- Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona
- Quarantäne-Bescheinigungen
- Impf- und Schnelltestmöglichkeiten
- Aktuelle Corona-Regelungen im Rathaus
- Testpflicht in Kitas und Kindertagespflegestellen aufgehoben
- Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 5 Jahren
- Dashboard des Landkreises
- Aktuelle Informationen des Landkreises
- Aktuelle Coronaverordnung
- Maßnahmen der Gemeinde gegen die Coronapandemie
- Hilfsbereitschaft in Zeiten von Corona
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona
Viele Frage werden bereits in den FAQ des Landes bzw. des Bundes beantwortet:
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c111641
Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
Fragen und Antworten zum (digitalen) Nachweis für geimpfte und genesene Personen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-nachweise-fuer-geimpfte-und-genesene-personen/
Aktuelle Informationen für Reisende: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Quarantäne-Bescheinigungen
Für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen schreibt § 7 Abs. 1 CoronaVO Absonderung eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer vor, die die Ortspolizeibehörde auf Antrag ausstellen muss. Mit Pressemitteilung vom 10.3.22 (ist beigefügt) teilte das Sozialministerium nun mit, dass dieses Verfahren vereinfacht wird: Künftig reicht gegenüber dem Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. Allerdings bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden.
Amstetter Bürger*innen wenden Sie sich diesbezüglich bitte an
Frau Dagmar Maier: 07331/3006-13, dagmar.maier@amstetten.de
alternativ: Herr Adrian Holl: 07331/3006-16, adrian.holl@amstetten.de
Vom Gesundheitsamt erfolgt in aller Regel keine Benachrichtigung positiv getesteter Personen oder Kontaktpersonen mehr.
Impf- und Schnelltestmöglichkeiten
Impfmöglichkeiten: https://www.dranbleiben-bw.de/#impfangebote
Schnelltestmöglichkeiten: https://map.schnelltestportal.de/
Aktuelle Corona-Regelungen im Rathaus
Im Rahmen des Hausrechts hat Herr Bürgermeister Raab folgende Corona-Regelungen für das Rathaus erlassen:
1. Im Rathaus gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP2).
2. Bei üblichen Dienstleistungen (z.B. Bürgerbüro, Standesamt usw.) gilt die 3G-Regel nicht.
3. Wenn eine Dienstleistung, im Regelfall die Zeit von 10 Minuten übersteigt, gilt die 3G-Regel (z.B. Rentenberatung).
Testpflicht in Kitas und Kindertagespflegestellen aufgehoben
die Testpflicht für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen wurde zum 13. April 2022 aufgehoben. Der Zugang zur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestellen ist daher ab dem 14. April 2022 wieder ohne vorherige Testung oder Testnachweis möglich.
Gerne stellen wir Ihnen weiterhin kostenlose Selbsttests für Ihr Kind auf freiwilliger Basis zur Verfügung.
Die Maskenpflicht bleibt jedoch zunächst bis einschließlich 03. Juni 2022 (letzte Woche vor Beginn der Pfingstferien) bestehen. Diese niederschwellige Vorkehrung dient dem Schutz der Kinder und Erzieherinnen vor Ansteckung durch externe Personen. Wir werden die Maßnahme jedoch kritisch begleiten und je nach Lage des Infektionsgeschehens ggf. lockern.
Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 5 Jahren
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt ein Digitalpaket zu aktuellen Kampagnenmaterialien zur Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 5 Jahren zur Verfügung. Die Materialien sind hier abrufbar.
In dem Paket sind enthalten:
- Leitfaden „Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche“ (Stand: Dezember 2021, 3. Auflage)
- Flyer „Impfwissen für Kinder“
- Kindercomic „Wie wir uns durch`s Impfen schützen können“
- Plakatmotiv Corona-Schutzimpfung ab 5 Jahre
- SocialMedia-Material
Dashboard des Landkreises
Wie viele Menschen sind derzeit in unserem Landkreis infiziert und wo. Das Landratsamt hat für den Alb-Donau-Kreis und für den Stadtkreis Ulm die Zahlen in einem "Dashboard" zusammengefasst. Klicken Sie hier um das Dashboard zu aufzurufen.
Aktuelle Informationen des Landkreises
Der Alb-Donau-Kreis fasst tagesaktuell die aktuelle Lage und die Zahlen zusammen. Auf der Seite: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/corona/massnahmen.html finden Sie weiterführende Informationen.
Aktuelle Coronaverordnung
Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht auf seiner Seite: www.baden-wuerttemberg.de alle vom Land beschlossenen Maßnahmen, um die aktuelle Pandemie zu bekämpfen.
Die derzeitige aktuelle Coronaverordnung finden Sie hier.
Maßnahmen der Gemeinde gegen die Coronapandemie
Um die Maßnahmen übersichtlicher darzustellen, haben wir die Seite ein wenig umgestaltet.
Wählen Sie bitte den Reiter, der für Sie von Interesse ist.
Hilfsbereitschaft in Zeiten von Corona
Durch ehrenamtliches Engagement haben sich in Amstetten ein ehrenamtliches Netzwerk gebildet. Hier können Sie weitere Informationen erhalten (u.a. Liste usw.)