Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Über das GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden. Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/laermkartierung gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes.
Öffentliche Bekanntmachung | Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes Stufe 4 der Gemeinde Amstetten
Die Gemeinde Amstetten führt im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durch. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a-f) und die Verordnung zur Lärmkartierung
(34. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)) in nationales Recht umgesetzt.
Mit der Richtlinie soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Diese Richtlinie verpflichtet die Gemeinde auch, die Lärmaktionsplanung Stufe 3 fortzuschreiben und einen Bericht zur Stufe 4 vorzulegen. Nach dem EU-Gesetz ist die Lärmkartierung und Aktualisierung je Stufe durchzuführen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2023 den Entwurf des Lärmaktionsplans gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4, liegt in der Zeit vom 06.11.2023 bis 04.12.2023 bei der Rathausverwaltung der Gemeinde Amstetten (Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Außerdem können die Unterlagen auch auf der Homepage unter www.amstetten.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist hat Jedermann das Recht, Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, vorzubringen. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Die Stellungnahmen sind per Mail an info@amstetten.de oder postalisch an das Bürgermeisteramt, Lonetalstr. 19, 73340 Amstetten zu richten. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Amstetten, 27.10.2023
gez.
Johannes Raab
Bürgermeister
Download Berichtsentwurf hier
3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Öffentliche Auslegung Lärmaktionsplanung der Gemeinde Amstetten Stufe 3 gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz:
Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner Sitzung vom 28.06.2021 den Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 3 und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Gemeinde Amstetten ist laut der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Lärmaktionsplanung zu aktualisieren. Dies betrifft den gültigen Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 20.05.2016, der im Rahmen der Stufe 3 zu validieren und zu prüfen ist.
Der Berichtsentwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 3 liegt in der Zeit vom 15.07.2021 bis 12.08.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail an info@amstetten.de oder schriftlich an die Gemeinde Amstetten, Ortsbauamt, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu richten.
Den Entwurf der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans finden Sie hier: media/files/amstetten_lap-stufe3_2021_06_29.pdf