Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Herr Bernd Dietrich
Telefon 07331/3006-40
Anschrift
Bürgermeisteramt Amstetten
Lonetalstraße 19
73340 Amstetten
zulässig sind im
GE = In diesem Gewerbegebiet können vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe angesiedelt werden. Dazu zählen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- u. Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke
GEe = Gewerbegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen wegen möglicher Emmisionen auf die unmittelbare Umgebung
GI = Industriegebiet. Im Industriegebiet können vorwiegend solche Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die in anderen Baugebieten wie Wohn-, Dorf-, Misch-, Kern- und Gewerbegebieten aufgrund ihrer Emissionen unzulässig sind. Dazu zählen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen
GIe = Industriegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen wegen möglicher Emissionen auf die unmittelbare Umgebung
MD = Dorfgebiet. Im Dorfgebiet können land- u. forstwirtschaftliche Betriebe, Wohngebäude, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Handwerksbetriebe für die Versorgung der Bewohner angesiedelt werden
MI = Mischgebiet. Im Mischgebiet können Wohngebäude und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, angesiedelt werden. Dazu zählen z.B. Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Wirtschaften, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen