Übersicht
- Allgemeine Informationen über einen Bürgerentscheid
- Bürgerentscheid in Amstetten
- Bürgerinformationsversanstaltung des Bürgerentscheides
- Zielvorgaben des Landes Baden-Württemberg bei PV-Freiflächenanlagen
- Was sind PV-Freiflächenanlagen?
- Status quo in Amstetten
- Status quo des Flächenverbrauchs in Amstetten
- Erneuerbare Energien in Amstetten
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheides
Allgemeine Informationen über einen Bürgerentscheid
Bürgerentscheid in Amstetten
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 18. März 2024 beschlossen, dass ein Bürgerentscheid über die Fragestellung: "Die Gemeinde Amstetten hat im Rahmen des Klimaschutzes für PV-Freiflächenanlagen eine Fläche von 25 ha ausgewiesen. In der Zwischenzeit sind die Flächen ausgeschöpft. Sind Sie dafür weitere 25 ha, also insgesamt 50 ha, auf der Gemarkung für PV-Freiflächen auszuwiesen?" durchgeführt wird. Als Wahltag wurde der 9. Juni 2024 festgelegt. Die Beratungsunterlagen können Sie entweder im Ratsinformationssystem (RIS) bzw. hier direkt abrufen.
Bürgerinformationsversanstaltung des Bürgerentscheides
Am Freitag, 17. Mai 2024 fand im Rahmen der Einwohnerversammlung eine Informationsveranstaltung wegen unserem Bürgerentscheides statt. Hier können Sie die Präsentation in Ruhe nachlesen.
Zielvorgaben des Landes Baden-Württemberg bei PV-Freiflächenanlagen
Die Landesregierung hat in ihrem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 07.02.2023 ambitionierte Ziele für die Energiewende gesteckt. Zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität sollen die Gesamtemissionen gegenüber dem Jahr 1990 schrittweise bis zum Jahr 2040 verringert werden, bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent. Dazu ist es notwendig, mindestens 0,5 Prozent der Fläche außerhalb des Siedlungsbereichs in jeder Region Baden-Württembergs für die Energieerzeugung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu bebauen. Dabei kann Ihre Kommune einen wesentlichen Beitrag leisten und als Vorbild für Ihre Bürgerinnen und Bürger agieren. (drücken Sie hier für weitere Informationen)
Dieses Ziel wird in Amstetten bereits durch den Status quo erfüllt.
Was sind PV-Freiflächenanlagen?
Unter einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (auch Solarpark) versteht man eine Photovoltaikanlage, die nicht auf einem Gebäude oder an einer Fassade, sondern ebenerdig auf einer freien Fläche aufgestellt ist. Eine Freiflächenanlage ist ein fest montiertes System, bei dem mittels einer Unterkonstruktion die Photovoltaikmodule in einem optimalen Winkel zur Sonne (Azimut) ausgerichtet werden.
Status quo in Amstetten
Um Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu steuern hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog beraten und beschlossen - diesen können Sie hier nachlesen
Die im Kriterienkatalog anvisierte 25 ha sind in der Zwischenzeit ausgeschöpft. In Amstetten wurden vom Gemeinderat insgesamt drei bzw. vier Flächen bereits ausgewiesen.
Derzeit entstehen in Amstetten-Dorf zwei Anlagen: PV-Anlage Oppinger Weg (ca. 17,6 ha sind zwei unterschiedliche Betreiber) und in Amstetten-Reutti zwei Anlagen einmal im Sondergebiet "Grünhaberäcker I" mit 3,4 ha und im Gebiet "PV Lehrau" mit einer Fläche von 5,5 ha. Die Unterlagen dieser Anlagen können Sie hier nachlesen.
Status quo des Flächenverbrauchs in Amstetten
In dem Kriterienkatalog wurde eine Fläche von 0,5 Prozent der Gemarkung ausgewiesen. Die Gemeinde Amstetten hat nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes eine Gesamtfläche von 4.980 ha. Gerundet entspricht deshalb 0,5 Prozent eine Fläche von 25 ha.
Diese Flächen teilen sich wie folgt auf:
Siedlung = 247 ha (5,0 Prozent)
Verkehr = 251 ha ( 5,0 Prozent)
Vegetation = 4.482 ha (90 Prozent)
Erneuerbare Energien in Amstetten
Auf unserer Gemarkung wurden im Jahr 2022 insgesamt 106.931.791 kWh verbraucht. Die Einspeisung aus Erzeugeranlagen lag bei 14.024.035 kWh, dies entspricht einem Anteil von 13,11 Prozent.
Erneuerbare Energien im Detail (Daten vom Netzanbieter)
Photovoltaik-Anlagen 7.907.293 kWh
Windenergie 6.061.309 kWh
Sonstige Einspeisung (u.a. Blockheizkraftwerke) insgesamt 55.433 kWh
Da die PV-Freiflächenanlagen, die bereits beschlossen wurden, noch nicht in Betrieb sind, können diese natürlich bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheides
Hier können Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 09.06.2024 nachlesen.