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Wahlverfahren bei der Wahl der Gemeinderäte

Wir in Amstetten haben die sogenannte "Unechte Teilortswahl". Diese Unechte Teilortswahl garantiert "feste" Sitze in den Wohnbezirken. Unser Gemeinderat hat eine Soll-Größe von 18 Mitgliedern. Nach unserer Hauptsatzung teilt sich dies wie folgte bei uns auf:

1. Amstetten mit 11 Sitze (also Amstetten-Dorf und Amstetten-Bahnhof)
2. Amstetten-Bräunisheim mit 1 Sitz
3. Amstetten-Hofstett-Emerbuch mit Sitz
4. Amstetten-Reutti mit Sitz
5. Amstetten-Schalkstetten mit 2 Sitze
6. Amstetten-Stubersheim mit 2 Sitze

Da mehr als ein Wahlvorschlag abgegeben wurde gelten bei uns die Grundsätze der Verhältniswahl.

Bei einer Verhältniswahl kann man Bewerberinnen bzw. Bewerbern maximal 3 Stimmen vergeben (Kumulieren). Man kann auch Personen von mehreren Wahlvorschlägen übertragen (Panaschieren).

Besonderheiten bei der Unechten Teilortswahl

Zwar darf ich einen Bewerbern mehr als eine Stimme geben, aber ich darf dabei nicht die Höchstzahl der einzelnen Wohnbezirke übersteigen, d.h. dass man z.B. in Bräunisheim maximal eine Person bis zu drei Stimmen geben darf. Wenn ich aber zwei Personen wähle und dabei zwei Stimmen abgegeben habe, ist die Stimmenabgabe trotzdem ungültig.

Weitere führende Informationen

Die Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg hat eine Unterseite für die Kommunalwahl herausgebracht - vgl. hier


Wahlverfahren bei der Wahl der Ortschaftsräte

In Amstetten gilt in folgenden Ortsteilen, die Ortschaftsratsverfassung (aufgrund unserer Hauptsatzung):

1. Amstetten-Bräunisheim
2. Amstetten-Hofstett-Emerbuch
3. Amstetten-Reutti
4. Amstetten-Schalkstetten
5. Amstetten-Stubersheim

Die Ortschaftsräte haben jeweils eine Größe von sechs Mitgliedern. Da nicht mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht wurde gilt bei uns die Grundsätze der Mehrheitswahl. Bei einer Mehrheitswahl kann maximal soviele Stimmen vergeben, wie es Sitze gibt (also maximal sechs) und jeder Kandidatin bzw. Kandidaten maximal eine Stimme geben. Bei der Mehrheitswahl kann man auch weitere Kandidaten, die nicht auf der Liste stehen, ergänzen.

Bewerberinnen und Bewerber bei der Kommunalwahl

Am letzten Donnerstag, 28. März 2024, hat der Gemeindewahlausschuss erstmalig getagt. In seiner gut einstündigen Sitzung wurden die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und zugelassen. 

Für die kommende Wahl, am 09. Juni 2024 des Gemeinderates, haben sich insgesamt 41 Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt, verteilt auf drei Listen. Neben den bereits bestehenden Listen, "Freien Wählergemeinschaft Amstetten (FWG)" und "Freien Wählervereinigung Amstetten (FWV)" gibt es mit der Liste "Zukunft für die Gemeinde Amstetten (ZGA)" eine neue Liste. Damit findet auch dieses Jahr die Wahl der Gemeinderäte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. 

Erstmalig in unserer Geschichte gibt es auch für eine Wahl des Ortschaftsrates eine eigene Liste. Für den Teilort Stubersheim haben sich 9 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl aufgestellt. Da es aber "nur" eine Liste gibt, bleibt es bei allen Ortschaftsratswahlen weiterhin bei der bewährten Mehrheitswahl, dies bedeutet, dass auch Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden können, die nicht auf den Listen sind.

Die Bekanntmachung für den Gemeinderat können Sie hier nachlesen.

Für die Ortschaftsratswahl in Stubersheim hier.


Aufstellungsversammlungen für die Kommunalwahl 2024

Aufstellungsversammlungen sind seit dem 20. August 2023 möglich. Gemäß § 14 Kommunalwahlordnung (KomWO) müssen die Wahlvorschläge spätestens am 73. Tag vor der Wahl beim Gemeindewahlausschuss eingegangen sein (28. März 2024 bis 18:00 Uhr).

Inhalt und Form (inklusive der Unterlagen) wird ebenfalls im § 14 KomWO geregelt. Fragen hierfür beantwortet Ihnen Herr Bürgermeister Johannes Raab.

Die notwendigen Unterlagen (Formblätter usw.) erhalten Sie beim Gemeindewahlausschuss. Einfach an info@amstetten.de bzw. telefonisch an die Zentrale (07331/3006-0) wenden.

Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber beim Wahlvorschlag (Gemeinderat)

Grundsätzlich höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie Gemeinderäte zu wählen sind.

Ausnahme:
In Gemeinden mit unechter Teilortswahl darf der Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den nicht mehr als drei Vertreter zu wählen sind, eine Bewerberin/ einen Bewerber mehr enthalten.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen getrennt nach einzelnen Wohnbezirken aufzuführen. Die Bewerber müssen im jeweiligen Wohnbezirk wohnen.

Für Amstetten bedeutet dies:

WahlbezirkSoll-Zahl gem. HauptsatzungMaximale Bewerber
Amstetten1111
Bräunisheim12
Hofstett-Emerbuch12
Schalkstetten23
Stubersheim23
Reutti12

Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber beim Wahlvorschlag (Ortschaftsratswahl)

OrtschaftZahl der zu wählenden OrtschaftsräteZahl der höchstens zulässigen Bewerber eines Wahlvorschlages
Bräunisheim612
Hofstett-Emerbuch612
Reutti612
Schalkstetten612
Stubersheim612

Unterstützungsunterschriften

Listen, die noch nicht im Gemeinderat vertreten sind  benötigen gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KomWG) sogenannte Unterstützungsunterschriften. Für die Wahl des Gemeinderates sind dies 20 (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 3 KomWG)
Bei der Wahl der Ortschaftsräte sind dies 10.

Formblätter erhalten Sie beim Gemeindewahlausschuss. Wenden Sie sich hierfür bei der Gemeindeverwaltung (info@amstetten.de bzw. 07331/3006-0).