschlossenen Klausurtagung werden alle Vorschläge gesammelt und von der Verwaltung aufbereitet.

Eine Entscheidung traf der Gemeinderat auch über die Aufrechterhaltung der Haushaltssperre. Diese bleibt auch weiterhin bestehen. Eine Ausnahme wurde für insgesamt 3 Posten vorgesehen. So darf für die Kinder der Kernzeitbetreuung Spielmaterial im Wert von 500,- € beschafft werden, der Ansatz von 30.000,- € für die Beschaffung von beweglichen Vermögen für die Werkrealschule und die 10.000,-           € für die Gestaltung des Außenspielbereichs der Kinderkrippe sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

 

2. BHKW - Korrektur der Abrechnungsvergütung

2003 wurde im Gebäude der Aurainschule ein Blockheizkraftwerk installiert. Produziert dieses BHKW mehr Strom als im Gemeindezentrum verbraucht wird, werden diese überschüssigen Strommengen an das Albwerk Geislingen verkauft. Die Zählung erfolgt dabei über den Zähler der gemeindeeigenen Trafostation, der sowohl Erzeugung wie Bezug von Strom zählt.

Ab 2009 wurden auf verschiedenen Gebäuden des Gemeindezentrums Photovoltaikanlagen installiert. Diese Anlagen speisen den von ihnen erwirtschafteten Strom auch über das gemeindeeigene Netz in das Netz des AEW ein. Vom Albwerk wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass der Strom der PV-Anlagen bei Bedarf direkt im Gemeindezentrum verbraucht wurde und zwar ohne, dass dies vom Stromzähler des AEW registriert wurde. Die Gemeinde zahlte daher für die Jahre 2009 und 2010 zu wenig Strom an das AEW.

Das Albwerk hat nun bei der Abrechnung 2011 diesen Fehler erkannt und die Abrechnung rückwirkend für die Jahre 2009 und 2010 korrigiert. Die Gemeinde muss nun insgesamt 11.917,32 € an Stromkosten nachzahlen. Diese Nachzahlung wurde vom Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mitgetragen.

 

3. Gemeindliche Veranstaltungsräume - Beschränkung der Nutzungszeit für private Veranstaltungen

Ein Rückblick auf das letzte Jahr hat gezeigt, dass die gemeindlichen Veranstaltungsräume und Hallen zunehmend von Bürgern oder auch Auswärtigen für private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeste oder Hochzeiten angemietet werden. Dass die Mehrzahl dieser Veranstaltungsräume in bewohnten Gebieten liegt, hat in der Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden der Anwohner wegen Lärmbelästigung vor allem in den Nachtstunden geführt. Trotz des Hinweises seitens der Verwaltung bei der Vermietung, dass die Lautstärke ab 22.00 Uhr auf ein Minimum reduziert werden muss, halten sich oftmals Mieter bzw. deren Gäste nicht an diese Vorgaben. Vor allem in den Sommermonaten beschweren sich die Anwohner über Lärmbelästigungen bis in die frühen Morgenstunden.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Anwohner zu schützen, wurden für die Gemeinschaftshäuser und Hallen in Hofstett-Emerbuch, Stubersheim, Bräunisheim und Schalkstetten neue Vermietungsregelungen von der Verwaltung vorgeschlagen. So sollten z.B. private Nutzer nur noch bis 23.00 Uhr die Möglichkeit haben, die Gebäude zu nutzen. Die Diskussion im Gemeinderat zeigte jedoch, dass es in letzter Zeit nur bei der Vermietung im Feuerwehrgerätehaus Bräunisheim zu Belästigungen gekommen war. Bei den übrigen Räumen in den Ortsteilen wurde kein Handlungsbedarf erkannt.

 

Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat mehrheitlich lediglich für das Feuerwehrgerätehaus in Bräunisheim eine besondere Nutzungsregelung. Dabei wurde festgelegt, dass nach 3 Veranstaltungen, bei der die Nachtruhe der Anwohner gestört wurde, keine weitere Veranstaltung mehr von Seiten der Verwaltung genehmigt wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Ortsvorsteher von diesem Verbot auf Nachfrage eine Ausnahme erteilt. Weiterhin bleibt bestehen, dass Mieter, die sich nicht an die Vorgaben zu den Nachtruhezeiten oder den übrigen Benutzungsbestimmungen halten, ihre Kaution nicht mehr zurück erhalten oder sogar mit einem Bußgeld rechnen müssen.

 

4. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Haushaltserlass des Landratsamtes

Das Landratsamt hat in einem Schreiben die Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2012 der Gemeinde bestätigt und zudem die vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt.

 

b) Konfirmandenunterricht und Ganztagsschule

Ende des vergangenen Jahres gab es bei den Pfarrämtern Irritationen durch ein Schreiben wonach bei der Einrichtung der Ganztagsschule leider keine Rücksicht auf den Konfirmandenunterricht genommen werden kann. Diese Aussage wurde inzwischen zurückgenommen und die Schule hat zugesagt, dass man sehr wohl bei der Gestaltung des Unterrichts auf die Belange der Kirchen Rücksicht nehmen wird. Allerdings erfolgte diese Zusicherung noch nicht schriftlich, was nun von einem Gemeinderat bemängelt wurde. Es wurde jedoch zugesichert, dass die Schulleiterin mit den Pfarrämtern unverzüglich nach Erhalt des endgültigen Bescheides über die Genehmigung der Ganztagsschule Kontakt aufnehmen wird.

 

c) Flurputzete in Amstetten-Bahnhof

Eine Gemeinderätin machte an diesem Abend auf verschiedene Stelle in Amstetten-Bahnhof aufmerksam, die leider sehr zugemüllt seien. Sie habe bereits mit der Schulleiterin der Aurainschule gesprochen, dass die Schüler mit Unterstützung des Bauhofs z.B. rund um das Gemeindezentrum oder auch beim Omnibushalt den Müll aufsammeln könnten. Dieser Vorschlag wurde von Ortsbaumeister Werner aufgenommen, der sich mit der Schulleiterin in Verbindung setzen wird, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 27.02.2012

1. Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde wurde darauf hingewiesen, dass der zum Schutz der Pflanzen an der Wendeplatte im Lerchenweg angebrachte Findling beschädigt wurde. Des weiteren seinen die im Sperberweg vorgesehenen Grüninseln bei Schnee nicht zu sehen gewesen. Die Verwaltung versprach Abhilfe

 

2. Polizeiverordnung – Anpassung an die neue Rechtssprechung

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Amstetten muss auf Grund der gesetzlichen Änderungen und der Rechtssprechung an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Neu gegenüber der bisherigen Verordnung ist:

  • Es gibt eine allgemeine Nachtruhe ab 22.00 Uhr.
  • Kinderlärm auf Spielplätzen darf nicht beschränkt werden, die Beschränkung für die Benutzung von Bolzplätze von 21.00 bis 7.00 Uhr bleibt erhalten.
  • Die EU-Regeln für Maschinenlärm wurden eingearbeitet, so dürfen zum Beispiel Rasenmäher jetzt ganztags betrieben werden.
  • Neu eingeführt wurde ein allgemeines Belästigungsverbot.

Nach Beantwortung einiger Anfragen stimmte der Gemeinderat der Polizeiverordnung einstimmig zu.

 

3. Sanierung der Aurainhalle – Information über den Sachstand

Die Aurainhalle wurde von ca. 30 Jahren erstellt. Es wurden immer wieder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so beispielsweise die Sanierung der Fassade im Jahre 2000 oder im letzten Jahr die Heizungs- und Lüftungsanlage. Trotzdem gibt es verschiedene Probleme, vor allem ist das Flachdach undicht und hat auch keine ausreichende Wärmedämmung. Deshalb wurde im letzten Jahr unter Hinzuziehung des Architekturbüros Geis aus Bad Überkingen zu den verschiedenen anstehenden Themen eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung erstellt.

Herr Geis trägt vor, dass bei allen Überlegungen klar war, dass die vier großen Stützen, die zwischen den Hallendritteln stehen, aus statischen Gründen keine Veränderungen vorgenommen werden können. Davon ausgehend, stellte Herr Geis seine Überlegungen zu den bisher vorliegenden Vorschlägen vor:

  • Dach: Hier soll ein Satteldach aufgebaut werden, das in der Mitte ein Oberlichtband erhält. Über den Umkleidekabinen wäre ein abgesetztes Satteldach möglich.
  • Verbesserung des Zuschauerbereichs: Hier könnte man zum einen die bisherige Brüstung abnehmen und eine Stufe davor setzen, so dass man dann ungehinderte Sicht auf das Spielfeld hätte. Die andere Möglichkeit wäre, auf den rückwärtigen Geräteräumen eine Tribüne aufzubauen, die über eine Brücke an der Stirnseite mit dem Zugangsbereich verbunden wäre. Auf der Tribüne hätten dann ca. 120 Personen Platz.
  • Des weitern wurden Überlegungen zur Sanierung der Umkleidekabinen und zur Verbesserung des Tagungsraums und der Küche angestellt.

Die Kosten für die einzelnen Gewerke betragen voraussichtlich:

  • Aufbau Satteldach auf Halle 800.000 €, wobei eine Sanierung mit Wärmedämmung 600.000 € kosten würde;
  • Das Satteldach über den Umkleidekabinen kostet 265.000 €, eine Sanierung würde 250.000 € kosten
  • Für die neue Tribüne muss mit Kosten von 400.000 € gerechnet werden, wird diese nicht gebaut, wäre eine neue Glasfassade – Kosten 100.000 € notwendig.
  • Der Umbau der Galerie würde 65.000 € kosten.
  • Für den Umkleidebereich sind 180.000 € erforderlich.
  • Der Küchenbereich bedarf 140.000 €.
  • Auch der Sportboden muss ausgewechselt werden, die Kosten betragen 75.000 €

 

Aus der Mitte des Gremiums wurden verschiedene Nachfragen zu den vorgestellten Plänen gestellt. Von allen Fraktionen wurde die Ankündigung der Verwaltung begrüßt, die Pläne sowohl in einer Informationsveranstaltung vorzustellen als auch im Internet zu veröffentlichen, so dass die Bürger die Möglichkeit haben, sich zu den Plänen zu äußern.

 

4. Ausbauplanung Baugebiet Dürre Wiese, Bräunisheim

Die Straßen Grubenweg und Dürre Wiese in Bräunisheim sollen im Jahr 2012 hergestellt und nach der Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet werden. Dazu war es erforderlich, dass der Gemeinderat die in den Bebauungsplänen Dürre Wiese 1 und 2 fehlende Festlegungen hinsichtlich des Ausbaustandards ergänzte. So wurde z.B. festgelegt, dass der Grubenweg auf 5 m Breite und Dürre Wiese auf 4 m Breite ausgebaut werden und die Straßenentwässerung erstellt wird. Auf einen Gehweg wird verzichtet, zum einen wegen der Kosten, zum anderen, weil dazu Grunderwerb erforderlich gewesen wäre.

 

5. Vergabe von Bauarbeiten

Das Ausschreibungsergebnis für die im Haushaltsplan 2012 vorgesehenen Tiefbauarbeiten liegt vor. Die Firma Weiss aus Günzburg war günstiger Bieter, an sie sollen folgende Arbeiten vergeben werden: Ausbau Grubenweg und Dürre Wiese zum Preis von 141.000 € sowie Austausch der Wasserleitung im Grubenweg für 47.000 €. Die Straßensanierungsarbeiten wie z.B. die Stichstraße bei der Katzensteig, die Wasserstraße sowie ein weiterer Abschnitt der Nellinger Straße sollen 88.000 € kosten. Zu den Vergabesummen kommen noch die Baunebenkosten, es ist abzusehen, dass die Planansätze eingehalten werden. Die Bauarbeiten sollen bis Sommer abgeschlossen sein.

 

6. Genehmigung der Annahme von weiteren Zuwendungen für das Jahr 2011

Der Gemeinderat genehmigte die Annahme einer weiteren Zuwendung des Elternbeirats der Schule Nellingen in Höhe von 50 €.

 

7. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

Seitens der Verwaltung wurde bekannt gegeben, dass der Wasserverlust sich im Jahre 2011 auf 3.5 % beläuft, der Landesdurchschnitt beträgt 13.5 %.

 

Des weiteren wurde der Gemeinderat exemplarisch über die Energiekosten an Gemeindegebäuden informiert. Im Gebäude Katzensteige 11 (Kindergarten und Gemeindehalle Stubersheim) haben sich auf Grund der Baumaßnahmen nach dem Konjunkturprogramm die Kosten halbiert, die Investition amortisiert sich in 5 Jahren. Weniger optimal stellen sich die Kosten in der Grundschule Schalkstetten und im Gemeinschaftsraum/ehemaliger Kindergarten in Bräunisheim dar. Die Energiekosten in Schalkstetten sind gestiegen, in Bräunisheim gab es trotz teilweisem Leerstand keine Kosteneinsparung.

 

Den Hinweis aus dem Gemeinderat, an der Bushaltestelle Dorf die Beleuchtung wieder anzubringen, wird die Verwaltung umgehend aufgreifen.

 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 16.01.2012

1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012 – Beratung und Verabschiedung

Bevor die Fraktionsvorsitzenden zum Haushaltsplan Stellung nehmen konnten, stellte der Kämmerer, Herr Beutel zunächst noch einmal die größten Posten im Haushaltsplan für das Jahr 2012 vor:

Die Sanierung von Gemeindestraßen wird dabei mit 100.000,- € einer der größten Posten im neuen Jahr sein. Aber auch der Grunderwerb, um neue Baugebiete erschließen zu können, wurde mit 440.000,- € in den Haushaltsplan aufgenommen. Daneben folgen die 3. Rate für die Beschaffung von Einsatzkleidung für die Atemschutzträger bei der Feuerwehr mit 23.000,- €, die Ausstattung der Aurainschule, insbesondere des des Musikraums mit 30.000,- €, die Neugestaltung eines Außenspielbereichs für die Kinderkrippe mit 10.000,- €, der Zuschuss für den SVA für den neuen Sportboden in der Tennishalle mit 12.700,- €, die Planungskosten für die Sanierung der Aurainhalle, die in den nächsten Jahren ansteht mit 50.000,- €, sowie der Neubau der Wasserleitungen und der Straße „Dürre Wiesen in Bräunisheim, die mit 236.000,- ansteht, wobei 80.000,- € im Rahmen von Erschließungsbeiträgen gedeckt sind. Die notwendige Erneuerung der automatisierten Steuerung in den Regenüberlaufbecken schlägt mit rund 95.000,- € zu Buche.

 

Der Fraktionsvorsitzenden der FUG, Herr Eberhardt sprach angesichts dieser Zahlen sogar von einem Sparhaushalt. In seiner Rede zum Haushalt ging er insbesondere darauf ein, dass die Neuverschuldung trotz rückläufiger Einnahmen aus Gewerbesteuer und Gebühren mit geplanten 75.000,- € sehr gering ausfalle. Bei der Erhöhung der Gebühren und Steuern habe man sich an den Nachbargemeinden orientiert, die bereits seit Jahren höhere Abgaben von ihren Bürgern verlangen müssen. In Amstetten ist es seit 10 Jahren die erste Steuererhöhung für die Bürger, die jahrelang von den guten Einnahmen der Gemeinde profitiert haben.

