Ausführungen des Bürgermeisters 19.03.2020

Meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hätte uns jemand vor wenigen Wochen noch erzählt, welche Auswirkungen ein Virus auf unsere Gesellschaft und unser Leben haben könnte, hätten dies viele als schlechte fiktionale Geschichte gehalten. Corona war nur für passionierte Biertrinker ein Begriff. Leider befinden wir uns nicht in einem Roman sondern werden von der Wirklichkeit eingeholt, schneller als es uns allen lieb sein kann.

Der Coronavirus ist für uns alle eine große Bewährungsprobe. Die Eindämmung bzw. Verlangsamung der Ausbreitung dieser Epidemie, man muss richtigerweise vermutlich sogar von einer Pandemie sprechen, muss für uns alle das Oberziel sein. In unserem Rechtsstaat sind wir es gewohnt als freie und mündige Bürger eigene Entscheidungen treffen zu können. Unser Grundgesetz garantiert diese freiheitliche Grundordnung, die nun erforderlichen Maßnahmen sind drastisch, aber leider unumgänglich.

Neben der Schließung der Kindergärten und Schulen für einen Großteil der Personen, müssen auch Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung beschränkt werden. Unsere Bücherei und unsere Hallen werden der Bevölkerung nicht mehr zu Verfügung stehen. Nachfolgend werden die Einschränkungen noch detailliert beschrieben. Dies alles sind drastische Maßnahmen.

Mir ist es bewusst, dass von jedem Einzelnen viel verlangt wird. In unserem demokratischen Staat muss es immer eine Abwägung der Güter und der Grundrechte geben.

Die Erfahrungen unserer Geschichte haben uns gezeigt, was passiert, wenn die Grundrechte nicht beachtet werden. Es ist deshalb für jeden Entscheider, also auch für mich, eine sehr schwierige Abwägung. Was ist geboten und was ist zumutbar. Es gibt hierbei kein eindeutiges richtig oder falsch. Wir werden deshalb nach dieser Zeit alle getroffenen Entscheidungen kritisch hinterfragen und notwendige Stellschrauben organisatorisch in den zuständigen Gremien beraten und beschließen.

Es liegt an jedem Einzelnen von uns, wie wir diese große Herausforderung bewältigen. Wird der Egoismus siegen oder wachsen wir alle in dieser Zeit mehr zusammen? Man sollte sich nicht die Frage stellen, welchen Vorteil hat man persönlich davon, sondern vielmehr wie kann ich meinem Umfeld helfen? Gerade unsere älteren Mitbürger sind von diesem Virus am stärksten betroffen. Für diese Bevölkerungsgruppe ist es wichtig, dass sie sich in den nächsten Wochen schont und unnötigen sozialen Kontakt meidet. Wir alle können unseren Mitbürgern helfen. Mag es durch einen Einkaufs- oder durch einen Botendienst sein. Das Wort Kommune stammt aus dem lateinischen Wort communis, was man mit „Gemeinschaft“ übersetzen könnte. Seien wir eine Gemeinschaft und lassen Sie uns miteinander diese sicherlich nicht einfache Zeit positiv, aber in der notwendigen Vorsicht, angehen!

Ihr
Johannes Raab
Bürgermeister

Bericht von Herrn Bürgermeister Raab zur aktuellen Situation (22.10.2020):

Liebe Amstetterinnen und Amstetter,

das Jahr 2020 wird immer noch von der Corona-Pandemie bestimmt. Nach dem „Lockdown“ dieses Frühjahr hat die Landes- und Bundesregierung das öffentliche Leben langsam wieder hochgefahren und lange Zeit schien es, dass unsere staatliche Strategie, die richtige sei. Verglichen mit unseren Nachbarländern und in andere Staaten in der Welt bestärkten uns bei dieser Einschätzung. Es gab nach Sommer wieder vermehrt Veranstaltungen, mögen es Familienfeiern sein oder Vereinsaktivitäten. Der Sport wurde wieder angefahren und wir alle haben uns an die neue Alltagsrealität langsam gewöhnt. Aus heutiger Sicht haben wir uns alle vermutlich zu sicher gefühlt.

In unserem Landkreis müssen wir seit einigen Tagen eine dramatische Entwicklung feststellen. Vor gut einem Monat, am 20. September 2020, lagen wir beim 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner (also Neuinfektionen innerhalb von 7 Tage) auf einem Wert von 10,7. Letzten Donnerstag lag der Wert noch bei 34,5, also schon auf einem hohen Niveau, aber noch unterhalb der Vorwarnstufen. Nach den Zahlen vom 19. Oktober 2020 (letzte Zahl vor Ende des Redaktionsschlusses) bei 79,2. Dieser Wert ist mehr als ein Alarmsignal.

Zwar ist der Ausbruch innerhalb unseres Landkreises hauptsächlich dadurch zu erklären, dass das Infektionsgeschehen in den Pflegeheimen in Laichingen und Blaustein ein mehr als gefährlicher Ausmaß annahmen. Wir sind in der Zwischenzeit faktisch und tatsächlich ein Risikogebiet.

Wenn die Situation nur in unserem Landkreis eskalieren würde, wäre die Situation beherrschbarer und man könnte mit punktuellen Ordnungsmaßnahmen versuchen die Kontrolle zurückzugewinnen. Unser Landkreis versucht im Rahmen seiner Mittel einen „Turnaround“ zu erreichen. Der erste Landesbeamter hat gestern (Montag, 19.10) bereits die Bundeswehr um Amtshilfe gebeten, um das Gesundheitsamt zu entlasten. Das muss einen mehr als nachdenklich stimmen.

Leider ist die Lage im gesamten Bundesland nicht gut. So liegen wir nach den Landesindikatoren auf einem Niveau von 47,5 (19.10 am 20.9 lagen wir noch bei 14,8). Das Land Baden-Württemberg hat deshalb die 3. Stufe des Pandemieplans ausgerufen und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die Personenzahl von Veranstaltungen wurde radikal gesenkt und im öffentlichen Raum können sich nur noch 10 Personen miteinander treffen. Die Grundrechte wurden wieder einmal massiv eingeschränkt, um die Pandemie aufzuhalten und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden.

Der Coronavirus betrifft alle staatliche Einheiten, auch wir als Gemeinde sind mit der Bekämpfung dieses unsichtbaren Feindes vollbeschäftigt. So habe ich am Montag, neben der Absage der Sitzung des Gemeinderates auch ein umfassendes Maßnahmenprogramm in die Wege geleitet. Unter anderem habe ich verfügt, dass die gemeindeeigenen Räume, Hallen und Gebäude (wie Backhaus, Jugendräume) der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen. Ich weiß, dass stößt bei einigen wieder einmal auf Unverständnis, wenn nicht sogar auf Wut. Die aktuelle Pandemie erfordert harte Maßnahmen, und sicherlich sind nicht alle Maßnahmen richtig. Ich persönlich hinterfrage mich jeden Tag und versuche durch mein umfassendes Netzwerk eine noch bessere Lösung zuarbeiten, aber klar dies kann nicht immer gelingen. Eine Pandemie ist für uns alle „Neuland“ und deshalb gibt es leider wenig Erfahrungen aus der Geschichte, die man zur Hilfe nehmen könnte.

Für mich steht aber eine Sache fest, ich werde niemals Kompromisse eingehen, wenn es um den Schutz der Bevölkerung geht. Als ich am 16. April 2018 vereidigte wurde, habe ich folgenden Amtseid geschworen: „…die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. So wahr mir Gott helfe.“ Und an diesen Eid versuche ich mich jeden Tag zu halten.

Ich kann Ihnen und Ihren Familien nur eine gute Zeit wünschen! Halten Sie sich bitte an die Rechtslage und falls Sie ein Problem haben, melden Sie sich bei mir oder meinen Mitarbeitern, wir werden versuchen Ihnen zu helfen.

Handlungsfähigkeit des Gemeinderates

In der öffentlichen Sitzung vom 16. Juni 2018 hat sich der Gemeinderat mit dem sogenannten Zirkulabeschluss bzw. Umlaufbeschluss beschäftigt.

Bei diesem Verfahren können Gegenstände "einfacher Art" im Wege der Offenlegung im schriftlichen older elektronischen Verfahren beschlossen werden. Ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht.

Die Beschlüsse während der Coronazeit können Sie hier nachlesen.

Die Beratungsvorlage zum Zirkualbeschluss können Sie hier nachlesen. Die dazugehörige Niederschrift hier.

Maßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung des Coronavirus in Amstetten

Aufgrund der weiterhin dynamischen Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg bedarf es weitreichende Maßnahmen, um die täglichen Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung zu verzögern.

Bei der Gemeindeverwaltung Amstetten verfolgt und bewertet ein Krisenstab täglich die Ausführungen, Erlasse und Kommentare der Gesundheitsbehörden und der Regierungen und hat in Folge eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.

Allgemeinverfügung der Gemeinde Amstetten

Einschränkung der Sprechzeiten und Schließung für den Publikumsverkehr im Rathaus

Als Maßnahme des Infektionsschutzes der Amstetter Bevölkerung schließt das Rathaus seine Dienststellen für den öffentlichen Publikumsverkehr. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin telefonisch bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Da ein Großteil unserer Bevölkerung hauptsächlich die Dienstleistungen des Einwohnermelde- bzw. Standesamtes in Anspruch nimmt, haben wir durch eine kleine bauliche Änderung die Verfügbarkeit dieser beiden Ämter sichergestellt. Organisatorisch mussten wir aber die Öffnungszeiten ein wenig Anpassen.

Das Einwohnermelde- bzw. Standesamt hat künftig (bis zum 19. April 2020) zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:30-12:00

Montagnachmittag von 16:00-18:00

Die Bedienung erfolgt künftig im Windfang, durch ein Fenster (zur Minimierung der Ausbreitung abgesichert mit einer Plexiglasscheibe). Wir bitten die Bevölkerung den Zwischenraum immer nur einzeln in den Vorraum des Rathauses vorzudringen. Nur so wird das Infektionsrisiko wirksam minimiert und eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens sichergestellt.

„Diese Entscheidung ist uns alles andere als leicht gefallen. Die Einschränkung unserer Dienstleistungen tut weh, ist aber zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem der Bevölkerung notwendig. Nur wenn wir drastische und schnelle Maßnahmen ergreifen, haben wir die Chance eine Ausbreitung möglichst gering zu halten“ fasst Herr Bürgermeister Johannes Raab die aktuelle Situation zusammen.

Schulen und Kindertagesstätten geschlossen

Der Ankündigung der Landesregierung zufolge, werden sämtliche Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März 2020 bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 19.04.2020 geschlossen. Mit der Schließung soll die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) eingedämmt werden.

Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für Kinder in den Kindertagesstätten oder der –tagespflege sowie für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere:

  • die Gesundheitsvorsorge (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie
  • die Lebensmittelbranche
  • Personen, die für die Erbringung gesetzlich vorgeschriebener öffentlicher Leistungen verantwortlich sind

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Betroffene Erziehungsberechtigte wenden sich diesbezüglich bitte für den Bereich der Kindergärten ans Rathaus (Frau Ruß) bzw. an das Schulsekretariat.

Das Merkblatt der Gemeinde für die Notfallbetreuung für Kinder der Kindertageseinrichtungen erhalten Sie hier.

Die entsprechende Elternbriefe können Sie nachfolgend entnehmen:

Brief von Bürgermeister Raab an die Eltern der Kindertageseinrichtungen

Brief der Schulleiterin Tatic für die Gemeinschaftsschule Lonetal

Schreiben der Frau Ministerin Dr. Eisenmann

Die Anträge für die Betreuung können Sie nachfolgend herunterladen:

Antrag für die Betreuung an den Amstetter Kindertageseinrichtungen

Antrag der Grundschule Schalkstetten

Schließung von Spielplätzen und Sportanlagen

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Situation sind ab sofort die Spielplätze und auch die Sportanlagen (Bolzplätze, Basketballplatz) gesperrt und dürfen nicht genutzt werden! Damit es auch jeder verstehen kann ist das Verbot in Amstetten-Bahnhof viersprachig. Ich weiß, dass diese Maßnahme weh tut, sie ist aber zum Schutz von uns allen unabdingbar!

Wir werden diese Verbot mit hohen und empfindlichen Geldstrafen ahnden müssen. Deshalb liebe Eltern und auch Kinder/ Jugendliche seid bitte vernüftig und lasst es nicht so weit kommen!

Absage von Sitzungen des Gemeinderates

Gemäß § 34 Abs.1 Gemeindeordnung beruft der Bürgermeister die Sitzungen des Gemeinderates ein. Grundsätzlich sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich (§ 35 GemO).

„Aufgrund der aktuellen Situation können wir die Öffentlichkeit der Sitzung nicht mehr sicherstellen, da unsere Räumlichkeiten nicht die erforderliche Beschaffenheit aufweisen. Eine Tagung nur im nichtöffentlichen Teil, kommt für mich nicht in Frage. Die Öffentlichkeit der Sitzung ist ein sehr wichtiger Grundsatz innerhalb unseres Rechtssystems. Wir sind für die Allgemeinheit da und als Gemeinde verwalten wir treuhänderisch die Interessen und Gelder unserer Bürgerschaft. Da alle Beschlüsse, die diese Soll-Vorschrift, nicht einhalten grob rechtswidrig sind, wird der Gemeinderat seine Sitzung vom 30. März 2020 nicht durchführen.“

Stellt der Vorsitzende des Gemeinderates, Johannes Raab, klar.

Eheschließungen in der Gemeinde

Die Gemeindeverwaltung hat beschlossen, dass keine weiteren Eheschließungen bis zum 30. Juni 2020, angenommen werden. Bei den bisher ausgemachten Trauungen werden wir unter Einbindung der Trauwilligen eine Lösung ausarbeiten.

Ehejubilare und Altersbesuche

„Aufgrund der langen Inkubationszeit und der Gefahr einer Ansteckung, bevor die ersten Symptome ausbrechen, kann ich es nicht verantworten unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger wegen Alters- und Ehejubilare einer Gefahr auszusetzen. Es tut weh, da diese Besuche für mich persönlich immer ein Lichtblick in meinem Alltag sind. In meiner Weihnachtsbotschaft 2018 sprach ich davon, dass überhaupt Begegnungen das Lebenselixier in einer Gemeinde sind. Der Schutz gerade unserer älteren Mitmenschen, muss sich allem unterordnen.“ Führte Johannes Raab aus

Wichtige Informationen des Gesundheitsamts Alb-Donau-Kreis

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat eine Telefon-Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger aus dem Alb-Donau-Kreis und dem Stadtkreis Ulm eingerichtet. Die Hotline steht Montag bis Freitag von 8:30 bis 16 Uhr zur Verfügung. Zu erreichen ist die Hotline unter der Telefonnummer

0731/185-1050

Die Info-Hotline des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg erreichen Sie täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr unter der Nummer

0711/904-39555

Wenn Sie aus einer dieser Risikogebiete zurückkehren und grippale Symptome haben (Husten, Schnupfen, Halsweh) oder bis 14 Tage nach Ihrer Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, dann nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt in einem Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf. Wichtig ist es, vorher anzurufen! Kündigen Sie Ihren Praxis-/Krankenhaus-Besuch an und schildern Sie, dass Sie in der betroffenen Region waren oder Kontakt mit einer erkrankten Person hatten und entsprechende Symptome (z.B. Fieber) haben. Aus Vorsichtsgründen sollten Erkrankte die Kontakte zu Mitmenschen so weit wie möglich einschränken.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage Gesundheitsamts Alb-Donau-Kreis:

https://www.alb-donau-kreis.de/alb-donau-kreis/startseite/dienstleistungen+service/coronavirus.html

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der der Homepage des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Zahlen der Pandemie vom 19.10.2020

Überblick
Das Infektionsgeschehen im Alb-Donau-Kreis hat sich in den vergangenen Tagen sehr negativ entwickelt. Nach dem Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg (Landesgesundheitsamt) beträgt der 7-Tage-Inzidenzwert 70,5 (Stand 18.10.2020). Die Tendenz ist steigend. Die 3. Stufe des Pandemieplans des Landes Baden-Württemberg ist in der Nacht von Sonntag auf Montag in Kraft getreten. Dementsprechend hat Bürgermeister Raab die für Montag, 19.10.2020 geplante Sitzung des Gemeinderats abgesagt. Hallen und Gemeinderäume (u.a. Backhäuser) sind bis auf weiteres geschlossen. 

Neue Corona-Verordnung
Seit dem 19.10.2020 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Die Maskenpflicht gilt nun in ganz Baden-Württemberg in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen und überall wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen gilt jetzt eine Maskenpflicht.
  • Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. Private Feiern sind keine Veranstaltungen im Sinne der Verordnung.

Die jeweils gültige aktuellste Fassung der Corona-Verordnung sowie der dazugehörigen gesonderten Verordnungen können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/

Wichtige Hinweise an alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beachten Sie bitte folgende Hinweis:

  • Bitte reduzieren Sie das persönliche Erscheinen im Rathaus auf das absolute Minimum. Sehr viele Anliegen lassen sich telefonisch und/oder per E-Mail klären.
  • Sollte ein Besuch im Rathaus dennoch unumgänglich sein tragen Sie bitte unbedingt spätestens beim Betreten des Rathauses eine Maske. Bitte beachten Sie überdies die bereits bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
  • Sofern Sie Krankheitssymptome zeigen sehen Sie bitte in jedem Fall von einem Besuch im Rathaus ab.