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Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Herr Bernd Dietrich

Telefon 07331/3006-40

Anschrift

Bürgermeisteramt Amstetten

Lonetalstraße 19

73340 Amstetten

E-Mail

bernd.dietrich@amstetten.de

zulässig sind im

GE = In diesem Gewerbegebiet können vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe angesiedelt werden. Dazu zählen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- u. Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke

GEe = Gewerbegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen wegen möglicher Emmisionen auf die unmittelbare Umgebung

GI = Industriegebiet. Im Industriegebiet können vorwiegend solche Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die in anderen Baugebieten wie Wohn-, Dorf-, Misch-, Kern- und Gewerbegebieten aufgrund ihrer Emissionen unzulässig sind. Dazu zählen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen

GIe = Industriegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen wegen möglicher Emissionen auf die unmittelbare Umgebung

MD = Dorfgebiet. Im Dorfgebiet können land- u. forstwirtschaftliche Betriebe, Wohngebäude, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Handwerksbetriebe für die Versorgung der Bewohner angesiedelt werden

MI = Mischgebiet. Im Mischgebiet können Wohngebäude und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, angesiedelt werden. Dazu zählen z.B. Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Wirtschaften, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen