Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Über das GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden. Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/laermkartierung gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes.
3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Öffentliche Auslegung Lärmaktionsplanung der Gemeinde Amstetten Stufe 3 gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz:
Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner Sitzung vom 28.06.2021 den Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 3 und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Gemeinde Amstetten ist laut der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Lärmaktionsplanung zu aktualisieren. Dies betrifft den gültigen Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 20.05.2016, der im Rahmen der Stufe 3 zu validieren und zu prüfen ist.
Der Berichtsentwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 3 liegt in der Zeit vom 15.07.2021 bis 12.08.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail an info@amstetten.de oder schriftlich an die Gemeinde Amstetten, Ortsbauamt, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu richten.
Den Entwurf der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans finden Sie hier: media/files/amstetten_lap-stufe3_2021_06_29.pdf