Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB zum 31. Dezember 2010
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Amstetten hat die
Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der
einschlägigen Verordnungen ermittelt. Der Bodenrichtwert ist ein
durchschnittlicher Bodenwert mehrerer Grundstücke, für die ähnliche
Nutzungsverhältnisse gegeben sind. Er wird in der untenstehenden
Tabelle als Quadratmeterpreis (€/m ²) dargestellt.
Abweichungen des einzelnen Grundstückes in wertbeeinflussenden
Faktoren bewirken im Regelfall eine Abweichung des
Bodenrichtwertes.
Für bebaute Grundstücke wird kein Bebauungsabschlag angesetzt
(ungedämpfter Bodenwert).
Definitionen:
Rohbauland:
Nicht ausreichend erschlossene Flächen, die
1. in einem Bebauungsplan als
Baugebiet festgesetzt sind oder
2. innerhalb der im Zusammenhang der
bebauten Ortsteile liegen, für die ein Bebauungsplan nicht
vorhanden ist oder
3. in einem Gebiet liegen, für das
die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bodenrichtwert wird im Falle der Ermangelung von Vergleichszahlen vom Wert des entsprechenden Baulandes mit 2/3 abgeleitet.
Bauerwartungsland:
Flächen, die kein baureifes Land und kein Rohbauland sind
und
1. in einem Flächennutzungsplan als
Bauflächen dargestellt sind oder
2. deren Bebauung nach der
Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer vorhandenen
baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu
erwarten ist.
Der Bodenrichtwert wird im Falle der Ermangelung von Vergleichszahlen vom Wert des entsprechenden Baulandes mit 1/3 abgeleitet.
Allgemeine Preise:
|
Ackerflächen |
2,00 € |
|
Wiesenflächen, Grünland |
1,20 € |
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Gartenland |
4,00 € |
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Unland |
1,00 € |
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Versorgungsflächen, Verkehrsflächen (außerorts) |
4,90 € |
|
Wald |
1,75 € |