 

Ganz anders sah dies dagegen ein Vertreter aus den Reihen der BNL. Herr Vogel war der Meinung, dass im nächsten Jahr die Wirtschaft einbrechen und der Abschwung auch längerfristig anhalten werde. Für diesen Niedergang der Wirtschaft seien ihm im Haushaltsplan zu wenig Vorkehrungen getroffen worden. Er forderte von der Verwaltung die Fixkosten zu überprüfen und insbesondere den Stellenplan nach Einsparpotentialen zu überprüfen. Insgesamt lehnte er den Etat 2012 ab und stellte gleichzeitig den Antrag, die geplante Erhöhung der Grundsteuern A und B zurückzunehmen. Dieser Antrag wurde jedoch vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Fraktionsvorsitzende der BNL, Herr Sigloch stimmte dagegen dem vorgestellten Haushaltplan zu. Er sprach von soliden Ausgaben, warnte aber auch vor den noch ansteigenden Ausgaben für die Unterhaltung der Gebäude. Die Abstimmung über den Haushaltsplan am Ende der Beratung zeigte denn auch, dass der Großteil der Gemeinderäte dem Planwerk zustimmt. Mit 19 Ja-Stimmen und nur 1 Nein-Stimme wurde der Haushaltsplan 2012 verabschiedet.

 

2. Konzept zur Fortschreibung Kapitel Windkraft - Regionalplan Donau-Iller

Die neue Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung deutlich auszubauen. Bisher gibt es im Land etwa 380 Windkraftanlagen. Bis zum Jahr 2020 sollen etwa 1000 neue Anlagen hinzukommen. Aus diesem Grund plant die neue Landesregierung eine Lockerung der geltenden Regelungen im Landesplanungsgesetz. Diese gelten zwar aufgrund des Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern nicht für die Region Donau-Iller, trotzdem soll in der Region nach Beschluss des Planungsausschusses der Windenergie „mehr Raum“ gegeben werden, um den Plänen der Landesregierung zu entsprechen.

 

Aus diesem Grund wird das Kapitel Windenergie auch in unserem Regionalplan fortgeschrieben werden. Der Ausbau der Windenergienutzung soll dabei so weit wie möglich raumverträglich erfolgen. Deshalb ist das Ziel der Fortschreibung, Vorranggebiete für die Windenergie an dezentralen Standorten zu konzentrieren. Dies bedeutet, dass an geeigneten Standorten der Bau und Betrieb von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Windparks von 3 bis ca. 20 Anlagen konzentriert werden sollen. Auf Standorte für Einzelanlagen und ggf. nur zwei Anlagen soll bei ausreichender Festlegung von Vorranggebieten für Windparks verzichtet werden.

 

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion mehrheitlich, die bestehenden Gebiete mit Windkraftanlagen in Amstetten-Dorf und Schalkstetten als Vorranggebiete in den Regionalplan aufzunehmen. Um die Bürger frühzeitig in das Verfahren einzubinden wird im Rathaus eine vorgezogene Bürgerbeteiligung zu diesem Thema durchgeführt werden, zu der im Amtsblatt eingeladen wird.

 

3. Sonstiges, Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Nachtragsplan und Nachtragshaushalt 2012

Das Landratsamt bestätigt die Gesetzmäßigkeit der am 21.11.2011 beschlossenen Nachtragssatzung mit dem Nachtragsplan. Hauptursache für die Erstellung war die um 440.000,- € höhere Kreditermächtigung, welche größtenteils für die Baugeländeerschließung „Alte Gärtnerei“ nötig ist. Aus rechtlichen Gründen ist die Baugeländefinanzierung, die auch bisher schon mittels Krediten finanziert werden sollte, im Haushaltsplan darzustellen.