Gebührenschuldner für Wasser und auch für Abwasser ist der Grundstückseigentümer. Daraus folgend gelten folgende Regelungen:
Mieterwechsel
Bei einem Wechsel des Mieters lesen Sie bitte selbst den
Zählerstand ab. Machen Sie mit Ihrem bisherigen Mieter eine
Nebenkostenabrechnung, in der auch Wasser und Abwasser enthalten
ist. In der Jahresschlussrechnung können auf ausdrücklichen Wunsch
zwei Abrechnungszeilen ausgedruckt werden. Getrennte Rechnungen
sind jedoch nicht möglich.
Vordruck
Zählerstandsmitteilung bei Wohnungswechsel
Verkauf
Lesen Sie bitte möglichst gemeinsam den
Zählerstand ab und teilen Sie diesen der Gemeinde mit. Die Gemeinde
erstellt auf dieser Grundlage eine Zwischenabrechnung. Der Ausdruck
der Abrechnung erfolgt im Laufe des Folgemonats.
Vordrucke
Eigentümerwechsel
Zuständig für weitere Fragen ist Frau Fuchs.
